Was tun, wenn Kindergeld beantragt werden soll?

Kindergeld muss bei der Familienkasse beantragt werden. Es wird nicht automatisch ausgezahlt.

Stellen Sie den Antrag möglichst frühzeitig. Kindergeld kann nur für einen begrenzten Zeitraum rückwirkend nachgezahlt werden.

Bewahren Sie eine Kopie des Antrags und alle eingereichten Unterlagen sorgfältig auf.

Wer kann Kindergeld beantragen?

Kindergeld wird in der Regel von einem Elternteil beantragt.

Ein Anspruch kann grundsätzlich bestehen für:

  • leibliche Kinder,
  • Adoptivkinder,
  • Stiefkinder,
  • Enkelkinder oder
  • Pflegekinder.

Welche Voraussetzungen im Einzelfall gelten, prüft die Familienkasse.

Bis zu welchem Alter kann Kindergeld gezahlt werden?

Für Kinder unter 18 Jahren kann grundsätzlich Kindergeld gezahlt werden.

Auch für volljährige Kinder kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin ein Anspruch bestehen.

Das kann zum Beispiel der Fall sein bei:

  • Schulbesuch,
  • Berufsausbildung,
  • Studium,
  • Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten,
  • Suche nach einem Ausbildungsplatz,
  • Arbeitssuche,
  • Freiwilligendienst oder
  • einer Behinderung.

Bei volljährigen Kindern werden häufig zusätzliche Nachweise benötigt.

Spielt das Einkommen der Eltern eine Rolle?

Kindergeld wird grundsätzlich unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt.

Trotzdem müssen die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Bei besonderen Situationen, zum Beispiel einem Auslandsbezug oder einem volljährigen Kind, kann die Familienkasse zusätzliche Angaben und Unterlagen verlangen.

Wo wird Kindergeld beantragt?

Der Antrag wird bei der Familienkasse gestellt.

Je nach Situation kann der Antrag:

  • online über das Portal der Familienkasse,
  • mit einem Formular per Post oder
  • auf einem anderen von der Familienkasse vorgesehenen Weg

eingereicht werden.

Mit einer Bund-ID kann der Online-Antrag vollständig digital übermittelt werden.

Wenn der Antrag nicht vollständig elektronisch eingereicht wird, prüfen Sie, ob er ausgedruckt, unterschrieben und per Post versendet werden muss.

Antrag rechtzeitig stellen

Warten Sie nicht unnötig lange mit dem Antrag.

Kindergeld kann höchstens für die letzten sechs Kalendermonate vor Eingang des Antrags bei der Familienkasse rückwirkend nachgezahlt werden.

Beispiel:

Geht der Antrag im Juni bei der Familienkasse ein, kann eine rückwirkende Zahlung grundsätzlich höchstens für die letzten sechs Kalendermonate geprüft werden.

Stellen Sie den Antrag deshalb möglichst frühzeitig.

Welche Angaben werden benötigt?

Halten Sie möglichst folgende Angaben bereit:

  • Vorname und Nachname der antragstellenden Person,
  • Anschrift,
  • Geburtsdatum,
  • Steuer-Identifikationsnummer der antragstellenden Person,
  • Bankverbindung,
  • Angaben zum anderen Elternteil,
  • Name des Kindes,
  • Geburtsdatum des Kindes,
  • Steuer-Identifikationsnummer des Kindes,
  • Anschrift des Kindes,
  • Angaben zum Wohnort und
  • Angaben zu weiteren Kindern, falls vorhanden.

Wenn bereits eine Kindergeldnummer vorhanden ist, geben Sie diese bei jedem Schreiben an.

Welche Unterlagen werden häufig benötigt?

Welche Nachweise erforderlich sind, hängt von der persönlichen Situation ab.

