Wer arbeitslos wird und finanzielle Unterstützung benötigt, sollte möglichst frühzeitig Arbeitslosengeld beantragen.
Wichtig ist: Die Arbeitssuchendmeldung, die Arbeitslosmeldung und der Antrag auf Arbeitslosengeld sind nicht dasselbe. Prüfen Sie deshalb sorgfältig, ob alle notwendigen Schritte erledigt wurden.
Warten Sie nicht unnötig lange und bewahren Sie alle Unterlagen und Bestätigungen gut auf.
Wer kann Arbeitslosengeld erhalten?
Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung.
Ein Anspruch kann grundsätzlich bestehen, wenn Sie:
- arbeitslos sind,
- sich arbeitslos gemeldet haben,
- eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen,
- mit der Agentur für Arbeit zusammenarbeiten,
- grundsätzlich mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten können und
- die erforderliche Anwartschaftszeit erfüllen.
Ob tatsächlich ein Anspruch besteht, prüft die Agentur für Arbeit anhand Ihrer persönlichen Situation.
Was bedeutet Anwartschaftszeit?
Für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld müssen Sie in der Regel innerhalb der letzten 30 Monate vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate versichert gewesen sein.
Dabei können mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen zusammengerechnet werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch andere Zeiten berücksichtigt werden, zum Beispiel:
- Krankengeldbezug,
- freiwillige Arbeitslosenversicherung,
- Kindererziehung,
- Freiwilligendienst oder
- andere gesetzlich berücksichtigte Zeiten.
Bei häufigen kurzen befristeten Beschäftigungen können besondere Regelungen gelten.
Arbeitssuchendmeldung nicht vergessen
Wenn Sie bereits wissen, dass Ihr Arbeitsverhältnis endet, melden Sie sich möglichst sofort arbeitsuchend.
Erfahren Sie frühzeitig vom Ende des Arbeitsverhältnisses, sollte die Meldung spätestens drei Monate vorher erfolgen.
Erfahren Sie erst kurzfristig davon, melden Sie sich grundsätzlich innerhalb von drei Tagen arbeitsuchend.
Eine verspätete Arbeitssuchendmeldung kann finanzielle Nachteile verursachen.
Zusätzlich arbeitslos melden
Die Arbeitssuchendmeldung ersetzt nicht die Arbeitslosmeldung.
Wenn Sie nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses keine neue Beschäftigung haben, müssen Sie sich zusätzlich arbeitslos melden.
Die Arbeitslosmeldung sollte spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung erfolgen.
Sie kann grundsätzlich:
- online oder
- persönlich bei der Agentur für Arbeit
vorgenommen werden.
Für eine Online-Arbeitslosmeldung benötigen Sie einen geeigneten elektronischen Identitätsnachweis, zum Beispiel einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
Wenn die Online-Meldung nicht möglich ist, melden Sie sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit.
Arbeitslosengeld beantragen
Der Antrag auf Arbeitslosengeld kann online gestellt werden.
Es reicht in der Regel aus, den Antrag etwa zwei Wochen vor Beginn der Arbeitslosigkeit abzusenden.
Auch wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen, sollten Sie die Meldungen und den Antrag nicht unnötig aufschieben.
Fragen Sie bei der Agentur für Arbeit nach, welche Nachweise noch fehlen und bis wann diese nachgereicht werden können.
Welche Unterlagen werden häufig benötigt?
Halten Sie möglichst folgende Unterlagen bereit:
- Personalausweis oder Reisepass,
- aktuelle Meldebescheinigung, falls erforderlich,
- Sozialversicherungsnummer,
- Steuer-Identifikationsnummer,
- Bankverbindung,
- Kündigungsschreiben oder anderer Nachweis über das Ende des Arbeitsverhältnisses,
- Arbeitsvertrag,
- letzte Lohnabrechnungen,
- Arbeitsbescheinigung des früheren Arbeitgebers,
- Nachweise über frühere Beschäftigungen,
- Bescheinigungen über Krankengeld, falls vorhanden,
- Nachweise über Nebenverdienste,
- Nachweise über Kinder, falls erforderlich,
- Aufenthaltstitel oder Arbeitserlaubnis, falls erforderlich, und
- weitere Unterlagen, die von der Agentur für Arbeit verlangt werden.
Bewahren Sie Kopien Ihrer Unterlagen auf.
Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber anfordern
Für die Berechnung von Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldes benötigt die Agentur für Arbeit eine Arbeitsbescheinigung des früheren Arbeitgebers.
Fordern Sie Ihren ehemaligen Arbeitgeber schriftlich dazu auf, die Arbeitsbescheinigung elektronisch an die Agentur für Arbeit zu übermitteln.
Prüfen Sie anschließend, ob die Bescheinigung eingegangen ist.
Die Agentur für Arbeit sendet Ihnen in der Regel eine Kopie der Arbeitsbescheinigung.
Wenn Unterlagen fehlen, fragen Sie schriftlich nach und bewahren Sie einen Nachweis über Ihre Anfrage auf.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?
Die genaue Höhe hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Für die Berechnung spielen insbesondere eine Rolle:
- beitragspflichtiges Arbeitsentgelt,
- Steuerklasse,
- mögliche Kinder,
- bisherige Beschäftigungszeiten und
- weitere persönliche Angaben.
Die Agentur für Arbeit berechnet den Anspruch anhand Ihrer Unterlagen.
