Was tun bei einer Mieterhöhung?

Bei einer gewöhnlichen Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete muss der Vermieter die Erhöhung in Textform mitteilen und begründen. Die Miete muss zum vorgesehenen Erhöhungszeitpunkt seit mindestens 15 Monaten unverändert sein. Innerhalb von drei Jahren darf sie grundsätzlich höchstens um 20 Prozent steigen; in bestimmten Gemeinden gilt eine abgesenkte Grenze von 15 Prozent. Der Mieter hat bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang des Schreibens Zeit, die Forderung zu prüfen. (Gesetze im Internet)

Eine Mieterhöhung ist für viele Menschen zunächst ein Schreck. Trotzdem sollte man nicht vorschnell zustimmen oder sofort den höheren Betrag überweisen. Eine Mieterhöhung muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Nicht jede Forderung des Vermieters ist automatisch richtig.

Wichtig ist: Das Schreiben nicht ignorieren. Prüfen Sie in Ruhe, um welche Art von Mieterhöhung es sich handelt und ab welchem Zeitpunkt die höhere Miete verlangt wird.

Welche Arten von Mieterhöhungen gibt es?

Eine Mieterhöhung kann unterschiedliche Gründe haben. Die wichtigsten Fälle sind:

Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete

Der Vermieter kann verlangen, dass die Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete angepasst wird. Dabei muss er die Erhöhung begründen, zum Beispiel durch:

  • einen Mietspiegel,
  • vergleichbare Wohnungen,
  • eine Mietdatenbank oder
  • ein Gutachten.

Die Miete darf nicht beliebig erhöht werden. Es gelten gesetzliche Fristen und Obergrenzen.

Mieterhöhung nach einer Modernisierung

Wurde die Wohnung oder das Gebäude modernisiert, kann der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten auf die Miete umlegen.

Eine Modernisierung ist zum Beispiel:

  • eine energetische Sanierung,
  • eine neue Heizungsanlage,
  • eine bessere Wärmedämmung,
  • neue Fenster oder
  • eine Maßnahme, die den Wohnwert dauerhaft verbessert.

Reine Reparaturen oder notwendige Instandhaltungsarbeiten dürfen nicht einfach als Modernisierung auf die Mieter abgewälzt werden.

Höhere Betriebskosten

Steigen die laufenden Kosten des Hauses, kann sich auch die monatliche Vorauszahlung für die Nebenkosten verändern. Das ist keine gewöhnliche Erhöhung der Grundmiete.

Prüfen Sie deshalb genau, ob die Kaltmiete erhöht wird oder ob lediglich die Nebenkostenvorauszahlung angepasst werden soll.

Staffel- oder Indexmiete

Bei einer Staffelmiete wurden bestimmte Erhöhungen bereits im Mietvertrag festgelegt.

Bei einer Indexmiete richtet sich die Miethöhe nach der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes. Auch hier gelten bestimmte Regeln und Fristen.

Schauen Sie deshalb zuerst in Ihren Mietvertrag.

Was sollte man sofort tun?

1. Schreiben vollständig lesen

Prüfen Sie:

  • Wer hat das Schreiben geschickt?
  • Wie hoch ist die bisherige Miete?
  • Wie hoch soll die neue Miete sein?
  • Ab welchem Datum soll die Erhöhung gelten?
  • Welche Begründung wird genannt?
  • Wird Ihre Zustimmung verlangt?
  • Gibt es eine Frist?

Bewahren Sie das Schreiben und den Briefumschlag auf. Notieren Sie, an welchem Tag der Brief angekommen ist.

2. Nicht vorschnell unterschreiben

Unterschreiben Sie keine Zustimmung, bevor die Mieterhöhung geprüft wurde.

Auch eine freiwillige Zahlung der erhöhten Miete kann später eine Rolle spielen. Überweisen Sie daher nicht einfach einen höheren Betrag, ohne zu wissen, ob die Forderung berechtigt ist.

Die bisherige Miete sollte weiterhin pünktlich gezahlt werden.

3. Mietvertrag prüfen

Schauen Sie nach, ob im Mietvertrag eine Staffelmiete oder eine Indexmiete vereinbart wurde.

