Wer seine Arbeitsstelle verliert oder bereits weiß, dass das Arbeitsverhältnis bald endet, sollte schnell handeln.
Warten Sie nicht bis zum letzten Arbeitstag. Melden Sie sich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit und sammeln Sie alle wichtigen Unterlagen.
So können unnötige finanzielle Nachteile vermieden werden.
Arbeitsuchend melden
Wenn Sie wissen, dass Ihr Arbeitsverhältnis endet, melden Sie sich möglichst sofort bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend.
Wenn das Ende des Arbeitsverhältnisses bereits länger im Voraus feststeht, sollte die Meldung spätestens drei Monate vorher erfolgen.
Erfahren Sie erst kurzfristig davon, melden Sie sich grundsätzlich innerhalb von drei Tagen arbeitsuchend.
Das gilt auch, wenn:
- Sie sich gegen eine Kündigung wehren möchten,
- noch Gespräche mit dem Arbeitgeber laufen,
- eine Weiterbeschäftigung möglich erscheint oder
- Sie bereits nach einer neuen Arbeitsstelle suchen.
Zusätzlich arbeitslos melden
Die Arbeitssuchendmeldung und die Arbeitslosmeldung sind nicht dasselbe.
Wenn Sie nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses keine neue Beschäftigung haben, müssen Sie sich zusätzlich arbeitslos melden.
Die Arbeitslosmeldung sollte spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung erfolgen.
Eine Arbeitssuchendmeldung allein reicht nicht aus.
Wie kann man sich melden?
Die Arbeitssuchendmeldung kann zum Beispiel erfolgen:
- online über das Portal der Agentur für Arbeit,
- telefonisch oder
- persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit.
Die Arbeitslosmeldung kann grundsätzlich:
- online oder
- persönlich bei der Agentur für Arbeit
erfolgen.
Für die Online-Arbeitslosmeldung ist ein geeigneter elektronischer Identitätsnachweis erforderlich.
Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit nach.
Arbeitslosengeld beantragen
Wenn Sie Arbeitslosengeld erhalten möchten, stellen Sie möglichst frühzeitig den Antrag.
Schieben Sie die Meldung nicht auf, nur weil noch Unterlagen fehlen.
Fragen Sie bei der Agentur für Arbeit nach:
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Welche Nachweise fehlen noch?
- Bis wann können Unterlagen nachgereicht werden?
- Ist eine persönliche Vorsprache notwendig?
Bewahren Sie Eingangsbestätigungen und Kopien Ihrer Unterlagen gut auf.
Welche Unterlagen werden häufig benötigt?
Halten Sie möglichst folgende Unterlagen bereit:
- Personalausweis oder Reisepass,
- Sozialversicherungsnummer,
- Steuer-Identifikationsnummer,
- Bankverbindung,
- Kündigungsschreiben oder Nachweis über das Ende des Arbeitsverhältnisses,
- Arbeitsvertrag,
- Lebenslauf,
- letzte Lohnabrechnungen,
- Nachweise über frühere Beschäftigungen,
- Nachweise über Nebenverdienste,
- Bescheinigungen über Krankengeld, falls vorhanden, und
- weitere Unterlagen, die von der Agentur für Arbeit verlangt werden.
Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber
Für die Bearbeitung des Arbeitslosengeldes wird in der Regel eine Arbeitsbescheinigung benötigt.
Fordern Sie Ihren ehemaligen Arbeitgeber dazu auf, die Arbeitsbescheinigung an die Agentur für Arbeit zu übermitteln.
Prüfen Sie anschließend, ob die Unterlagen dort eingegangen sind.
Wenn etwas fehlt, fragen Sie schriftlich nach und bewahren Sie einen Nachweis über Ihre Anfrage auf.
Was tun bei einer Kündigung?
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, prüfen Sie sofort:
- Wann ist das Schreiben angekommen?
- Zu welchem Datum endet das Arbeitsverhältnis?
- Handelt es sich um eine ordentliche oder fristlose Kündigung?
- Möchten Sie die Kündigung prüfen lassen?
Wenn Sie sich gegen die Kündigung wehren möchten, beachten Sie die kurze Frist für eine mögliche Kündigungsschutzklage.
Holen Sie sich möglichst schnell fachkundige Hilfe.
Was tun bei eigener Kündigung oder Aufhebungsvertrag?
