Was tun, wenn Unterlagen für die Agentur für Arbeit fehlen?

Wenn die Agentur für Arbeit Unterlagen anfordert, sollten Sie das Schreiben nicht ignorieren.

Lesen Sie genau, welche Dokumente fehlen und bis wann diese eingereicht werden sollen.

Auch wenn Sie die Unterlagen noch nicht vollständig beschaffen können, sollten Sie innerhalb der gesetzten Frist reagieren. Teilen Sie schriftlich mit, welche Nachweise noch fehlen, warum diese noch nicht vorliegen und wann Sie diese voraussichtlich nachreichen können.

Welche Unterlagen können fehlen?

Je nach persönlicher Situation können unterschiedliche Unterlagen benötigt werden.

Das können zum Beispiel sein:

  • Arbeitsbescheinigung des früheren Arbeitgebers,
  • Kündigungsschreiben,
  • Arbeitsvertrag,
  • Lohnabrechnungen,
  • Nachweise über Beschäftigungszeiten,
  • Sozialversicherungsnachweise,
  • Nachweise über Krankengeld,
  • Nachweise über Nebenverdienst,
  • Bescheinigung über eine Beschäftigung im Ausland,
  • Nachweise über Kinder,
  • Steuer-Identifikationsnummer,
  • Sozialversicherungsnummer,
  • Bankverbindung,
  • Personalausweis oder Reisepass,
  • Aufenthaltstitel oder Arbeitserlaubnis,
  • Nachweise über Bewerbungen oder
  • andere angeforderte Dokumente.

Prüfen Sie das Schreiben der Agentur für Arbeit sorgfältig und erstellen Sie eine Liste aller fehlenden Unterlagen.

Frist sofort notieren

Achten Sie darauf, ob im Schreiben eine Frist genannt wird.

Notieren Sie:

  • Datum des Schreibens,
  • Datum, an dem der Brief angekommen ist,
  • Kundennummer,
  • zuständige Ansprechperson,
  • fehlende Unterlagen und
  • Frist zur Einreichung.

Tragen Sie die Frist in Ihren Kalender ein.

Warten Sie nicht bis zum letzten Tag.

Vorhandene Unterlagen sofort einreichen

Wenn bereits einige Unterlagen vorhanden sind, reichen Sie diese möglichst sofort ein.

Warten Sie nicht unnötig, bis alle Dokumente vollständig vorliegen.

Schreiben Sie dazu kurz:

  • welche Unterlagen Sie bereits einreichen,
  • welche Unterlagen noch fehlen und
  • wann Sie diese voraussichtlich nachreichen können.

So kann die Agentur für Arbeit erkennen, dass Sie sich um die Beschaffung der fehlenden Nachweise kümmern.

Fristverlängerung beantragen

Wenn Sie die Unterlagen nicht rechtzeitig beschaffen können, bitten Sie schriftlich um eine Fristverlängerung.

Geben Sie an:

  • welche Unterlagen fehlen,
  • warum diese noch nicht vorliegen,
  • welche Schritte Sie bereits unternommen haben und
  • bis zu welchem Datum Sie die Nachweise voraussichtlich nachreichen können.

Bewahren Sie eine Kopie Ihres Schreibens und einen Nachweis über die Abgabe oder den Versand auf.

Arbeitsbescheinigung fehlt

Für die Bearbeitung des Arbeitslosengeldes wird in der Regel eine Arbeitsbescheinigung des früheren Arbeitgebers benötigt.

Fordern Sie Ihren ehemaligen Arbeitgeber schriftlich dazu auf, die Arbeitsbescheinigung elektronisch an die Agentur für Arbeit zu übermitteln.

Teilen Sie der Agentur für Arbeit mit, wenn die Bescheinigung trotz Ihrer Aufforderung noch fehlt.

Bewahren Sie eine Kopie Ihrer Anfrage an den Arbeitgeber auf.

Wenn sich die Übermittlung länger verzögert, fragen Sie bei der Agentur für Arbeit nach, welche weiteren Schritte möglich sind.

Lohnabrechnungen oder Arbeitsvertrag fehlen

Wenn Lohnabrechnungen oder der Arbeitsvertrag fehlen, wenden Sie sich schriftlich an den früheren Arbeitgeber.

Bitten Sie um Kopien der benötigten Unterlagen.

Falls Sie die Dokumente nicht rechtzeitig erhalten, informieren Sie die Agentur für Arbeit darüber und reichen Sie zunächst andere vorhandene Nachweise ein.

Das können zum Beispiel sein:

  • Kontoauszüge mit Lohnzahlungen,
  • Sozialversicherungsnachweise,
  • Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber,
  • frühere Lohnabrechnungen oder
  • andere geeignete Unterlagen.

