Eine Abmahnung des Arbeitgebers sollte ernst genommen werden.
Der Arbeitgeber wirft Ihnen damit in der Regel vor, gegen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis verstoßen zu haben. Gleichzeitig soll die Abmahnung deutlich machen, dass bei einem erneuten vergleichbaren Vorfall weitere Konsequenzen bis hin zu einer Kündigung drohen können.
Bleiben Sie ruhig. Lesen Sie das Schreiben sorgfältig durch und unterschreiben Sie nichts vorschnell.
Was ist eine Abmahnung?
Mit einer Abmahnung beanstandet der Arbeitgeber ein bestimmtes Verhalten.
Das kann zum Beispiel betreffen:
- wiederholtes Zuspätkommen,
- unentschuldigtes Fehlen,
- Verstöße gegen Arbeitsanweisungen,
- Probleme bei der Krankmeldung,
- unerlaubte private Nutzung von Arbeitsmitteln,
- Streit am Arbeitsplatz oder
- andere behauptete Pflichtverletzungen.
Eine Abmahnung ist noch keine Kündigung. Trotzdem sollte sie nicht ignoriert werden.
Muss eine Abmahnung schriftlich erfolgen?
Eine Abmahnung wird häufig schriftlich übergeben oder per Post verschickt.
Sie kann unter Umständen aber auch mündlich ausgesprochen werden.
Wenn Ihnen eine mündliche Abmahnung erteilt wurde, notieren Sie sofort:
- Datum und Uhrzeit,
- Ort des Gesprächs,
- Namen der anwesenden Personen,
- genaue Vorwürfe und
- mögliche Zeugen.
Bitten Sie bei Unklarheiten um eine schriftliche Mitteilung.
Abmahnung sorgfältig prüfen
Lesen Sie das Schreiben genau durch.
Prüfen Sie:
- Welches Verhalten wird Ihnen konkret vorgeworfen?
- Wann soll der Vorfall passiert sein?
- Werden Datum, Uhrzeit und Ort genannt?
- Ist der Vorwurf verständlich beschrieben?
- Stimmen die Angaben?
- Gibt es Zeugen?
- Haben Sie Unterlagen, Nachrichten oder andere Nachweise?
- Wird bei einem erneuten Vorfall mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen gedroht?
Bewahren Sie das Schreiben gut auf.
Notieren Sie, an welchem Tag Sie die Abmahnung erhalten haben.
Nichts vorschnell unterschreiben
Der Arbeitgeber kann Sie bitten, den Empfang der Abmahnung zu bestätigen.
Unterschreiben Sie nicht vorschnell eine Erklärung, mit der Sie gleichzeitig bestätigen sollen, dass die Vorwürfe richtig sind.
Wenn Sie lediglich den Erhalt bestätigen, achten Sie darauf, dass dies eindeutig erkennbar ist.
Sie können zum Beispiel ergänzen:
„Empfang bestätigt. Mit dem Inhalt der Abmahnung ist keine Zustimmung verbunden.“
Lesen Sie jede Erklärung vollständig durch, bevor Sie unterschreiben.
Was tun, wenn die Vorwürfe stimmen?
Wenn der Vorwurf berechtigt ist, sollten Sie das beanstandete Verhalten künftig vermeiden.
Prüfen Sie, was konkret erwartet wird.
Bei Unklarheiten können Sie schriftlich nachfragen, wie Sie sich künftig richtig verhalten sollen.
Bewahren Sie auch dann eine Kopie der Abmahnung und Ihre Unterlagen auf.
Was tun, wenn die Vorwürfe falsch oder unklar sind?
Wenn Sie die Abmahnung für falsch, unvollständig oder ungerecht halten, können Sie schriftlich Stellung nehmen.
Beschreiben Sie sachlich:
- welche Angaben nicht stimmen,
- wie der Ablauf aus Ihrer Sicht war,
- welche Nachweise vorhanden sind und
- welche Zeugen den Vorgang bestätigen können.
Vermeiden Sie Beleidigungen und lange emotionale Erklärungen.
Bleiben Sie bei den überprüfbaren Tatsachen.
Gegendarstellung zur Personalakte geben
Sie können verlangen, dass Ihre schriftliche Gegendarstellung zu Ihrer Personalakte genommen wird.
