Was tun, wenn Wohngeld beantragt werden soll?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Es kann Menschen helfen, die nur ein geringes Einkommen haben, ihre Miete aber grundsätzlich selbst bezahlen können.

Wer zur Miete wohnt, kann einen Mietzuschuss beantragen. Auch Eigentümer einer selbst genutzten Wohnung oder eines selbst genutzten Hauses können unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung erhalten. Diese Leistung wird Lastenzuschuss genannt.

Wohngeld wird nicht automatisch gezahlt. Es muss bei der zuständigen Wohngeldstelle beantragt werden.

Wer sollte prüfen, ob ein Anspruch besteht?

Ein Antrag kann zum Beispiel sinnvoll sein für:

  • Arbeitnehmer mit geringem Einkommen,
  • Rentner mit einer niedrigen Rente,
  • Familien mit geringem Einkommen,
  • Alleinerziehende,
  • Menschen mit Arbeitslosengeld,
  • Bewohner eines Pflegeheims oder
  • Eigentümer einer selbst genutzten Wohnung oder eines selbst genutzten Hauses mit geringem Einkommen.

Ob tatsächlich ein Anspruch besteht und wie hoch das Wohngeld ausfällt, hängt vom Einzelfall ab.

Wovon hängt die Höhe des Wohngeldes ab?

Bei der Berechnung spielen insbesondere folgende Punkte eine Rolle:

  • die Anzahl der Personen im Haushalt,
  • das Einkommen der Haushaltsmitglieder,
  • die Höhe der Miete oder der Belastung bei selbst genutztem Wohneigentum,
  • der Wohnort und
  • die dort geltende Mietenstufe.

Die zuständige Wohngeldstelle prüft die Unterlagen und berechnet die genaue Höhe des Wohngeldes.

Wer erhält in der Regel kein Wohngeld?

Wer bereits eine Sozialleistung erhält, bei der die Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden, kann in der Regel kein Wohngeld erhalten.

Das betrifft zum Beispiel häufig Menschen, die bereits folgende Leistungen beziehen:

  • Bürgergeld,
  • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung,
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder
  • bestimmte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Auch bei Auszubildenden und Studierenden gelten besondere Regelungen.

Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie bei der Wohngeldstelle nach. Stellen Sie im Zweifel einen Antrag, damit Ihr Anspruch geprüft werden kann.

Wo wird Wohngeld beantragt?

Der Antrag wird bei der zuständigen Wohngeldstelle Ihrer Stadt, Gemeinde oder Kreisverwaltung gestellt.

Je nach Wohnort kann der Antrag:

  • persönlich,
  • schriftlich oder
  • online

eingereicht werden.

Die zuständige Stelle finden Sie über die Internetseite Ihrer Stadt, Gemeinde oder Kreisverwaltung. Fragen Sie dort nach dem Antrag auf Wohngeld oder nach der Wohngeldstelle.

Warum sollte der Antrag schnell gestellt werden?

Warten Sie nicht unnötig lange mit dem Antrag.

Wohngeld wird in der Regel ab dem ersten Tag des Monats gezahlt, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. Für weiter zurückliegende Monate wird normalerweise kein Wohngeld nachgezahlt.

Beispiel:

Geht Ihr Antrag am 20. Juni bei der Wohngeldstelle ein, kann Wohngeld grundsätzlich ab dem 1. Juni bewilligt werden.

Fragen Sie bei fehlenden Unterlagen sofort bei der Wohngeldstelle nach, ob diese nachgereicht werden können.

Welche Unterlagen werden häufig benötigt?

Welche Unterlagen notwendig sind, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Häufig werden benötigt:

  • ausgefüllter Wohngeldantrag,
  • Personalausweis oder ein anderer Identitätsnachweis,
  • Mietvertrag,
  • Nachweis über die aktuelle Miethöhe,
  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder,
  • Lohnabrechnungen,
  • Rentenbescheide,
  • Nachweise über Arbeitslosengeld oder andere Leistungen,
  • Nachweise über Unterhaltszahlungen,
  • gegebenenfalls Nachweise über einen Pflegegrad oder eine Schwerbehinderung und
  • Kontaktdaten des Vermieters.

Bei selbst genutztem Wohneigentum werden andere Unterlagen verlangt, zum Beispiel Nachweise über laufende Belastungen.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Wohngeldstelle, welche Nachweise in Ihrem Fall erforderlich sind.

Was gehört zur Miete?

Bei Mietern wird für die Berechnung grundsätzlich die Bruttokaltmiete betrachtet.

Dazu gehören:

  • die Kaltmiete und
  • die kalten Nebenkosten, zum Beispiel Kosten für Wasser, Müllabfuhr oder Grundsteuer.

Die tatsächlichen Heizkosten und Stromkosten werden nicht einfach vollständig als Miete übernommen. Für die Berechnung gelten besondere gesetzliche Regelungen.

Was sollte man nach dem Antrag tun?

Bewahren Sie eine Kopie des ausgefüllten Antrags und aller eingereichten Unterlagen auf.

Wenn Sie den Antrag per Post versenden, dokumentieren Sie den Versand. Bei einer persönlichen Abgabe können Sie um eine Eingangsbestätigung bitten.

Reichen Sie angeforderte Unterlagen möglichst schnell nach.

Wenn Sie längere Zeit keine Rückmeldung erhalten, fragen Sie schriftlich bei der Wohngeldstelle nach.

Was tun, wenn bereits Wohngeld gezahlt wird?

Wohngeld wird für einen bestimmten Zeitraum bewilligt.

Wenn der Bewilligungszeitraum bald endet und Sie weiterhin Unterstützung benötigen, stellen Sie rechtzeitig einen Weiterleistungsantrag.

Teilen Sie der Wohngeldstelle auch wichtige Änderungen mit, zum Beispiel:

  • einen Umzug,
  • eine deutliche Veränderung des Einkommens,
  • eine Änderung der Miete oder
  • den Einzug oder Auszug einer Person aus dem Haushalt.

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Lesen Sie den Bescheid sorgfältig durch.

Prüfen Sie:

  • Warum wurde der Antrag abgelehnt?
  • Wurden alle Unterlagen berücksichtigt?
  • Stimmen die Angaben zum Haushalt?
  • Wurde die Miethöhe richtig übernommen?
  • Wurde das Einkommen korrekt berechnet?
  • Welche Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung?

Wenn Sie die Entscheidung nicht nachvollziehen können, bitten Sie die Wohngeldstelle um eine Erläuterung.

Bei Bedarf können Sie sich auch an eine Beratungsstelle wenden.

Was sollte man nicht tun?

  • Den Antrag nicht unnötig aufschieben.
  • Keine unvollständigen oder falschen Angaben machen.
  • Angeforderte Unterlagen nicht liegen lassen.
  • Fristen nicht verstreichen lassen.
  • Änderungen der persönlichen Situation nicht verschweigen.
  • Originalunterlagen nicht ohne Grund aus der Hand geben.

Wichtig

Diese Seite gibt eine erste Orientierung. Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht und wie hoch die Leistung ausfällt, entscheidet die zuständige Wohngeldstelle anhand der persönlichen Verhältnisse.

Kurz zusammengefasst

Prüfen Sie frühzeitig, ob Wohngeld infrage kommt. Stellen Sie den Antrag möglichst schnell bei der zuständigen Wohngeldstelle und reichen Sie die erforderlichen Nachweise ein. Bewahren Sie Kopien Ihrer Unterlagen auf und reagieren Sie zügig auf Rückfragen der Behörde.

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