Prüfen Sie außerdem:

  • die Wohnfläche,
  • die Höhe der bisherigen Kaltmiete,
  • die Nebenkosten,
  • das Datum der letzten Mieterhöhung und
  • mögliche Vereinbarungen im Mietvertrag.

4. Begründung kontrollieren

Bei einer Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete muss der Vermieter erklären, wie er die neue Miethöhe berechnet hat.

Wird ein Mietspiegel genannt, können Sie prüfen, ob die Wohnung richtig eingeordnet wurde. Dabei spielen zum Beispiel Größe, Lage, Baujahr und Ausstattung eine Rolle.

Werden Vergleichswohnungen genannt, sollten diese tatsächlich mit Ihrer Wohnung vergleichbar sein.

5. Frist beachten

Ignorieren Sie das Schreiben nicht. Reagieren Sie rechtzeitig.

Bei einer gewöhnlichen Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete haben Mieter in der Regel eine Überlegungsfrist. Innerhalb dieser Zeit kann geprüft werden, ob die Forderung berechtigt ist.

Stimmen Sie nur zu, wenn die Berechnung nachvollziehbar und rechtmäßig ist.

Wo kann man Hilfe bekommen?

Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie das Schreiben prüfen. Unterstützung erhalten Sie zum Beispiel bei:

  • einem Mieterverein,
  • einer Verbraucherzentrale,
  • einer Rechtsanwaltskanzlei für Mietrecht oder
  • einer örtlichen Beratungsstelle.

Menschen mit geringem Einkommen können prüfen lassen, ob Beratungshilfe möglich ist.

Was tun, wenn das Jobcenter oder Sozialamt die Miete bezahlt?

Wenn Sie Bürgergeld, Sozialhilfe oder andere Leistungen für die Unterkunft erhalten, informieren Sie die zuständige Stelle möglichst frühzeitig über die Mieterhöhung.

Senden Sie eine Kopie des Schreibens und behalten Sie das Original.

Die Behörde prüft dann, ob die neuen Unterkunftskosten berücksichtigt werden können.

Was sollte man nicht tun?

  • Das Schreiben nicht wegwerfen.
  • Keine Frist verstreichen lassen.
  • Nicht sofort unterschreiben.
  • Nicht eigenmächtig weniger als die bisherige Miete bezahlen.
  • Keine Originalunterlagen aus der Hand geben.
  • Nicht nur telefonisch widersprechen, wenn eine schriftliche Antwort notwendig ist.

Wichtig

Diese Seite gibt eine erste Orientierung. Ob eine Mieterhöhung wirksam ist, hängt vom Einzelfall ab. Bei Unsicherheit sollte das Schreiben durch eine fachkundige Stelle geprüft werden.

Kurz zusammengefasst

Bleiben Sie ruhig und prüfen Sie das Schreiben sorgfältig. Eine Mieterhöhung muss nachvollziehbar begründet sein und bestimmte Regeln einhalten. Zahlen oder unterschreiben Sie nicht vorschnell. Beachten Sie die Frist und holen Sie sich Unterstützung, wenn etwas unklar ist.

Die Unterscheidung zwischen Vergleichsmiete, Modernisierung, Betriebskosten sowie Staffel- und Indexmiete ist wichtig: Für diese Fälle gelten unterschiedliche Vorschriften. Bei Modernisierungen muss die Erhöhung beispielsweise in Textform erklärt und anhand der entstandenen Kosten berechnet werden. Veränderungen der Betriebskosten sind gesondert geregelt. Staffel- und Indexmieten müssen im Mietvertrag vereinbart sein. (Gesetze im Internet)

Passender Musterbrief

Sie möchten den Vermieter schriftlich um eine genaue Erläuterung der Mieterhöhung bitten?

Dafür gibt es einen passenden Musterbrief:

Musterbrief: Bitte um Prüfung und Erläuterung der Mieterhöhung

Der Musterbrief kann heruntergeladen, ausgefüllt und an den Vermieter oder die Hausverwaltung geschickt werden.

Musterbrief herunterladen – 2,90 Euro