So bleibt dokumentiert, dass Sie den Vorwürfen widersprochen haben.
Bewahren Sie eine Kopie Ihrer Gegendarstellung und einen Nachweis über die Abgabe auf.
Entfernung aus der Personalakte verlangen
Wenn die Abmahnung unberechtigt ist, können Sie den Arbeitgeber schriftlich auffordern, sie aus der Personalakte zu entfernen.
Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn:
- die behaupteten Tatsachen falsch sind,
- der Vorwurf zu ungenau beschrieben ist,
- Ihr Verhalten rechtlich falsch bewertet wurde,
- die Abmahnung unverhältnismäßig ist oder
- kein nachvollziehbarer Pflichtverstoß vorliegt.
Wenn der Arbeitgeber die Entfernung ablehnt, sollten Sie sich fachkundig beraten lassen.
Personalakte einsehen
Sie können darum bitten, Ihre Personalakte einzusehen.
So können Sie prüfen:
- ob die Abmahnung dort abgelegt wurde,
- ob weitere Schreiben vorhanden sind und
- ob Ihre Gegendarstellung vollständig beigefügt wurde.
Wenn es im Betrieb einen Betriebsrat gibt, können Sie ein Mitglied des Betriebsrats zur Unterstützung hinzuziehen.
Betriebsrat oder Personalrat ansprechen
Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, können Sie sich dort beraten lassen.
Im öffentlichen Dienst kann der Personalrat ein Ansprechpartner sein.
Schildern Sie den Sachverhalt sachlich und nehmen Sie folgende Unterlagen mit:
- Abmahnung,
- Arbeitsvertrag,
- Nachrichten oder E-Mails,
- Dienstpläne,
- Stundenzettel,
- mögliche Nachweise und
- Namen von Zeugen.
Fachkundige Hilfe einholen
Eine Abmahnung kann später bei einer Kündigung eine wichtige Rolle spielen.
Lassen Sie sich deshalb beraten, wenn:
- die Vorwürfe falsch sind,
- eine Kündigung angedroht wird,
- bereits mehrere Abmahnungen vorliegen,
- es um einen schwerwiegenden Vorwurf geht,
- Sie eine Gegendarstellung verfassen möchten oder
- der Arbeitgeber die Entfernung aus der Personalakte ablehnt.
Unterstützung erhalten Sie zum Beispiel bei:
- einer Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht,
- einer Gewerkschaft,
- einem Betriebsrat,
- einem Personalrat oder
- einer Beratungsstelle.
Welche Unterlagen sollte man aufbewahren?
Sammeln Sie insbesondere:
- Abmahnung,
- Briefumschlag, falls vorhanden,
- Empfangsbestätigung,
- Arbeitsvertrag,
- Dienstpläne,
- Stundenzettel,
- E-Mails,
- Nachrichten,
- eigene Notizen,
- Namen von Zeugen,
- Gegendarstellung,
- Schreiben an den Arbeitgeber und
- Nachweis über die Abgabe oder den Versand.
Was sollte man nicht tun?
- Abmahnung nicht ungeprüft weglegen.
- Keine inhaltliche Zustimmung vorschnell unterschreiben.
- Nicht impulsiv oder beleidigend antworten.
- Keine wichtigen Nachweise löschen.
- Nicht nur mündlich widersprechen.
- Eine angedrohte Kündigung nicht unterschätzen.
- Keine Originalunterlagen ohne Grund aus der Hand geben.
Wichtig
Diese Seite gibt eine erste Orientierung.
Ob eine Abmahnung berechtigt ist und welche Reaktion sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.
Bei mehreren Abmahnungen, einer Kündigungsandrohung oder schwerwiegenden Vorwürfen sollten Sie möglichst schnell fachkundige Hilfe einholen.
Kurz zusammengefasst
Prüfen Sie die Abmahnung sorgfältig und bewahren Sie alle Nachweise auf. Unterschreiben Sie keine inhaltliche Zustimmung vorschnell. Wenn die Vorwürfe falsch oder unklar sind, können Sie schriftlich widersprechen, eine Gegendarstellung zur Personalakte geben und gegebenenfalls die Entfernung der Abmahnung verlangen.
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