Wenn die Agentur für Arbeit den Antrag auf Arbeitslosengeld ablehnt, sollte der Bescheid nicht ungeprüft abgeheftet werden.
Lesen Sie die Begründung sorgfältig durch. Prüfen Sie, ob Angaben fehlen, Beschäftigungszeiten nicht berücksichtigt wurden oder andere Fehler vorliegen.
Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, beachten Sie unbedingt die Widerspruchsfrist.
Ablehnungsbescheid vollständig lesen
Prüfen Sie zunächst:
- Warum wurde der Antrag abgelehnt?
- Welche Voraussetzung soll nicht erfüllt sein?
- Fehlen Unterlagen?
- Wurden alle Beschäftigungszeiten berücksichtigt?
- Stimmen Ihre persönlichen Angaben?
- Ist Ihre Arbeitslosmeldung erfasst?
- Wurde eine Sperrzeit genannt?
- Welche Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung?
- Welche Agentur für Arbeit ist zuständig?
- Ist eine Kundennummer angegeben?
Bewahren Sie den Bescheid und den Briefumschlag gut auf.
Notieren Sie, an welchem Tag der Bescheid angekommen ist.
Welche Gründe kann eine Ablehnung haben?
Eine Ablehnung kann unterschiedliche Ursachen haben.
Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn:
- die erforderliche Anwartschaftszeit nach Auffassung der Agentur für Arbeit nicht erfüllt ist,
- die Arbeitslosmeldung fehlt,
- notwendige Unterlagen noch nicht vorliegen,
- Beschäftigungszeiten nicht richtig erfasst wurden,
- die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt nicht ausreichend geklärt ist,
- persönliche Angaben fehlen oder
- die Agentur für Arbeit aus einem anderen Grund keinen Anspruch erkennt.
Lesen Sie die genaue Begründung im Bescheid.
Anwartschaftszeit prüfen
Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung.
In der Regel muss innerhalb des maßgeblichen Zeitraums eine bestimmte Dauer der Versicherungspflicht erfüllt sein.
Prüfen Sie, ob alle versicherungspflichtigen Beschäftigungen berücksichtigt wurden.
Sammeln Sie zum Beispiel:
- Arbeitsverträge,
- Lohnabrechnungen,
- Sozialversicherungsnachweise,
- Arbeitsbescheinigungen,
- Nachweise über Krankengeld,
- Nachweise über Kindererziehung,
- Bescheinigungen über Freiwilligendienst und
- andere Unterlagen, die für die Prüfung wichtig sein könnten.
Wenn Beschäftigungszeiten fehlen, weisen Sie die Agentur für Arbeit schriftlich darauf hin.
Arbeitslosmeldung prüfen
Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld setzt grundsätzlich voraus, dass Sie sich arbeitslos gemeldet haben.
Prüfen Sie:
- An welchem Tag wurde die Arbeitslosmeldung vorgenommen?
- Haben Sie eine Bestätigung erhalten?
- Wurde die Meldung online oder persönlich durchgeführt?
- Gibt es technische Probleme oder fehlende Nachweise?
- Wurde möglicherweise nur eine Arbeitssuchendmeldung vorgenommen?
Die Arbeitssuchendmeldung und die Arbeitslosmeldung sind nicht dasselbe.
Wenn etwas unklar ist, fragen Sie schriftlich bei der Agentur für Arbeit nach.
Fehlende Unterlagen nachreichen
Wenn Unterlagen fehlen, reichen Sie diese möglichst schnell nach.
Das können zum Beispiel sein:
- Arbeitsbescheinigung des früheren Arbeitgebers,
- Lohnabrechnungen,
- Kündigungsschreiben,
- Arbeitsvertrag,
- Nachweise über frühere Beschäftigungen,
- Krankengeldbescheinigung,
- Nachweise über Nebenverdienst oder
- weitere angeforderte Unterlagen.
Bewahren Sie Kopien und einen Nachweis über die Abgabe auf.
Widerspruchsfrist beachten
Wenn Sie mit der Ablehnung nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen.
Der Widerspruch muss grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids eingelegt werden.
Die genaue Frist und die zulässige Form stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids.
Warten Sie nicht bis zum letzten Tag.
Wenn noch nicht alle Unterlagen oder Gründe vollständig vorliegen, können Sie zunächst fristwahrend Widerspruch einlegen und die Begründung später nachreichen.
Was gehört in den Widerspruch?
Geben Sie möglichst an:
- Vorname und Nachname,
- Anschrift,
- Kundennummer,
- Datum des Ablehnungsbescheids,
- Hinweis, dass Sie Widerspruch einlegen,
- kurze Begründung, falls bereits möglich,
- fehlende oder falsch berücksichtigte Angaben,
- beigefügte Nachweise und
- Bitte um erneute Prüfung.