Häufig können zum Beispiel benötigt werden:

  • ausgefüllter Kindergeldantrag,
  • Anlage Kind,
  • Steuer-Identifikationsnummern,
  • Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung, falls angefordert,
  • Nachweis über den Wohnsitz,
  • Schulbescheinigung,
  • Ausbildungsnachweis,
  • Studienbescheinigung,
  • Nachweis über Arbeitssuche,
  • Nachweis über die Suche nach einem Ausbildungsplatz,
  • Bescheinigung über einen Freiwilligendienst,
  • Nachweise bei einer Behinderung,
  • Unterlagen bei einem Auslandsbezug oder
  • weitere von der Familienkasse verlangte Nachweise.

Reichen Sie grundsätzlich Kopien ein und bewahren Sie die Originalunterlagen bei sich auf.

Was gilt bei einem neugeborenen Kind?

Bei einem in Deutschland geborenen Kind erhält die Familienkasse bestimmte Angaben grundsätzlich automatisch übermittelt.

Halten Sie trotzdem die Steuer-Identifikationsnummern der antragstellenden Person und des Kindes bereit.

Eine Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung muss bei einem in Deutschland geborenen Kind häufig nur eingereicht werden, wenn die Familienkasse dies ausdrücklich verlangt.

Was gilt bei einem im Ausland geborenen Kind?

Bei einem im Ausland geborenen Kind können zusätzliche Nachweise erforderlich sein.

Dazu können zum Beispiel gehören:

  • ausländische Geburtsurkunde,
  • anderes amtliches Dokument zum Nachweis des Kindes,
  • Nachweis über den Wohnort,
  • Arbeitgeberbescheinigung,
  • Nachweise über eine selbstständige Tätigkeit oder
  • weitere Unterlagen zum Auslandsbezug.

Fragen Sie bei der Familienkasse nach, welche Unterlagen in Ihrem Fall benötigt werden.

Was gilt bei Kindern ab 18 Jahren?

Für volljährige Kinder müssen häufig zusätzliche Unterlagen eingereicht werden.

Das kann zum Beispiel sein:

  • Schulbescheinigung,
  • Ausbildungsvertrag,
  • Studienbescheinigung,
  • Prüfungszeugnis,
  • Nachweis über Arbeitssuche,
  • Nachweis über die Suche nach einem Ausbildungsplatz,
  • Bescheinigung über einen Freiwilligendienst oder
  • weitere Nachweise zur aktuellen Situation.

Teilen Sie der Familienkasse Änderungen sofort mit.

Antrag vollständig ausfüllen

Prüfen Sie vor dem Absenden:

  • Sind alle Fragen beantwortet?
  • Sind alle Kinder eingetragen?
  • Stimmen die Steuer-Identifikationsnummern?
  • Ist die Bankverbindung richtig?
  • Sind alle erforderlichen Anlagen beigefügt?
  • Wurde der Antrag unterschrieben, falls dies erforderlich ist?
  • Wurden Kopien der Unterlagen angefertigt?

Unvollständige Angaben können die Bearbeitung verzögern.

Nachweise sicher einreichen

Je nach Anliegen können Unterlagen zum Beispiel eingereicht werden:

  • über die Online-Dienste der Familienkasse,
  • schriftlich per Post,
  • persönlich oder
  • auf einem anderen angegebenen Weg.

Bewahren Sie einen Nachweis über die Abgabe auf.

Das kann zum Beispiel sein:

  • Upload-Bestätigung,
  • Eingangsbestätigung,
  • Versandnachweis,
  • Kopie des Schreibens oder
  • Bestätigung der persönlichen Abgabe.

Was tun, wenn Unterlagen fehlen?

Wenn noch nicht alle Nachweise vorliegen, reichen Sie den Antrag trotzdem möglichst frühzeitig ein.

Teilen Sie schriftlich mit:

  • welche Unterlagen noch fehlen,
  • warum sie noch nicht vorliegen und
  • wann sie voraussichtlich nachgereicht werden können.

Fragen Sie nach, ob eine Frist für das Nachreichen gilt.

