Ein Bescheid vom Amt sollte niemals einfach zur Seite gelegt werden. Ein Bescheid ist in der Regel keine bloße Mitteilung, sondern eine förmliche Entscheidung einer Behörde. Deshalb kommt es jetzt vor allem auf drei Dinge an: genau lesen, Datum notieren und Frist prüfen. In Deutschland beginnt die Frist für einen Rechtsbehelf grundsätzlich nur dann zu laufen, wenn eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung erteilt wurde. Der Widerspruch ist grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Behörde einzulegen. (Gesetze im Internet)
Warum ist ein Bescheid so wichtig?
Ein Bescheid vom Amt kann direkte Folgen haben. Er kann zum Beispiel etwas bewilligen, ablehnen, ändern, zurückfordern oder aufheben. Deshalb sollte zuerst geprüft werden, was genau entschieden wurde und ab wann diese Entscheidung gelten soll. Ein Verwaltungsakt muss zudem inhaltlich hinreichend bestimmt sein. (Gesetze im Internet)
Das sollten Sie als Erstes tun
Wenn ein Bescheid kommt, sollten Sie diese Punkte sofort prüfen:
- von welcher Behörde der Bescheid kommt
- was genau entschieden wurde
- welches Datum auf dem Bescheid steht
- wann der Bescheid angekommen ist
- ob eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten ist
- ob eine Frist genannt ist
- ob Unterlagen oder Nachweise fehlen
Die Details zum rechtlichen Vorgehen stehen oft am Ende des Bescheids in der Rechtsbehelfsbelehrung. Das Bundesportal weist bei Behördenentscheidungen ausdrücklich darauf hin, das dort steht, ob und innerhalb welcher Frist rechtlich vorgegangen werden kann. (Bundesportal)
Was ist eine Rechtsbehelfsbelehrung?
Die Rechtsbehelfsbelehrung ist der Abschnitt, in dem steht, was gegen den Bescheid getan werden kann, also zum Beispiel Widerspruch, bei welcher Stelle dieser einzulegen ist und welche Frist gilt. Nach § 58 VwGO beginnt die Frist für ein Rechtsmittel oder einen anderen Rechtsbehelf nur zu laufen, wenn über Rechtsbehelf, Behörde oder Gericht, Sitz und Frist schriftlich oder elektronisch belehrt wurde. (Gesetze im Internet)
Was tun, wenn man mit dem Bescheid nicht einverstanden ist?
Dann sollte der Bescheid nicht ignoriert werden. In vielen Verwaltungsverfahren ist zunächst ein Widerspruch möglich. Nach § 70 VwGO ist der Widerspruch grundsätzlich innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe einzulegen. Das Bundesportal beschreibt ebenfalls, dass gegen einen Bescheid rechtlich vorgegangen werden kann und die Entscheidung dann überprüft wird. (Gesetze im Internet)
Was tun, wenn man den Bescheid nicht versteht?
Dann sollte trotzdem nichts liegen bleiben. Auch wenn der Inhalt unklar ist, sollte der Bescheid vollständig gelesen, aufbewahrt und die Frist notiert werden. Wer etwas nicht versteht, sollte sich möglichst früh Hilfe holen oder zumindest zunächst schriftlich reagieren. Bei Behördenfristen gilt nach § 31 VwVfG grundsätzlich, dass der Lauf einer von der Behörde gesetzten Frist mit dem Tag beginnt, der auf die Bekanntgabe folgt, sofern nichts anderes bestimmt ist. (Gesetze im Internet)
Nicht jeder Bescheid ist endgültig
Viele Menschen denken, ein Bescheid vom Amt sei automatisch endgültig und man könne nichts mehr dagegen tun. Das stimmt so nicht. Gerade deshalb gibt es die Rechtsbehelfsbelehrung und die Möglichkeit, rechtlich gegen eine Entscheidung vorzugehen. Das Bundesportal empfiehlt bei vielen Behördenverfahren sogar, zuerst mit der zuständigen Stelle zu sprechen, bevor rechtlich gegen den Bescheid vorgegangen wird. (Bundesportal)
Was Sie auf keinen Fall tun sollten
- den Bescheid ungeöffnet liegen lassen
- den Umschlag und das Schreiben wegwerfen
- Fristen übersehen
- nur telefonieren und nichts schriftlich festhalten
- aus Angst gar nichts tun
Gerade bei Bescheiden ist wichtig, das nachvollziehbar bleibt, wann das Schreiben angekommen ist und wie darauf reagiert wurde. Die Rechtsbehelfsfristen und die Angaben in der Rechtsbehelfsbelehrung sind dafür entscheidend. (Gesetze im Internet)
Unser Tipp
Ein Bescheid vom Amt sollte immer vollständig gelesen und geordnet geprüft werden. Entscheidend sind vor allem die Entscheidung selbst, das Eingangsdatum und die Rechtsbehelfsbelehrung. Wenn Zweifel bestehen, sollte nicht abgewartet, sondern rechtzeitig reagiert werden. Ein geordneter und fristgerechter Widerspruch kann oft wichtiger sein als eine lange Begründung am ersten Tag. (Gesetze im Internet)
Hinweis
Die Inhalte auf dieser Seite dienen nur der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung kann keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität übernommen werden. Jeder Fall ist anders. Bei wichtigen Fristen, Unsicherheiten oder rechtlichen Problemen sollte rechtzeitig fachkundiger Rat eingeholt werden.
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Hinweis: Es erfolgt keine Rechtsberatung und keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.