Prüfen Sie den späteren Bescheid sorgfältig.
Wie lange wird Arbeitslosengeld gezahlt?
Die Dauer des Anspruchs hängt insbesondere davon ab:
- wie lange Sie versicherungspflichtig beschäftigt waren und
- wie alt Sie bei Beginn des Anspruchs sind.
Je nach persönlicher Situation kann die Bezugsdauer unterschiedlich sein.
Die genaue Dauer steht im Bewilligungsbescheid.
Was tun, wenn Unterlagen fehlen?
Wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen, reichen Sie die vorhandenen Unterlagen trotzdem ein.
Teilen Sie schriftlich mit:
- welche Unterlagen noch fehlen,
- warum diese noch nicht vorliegen,
- wann Sie diese voraussichtlich nachreichen können und
- dass Sie um eine angemessene Frist bitten.
Warten Sie nicht einfach ab.
Was tun, wenn die Bearbeitung länger dauert?
Wenn Sie grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, aber die genaue Berechnung noch nicht abgeschlossen werden kann, fragen Sie bei der Agentur für Arbeit nach einem Vorschuss oder einer vorläufigen Entscheidung.
Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn wichtige Unterlagen noch fehlen und sich die Bearbeitung verzögert.
Beachten Sie: Zu viel gezahlte Beträge können später zurückgefordert werden.
Was tun bei eigener Kündigung oder Aufhebungsvertrag?
Wenn Sie selbst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschrieben haben, kann eine Sperrzeit geprüft werden.
Während einer Sperrzeit wird für einen bestimmten Zeitraum kein Arbeitslosengeld gezahlt.
Teilen Sie der Agentur für Arbeit sachlich mit, warum das Arbeitsverhältnis beendet wurde.
Reichen Sie geeignete Nachweise ein, wenn ein wichtiger Grund vorlag.
Das können zum Beispiel sein:
- ärztliche Bescheinigung,
- Schreiben des Arbeitgebers,
- Nachweise über unzumutbare Arbeitsbedingungen oder
- andere geeignete Unterlagen.
Nebenjob und Einkommen angeben
Wenn Sie während der Arbeitslosigkeit einen Nebenjob haben oder Einkommen erhalten, teilen Sie dies der Agentur für Arbeit mit.
Das gilt auch, wenn sich:
- Arbeitszeit,
- Einkommen oder
- Tätigkeit
ändern.
Reichen Sie die angeforderten Nachweise vollständig ein.
Bescheid sorgfältig prüfen
Wenn Sie den Bescheid erhalten, prüfen Sie:
- Beginn des Anspruchs,
- Dauer des Anspruchs,
- Höhe der Leistung,
- Bankverbindung,
- berücksichtigte Beschäftigungszeiten,
- mögliche Sperrzeit,
- Hinweise zur Krankenversicherung und
- Rechtsbehelfsbelehrung.
Wenn etwas unklar oder möglicherweise falsch ist, fragen Sie schriftlich nach.
Was tun bei Ablehnung?
Wenn Arbeitslosengeld abgelehnt wurde, lesen Sie die Begründung genau.
Prüfen Sie:
- Welche Voraussetzung soll fehlen?
- Wurden Beschäftigungszeiten richtig berücksichtigt?
- Fehlen Unterlagen?
- Wurde eine Sperrzeit genannt?
- Stimmen Ihre persönlichen Angaben?
- Welche Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung?
Wenn Sie die Entscheidung nicht nachvollziehen können, holen Sie sich Unterstützung und prüfen Sie, ob ein Widerspruch sinnvoll ist.
Welche Unterlagen sollte man aufbewahren?
Sammeln Sie insbesondere:
- Kündigungsschreiben,
- Arbeitsvertrag,
- Lohnabrechnungen,
- Arbeitsbescheinigung,
- Nachweise über Arbeitssuchendmeldung,
- Nachweise über Arbeitslosmeldung,
- Antrag auf Arbeitslosengeld,
- Eingangsbestätigungen,
- Bescheide,
- Schriftverkehr,
- Nachweise über Nebenverdienste,
- Unterlagen zur Krankenversicherung und
- Kopien aller eingereichten Unterlagen.
Was sollte man nicht tun?
- Arbeitssuchendmeldung nicht aufschieben.
- Arbeitslosmeldung nicht vergessen.
- Antrag nicht unnötig verzögern.
- Fehlende Unterlagen nicht verschweigen.
- Nebenverdienst nicht vergessen.
- Schreiben der Agentur für Arbeit nicht ungeöffnet liegen lassen.
- Fristen nicht verstreichen lassen.
- Keine Originalunterlagen ohne Grund aus der Hand geben.
- Bescheid nicht ungeprüft abheften.
Wichtig
Diese Seite gibt eine erste Orientierung.
Ob ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wie hoch die Leistung ist und wie lange sie gezahlt wird, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Melden Sie sich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit und lassen Sie sich beraten, wenn etwas unklar ist.
Kurz zusammengefasst
Melden Sie sich rechtzeitig arbeitsuchend und spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung zusätzlich arbeitslos. Stellen Sie den Antrag auf Arbeitslosengeld möglichst frühzeitig, fordern Sie die Arbeitsbescheinigung beim früheren Arbeitgeber an und reichen Sie fehlende Unterlagen schnell nach. Prüfen Sie den Bescheid sorgfältig.
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