Wenn Sie selbst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, kann dies Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld haben.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Sperrzeit eintreten. Während einer Sperrzeit wird für einen bestimmten Zeitraum kein Arbeitslosengeld gezahlt.
Unterschreiben Sie deshalb keinen Aufhebungsvertrag vorschnell.
Lassen Sie sich vor einer eigenen Kündigung oder einer Unterschrift möglichst fachkundig beraten.
Krankenversicherung klären
Prüfen Sie frühzeitig, wie Sie während der Arbeitslosigkeit krankenversichert sind.
Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse und bei der Agentur für Arbeit.
Das ist besonders wichtig, wenn:
- noch kein Leistungsbescheid vorliegt,
- eine Sperrzeit droht,
- Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben oder
- sich Ihre persönliche Situation verändert hat.
Nebenjob und Einkommen mitteilen
Wenn Sie während der Arbeitslosigkeit einen Nebenjob haben oder Einkommen erhalten, teilen Sie dies der Agentur für Arbeit mit.
Das gilt auch, wenn:
- Sie einen neuen Nebenjob beginnen,
- sich Ihre Arbeitszeit ändert oder
- sich die Höhe Ihres Einkommens verändert.
Fragen Sie nach, welche Nachweise benötigt werden.
Termine und Schreiben beachten
Öffnen Sie Schreiben der Agentur für Arbeit sofort.
Achten Sie besonders auf:
- Termine,
- Einladungen,
- Fristen,
- Anforderungen von Unterlagen,
- Vermittlungsvorschläge,
- Bescheide und
- Rückfragen.
Wenn Sie einen Termin aus wichtigem Grund nicht wahrnehmen können, informieren Sie die zuständige Stelle möglichst frühzeitig.
Bewerbungen dokumentieren
Bewahren Sie Nachweise über Ihre Arbeitssuche auf.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Stellenanzeigen,
- Bewerbungen,
- E-Mails,
- Absagen,
- Einladungen zu Vorstellungsgesprächen und
- eigene Notizen zu Telefonaten.
So behalten Sie den Überblick und können Ihre Bemühungen bei Bedarf nachweisen.
Was tun, wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht?
Nicht jeder erhält Arbeitslosengeld.
Wenn Sie keinen Anspruch haben oder das Geld nicht für den Lebensunterhalt ausreicht, fragen Sie beim Jobcenter oder bei einer sozialen Beratungsstelle nach, welche Unterstützung möglich ist.
Warten Sie nicht, bis wichtige Zahlungen wie Miete oder Strom nicht mehr geleistet werden können.
Welche Unterlagen sollte man aufbewahren?
Sammeln Sie insbesondere:
- Kündigungsschreiben,
- Arbeitsvertrag,
- Lohnabrechnungen,
- Arbeitsbescheinigung,
- Nachweise über die Meldungen bei der Agentur für Arbeit,
- Eingangsbestätigungen,
- Bescheide,
- Schriftverkehr,
- Bewerbungen,
- Unterlagen zur Krankenversicherung und
- Nachweise über Nebenverdienste.
Was sollte man nicht tun?
- Arbeitssuchendmeldung nicht aufschieben.
- Arbeitslosmeldung nicht vergessen.
- Arbeitssuchendmeldung und Arbeitslosmeldung nicht verwechseln.
- Schreiben nicht ungeöffnet liegen lassen.
- Termine und Fristen nicht ignorieren.
- Aufhebungsvertrag nicht vorschnell unterschreiben.
- Nebenverdienst nicht verschweigen.
- Keine wichtigen Unterlagen wegwerfen.
- Originalunterlagen nicht ohne Grund aus der Hand geben.
Wichtig
Diese Seite gibt eine erste Orientierung.
Welche Leistungen Ihnen zustehen und welche Unterlagen benötigt werden, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Melden Sie sich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit und lassen Sie sich beraten, wenn etwas unklar ist.
Kurz zusammengefasst
Melden Sie sich frühzeitig arbeitsuchend und spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung zusätzlich arbeitslos. Beantragen Sie Arbeitslosengeld möglichst schnell, sammeln Sie die erforderlichen Unterlagen und beachten Sie alle Termine und Fristen. Klären Sie außerdem Ihre Krankenversicherung und teilen Sie Nebenverdienste mit.
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