Eine Mahnung vom Finanzamt sollte nicht ignoriert werden.
Sie bedeutet in der Regel, dass eine fällige Zahlung noch nicht vollständig eingegangen ist oder vom Finanzamt nicht richtig zugeordnet werden konnte.
Prüfen Sie deshalb zuerst genau, welcher Betrag verlangt wird, worauf sich die Forderung bezieht und ob Sie möglicherweise bereits gezahlt haben.
1. Mahnung vollständig lesen
Achten Sie besonders auf:
- Datum der Mahnung
- Steuernummer
- Aktenzeichen oder Vorgangsnummer
- Art der Forderung
- ursprünglicher Betrag
- zusätzliche Kosten
- Säumniszuschläge
- neue Zahlungsfrist
- Bankverbindung des Finanzamts
- Verwendungszweck
- Hinweise auf mögliche Vollstreckung
Legen Sie auch den ursprünglichen Steuerbescheid oder frühere Schreiben dazu.
2. Prüfen Sie, worauf sich die Mahnung bezieht
Eine Mahnung kann sich zum Beispiel beziehen auf:
- Einkommensteuer
- Umsatzsteuer
- Gewerbesteuer, falls zuständig
- Vorauszahlungen
- eine Steuernachzahlung
- Säumniszuschläge
- Zinsen
- eine frühere offene Forderung
- eine nicht richtig zugeordnete Zahlung
Prüfen Sie:
- Ist die Forderung bekannt?
- Stimmt der Betrag?
- Wurde bereits gezahlt?
- Wurde der richtige Verwendungszweck angegeben?
- Wurde vielleicht nur ein Teilbetrag bezahlt?
- Gibt es einen Kontoauszug oder Zahlungsbeleg?
3. Wenn Sie bereits bezahlt haben
Wenn Sie den Betrag bereits überwiesen haben, suchen Sie den Kontoauszug oder Zahlungsnachweis heraus.
Prüfen Sie:
- Zahlungsdatum
- überwiesener Betrag
- Empfängerkonto
- Verwendungszweck
- Steuernummer oder Aktenzeichen
Schreiben Sie dem Finanzamt anschließend kurz, dass die Zahlung bereits erfolgt ist.
Musterformulierung: Zahlung bereits erfolgt
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihre Mahnung vom ___________________________ teile ich mit, dass ich den geforderten Betrag bereits überwiesen habe.
Steuernummer: ___________________________
Aktenzeichen / Vorgangsnummer: ___________________________
Zahlungsdatum: ___________________________
Betrag: ___________________________ Euro
Als Nachweis füge ich eine Kopie des Zahlungsbelegs bei.
Bitte prüfen Sie die Zuordnung der Zahlung und teilen Sie mir schriftlich mit, ob der Vorgang damit erledigt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
4. Wenn die Forderung unklar ist
Wenn Sie nicht verstehen, wie sich der Betrag zusammensetzt, sollten Sie schriftlich um eine Aufstellung bitten.
Musterformulierung: Bitte um Erklärung der Forderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihre Mahnung vom ___________________________ bitte ich um eine nachvollziehbare schriftliche Aufstellung der offenen Forderung.
Bitte teilen Sie mir mit:
- auf welchen Bescheid sich die Forderung bezieht
- welcher Zeitraum betroffen ist
- welche Beträge noch offen sind
- welche Säumniszuschläge oder weiteren Kosten berechnet wurden
Steuernummer: ___________________________
Aktenzeichen / Vorgangsnummer: ___________________________
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
5. Wenn Sie nicht sofort vollständig bezahlen können
Wenn die Forderung nachvollziehbar ist, Sie aber aktuell nicht vollständig zahlen können, reagieren Sie möglichst schnell.
Sie können schriftlich fragen, ob eine Stundung oder Ratenzahlung möglich ist.
Schreiben Sie dabei:
- welcher Betrag offen ist
- warum Sie aktuell nicht vollständig zahlen können
- welche Rate realistisch ist
- wann die erste Rate gezahlt werden kann
- ob Sie vorübergehend einen Zahlungsaufschub benötigen
Eine Stundung oder Ratenzahlung wird nicht automatisch bewilligt. Das Finanzamt prüft den Einzelfall.
