Was tun, wenn Kindergeld abgelehnt wurde?

Wenn die Familienkasse den Antrag auf Kindergeld abgelehnt hat, sollte der Bescheid nicht ungeprüft abgeheftet werden.

Lesen Sie die Begründung sorgfältig durch. Prüfen Sie, ob Unterlagen fehlen, Angaben falsch übernommen wurden oder wichtige Nachweise nicht berücksichtigt wurden.

Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, beachten Sie unbedingt die Einspruchsfrist.

Ablehnungsbescheid vollständig lesen

Prüfen Sie zunächst:

  • Warum wurde der Antrag abgelehnt?
  • Für welches Kind gilt die Ablehnung?
  • Welcher Zeitraum ist betroffen?
  • Fehlen Unterlagen?
  • Wurden Angaben falsch oder unvollständig übernommen?
  • Wurde das Alter des Kindes richtig berücksichtigt?
  • Wurden Schule, Ausbildung oder Studium berücksichtigt?
  • Enthält der Bescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung?
  • Welche Frist ist genannt?
  • Ist eine Kindergeldnummer angegeben?

Bewahren Sie den Bescheid und den Briefumschlag gut auf.

Notieren Sie, an welchem Tag der Bescheid angekommen ist.

Welche Gründe kann eine Ablehnung haben?

Eine Ablehnung kann unterschiedliche Ursachen haben.

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn:

  • Unterlagen fehlen,
  • Angaben im Antrag unvollständig sind,
  • die Steuer-Identifikationsnummer fehlt,
  • der Wohnsitz nicht ausreichend geklärt ist,
  • das Kind bereits volljährig ist und erforderliche Nachweise fehlen,
  • Schule, Ausbildung oder Studium nicht nachgewiesen wurden,
  • die Suche nach einem Ausbildungsplatz nicht belegt wurde,
  • die Arbeitssuche nicht ausreichend nachgewiesen wurde,
  • ein Auslandsbezug noch nicht geklärt ist,
  • Änderungen nicht rechtzeitig mitgeteilt wurden oder
  • die Familienkasse aus einem anderen Grund keinen Anspruch erkennt.

Lesen Sie die genaue Begründung im Bescheid.

Fehlende Unterlagen nachreichen

Wenn Unterlagen fehlen, reichen Sie diese möglichst schnell nach.

Das können zum Beispiel sein:

  • Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung,
  • Steuer-Identifikationsnummer,
  • Schulbescheinigung,
  • Ausbildungsvertrag,
  • Ausbildungsnachweis,
  • Studienbescheinigung,
  • Prüfungszeugnis,
  • Nachweis über Arbeitssuche,
  • Nachweis über die Suche nach einem Ausbildungsplatz,
  • Bescheinigung über einen Freiwilligendienst,
  • Nachweise bei einer Behinderung,
  • Nachweis über den Wohnsitz,
  • Unterlagen bei einem Auslandsbezug oder
  • andere angeforderte Dokumente.

Reichen Sie grundsätzlich Kopien ein und bewahren Sie die Originalunterlagen bei sich auf.

Kind über 18 Jahre

Bei volljährigen Kindern werden häufig zusätzliche Nachweise benötigt.

Kindergeld kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin gezahlt werden, zum Beispiel bei:

  • Schulbesuch,
  • Berufsausbildung,
  • Studium,
  • Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten,
  • Suche nach einem Ausbildungsplatz,
  • Arbeitssuche,
  • Freiwilligendienst oder
  • einer Behinderung.

Prüfen Sie, ob die aktuelle Situation des Kindes vollständig nachgewiesen wurde.

Teilen Sie Änderungen möglichst schnell mit.

Angaben sorgfältig prüfen

Vergleichen Sie den Ablehnungsbescheid mit Ihrem Antrag und Ihren Unterlagen.

Prüfen Sie insbesondere:

  • Name des Kindes,
  • Geburtsdatum,
  • Anschrift,
  • Steuer-Identifikationsnummer,
  • Zeitraum,
  • Schul- oder Ausbildungszeiten,
  • Studienzeiten,
  • Arbeitssuche,
  • Wohnort,
  • Bankverbindung und
  • Kindergeldnummer.

Wenn Angaben falsch sind, weisen Sie die Familienkasse schriftlich darauf hin.

Einspruchsfrist beachten

Wenn Sie mit dem Ablehnungsbescheid nicht einverstanden sind, können Sie Einspruch einlegen.

Der Einspruch muss grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids eingelegt werden.

Die genaue Frist und die zulässige Form stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids.

Warten Sie nicht bis zum letzten Tag.

Wenn noch nicht alle Unterlagen oder Gründe vollständig vorliegen, können Sie zunächst fristwahrend Einspruch einlegen und die Begründung später nachreichen.

Was gehört in den Einspruch?

Geben Sie möglichst an:

  • Vorname und Nachname,
  • Anschrift,
  • Kindergeldnummer,
  • Datum des Ablehnungsbescheids,
  • Name des betroffenen Kindes,
  • Hinweis, dass Sie Einspruch einlegen,
  • kurze Begründung, falls bereits möglich,
  • fehlende oder falsch berücksichtigte Angaben,
  • beigefügte Nachweise und
  • Bitte um erneute Prüfung.

Bewahren Sie eine Kopie des Einspruchs und einen Nachweis über den Versand oder die Abgabe auf.

Wie kann der Einspruch eingereicht werden?

Prüfen Sie die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids.

