Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld sollte nicht ungeprüft hingenommen werden.
Während einer Sperrzeit wird für einen bestimmten Zeitraum kein Arbeitslosengeld ausgezahlt. Zusätzlich kann sich die gesamte Anspruchsdauer verringern.
Lesen Sie das Schreiben der Agentur für Arbeit deshalb sofort vollständig durch und beachten Sie die Fristen.
Was bedeutet eine Sperrzeit?
Eine Sperrzeit kann eintreten, wenn die Agentur für Arbeit davon ausgeht, dass Sie sich versicherungswidrig verhalten haben und kein wichtiger Grund vorlag.
Das bedeutet: Die Agentur für Arbeit meint, dass Sie die Arbeitslosigkeit selbst verursacht, verlängert oder nicht ausreichend an ihrer Beendigung mitgewirkt haben.
Während der Sperrzeit ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Welche Gründe kann eine Sperrzeit haben?
Eine Sperrzeit kann unterschiedliche Ursachen haben.
Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie:
- selbst gekündigt haben,
- einen Aufhebungsvertrag unterschrieben haben,
- durch ein vertragswidriges Verhalten eine Kündigung verursacht haben,
- eine zumutbare Arbeit abgelehnt haben,
- eine angebotene Arbeit nicht angetreten haben,
- eine Maßnahme abgelehnt oder abgebrochen haben,
- geforderte Eigenbemühungen nicht nachgewiesen haben,
- einen Termin bei der Agentur für Arbeit ohne wichtigen Grund versäumt haben oder
- sich nicht rechtzeitig arbeitsuchend gemeldet haben.
Prüfen Sie genau, welcher Grund in Ihrem Schreiben genannt wird.
Wie lange dauert eine Sperrzeit?
Die Dauer hängt vom Grund und vom Einzelfall ab.
Bei eigener Kündigung oder Aufhebungsvertrag
Bei einer sogenannten Arbeitsaufgabe kann die Sperrzeit grundsätzlich zwölf Wochen betragen.
In bestimmten Ausnahmefällen kann sie kürzer sein.
Bei Ablehnung einer Arbeit oder Maßnahme
Bei der Ablehnung einer Arbeit oder bei der Ablehnung beziehungsweise dem Abbruch einer Maßnahme kann die Sperrzeit je nach Häufigkeit drei, sechs oder zwölf Wochen betragen.
Bei fehlenden Eigenbemühungen
Wenn geforderte Eigenbemühungen nicht ausreichend nachgewiesen wurden, kann eine Sperrzeit von zwei Wochen eintreten.
Bei versäumtem Termin
Bei einem Meldeversäumnis kann eine Sperrzeit von einer Woche eintreten.
Bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung
Wenn Sie sich nicht rechtzeitig arbeitsuchend gemeldet haben, kann eine Sperrzeit von einer Woche eintreten.
Verringert sich auch die gesamte Anspruchsdauer?
Eine Sperrzeit bedeutet nicht nur, dass vorübergehend kein Arbeitslosengeld gezahlt wird.
Die gesamte Dauer des Anspruchs kann sich zusätzlich verringern.
Besonders schwerwiegend kann dies bei einer zwölfwöchigen Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe sein. In diesem Fall kann sich die Anspruchsdauer mindestens um ein Viertel verkürzen.
Wenn mehrere Sperrzeiten zusammenkommen, können weitere Nachteile entstehen.
Schreiben sorgfältig prüfen
Lesen Sie den Bescheid oder die Anhörung vollständig durch.
Prüfen Sie:
- Welcher Grund wird genannt?
- Für welchen Zeitraum soll die Sperrzeit gelten?
- Wie lange dauert die Sperrzeit?
- Wird die Anspruchsdauer zusätzlich verkürzt?
- Welche Angaben wurden berücksichtigt?
- Fehlen wichtige Nachweise?
- Welche Frist ist genannt?
- Enthält das Schreiben eine Rechtsbehelfsbelehrung?
- Welche Kundennummer ist angegeben?
Bewahren Sie das Schreiben und den Briefumschlag gut auf.
Notieren Sie, an welchem Tag der Brief angekommen ist.
Was tun bei einer Anhörung?
Bevor eine Sperrzeit festgestellt wird, kann die Agentur für Arbeit Ihnen Gelegenheit geben, sich zu dem Sachverhalt zu äußern.
