Wenn sich die Miete ändert, sollten Sie das Schreiben sorgfältig prüfen und gut aufbewahren.
Eine Änderung kann unterschiedliche Gründe haben. Vielleicht wurde die Kaltmiete erhöht, die Nebenkostenvorauszahlung angepasst oder die Miete nach einer Betriebskostenabrechnung verändert.
Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter, Sozialamt oder von der Wohngeldstelle erhalten, sollten Sie die Änderung möglichst schnell mitteilen.
Was kann sich bei der Miete ändern?
Eine Änderung kann zum Beispiel betreffen:
- die Kaltmiete,
- die Nebenkostenvorauszahlung,
- die Heizkostenvorauszahlung,
- eine Nachzahlung aus einer Betriebskostenabrechnung,
- eine Modernisierungsumlage,
- eine Staffelmiete oder
- eine Indexmiete.
Prüfen Sie genau, welcher Betrag sich geändert hat und ab welchem Datum die neue Miete gelten soll.
Was sollte man sofort tun?
1. Schreiben vollständig lesen
Prüfen Sie:
- Wer hat das Schreiben geschickt?
- Wie hoch war die bisherige Miete?
- Wie hoch ist die neue Miete?
- Welcher Teil der Miete hat sich geändert?
- Ab welchem Monat gilt die Änderung?
- Wird die Änderung begründet?
- Ist eine Frist genannt?
Bewahren Sie das Schreiben und den Briefumschlag auf.
2. Mietvertrag und bisherige Unterlagen vergleichen
Vergleichen Sie das neue Schreiben mit:
- Ihrem Mietvertrag,
- früheren Schreiben des Vermieters,
- der letzten Betriebskostenabrechnung,
- Ihren bisherigen Überweisungen und
- gegebenenfalls einem Schreiben über eine frühere Mieterhöhung.
So können Sie besser erkennen, ob die neue Berechnung nachvollziehbar ist.
3. Neue Miethöhe notieren
Schreiben Sie übersichtlich auf:
- bisherige Kaltmiete,
- neue Kaltmiete,
- bisherige Nebenkosten,
- neue Nebenkosten,
- bisherige Heizkosten,
- neue Heizkosten,
- bisherige Gesamtmiete und
- neue Gesamtmiete.
Damit können Sie prüfen, welcher Betrag ab dem genannten Zeitpunkt überwiesen werden soll.
Was tun, wenn Jobcenter oder Sozialamt die Miete berücksichtigen?
Wenn Sie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, teilen Sie die Änderung der zuständigen Stelle möglichst schnell mit.
Reichen Sie eine Kopie des Schreibens ein. Senden Sie keine Originalunterlagen.
Bitten Sie um schriftliche Prüfung, ob die geänderten Unterkunftskosten berücksichtigt werden können.
Beim Jobcenter kann die Änderung über eine Veränderungsmitteilung eingereicht werden.
Bewahren Sie einen Nachweis über die Abgabe oder den Versand auf.
Was tun, wenn Wohngeld gezahlt wird?
Wenn Sie Wohngeld erhalten, informieren Sie die Wohngeldstelle über die geänderte Miete.
Senden Sie eine Kopie des Schreibens des Vermieters oder der Hausverwaltung mit.
Fragen Sie bei einer Mieterhöhung nach, ob ein Antrag auf Neuberechnung oder Erhöhung des Wohngeldes sinnvoll ist.
Auch eine Verringerung der Miete sollte der Wohngeldstelle mitgeteilt werden.
Was tun bei einer Betriebskostenabrechnung?
Wenn sich die Miete wegen einer Betriebskostenabrechnung ändert, bewahren Sie die vollständige Abrechnung auf.
Prüfen Sie:
- den Abrechnungszeitraum,
- die Höhe der Nachzahlung oder des Guthabens,
- die neue Nebenkostenvorauszahlung und
- das Datum, ab dem der neue Betrag verlangt wird.
Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt erhalten, reichen Sie eine Kopie der vollständigen Abrechnung ein.
Was tun, wenn die Änderung unklar ist?
Wenn Sie nicht nachvollziehen können, warum sich die Miete geändert hat, bitten Sie den Vermieter oder die Hausverwaltung schriftlich um eine genaue Aufstellung.
Prüfen Sie insbesondere:
- Welche Kosten wurden erhöht?
- Wie setzt sich der neue Betrag zusammen?
- Ab wann soll die Änderung gelten?
- Welche Unterlagen oder Berechnungen liegen zugrunde?
Bei Unsicherheit können Sie sich an einen Mieterverein, eine Verbraucherzentrale oder eine Rechtsberatung wenden.
Welche Unterlagen sollte man aufbewahren?
Bewahren Sie folgende Unterlagen zusammen auf:
- Mietvertrag,
- Schreiben über die Änderung der Miete,
- Betriebskostenabrechnung, falls vorhanden,
- frühere Schreiben des Vermieters,
- Nachweise über Ihre Mietzahlungen,
- Kopie Ihrer Mitteilung an die Behörde und
- Versandnachweis oder Eingangsbestätigung.
Was sollte man nicht tun?
- Das Schreiben nicht ungeprüft weglegen.
- Keine Frist verstreichen lassen.
- Keine Originalunterlagen an Behörden verschicken.
- Eine unklare Erhöhung nicht einfach hinnehmen.
- Die Änderung nicht nur telefonisch mitteilen.
- Einen Nachweis über die Abgabe nicht vergessen.
Wichtig
Diese Seite gibt eine erste Orientierung. Ob eine Änderung der Miete wirksam ist und ob die geänderten Kosten vollständig übernommen werden, hängt vom Einzelfall ab.
Kurz zusammengefasst
Prüfen Sie das Schreiben sorgfältig und vergleichen Sie die neue Miete mit Ihren bisherigen Unterlagen. Teilen Sie die Änderung dem Jobcenter, Sozialamt oder der Wohngeldstelle möglichst schnell schriftlich mit. Reichen Sie eine Kopie des Schreibens ein und bewahren Sie einen Nachweis über die Abgabe auf.
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