Ein Schreiben der Familienkasse sollte nicht ungeöffnet liegen bleiben.
Lesen Sie den Brief möglichst sofort vollständig durch. Häufig enthält er eine Frist, eine Aufforderung zur Einreichung von Unterlagen oder einen Bescheid über Kindergeld oder Kinderzuschlag.
Bewahren Sie das Schreiben und den Briefumschlag gut auf. Notieren Sie, an welchem Tag der Brief angekommen ist.
Welche Schreiben kann die Familienkasse schicken?
Ein Schreiben der Familienkasse kann unterschiedliche Gründe haben.
Es kann sich zum Beispiel handeln um:
- eine Aufforderung zur Einreichung von Unterlagen,
- eine Rückfrage zu einem Antrag,
- einen Bewilligungsbescheid,
- einen Änderungsbescheid,
- eine Ablehnung,
- eine Anhörung,
- eine Erinnerung,
- eine Rückforderung von Kindergeld,
- eine Rückforderung von Kinderzuschlag oder
- eine Mitteilung über fehlende Angaben.
Prüfen Sie zuerst, um welche Art von Schreiben es sich handelt.
Schreiben sorgfältig lesen
Achten Sie besonders auf folgende Punkte:
- Was genau verlangt die Familienkasse?
- Bis wann müssen Sie reagieren?
- Welche Unterlagen sollen eingereicht werden?
- Geht es um Kindergeld oder Kinderzuschlag?
- Für welches Kind gilt das Schreiben?
- Für welchen Zeitraum gilt die Entscheidung?
- Wird Geld bewilligt, geändert oder zurückgefordert?
- Enthält das Schreiben eine Rechtsbehelfsbelehrung?
- Ist eine Kindergeldnummer angegeben?
Markieren Sie wichtige Fristen und tragen Sie diese sofort in Ihren Kalender ein.
Kindergeldnummer angeben
Geben Sie bei Schreiben an die Familienkasse möglichst immer Ihre Kindergeldnummer an.
So kann Ihre Nachricht schneller richtig zugeordnet werden.
Wenn sich Ihre Antwort auf einen bestimmten Bescheid bezieht, nennen Sie zusätzlich:
- Datum des Bescheids,
- betroffenes Kind,
- Zeitraum und
- konkretes Anliegen.
Was tun, wenn Unterlagen verlangt werden?
Reichen Sie die angeforderten Unterlagen möglichst vollständig und rechtzeitig ein.
Das können zum Beispiel sein:
- Schulbescheinigung,
- Ausbildungsnachweis,
- Studienbescheinigung,
- Nachweis über einen Ausbildungsplatz,
- Nachweis über Arbeitssuche,
- Prüfungszeugnis,
- Geburtsurkunde,
- Nachweis über den Wohnsitz,
- Nachweise über Einkommen,
- Nachweise über Unterhaltszahlungen oder
- weitere Unterlagen zur persönlichen Situation.
Prüfen Sie, ob eine Kopie ausreicht.
Senden Sie keine Originalunterlagen, wenn dies nicht ausdrücklich notwendig ist.
Bewahren Sie Kopien aller eingereichten Unterlagen auf.
Was tun, wenn Unterlagen nicht rechtzeitig vorliegen?
Wenn Sie ein Dokument nicht innerhalb der gesetzten Frist beschaffen können, reagieren Sie trotzdem rechtzeitig.
Teilen Sie schriftlich mit:
- welche Unterlagen noch fehlen,
- warum sie noch nicht vorliegen,
- welche Schritte Sie bereits unternommen haben und
- wann Sie die Unterlagen voraussichtlich nachreichen können.
Bitten Sie um eine angemessene Fristverlängerung.
Warten Sie nicht einfach ab, bis die Frist verstrichen ist.
Wie können Unterlagen eingereicht werden?
Je nach Anliegen können Unterlagen zum Beispiel eingereicht werden:
- über die Online-Dienste der Familienkasse,
- schriftlich per Post,
- persönlich oder
- auf einem anderen im Schreiben genannten Weg.
Bewahren Sie einen Nachweis über die Abgabe auf.
Das kann zum Beispiel sein:
- Upload-Bestätigung,
- Eingangsbestätigung,
- Versandnachweis,
- Kopie des Schreibens oder
- Bestätigung der persönlichen Abgabe.
Was tun bei einem Bewilligungsbescheid?
Wenn Kindergeld oder Kinderzuschlag bewilligt wurde, prüfen Sie den Bescheid sorgfältig.
Achten Sie insbesondere auf:
- Name des Kindes,
- Geburtsdatum,
- Zeitraum der Bewilligung,
- Höhe der Leistung,
- Bankverbindung,
- mögliche Befristung und
- Hinweise zu Änderungen, die mitgeteilt werden müssen.
Wenn etwas unklar ist, fragen Sie schriftlich bei der Familienkasse nach.
Was tun bei einem Änderungsbescheid?
Ein Änderungsbescheid bedeutet, dass eine frühere Entscheidung geändert wurde.
Prüfen Sie:
- Welche Leistung wurde geändert?
- Für welches Kind gilt die Änderung?
- Ab welchem Datum gilt die Änderung?
- Wird mehr oder weniger Geld gezahlt?
- Warum wurde die Entscheidung geändert?
- Entsteht eine Rückforderung?
Wenn Sie die Berechnung nicht nachvollziehen können, bitten Sie um eine schriftliche Erläuterung.
Was tun bei einer Ablehnung?
Wenn ein Antrag abgelehnt wurde, lesen Sie die Begründung sorgfältig.