Ignorieren Sie eine Anhörung nicht.
Antworten Sie innerhalb der genannten Frist und erklären Sie sachlich:
- was passiert ist,
- warum Sie so gehandelt haben,
- welcher wichtige Grund vorlag und
- welche Nachweise Sie beifügen können.
Reichen Sie Kopien geeigneter Unterlagen ein.
Bewahren Sie eine Kopie Ihrer Antwort und einen Nachweis über die Abgabe auf.
Was ist ein wichtiger Grund?
Eine Sperrzeit tritt nicht ein, wenn für Ihr Verhalten ein wichtiger Grund vorlag.
Ob ein wichtiger Grund anerkannt wird, hängt vom Einzelfall ab.
Ein wichtiger Grund kann zum Beispiel infrage kommen, wenn:
- eine Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar war,
- ärztlich nachgewiesene gesundheitliche Probleme bestanden,
- gesetzliche Vorgaben zum Arbeitsschutz nicht eingehalten wurden,
- die Arbeitsbedingungen unzumutbar waren,
- die Tätigkeit gegen gesetzliche Vorschriften verstieß,
- ein notwendiger Umzug zum Ehepartner oder Lebenspartner erfolgte,
- die Betreuung eines Kindes nicht gesichert war oder
- andere schwerwiegende persönliche Gründe vorlagen.
Behaupten Sie einen wichtigen Grund nicht nur allgemein.
Beschreiben Sie den Sachverhalt genau und reichen Sie geeignete Nachweise ein.
Welche Nachweise können hilfreich sein?
Je nach Situation können zum Beispiel folgende Unterlagen wichtig sein:
- ärztliche Bescheinigung,
- Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber,
- Kündigungsschreiben,
- Aufhebungsvertrag,
- Arbeitsvertrag,
- Dienstpläne,
- Nachweise über Arbeitsbedingungen,
- Bewerbungsunterlagen,
- Einladung zu einem Vorstellungsgespräch,
- Nachweise über Kinderbetreuung,
- Meldebestätigung,
- Nachweis über Ihre Arbeitsuchendmeldung,
- Nachweise über Terminabsagen oder
- andere geeignete Unterlagen.
Reichen Sie grundsätzlich Kopien ein und bewahren Sie die Originale auf.
Was tun bei eigener Kündigung?
Wenn Sie selbst gekündigt haben, erklären Sie genau, warum dies notwendig war.
Prüfen Sie, ob geeignete Nachweise vorhanden sind.
Das können zum Beispiel sein:
- ärztliche Bescheinigung,
- Nachweise über gesundheitliche Belastungen,
- Schreiben an den Arbeitgeber,
- Beschwerden über Arbeitsbedingungen,
- Nachweise über ausstehenden Lohn,
- Nachweise über Mobbing oder
- andere geeignete Unterlagen.
Holen Sie sich bei Unsicherheit fachkundige Unterstützung.
Was tun bei einem Aufhebungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit verursachen.
Prüfen Sie:
- Warum wurde der Vertrag unterschrieben?
- Hätte der Arbeitgeber ohnehin gekündigt?
- Zu welchem Zeitpunkt hätte die Kündigung erfolgen können?
- Wurde eine Abfindung vereinbart?
- Gibt es schriftliche Nachweise?
- Wurde die Kündigungsfrist eingehalten?
Lassen Sie sich möglichst beraten, bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
Wenn der Vertrag bereits unterschrieben wurde, reichen Sie alle wichtigen Unterlagen bei der Agentur für Arbeit ein.
Was tun bei einem versäumten Termin?
Wenn Sie einen Termin bei der Agentur für Arbeit nicht wahrnehmen konnten, erklären Sie den Grund möglichst sofort.
Reichen Sie geeignete Nachweise ein.
Das kann zum Beispiel sein:
- ärztliche Bescheinigung,
- Nachweis über einen wichtigen Arzttermin,
- Nachweis über ein Vorstellungsgespräch,
- Nachweis über eine kurzfristige Erkrankung oder
- anderer geeigneter Beleg.
Warten Sie nicht erst auf den Sperrzeitbescheid.
Was tun bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung?
Wenn Sie sich nicht rechtzeitig arbeitsuchend gemeldet haben, prüfen Sie:
- Wann haben Sie vom Ende des Arbeitsverhältnisses erfahren?
