Ein Schreiben vom Finanzamt enthält häufig eine Frist. Zum Beispiel sollen Unterlagen eingereicht, Angaben ergänzt oder eine Steuererklärung abgegeben werden.
Wenn Sie merken, dass Sie eine Frist nicht rechtzeitig einhalten können, sollten Sie nicht einfach abwarten. Reagieren Sie möglichst frühzeitig und teilen Sie dem Finanzamt schriftlich mit, warum Sie mehr Zeit benötigen.
1. Prüfen Sie zuerst, um welche Frist es geht
Lesen Sie das Schreiben genau durch.
Achten Sie besonders auf:
- Datum des Schreibens
- Steuernummer
- Aktenzeichen oder Vorgangsnummer
- Art der geforderten Unterlagen
- Fristende
- mögliche Folgen bei verspäteter Antwort
- Ansprechpartner oder zuständige Stelle
Es ist wichtig zu unterscheiden, ob es um eine allgemeine Antwort, fehlende Unterlagen, eine Steuererklärung, eine Zahlung oder einen Einspruch gegen einen Bescheid geht.
2. Nicht jede Frist ist gleich
Viele Fristen, die das Finanzamt selbst gesetzt hat, können auf Antrag verlängert werden.
Das kann zum Beispiel betreffen:
- Nachreichen von Unterlagen
- Beantwortung einer Rückfrage
- Einreichen von Nachweisen
- Abgabe einer Erklärung
- Stellungnahme zu einem Vorgang
- Vorlage bestimmter Unterlagen
Ob eine Fristverlängerung gewährt wird, entscheidet das Finanzamt.
3. Fristverlängerung möglichst früh beantragen
Stellen Sie den Antrag möglichst vor Ablauf der Frist.
Schreiben Sie kurz und sachlich:
- auf welches Schreiben Sie sich beziehen
- welche Frist betroffen ist
- warum Sie mehr Zeit benötigen
- bis zu welchem Datum die neue Frist laufen soll
Ein realistisches Datum ist besser als eine sehr kurze Verlängerung, die später erneut nicht eingehalten werden kann.
Musterformulierung: Bitte um Fristverlängerung
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom ___________________________ bitte ich um Verlängerung der gesetzten Frist.
Die bisherige Frist endet am ___________________________.
Ich bitte darum, die Frist bis zum ___________________________ zu verlängern.
Der Grund für meinen Antrag ist:
Bitte teilen Sie mir schriftlich mit, ob die Fristverlängerung gewährt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
4. Mögliche Gründe für eine Fristverlängerung
Eine Fristverlängerung kann zum Beispiel beantragt werden, wenn:
- Unterlagen noch fehlen
- eine Bescheinigung noch nicht vorliegt
- eine andere Stelle noch nicht geantwortet hat
- Sie krank waren
- Sie längere Zeit verhindert waren
- Sie beruflich stark eingespannt waren
- Unterlagen erst beschafft oder sortiert werden müssen
- Sie fachkundige Unterstützung benötigen
Schreiben Sie den Grund kurz, verständlich und ehrlich.
5. Wenn die Frist bereits abgelaufen ist
Auch wenn die Frist bereits abgelaufen ist, sollten Sie nicht untätig bleiben.
Schreiben Sie möglichst sofort an das Finanzamt und erklären Sie:
- welche Frist verpasst wurde
- warum die Frist nicht eingehalten werden konnte
- was Sie inzwischen erledigt haben
- bis wann die fehlenden Unterlagen nachgereicht werden
Bei bestimmten Fristen kann eine rückwirkende Verlängerung möglich sein. Das Finanzamt entscheidet darüber nach Prüfung des Einzelfalls.
6. Vorsicht bei Einspruchsfristen
Wenn Sie gegen einen Steuerbescheid Einspruch einlegen möchten, gilt grundsätzlich eine besondere Frist.
Ein Einspruch muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides eingelegt werden.
Diese Frist sollte besonders ernst genommen werden. Eine einfache Bitte um Fristverlängerung reicht hier normalerweise nicht aus.
Wenn Sie die Einspruchsfrist möglicherweise verpasst haben, sollten Sie schnell fachkundige Hilfe einholen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich sein, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde.
7. Vorsicht bei Zahlungsfristen
Wenn es nicht um Unterlagen, sondern um eine Zahlung geht, ist eine einfache Fristverlängerung nicht immer ausreichend.
Dann kann ein Antrag auf:
- Stundung
- Ratenzahlung
- Zahlungsaufschub
sinnvoller sein.
Reagieren Sie auch hier möglichst vor Ablauf der Zahlungsfrist.
8. Schriftlich reagieren und Nachweis sichern
Mögliche Wege:
- Briefpost
- persönliche Abgabe beim Finanzamt
- Mein ELSTER
- ein anderer sicherer Übermittlungsweg, den das Finanzamt nennt
Bewahren Sie immer auf:
- Kopie Ihres Schreibens
- Datum der Absendung
- Versandnachweis
- Eingangsbestätigung, falls vorhanden
- Antwort des Finanzamts
Kurz zusammengefasst
Wenn Sie eine Frist vom Finanzamt nicht einhalten können:
- Schreiben vollständig lesen
- Frist sofort notieren
- prüfen, um welche Art von Frist es geht
- Fristverlängerung möglichst früh schriftlich beantragen
- realistischen neuen Termin nennen
- Kopie und Nachweis aufbewahren
- bei Einspruchsfristen besonders schnell handeln
- bei Zahlungsfristen eher Stundung oder Ratenzahlung prüfen
Hinweis
Diese Seite enthält keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung. Sie dient lediglich als Orientierung für einfache Schreiben und Behördengänge. Ob eine Fristverlängerung gewährt wird, entscheidet das zuständige Finanzamt nach Prüfung des Einzelfalls. Bei Einspruchsfristen, Zahlungsforderungen, Vollstreckungsandrohungen oder unklaren Bescheiden sollte fachkundige Beratung eingeholt werden.
Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen und Fristen, die eine Finanzbehörde gesetzt hat, können nach § 109 Abgabenordnung verlängert werden; unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine rückwirkende Verlängerung möglich. Für einen Einspruch gilt grundsätzlich eine Frist von einem Monat nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts. Eine Wiedereinsetzung kommt nur in Betracht, wenn eine gesetzliche Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. (Gesetze im Internet)