Was tun bei einer Mahnung vom Vermieter?

Eine Mahnung vom Vermieter sollte nicht ignoriert werden. Oft geht es um eine angeblich ausstehende Miete, eine Nebenkostennachzahlung oder eine andere Forderung aus dem Mietverhältnis.

Lesen Sie das Schreiben in Ruhe durch und prüfen Sie genau, was verlangt wird. Nicht jede Forderung ist automatisch richtig. Trotzdem sollte man schnell reagieren, da bei Mietrückständen im schlimmsten Fall die Kündigung der Wohnung drohen kann.

Was steht in der Mahnung?

Prüfen Sie zunächst:

  • Wer hat das Schreiben geschickt?
  • Um welche Wohnung geht es?
  • Welche Forderung wird genannt?
  • Für welchen Monat oder Zeitraum soll Geld fehlen?
  • Wie hoch ist der verlangte Betrag?
  • Wurde eine Zahlungsfrist gesetzt?
  • Werden Mahnkosten oder weitere Gebühren verlangt?
  • Wird bereits mit einer Kündigung gedroht?

Bewahren Sie die Mahnung und den Briefumschlag auf. Notieren Sie sich, an welchem Tag das Schreiben angekommen ist.

Warum hat der Vermieter eine Mahnung geschickt?

Eine Mahnung kann unterschiedliche Gründe haben.

Offene Miete

Der Vermieter behauptet, dass die Miete gar nicht, zu spät oder nicht vollständig bezahlt wurde.

Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge. Vielleicht wurde die Miete bereits überwiesen, aber falsch zugeordnet. Manchmal fehlt im Verwendungszweck eine Wohnungsnummer oder eine andere wichtige Angabe.

Offene Nebenkostennachzahlung

Nach einer Betriebskostenabrechnung kann eine Nachzahlung verlangt werden.

Prüfen Sie, ob Sie die Abrechnung erhalten haben und ob die geforderte Summe nachvollziehbar ist. Bewahren Sie die Abrechnung zusammen mit der Mahnung auf.

Erhöhung der Miete oder Nebenkosten

Vielleicht geht der Vermieter davon aus, dass bereits eine höhere Miete oder eine höhere Nebenkostenvorauszahlung geschuldet wird.

Prüfen Sie, ob Sie ein entsprechendes Schreiben erhalten haben und ab welchem Datum die Änderung gelten soll.

Andere Forderungen

Manchmal werden auch Kosten wegen angeblicher Schäden, Reparaturen oder anderer Streitpunkte verlangt.

Zahlen Sie solche Forderungen nicht ungeprüft. Bitten Sie um eine genaue Erläuterung und gegebenenfalls um Belege.

Was sollte man sofort tun?

1. Kontoauszüge prüfen

Kontrollieren Sie, ob die verlangte Zahlung bereits überwiesen wurde.

Achten Sie auf:

  • den überwiesenen Betrag,
  • das Datum der Überweisung,
  • den Empfänger,
  • die Kontonummer und
  • den Verwendungszweck.

Wenn Sie bereits gezahlt haben, senden Sie dem Vermieter eine Kopie des entsprechenden Kontoauszugs. Schwärzen Sie alle Angaben, die mit der Sache nichts zu tun haben.

2. Forderung genau vergleichen

Vergleichen Sie die Mahnung mit:

  • dem Mietvertrag,
  • den bisherigen Überweisungen,
  • einer Betriebskostenabrechnung,
  • einem Schreiben über eine Mieterhöhung oder
  • früheren Schreiben des Vermieters.

So lässt sich häufig feststellen, ob die Forderung richtig ist oder ob ein Missverständnis vorliegt.

3. Schriftlich antworten

Antworten Sie möglichst schriftlich. Ein Telefonat allein reicht nicht aus, wenn später nachgewiesen werden muss, was besprochen wurde.

Ist die Forderung unklar, bitten Sie um eine nachvollziehbare Aufstellung.

Ist die Forderung falsch, teilen Sie dies schriftlich mit und fügen Sie geeignete Nachweise bei.

4. Berechtigte Forderung möglichst schnell bezahlen

Wenn die Forderung richtig ist und Sie zahlen können, überweisen Sie den offenen Betrag möglichst schnell.