- Wann haben Sie sich arbeitsuchend gemeldet?
- Warum war eine frühere Meldung nicht möglich?
- Haben Sie Nachweise?
Teilen Sie der Agentur für Arbeit den Sachverhalt schriftlich mit.
Widerspruchsfrist beachten
Wenn bereits ein Sperrzeitbescheid vorliegt und Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen.
Der Widerspruch muss grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids eingelegt werden.
Die genaue Frist und die zulässige Form stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids.
Warten Sie nicht bis zum letzten Tag.
Wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen, können Sie zunächst fristwahrend Widerspruch einlegen und die Begründung später nachreichen.
Was gehört in den Widerspruch?
Geben Sie möglichst an:
- Vorname und Nachname,
- Anschrift,
- Kundennummer,
- Datum des Sperrzeitbescheids,
- Hinweis, dass Sie Widerspruch einlegen,
- Grund, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind,
- Beschreibung des wichtigen Grundes,
- beigefügte Nachweise und
- Bitte um erneute Prüfung.
Bewahren Sie eine Kopie und einen Nachweis über den Versand oder die Abgabe auf.
Was tun, wenn dringend Geld benötigt wird?
Wenn während der Sperrzeit kein Geld für Miete, Strom oder Lebensunterhalt vorhanden ist, warten Sie nicht ab.
Fragen Sie beim Jobcenter oder bei einer sozialen Beratungsstelle nach, welche Unterstützung in Ihrer Situation infrage kommt.
Klären Sie außerdem frühzeitig Ihre Krankenversicherung mit der Krankenkasse und der Agentur für Arbeit.
Fachkundige Hilfe einholen
Holen Sie sich Unterstützung, wenn:
- eine zwölfwöchige Sperrzeit droht,
- Sie selbst gekündigt haben,
- ein Aufhebungsvertrag unterschrieben wurde,
- Ihre gesundheitlichen Gründe nicht anerkannt wurden,
- wichtige Nachweise fehlen,
- der Sachverhalt unklar ist oder
- Ihr Widerspruch abgelehnt wurde.
Mögliche Ansprechpartner sind:
- Agentur für Arbeit,
- Sozialberatungsstelle,
- Erwerbslosenberatung,
- Gewerkschaft,
- Sozialverband,
- Rechtsanwaltskanzlei für Sozialrecht oder
- Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht.
Welche Unterlagen sollte man aufbewahren?
Sammeln Sie insbesondere:
- Anhörung,
- Sperrzeitbescheid,
- Briefumschlag,
- Kündigungsschreiben,
- Aufhebungsvertrag,
- Arbeitsvertrag,
- Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber,
- Nachweise über gesundheitliche Gründe,
- ärztliche Bescheinigungen,
- Nachweise über Termine,
- Nachweis über Arbeitsuchendmeldung,
- eigene Stellungnahme,
- Widerspruch,
- beigefügte Unterlagen,
- Versandnachweis,
- Eingangsbestätigung und
- Antworten der Agentur für Arbeit.
Was sollte man nicht tun?
- Anhörung oder Bescheid nicht ungeprüft abheften.
- Fristen nicht verstreichen lassen.
- Nicht nur telefonisch widersprechen.
- Wichtigen Grund nicht nur allgemein behaupten.
- Nachweise nicht wegwerfen.
- Keine Originalunterlagen ohne Grund verschicken.
- Aufhebungsvertrag nicht vorschnell unterschreiben.
- Bei finanziellen Problemen nicht lange warten.
Wichtig
Diese Seite gibt eine erste Orientierung.
Ob eine Sperrzeit rechtmäßig ist und ob ein wichtiger Grund anerkannt werden kann, hängt vom Einzelfall ab.
Lesen Sie die Rechtsbehelfsbelehrung sorgfältig und holen Sie sich bei Unsicherheit schnell fachkundige Hilfe.
Kurz zusammengefasst
Prüfen Sie den Grund und die Dauer der Sperrzeit sofort. Antworten Sie auf eine Anhörung rechtzeitig und reichen Sie geeignete Nachweise ein. Wenn bereits ein Sperrzeitbescheid vorliegt und Sie nicht einverstanden sind, legen Sie fristgerecht Widerspruch ein.
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