Je nach Fall kann der Einspruch zum Beispiel:

  • online über den vorgesehenen Service der Familienkasse,
  • schriftlich per Post oder
  • persönlich bei der Familienkasse

eingereicht werden.

Eine gewöhnliche telefonische Nachfrage ersetzt keinen Einspruch.

Bewahren Sie eine Eingangsbestätigung oder einen Versandnachweis auf.

Welche Nachweise können hilfreich sein?

Je nach Ablehnungsgrund können zum Beispiel folgende Unterlagen wichtig sein:

  • Kopie des Ablehnungsbescheids,
  • Schulbescheinigung,
  • Ausbildungsvertrag,
  • Studienbescheinigung,
  • Nachweis über Arbeitssuche,
  • Nachweis über Suche nach einem Ausbildungsplatz,
  • Geburtsurkunde,
  • Nachweis über Wohnsitz,
  • Steuer-Identifikationsnummer,
  • Schriftverkehr mit der Familienkasse,
  • bereits eingereichte Unterlagen,
  • Upload-Bestätigung,
  • Versandnachweise und
  • weitere geeignete Nachweise.

Was tun, wenn Unterlagen nicht rechtzeitig beschafft werden können?

Wenn wichtige Unterlagen noch fehlen, legen Sie den Einspruch trotzdem fristgerecht ein.

Teilen Sie schriftlich mit:

  • welche Unterlagen noch fehlen,
  • warum sie noch nicht vorliegen,
  • welche Schritte Sie bereits unternommen haben und
  • wann Sie die Unterlagen voraussichtlich nachreichen können.

Bitten Sie darum, die Unterlagen nachreichen zu dürfen.

Was tun, wenn die Familienkasse nicht reagiert?

Wenn Sie längere Zeit keine Rückmeldung erhalten, fragen Sie schriftlich nach.

Geben Sie an:

  • Vorname und Nachname,
  • Anschrift,
  • Kindergeldnummer,
  • Name des Kindes,
  • Datum des Einspruchs,
  • bereits eingereichte Unterlagen und
  • Bitte um Mitteilung des Bearbeitungsstands.

Bewahren Sie eine Kopie Ihrer Anfrage auf.

Was tun, wenn dringend Geld benötigt wird?

Wenn wegen der Ablehnung finanzielle Probleme entstehen, warten Sie nicht ab.

Fragen Sie schriftlich bei der Familienkasse nach dem Bearbeitungsstand.

Wenn Miete, Strom oder Lebensunterhalt nicht mehr gesichert sind, wenden Sie sich zusätzlich an:

  • Jobcenter,
  • Sozialamt,
  • Schuldnerberatungsstelle oder
  • soziale Beratungsstelle.

Holen Sie sich frühzeitig Unterstützung.

Fachkundige Hilfe einholen

Wenn die Ablehnung unklar ist oder der Einspruch schwierig erscheint, holen Sie sich Unterstützung.

Mögliche Ansprechpartner sind:

  • Familienkasse,
  • Sozialberatungsstelle,
  • Familienberatungsstelle,
  • Sozialverband,
  • Lohnsteuerhilfeverein, soweit dort Beratung möglich ist,
  • Steuerberatung oder
  • Rechtsanwaltskanzlei.

Bei geringem Einkommen kann geprüft werden, ob Beratungshilfe möglich ist.

Was tun, wenn der Einspruch abgelehnt wird?

Wenn die Familienkasse dem Einspruch nicht folgt, kann eine Einspruchsentscheidung ergehen.

Lesen Sie auch diese Entscheidung sorgfältig.

Prüfen Sie:

  • Begründung,
  • berücksichtigte Unterlagen,
  • Rechtsbehelfsbelehrung und
  • Klagefrist.

Wenn Sie weiterhin nicht einverstanden sind, holen Sie sich möglichst schnell fachkundige Hilfe.

Welche Unterlagen sollte man aufbewahren?

Sammeln Sie insbesondere:

  • Ablehnungsbescheid,
  • Briefumschlag,
  • Kindergeldantrag,
  • Anlage Kind,
  • Kindergeldnummer,
  • Kopien eingereichter Unterlagen,
  • Schulbescheinigung,
  • Ausbildungsnachweis,
  • Studienbescheinigung,
  • Schriftverkehr,
  • Einspruch,
  • beigefügte Nachweise,
  • Upload-Bestätigung,
  • Versandnachweis,
  • Eingangsbestätigung und
  • Antworten der Familienkasse.

Was sollte man nicht tun?

  • Ablehnungsbescheid nicht ungeprüft abheften.
  • Einspruchsfrist nicht verstreichen lassen.
  • Nicht nur telefonisch widersprechen.
  • Fehlende Unterlagen nicht einfach liegen lassen.
  • Keine Originalunterlagen ohne Grund verschicken.
  • Kindergeldnummer nicht vergessen.
  • Keine Nachweise oder Versandbelege wegwerfen.
  • Bei finanziellen Problemen nicht zu lange warten.

Wichtig

Diese Seite gibt eine erste Orientierung.

Ob die Ablehnung richtig ist und welche Nachweise benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab.

Beachten Sie unbedingt die Rechtsbehelfsbelehrung und die darin genannte Frist.

Kurz zusammengefasst

Lesen Sie den Ablehnungsbescheid sofort vollständig durch. Prüfen Sie die Begründung und reichen Sie fehlende Unterlagen möglichst schnell nach. Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, legen Sie fristgerecht Einspruch ein und bewahren Sie alle Nachweise auf.

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