Wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht oder nicht vollständig bezahlt, sollte man schnell handeln.
Warten Sie nicht mehrere Monate ab. In Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen können kurze Fristen stehen, innerhalb derer offene Ansprüche schriftlich geltend gemacht werden müssen.
Prüfen Sie deshalb sofort, welcher Betrag fehlt, wann die Zahlung fällig war und welche Unterlagen Sie als Nachweis besitzen.
Wann ist der Lohn fällig?
Der genaue Zahlungstermin kann im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag stehen.
Häufig wird der Lohn monatlich zu einem bestimmten Datum überwiesen, zum Beispiel:
- zum Monatsende,
- zum 15. des Folgemonats oder
- zu einem anderen vertraglich vereinbarten Termin.
Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag, Ihre Lohnabrechnung und frühere Zahlungseingänge.
Wenn der übliche Zahlungstermin überschritten wurde, sollten Sie den Arbeitgeber schriftlich zur Zahlung auffordern.
Was kann fehlen?
Prüfen Sie, ob nur ein einzelner Betrag fehlt oder ob mehrere Ansprüche offen sind.
Das kann zum Beispiel betreffen:
- vollständigen Monatslohn,
- Teilbetrag des Lohns,
- Überstundenvergütung,
- Nachtzuschläge,
- Sonn- oder Feiertagszuschläge,
- Spesen,
- Urlaubsabgeltung,
- Weihnachtsgeld,
- Urlaubsgeld,
- Provisionen oder
- andere vereinbarte Zahlungen.
Notieren Sie genau, welcher Betrag für welchen Zeitraum fehlt.
Lohnabrechnung prüfen
Vergleichen Sie Ihre Lohnabrechnung mit Ihrem Kontoauszug.
Prüfen Sie:
- Welcher Bruttolohn wurde abgerechnet?
- Welcher Nettobetrag müsste überwiesen werden?
- Ist überhaupt eine Zahlung eingegangen?
- Wurde nur ein Teilbetrag überwiesen?
- Fehlen Zuschläge oder Überstunden?
- Stimmen die Arbeitsstunden?
- Wurden unklare Abzüge vorgenommen?
Bewahren Sie die Lohnabrechnung und den Kontoauszug auf.
Schwärzen Sie bei einer späteren Weitergabe des Kontoauszugs alle Buchungen, die mit der Lohnzahlung nichts zu tun haben.
Arbeitszeit und Zuschläge dokumentieren
Wenn Stunden, Überstunden oder Zuschläge fehlen, benötigen Sie möglichst genaue Nachweise.
Sammeln Sie zum Beispiel:
- Arbeitsvertrag,
- Dienstpläne,
- Stundenzettel,
- eigene Arbeitszeitaufzeichnungen,
- Schichtpläne,
- Fahrtenbücher,
- Nachrichten,
- E-Mails und
- frühere Lohnabrechnungen.
Notieren Sie für jeden Arbeitstag möglichst genau:
- Datum,
- Arbeitsbeginn,
- Arbeitsende,
- Pausenzeiten,
- besondere Schichten und
- offene Zuschläge.
Arbeitgeber schriftlich zur Zahlung auffordern
Fordern Sie den Arbeitgeber schriftlich zur Zahlung auf.
Geben Sie dabei an:
- welcher Betrag fehlt,
- für welchen Monat oder Zeitraum die Zahlung aussteht,
- wann der Betrag fällig war und
- bis zu welchem Datum die Zahlung erfolgen soll.
Setzen Sie eine angemessene Frist.
Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens und einen Nachweis über die Abgabe oder den Versand auf.
Ausschlussfristen beachten
Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag und gegebenenfalls den Tarifvertrag besonders sorgfältig.
Darin können sogenannte Ausschlussfristen stehen.
Das bedeutet: Offene Ansprüche müssen innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden. Wer zu lange wartet, kann seinen Anspruch möglicherweise verlieren.
Fordern Sie den ausstehenden Lohn deshalb möglichst schnell schriftlich ein.
Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht reagiert?