Unterlagen sicher einreichen

Je nach Anliegen können Unterlagen zum Beispiel eingereicht werden:

  • über die Online-Dienste der Agentur für Arbeit,
  • über die App BA-mobil,
  • schriftlich per Post,
  • persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder
  • auf einem anderen im Schreiben genannten Weg.

Reichen Sie nach Möglichkeit Kopien ein.

Bewahren Sie Originalunterlagen bei sich auf, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes verlangt wird.

Kundennummer angeben

Geben Sie bei jeder Nachricht an die Agentur für Arbeit Ihre Kundennummer an.

So kann Ihre Nachricht richtig zugeordnet werden.

Nennen Sie außerdem:

  • Datum des Schreibens,
  • Ihr konkretes Anliegen und
  • Liste der beigefügten Unterlagen.

Abgabe nachweisen

Bewahren Sie einen Nachweis darüber auf, dass Sie die Unterlagen eingereicht haben.

Geeignet sind zum Beispiel:

  • Eingangsbestätigung,
  • Upload-Bestätigung,
  • gespeicherte Nachricht aus dem Online-Portal,
  • Versandnachweis,
  • Einschreiben-Beleg,
  • Kopie des Schreibens oder
  • Bestätigung der persönlichen Abgabe.

Heben Sie diese Unterlagen sorgfältig auf.

Was tun, wenn dringend Geld benötigt wird?

Wenn die Bearbeitung des Arbeitslosengeldes länger dauert und kein Geld für Miete, Strom oder Lebensunterhalt vorhanden ist, warten Sie nicht ab.

Fragen Sie bei der Agentur für Arbeit nach, ob ein Vorschuss oder eine vorläufige Entscheidung geprüft werden kann.

Das kann insbesondere sinnvoll sein, wenn grundsätzlich ein Anspruch bestehen dürfte, aber einzelne Unterlagen noch fehlen.

Wenden Sie sich bei akuten finanziellen Problemen zusätzlich an eine soziale Beratungsstelle oder das Jobcenter.

Was tun, wenn eine Frist bereits versäumt wurde?

Wenn die Frist bereits abgelaufen ist, reagieren Sie trotzdem sofort.

Reichen Sie die vorhandenen Unterlagen unverzüglich ein und erklären Sie kurz:

  • warum die Frist nicht eingehalten werden konnte,
  • welche Dokumente noch fehlen und
  • wann Sie diese nachreichen können.

Bitten Sie um schriftliche Mitteilung, ob weitere Schritte notwendig sind.

Was tun, wenn die Agentur für Arbeit nicht reagiert?

Wenn Sie nach dem Einreichen der Unterlagen längere Zeit keine Rückmeldung erhalten, fragen Sie schriftlich nach.

Geben Sie an:

  • Kundennummer,
  • Datum Ihrer früheren Nachricht,
  • eingereichte Unterlagen,
  • noch fehlende Unterlagen und
  • Bitte um Mitteilung des Bearbeitungsstands.

Bewahren Sie auch diese Anfrage auf.

Welche Unterlagen sollte man aufbewahren?

Sammeln Sie insbesondere:

  • Schreiben der Agentur für Arbeit,
  • Briefumschlag,
  • Liste der fehlenden Unterlagen,
  • eigene Antwort,
  • Antrag auf Fristverlängerung,
  • Kopien eingereichter Unterlagen,
  • Upload-Bestätigung,
  • Versandnachweis,
  • Eingangsbestätigung,
  • Schriftverkehr mit dem früheren Arbeitgeber,
  • Arbeitsbescheinigung,
  • Lohnabrechnungen,
  • Arbeitsvertrag und
  • Antworten der Agentur für Arbeit.

Was sollte man nicht tun?

  • Schreiben nicht ungeöffnet liegen lassen.
  • Frist nicht einfach verstreichen lassen.
  • Nicht warten, bis alle Unterlagen vollständig sind.
  • Fehlende Dokumente nicht verschweigen.
  • Keine Originalunterlagen ohne Grund verschicken.
  • Kundennummer nicht vergessen.
  • Nachweise über die Abgabe nicht wegwerfen.
  • Bei finanziellen Problemen nicht zu lange warten.

Wichtig

Diese Seite gibt eine erste Orientierung.

Welche Unterlagen erforderlich sind und welche Fristen gelten, hängt von Ihrem persönlichen Fall und dem Schreiben der Agentur für Arbeit ab.

Reagieren Sie immer rechtzeitig und bewahren Sie Kopien sowie Nachweise sorgfältig auf.

Kurz zusammengefasst

Prüfen Sie sofort, welche Unterlagen fehlen und welche Frist gilt. Reichen Sie vorhandene Dokumente direkt ein und bitten Sie bei Bedarf schriftlich um Fristverlängerung. Fordern Sie fehlende Unterlagen frühzeitig beim früheren Arbeitgeber an. Bewahren Sie Kopien und Nachweise über die Abgabe auf.

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