Prüfen Sie:
- Warum wurde der Antrag abgelehnt?
- Fehlen Unterlagen?
- Wurden Angaben nicht richtig berücksichtigt?
- Wurde der Zeitraum richtig erfasst?
- Welche Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung?
Wenn Sie die Entscheidung nicht nachvollziehen können, holen Sie sich Unterstützung und prüfen Sie, ob ein Einspruch oder Widerspruch sinnvoll ist.
Was tun bei einer Rückforderung?
Wenn die Familienkasse Geld zurückfordert, prüfen Sie das Schreiben besonders sorgfältig.
Achten Sie auf:
- Höhe der Forderung,
- betroffenes Kind,
- Zeitraum,
- Begründung,
- Zahlungsfrist,
- Bankverbindung,
- Kindergeldnummer und
- Rechtsbehelfsbelehrung.
Zahlen Sie eine unklare Forderung nicht ungeprüft.
Bitten Sie bei Bedarf schriftlich um eine genaue und nachvollziehbare Aufstellung.
Wenn Sie den Betrag nicht vollständig auf einmal bezahlen können, fragen Sie nach, ob eine Ratenzahlung möglich ist.
Einspruch oder Widerspruch beachten
Wenn Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden sind, lesen Sie die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Schreibens.
Bei einem Kindergeldbescheid kann grundsätzlich Einspruch eingelegt werden.
Bei einem Bescheid zum Kinderzuschlag heißt der Rechtsbehelf grundsätzlich Widerspruch.
Die Frist beträgt in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
Warten Sie nicht bis zum letzten Tag.
Wenn noch nicht alle Unterlagen oder Gründe vorliegen, können Sie zunächst fristwahrend reagieren und die Begründung später nachreichen.
Bewahren Sie eine Kopie und einen Nachweis über die Abgabe oder den Versand auf.
Welche Änderungen müssen mitgeteilt werden?
Teilen Sie der Familienkasse wichtige Änderungen möglichst schnell mit.
Das kann zum Beispiel betreffen:
- neue Anschrift,
- neue Bankverbindung,
- Änderung des Familienstands,
- Auszug eines Kindes,
- Beginn oder Ende einer Ausbildung,
- Beginn oder Ende eines Studiums,
- Abbruch einer Ausbildung,
- Aufnahme einer Beschäftigung,
- längeren Auslandsaufenthalt,
- Änderung der persönlichen Lebenssituation oder
- andere Änderungen, die für Kindergeld oder Kinderzuschlag wichtig sein können.
Verlassen Sie sich nicht darauf, dass andere Behörden die Familienkasse automatisch informieren.
Was tun bei Kindern über 18 Jahren?
Bei volljährigen Kindern werden häufig zusätzliche Nachweise verlangt.
Das kann zum Beispiel betreffen:
- Schule,
- Ausbildung,
- Studium,
- Übergangszeit,
- Freiwilligendienst,
- Arbeitssuche oder
- Suche nach einem Ausbildungsplatz.
Reichen Sie aktuelle Bescheinigungen rechtzeitig ein.
Teilen Sie Änderungen sofort mit.
Was tun, wenn dringend Geld benötigt wird?
Wenn sich die Bearbeitung verzögert und finanzielle Probleme entstehen, fragen Sie schriftlich bei der Familienkasse nach dem Bearbeitungsstand.
Wenn Miete, Strom oder Lebensunterhalt nicht mehr gesichert sind, wenden Sie sich zusätzlich an:
- Jobcenter,
- Sozialamt,
- Schuldnerberatungsstelle oder
- soziale Beratungsstelle.
Warten Sie nicht ab, bis weitere Schulden entstehen.
Welche Unterlagen sollte man aufbewahren?
Sammeln Sie insbesondere:
- Schreiben der Familienkasse,
- Briefumschläge,
- Anträge,
- Bescheide,
- Kindergeldnummer,
- eingereichte Unterlagen,
- Schulbescheinigungen,
- Ausbildungsnachweise,
- Studienbescheinigungen,
- Schriftverkehr,
- eigene Antworten,
- Upload-Bestätigungen,
- Versandnachweise,
- Eingangsbestätigungen und
- Kontoauszüge mit Zahlungen der Familienkasse.
Was sollte man nicht tun?
- Schreiben nicht ungeöffnet liegen lassen.
- Fristen nicht verstreichen lassen.
- Änderungen nicht verschweigen.
- Fehlende Unterlagen nicht einfach liegen lassen.
- Keine Originalunterlagen ohne Grund verschicken.
- Kindergeldnummer nicht vergessen.
- Bescheid nicht ungeprüft abheften.
- Rückforderung nicht ignorieren.
- Einspruch oder Widerspruch nicht nur telefonisch erklären.
- Keine Versandnachweise wegwerfen.
Wichtig
Diese Seite gibt eine erste Orientierung.
Welche Schritte notwendig sind, hängt davon ab, welche Art von Schreiben Sie erhalten haben.
Lesen Sie jeden Brief sorgfältig und reagieren Sie rechtzeitig. Bei einer Ablehnung oder Rückforderung sollten Sie sich bei Unsicherheit fachkundige Unterstützung holen.
Kurz zusammengefasst
Öffnen Sie Schreiben der Familienkasse sofort. Prüfen Sie Fristen, angeforderte Unterlagen und die Kindergeldnummer. Reichen Sie Nachweise rechtzeitig ein und teilen Sie wichtige Änderungen mit. Wenn Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden sind, beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung.
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