Wenn der Arbeitgeber trotz schriftlicher Aufforderung nicht zahlt, holen Sie sich fachkundige Unterstützung.
Mögliche Ansprechpartner sind:
- Betriebsrat,
- Personalrat,
- Gewerkschaft,
- Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht,
- Beratungsstelle oder
- zuständiges Arbeitsgericht.
Beim Arbeitsgericht können Sie sich bei der Rechtsantragsstelle erkundigen, wie eine Zahlungsklage eingereicht werden kann.
Weiterarbeiten oder zu Hause bleiben?
Bleiben Sie nicht einfach eigenmächtig der Arbeit fern.
Auch wenn der Lohn aussteht, kann ein unentschuldigtes Fernbleiben zusätzliche Probleme verursachen.
Ob Sie Ihre Arbeitsleistung in einer besonderen Situation vorübergehend zurückbehalten dürfen, sollte vorher fachkundig geprüft werden.
Was tun, wenn der Arbeitgeber finanzielle Probleme hat?
Wenn mehrere Löhne ausstehen oder der Arbeitgeber von Zahlungsschwierigkeiten spricht, sollten Sie besonders schnell handeln.
Prüfen Sie, ob ein Insolvenzverfahren droht oder bereits eröffnet wurde.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei einer Insolvenz des Arbeitgebers Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragt werden.
Insolvenzgeld ersetzt grundsätzlich ausstehenden Lohn für einen begrenzten Zeitraum vor dem Insolvenzereignis.
Beachten Sie unbedingt die Antragsfrist.
Was tun, wenn kein Geld für den Lebensunterhalt vorhanden ist?
Wenn der ausstehende Lohn dazu führt, dass Sie Miete, Strom oder wichtige Ausgaben nicht mehr bezahlen können, holen Sie sich sofort Unterstützung.
Mögliche Ansprechpartner sind:
- Jobcenter,
- Sozialamt,
- Agentur für Arbeit,
- Schuldnerberatungsstelle oder
- soziale Beratungsstelle.
Nehmen Sie Ihre Unterlagen und Nachweise über den ausstehenden Lohn mit.
Welche Unterlagen sollte man aufbewahren?
Sammeln Sie insbesondere:
- Arbeitsvertrag,
- Tarifvertrag, falls vorhanden,
- Lohnabrechnungen,
- Kontoauszüge,
- Dienstpläne,
- Stundenzettel,
- eigene Arbeitszeitaufzeichnungen,
- Nachrichten und E-Mails,
- Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber,
- Zahlungsaufforderung,
- Versandnachweis und
- Antworten des Arbeitgebers.
Was sollte man nicht tun?
- Fehlende Zahlung nicht einfach hinnehmen.
- Ausschlussfristen nicht übersehen.
- Nicht nur mündlich nachfragen.
- Nicht eigenmächtig der Arbeit fernbleiben.
- Keine wichtigen Nachweise wegwerfen.
- Originalunterlagen nicht ohne Grund aus der Hand geben.
- Bei Anzeichen einer Insolvenz nicht lange abwarten.
- Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei einer Insolvenz des Arbeitgebers Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragt werden.
- Das Insolvenzgeld kann ausstehenden Arbeitslohn für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis ersetzen.
- Der Antrag muss grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis gestellt werden.
- Handeln Sie deshalb schnell und fragen Sie bei der Agentur für Arbeit nach, welche Unterlagen benötigt werden.
Wichtig
Diese Seite gibt eine erste Orientierung.
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt vom Arbeitsvertrag, möglichen Tarifregelungen und dem Einzelfall ab.
Wenn der Arbeitgeber trotz Aufforderung nicht zahlt oder mehrere Monatslöhne fehlen, sollten Sie schnell fachkundige Hilfe einholen.
Kurz zusammengefasst
Prüfen Sie Lohnabrechnung und Kontoauszug sorgfältig. Dokumentieren Sie fehlende Beträge, Stunden und Zuschläge. Fordern Sie den Arbeitgeber schriftlich zur Zahlung auf und beachten Sie mögliche Ausschlussfristen. Wenn keine Zahlung erfolgt, holen Sie sich Unterstützung.
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