Musterformulierung: Bitte um Stundung oder Ratenzahlung
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihre Mahnung vom ___________________________ bitte ich um Prüfung, ob für die offene Forderung eine Stundung beziehungsweise Ratenzahlung möglich ist.
Steuernummer: ___________________________
Aktenzeichen / Vorgangsnummer: ___________________________
Offener Betrag: ___________________________ Euro
Aufgrund meiner derzeitigen finanziellen Situation ist es mir nicht möglich, den Gesamtbetrag sofort zu begleichen.
Ich schlage folgende monatliche Rate vor:
Monatliche Rate: ___________________________ Euro
Zahlungsbeginn: ___________________________
Bitte teilen Sie mir schriftlich mit, ob meinem Antrag entsprochen werden kann und ob weitere Unterlagen benötigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
6. Säumniszuschläge beachten
Wenn Steuern nicht rechtzeitig bezahlt werden, können Säumniszuschläge entstehen.
Diese können weiter anwachsen, solange die Forderung noch offen ist.
Deshalb ist es wichtig, nicht einfach abzuwarten, sondern möglichst schnell zu reagieren.
7. Vollstreckung ernst nehmen
Wenn die Forderung weiter offen bleibt, kann das Finanzamt weitere Schritte einleiten.
Dazu können zum Beispiel gehören:
- Vollstreckungsankündigung
- Kontopfändung
- Lohnpfändung
- Vollstreckung in bewegliches Vermögen
- weitere Kosten
Wenn bereits eine Vollstreckungsankündigung vorliegt, sollten Sie besonders schnell handeln.
8. Schriftlich reagieren und Nachweis sichern
Bewahren Sie auf:
- Mahnung
- ursprünglichen Steuerbescheid
- eigene Antwort
- Zahlungsbelege
- Kontoauszüge
- Versandnachweis
- Eingangsbestätigung
- Antwort des Finanzamts
Mögliche Wege für Ihre Rückmeldung:
- Briefpost
- persönliche Abgabe beim Finanzamt
- Mein ELSTER
- ein anderer sicherer Übermittlungsweg, den das Finanzamt nennt
Vor dem Absenden prüfen
☐ Mahnung vollständig gelesen
☐ Steuernummer geprüft
☐ Forderungsbetrag geprüft
☐ Zahlungsfrist notiert
☐ ursprünglichen Bescheid herausgesucht
☐ Kontoauszüge geprüft
☐ Zahlungsbeleg beigefügt, falls bereits bezahlt
☐ schriftliche Rückmeldung vorbereitet
☐ eigene Kopie behalten
☐ Versand- oder Abgabenachweis gesichert
Kurz zusammengefasst
Wenn Sie eine Mahnung vom Finanzamt erhalten:
- Mahnung vollständig lesen
- Betrag und Zahlungsfrist prüfen
- Kontoauszüge und Zahlungsbelege suchen
- bei bereits erfolgter Zahlung Nachweis senden
- bei unklarer Forderung schriftlich um Aufstellung bitten
- bei Zahlungsproblemen frühzeitig Stundung oder Ratenzahlung anfragen
- Säumniszuschläge beachten
- Vollstreckungsankündigungen ernst nehmen
- Kopien und Nachweise aufbewahren
Hinweis
Diese Seite enthält keine Steuerberatung, keine Rechtsberatung und keine Schuldnerberatung. Sie dient lediglich als Orientierung für einfache Schreiben und Behördengänge. Bei hohen Forderungen, Vollstreckungsankündigungen, unklaren Bescheiden oder dauerhaften Zahlungsproblemen sollte fachkundige Beratung eingeholt werden.
Bei verspäteter Zahlung können Säumniszuschläge entstehen. Nach § 240 Abgabenordnung beträgt der Zuschlag grundsätzlich ein Prozent des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags für jeden angefangenen Monat der Säumnis. Das Bayerische Landesamt für Steuern weist außerdem darauf hin, dass rückständige Steuern im Regelfall angemahnt beziehungsweise Vollstreckungsmaßnahmen angekündigt werden, bevor weitere Beitreibungsmaßnahmen erfolgen. (gesetze-im-internet.de)