Bewahren Sie eine Kopie des Widerspruchs und einen Nachweis über die Abgabe oder den Versand auf.
Welche Nachweise können hilfreich sein?
Je nach Ablehnungsgrund können zum Beispiel folgende Unterlagen wichtig sein:
- Arbeitsbescheinigung,
- Lohnabrechnungen,
- Arbeitsverträge,
- Sozialversicherungsnachweise,
- Kündigungsschreiben,
- Nachweise über Krankengeld,
- Bestätigung der Arbeitslosmeldung,
- Schriftverkehr mit der Agentur für Arbeit,
- Nachweise über Nebenverdienste,
- ärztliche Bescheinigungen und
- weitere geeignete Unterlagen.
Reichen Sie grundsätzlich Kopien ein.
Was tun, wenn der frühere Arbeitgeber keine Arbeitsbescheinigung übermittelt?
Fordern Sie den früheren Arbeitgeber schriftlich dazu auf, die Arbeitsbescheinigung elektronisch an die Agentur für Arbeit zu übermitteln.
Informieren Sie zusätzlich die Agentur für Arbeit darüber, dass die Bescheinigung noch fehlt.
Bewahren Sie eine Kopie Ihrer Anfrage auf.
Was tun, wenn dringend Geld benötigt wird?
Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht sichern können, warten Sie nicht ab.
Fragen Sie bei der Agentur für Arbeit schriftlich nach, ob eine vorläufige Entscheidung oder ein Vorschuss geprüft werden kann.
Wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht oder die Leistung nicht ausreicht, wenden Sie sich zusätzlich an das Jobcenter oder an eine soziale Beratungsstelle.
Holen Sie sich frühzeitig Unterstützung, bevor Mietrückstände oder andere finanzielle Probleme entstehen.
Fachkundige Hilfe einholen
Wenn die Ablehnung unklar ist oder der Widerspruch schwierig erscheint, holen Sie sich Unterstützung.
Mögliche Ansprechpartner sind:
- Sozialberatungsstelle,
- Gewerkschaft,
- Erwerbslosenberatung,
- Rechtsanwaltskanzlei für Sozialrecht,
- Sozialverband oder
- zuständige Agentur für Arbeit.
Bei geringem Einkommen kann geprüft werden, ob Beratungshilfe möglich ist.
Was tun, wenn der Widerspruch abgelehnt wird?
Wenn die Agentur für Arbeit dem Widerspruch nicht abhilft, kann ein Widerspruchsbescheid ergehen.
Lesen Sie auch diesen Bescheid sorgfältig.
Prüfen Sie:
- Begründung,
- berücksichtigte Unterlagen,
- Rechtsbehelfsbelehrung und
- Klagefrist.
Wenn Sie weiterhin nicht einverstanden sind, holen Sie sich schnell fachkundige Hilfe.
Welche Unterlagen sollte man aufbewahren?
Sammeln Sie insbesondere:
- Ablehnungsbescheid,
- Briefumschlag,
- Arbeitslosengeldantrag,
- Nachweis über Arbeitssuchendmeldung,
- Nachweis über Arbeitslosmeldung,
- Arbeitsbescheinigung,
- Arbeitsverträge,
- Lohnabrechnungen,
- Kündigungsschreiben,
- Nachweise über Beschäftigungszeiten,
- Widerspruch,
- beigefügte Nachweise,
- Versandnachweis,
- Eingangsbestätigung und
- Antworten der Agentur für Arbeit.
Was sollte man nicht tun?
- Ablehnungsbescheid nicht ungeprüft abheften.
- Widerspruchsfrist nicht verstreichen lassen.
- Nicht nur telefonisch widersprechen.
- Fehlende Unterlagen nicht einfach liegen lassen.
- Keine Originalunterlagen ohne Grund verschicken.
- Keine Nachweise wegwerfen.
- Bei finanziellen Problemen nicht zu lange warten.
Wichtig
Diese Seite gibt eine erste Orientierung.
Ob die Ablehnung richtig ist und welche Schritte erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.
Beachten Sie unbedingt die Rechtsbehelfsbelehrung und die darin genannte Frist.
Kurz zusammengefasst
Lesen Sie den Ablehnungsbescheid sofort vollständig durch. Prüfen Sie die Begründung und reichen Sie fehlende Unterlagen schnell nach. Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, legen Sie rechtzeitig Widerspruch ein und bewahren Sie alle Nachweise auf.
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