Was tun, wenn die Bearbeitung länger dauert?

Wenn Sie längere Zeit keine Rückmeldung erhalten, fragen Sie schriftlich bei der Familienkasse nach.

Geben Sie an:

  • Vorname und Nachname,
  • Anschrift,
  • Kindergeldnummer, falls vorhanden,
  • Name des Kindes,
  • Datum des Antrags und
  • Bitte um Mitteilung des Bearbeitungsstands.

Bewahren Sie eine Kopie Ihrer Anfrage auf.

Bescheid sorgfältig prüfen

Wenn Sie einen Bescheid erhalten, lesen Sie ihn vollständig durch.

Prüfen Sie:

  • Für welches Kind wurde Kindergeld bewilligt?
  • Ab welchem Monat wird gezahlt?
  • Wurde der rückwirkende Zeitraum richtig berücksichtigt?
  • Stimmen Name und Geburtsdatum des Kindes?
  • Ist die Bankverbindung richtig?
  • Fehlen Zeiträume?
  • Enthält der Bescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung?

Wenn etwas unklar oder möglicherweise falsch ist, fragen Sie schriftlich bei der Familienkasse nach.

Änderungen mitteilen

Teilen Sie der Familienkasse wichtige Änderungen möglichst schnell mit.

Das kann zum Beispiel betreffen:

  • neue Anschrift,
  • neue Bankverbindung,
  • Auszug des Kindes,
  • Beginn oder Ende einer Ausbildung,
  • Beginn oder Ende eines Studiums,
  • Abbruch einer Ausbildung,
  • Aufnahme einer Beschäftigung,
  • längeren Auslandsaufenthalt,
  • Änderung des Familienstands oder
  • andere wichtige Änderungen.

Verlassen Sie sich nicht darauf, dass andere Behörden die Familienkasse automatisch informieren.

Was tun bei einer Ablehnung?

Wenn der Antrag abgelehnt wurde, prüfen Sie:

  • Warum wurde Kindergeld abgelehnt?
  • Fehlen Unterlagen?
  • Wurden Angaben falsch übernommen?
  • Wurde der Zeitraum richtig berücksichtigt?
  • Welche Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung?

Wenn Sie die Entscheidung nicht nachvollziehen können, prüfen Sie, ob ein Einspruch sinnvoll ist.

Welche Unterlagen sollte man aufbewahren?

Sammeln Sie insbesondere:

  • Antrag auf Kindergeld,
  • Anlage Kind,
  • Kopien aller Nachweise,
  • Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung,
  • Schulbescheinigung,
  • Ausbildungsnachweis,
  • Studienbescheinigung,
  • Kindergeldnummer,
  • Eingangsbestätigung,
  • Versandnachweis,
  • Bescheide,
  • Schriftverkehr und
  • Kontoauszüge mit Zahlungen der Familienkasse.

Was sollte man nicht tun?

  • Antrag nicht unnötig aufschieben.
  • Keine unvollständigen oder falschen Angaben machen.
  • Fehlende Unterlagen nicht einfach liegen lassen.
  • Wichtige Änderungen nicht verschweigen.
  • Keine Originalunterlagen ohne Grund verschicken.
  • Kopien und Versandnachweise nicht wegwerfen.
  • Bescheid nicht ungeprüft abheften.

Wichtig

Diese Seite gibt eine erste Orientierung.

Ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht und welche Nachweise benötigt werden, hängt von der persönlichen Situation ab.

Stellen Sie den Antrag möglichst frühzeitig und fragen Sie bei der Familienkasse nach, wenn etwas unklar ist.

Kurz zusammengefasst

Beantragen Sie Kindergeld möglichst frühzeitig bei der Familienkasse. Halten Sie die Steuer-Identifikationsnummern und die erforderlichen Nachweise bereit. Reichen Sie fehlende Unterlagen schnell nach und bewahren Sie Kopien sowie Eingangsbestätigungen sorgfältig auf.

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