Mietrückstände können die Wohnung gefährden. Eine fristlose Kündigung kann insbesondere drohen, wenn der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen mit einem erheblichen Teil der Miete im Rückstand ist oder sich über einen längeren Zeitraum ein Rückstand von zwei Monatsmieten angesammelt hat. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine fristlose Kündigung noch unwirksam werden, wenn die Rückstände rechtzeitig beglichen werden oder sich eine öffentliche Stelle zur Zahlung verpflichtet. Darauf sollte man sich aber nicht verlassen.
Mietrückstände sind ein ernstes Problem. Wer die Miete nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bezahlen kann, sollte sofort handeln.
Warten Sie nicht ab, bis mehrere Monatsmieten offen sind oder eine Kündigung im Briefkasten liegt. Je früher Sie reagieren, desto größer ist die Chance, gemeinsam mit dem Vermieter oder einer Beratungsstelle eine Lösung zu finden.
Was sind Mietrückstände?
Mietrückstände entstehen, wenn die vereinbarte Miete nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bezahlt wurde.
Dazu können gehören:
- eine vollständig ausgebliebene Monatsmiete,
- ein fehlender Teilbetrag,
- mehrere kleinere Rückstände aus verschiedenen Monaten,
- offene Nebenkostenvorauszahlungen oder
- eine berechtigte Nachzahlung aus einer Betriebskostenabrechnung.
Prüfen Sie genau, welche Beträge tatsächlich offen sind.
Was sollte man sofort tun?
1. Höhe des Rückstands feststellen
Erstellen Sie eine einfache Übersicht:
- Für welche Monate fehlt Geld?
- Wie hoch war die jeweils fällige Miete?
- Welche Beträge wurden bereits überwiesen?
- Welche Summe ist insgesamt offen?
- Wurden bereits Mahnkosten verlangt?
Vergleichen Sie Ihre Kontoauszüge mit dem Mietvertrag und den Schreiben des Vermieters.
2. Laufende Miete weiterhin zahlen
Auch wenn bereits Rückstände bestehen, sollte die laufende Miete möglichst vollständig und pünktlich bezahlt werden.
So verhindern Sie, dass der Rückstand jeden Monat weiter wächst.
Geben Sie im Verwendungszweck immer eindeutig an, für welchen Monat die Zahlung bestimmt ist, zum Beispiel:
Miete Juni 2026 – Musterstraße 1 – Max Mustermann
3. Vermieter schriftlich informieren
Nehmen Sie möglichst schnell Kontakt mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung auf.
Erklären Sie kurz, warum der Rückstand entstanden ist, und teilen Sie mit, wie Sie die Situation lösen möchten.
Wenn Sie nicht alles auf einmal bezahlen können, schlagen Sie eine realistische Ratenzahlung vor. Versprechen Sie keine Raten, die Sie voraussichtlich nicht einhalten können.
Wichtige Absprachen sollten schriftlich festgehalten werden.
4. Unterstützung beantragen
Wenn Sie die Mietrückstände nicht aus eigenen Mitteln begleichen können, holen Sie sich sofort Hilfe.
Mögliche Ansprechpartner sind:
- das Jobcenter,
- das Sozialamt,
- eine Schuldnerberatungsstelle,
- eine Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit,
- ein Mieterverein,
- eine soziale Beratungsstelle oder
- eine Rechtsanwaltskanzlei für Mietrecht.
Nehmen Sie alle wichtigen Unterlagen mit:
- Mietvertrag,
- Mahnungen,
- Kündigungsschreiben, falls vorhanden,
- Kontoauszüge,
- Nachweise über Ihr Einkommen,
- Bescheide vom Jobcenter oder Sozialamt und
- eine Übersicht über die offenen Beträge.
Kann das Jobcenter oder Sozialamt helfen?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Mietschulden übernommen werden, wenn dadurch der Verlust der Wohnung verhindert werden kann.
Die Unterstützung erfolgt häufig als Darlehen. Das bedeutet, dass der Betrag später zurückgezahlt werden muss.
Stellen Sie den Antrag sofort und reichen Sie alle Unterlagen ein. Warten Sie nicht, bis eine Räumungsklage eingegangen ist.
Wann droht eine Kündigung?
Mietrückstände können zu einer Kündigung führen.
Besonders ernst ist die Situation, wenn:
- mehrere Monatsmieten fehlen,
- sich der Rückstand immer weiter erhöht,
- der Vermieter bereits eine Kündigung angekündigt hat,
- eine fristlose Kündigung eingegangen ist oder
- bereits Post vom Gericht gekommen ist.
Eine Kündigung sollte niemals ignoriert werden.
Holen Sie sich sofort fachkundige Unterstützung. Öffnen Sie auch gelbe Briefe vom Gericht umgehend und beachten Sie die darin genannten Fristen.
Was tun, wenn bereits eine Kündigung eingegangen ist?
Wenn Sie bereits eine Kündigung erhalten haben:
- Bewahren Sie das Schreiben und den Briefumschlag auf.
- Notieren Sie das Datum, an dem der Brief angekommen ist.
- Prüfen Sie, welche Beträge für welche Monate verlangt werden.
- Wenden Sie sich sofort an eine Beratungsstelle, einen Mieterverein oder eine Rechtsanwaltskanzlei.
- Informieren Sie unverzüglich das Jobcenter oder Sozialamt, wenn Sie dort Leistungen erhalten oder möglicherweise Anspruch auf Unterstützung haben.
Verlassen Sie sich nicht darauf, dass das Problem von allein verschwindet.
Was tun bei einer Räumungsklage?
Eine Räumungsklage ist besonders ernst. Sie erkennen sie daran, dass Sie Post vom Gericht erhalten.
Ignorieren Sie das Schreiben nicht. Beachten Sie die Fristen und holen Sie unverzüglich fachkundige Hilfe ein.
Nehmen Sie zu einem Beratungstermin alle Schreiben, den Mietvertrag und Ihre Zahlungsnachweise mit.
Was sollte man nicht tun?
- Schreiben des Vermieters nicht ungeöffnet liegen lassen.
- Keine Frist verstreichen lassen.
- Die laufende Miete nicht einfach vollständig einstellen.
- Keine unrealistischen Raten versprechen.
- Nicht nur mündliche Absprachen treffen.
- Gerichtliche Schreiben nicht ignorieren.
- Keine Originalunterlagen aus der Hand geben.
Wichtig
Diese Seite gibt eine erste Orientierung. Mietrückstände können schnell ernste Folgen haben. Bei einer Kündigungsandrohung, einer Kündigung oder einer Räumungsklage sollten Sie unverzüglich fachkundige Hilfe einholen.
Kurz zusammengefasst
Handeln Sie sofort. Prüfen Sie die genaue Höhe der Mietrückstände, zahlen Sie die laufende Miete möglichst weiter und kontaktieren Sie den Vermieter schriftlich. Wenn Sie die Schulden nicht selbst begleichen können, wenden Sie sich umgehend an das Jobcenter, das Sozialamt oder eine Beratungsstelle.
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Musterbrief: Bitte um Ratenzahlung bei Mietrückständen
Der Musterbrief kann heruntergeladen, ausgefüllt und anschließend an den Vermieter oder die Hausverwaltung geschickt werden.
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