Geben Sie im Verwendungszweck an:

  • Ihren Namen,
  • die Anschrift der Wohnung,
  • den betroffenen Monat oder Zeitraum und
  • gegebenenfalls eine Mieternummer.

Bewahren Sie den Überweisungsbeleg auf.

5. Bei finanziellen Schwierigkeiten sofort handeln

Wenn Sie den Betrag nicht vollständig bezahlen können, nehmen Sie umgehend Kontakt mit dem Vermieter auf. Schlagen Sie eine realistische Ratenzahlung vor.

Warten Sie nicht, bis weitere Schreiben oder eine Kündigung kommen.

Hilfe erhalten Sie zum Beispiel bei:

  • einer Schuldnerberatungsstelle,
  • einem Mieterverein,
  • einer Verbraucherzentrale,
  • dem Jobcenter,
  • dem Sozialamt oder
  • einer Beratungsstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Was tun, wenn Jobcenter oder Sozialamt die Miete zahlen?

Wenn Sie Bürgergeld, Sozialhilfe oder andere Leistungen für die Unterkunft erhalten, informieren Sie die zuständige Stelle sofort über die Mahnung.

Senden Sie eine Kopie des Schreibens und behalten Sie das Original.

Prüfen Sie außerdem, ob die Miete tatsächlich vollständig und rechtzeitig an den Vermieter überwiesen wurde.

Droht sofort eine Kündigung?

Eine einzelne Mahnung bedeutet noch nicht automatisch, dass Sie aus der Wohnung ausziehen müssen.

Trotzdem können größere Mietrückstände sehr ernst werden. Bei erheblichen Rückständen kann der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen das Mietverhältnis fristlos kündigen.

Deshalb gilt: Je schneller Sie reagieren, desto besser.

Wenn bereits eine Kündigung eingegangen ist, sollten Sie sich unverzüglich fachkundige Hilfe holen.

Ist die Mahnung ein gerichtlicher Mahnbescheid?

Eine gewöhnliche Mahnung des Vermieters ist kein gerichtlicher Mahnbescheid.

Ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt in der Regel vom Gericht und befindet sich häufig in einem gelben Briefumschlag. Dafür gelten besondere Fristen.

Öffnen Sie einen gelben Brief immer sofort und lassen Sie ihn prüfen.

Was sollte man nicht tun?

  • Die Mahnung nicht wegwerfen.
  • Keine gesetzte Frist verstreichen lassen.
  • Nicht nur telefonisch reagieren.
  • Keine unklaren Forderungen ungeprüft bezahlen.
  • Nicht eigenmächtig die Mietzahlung vollständig einstellen.
  • Keine Originalunterlagen verschicken.
  • Eine bereits erhaltene Kündigung nicht ignorieren.

Wichtig

Diese Seite gibt eine erste Orientierung. Ob die Forderung des Vermieters berechtigt ist und welche Schritte notwendig sind, hängt vom Einzelfall ab.

Bei größeren Mietrückständen, einer Kündigungsandrohung oder einer bereits ausgesprochenen Kündigung sollte schnellstmöglich fachkundige Hilfe eingeholt werden.

Kurz zusammengefasst

Bleiben Sie ruhig und prüfen Sie die Mahnung sorgfältig. Kontrollieren Sie Ihre Kontoauszüge und vergleichen Sie die Forderung mit Ihren Unterlagen. Antworten Sie schriftlich und handeln Sie bei berechtigten Mietrückständen sofort. Wenn Sie nicht zahlen können, suchen Sie frühzeitig Unterstützung.

Passender Musterbrief

Sie möchten auf die Mahnung des Vermieters schriftlich antworten und um eine genaue Aufstellung der Forderung bitten?

Dafür gibt es den passenden Musterbrief:

Musterbrief: Antwort auf eine Mahnung des Vermieters

Der Musterbrief kann heruntergeladen, ausgefüllt und anschließend an den Vermieter oder die Hausverwaltung geschickt werden.

Preis für den Download: 2,90 Euro

Der Hinweis zur drohenden Kündigung ist absichtlich vorsichtig formuliert. Die genauen Voraussetzungen hängen von der Höhe und Dauer des Rückstands ab. Bei Rückständen aus zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen oder bei einem entsprechend hohen Rückstand über einen längeren Zeitraum kann eine fristlose Kündigung möglich sein. (Gesetze im Internet)