Ein Schreiben vom Jugendamt sollte nicht ungeöffnet liegen bleiben.
Lesen Sie den Brief möglichst sofort vollständig durch. Prüfen Sie, warum sich das Jugendamt an Sie wendet und ob eine Frist oder ein Termin genannt wird.
Bewahren Sie das Schreiben und den Briefumschlag gut auf. Notieren Sie, an welchem Tag der Brief angekommen ist.
Warum kann das Jugendamt schreiben?
Ein Schreiben vom Jugendamt kann unterschiedliche Gründe haben.
Es kann zum Beispiel gehen um:
- Beratung nach einer Trennung oder Scheidung,
- Kindesunterhalt,
- Unterhaltsvorschuss,
- Beistandschaft,
- Vaterschaftsfeststellung,
- Umgang mit dem Kind,
- Sorgeerklärung,
- Terminvereinbarung,
- fehlende Unterlagen,
- Rückfragen zu einem Antrag,
- Unterstützung für eine Familie oder
- Hinweise zum Schutz eines Kindes.
Prüfen Sie zuerst, worum es in Ihrem Schreiben genau geht.
Schreiben sorgfältig lesen
Achten Sie besonders auf folgende Punkte:
- Welche Abteilung des Jugendamts hat geschrieben?
- Wer ist Ihre Ansprechperson?
- Um welches Kind geht es?
- Was genau wird von Ihnen verlangt?
- Gibt es eine Frist?
- Wurde ein Termin genannt?
- Welche Unterlagen sollen Sie mitbringen oder einreichen?
- Gibt es ein Aktenzeichen?
- Wird um eine Stellungnahme gebeten?
- Ist ein persönliches Gespräch vorgesehen?
Markieren Sie wichtige Fristen und tragen Sie diese sofort in Ihren Kalender ein.
Aktenzeichen angeben
Geben Sie bei Schreiben an das Jugendamt möglichst immer das Aktenzeichen an.
So kann Ihre Antwort schneller richtig zugeordnet werden.
Nennen Sie außerdem:
- Vorname und Nachname,
- Anschrift,
- Name des betroffenen Kindes,
- Geburtsdatum des Kindes,
- Datum des Schreibens und
- Ihr konkretes Anliegen.
Was tun bei einer Einladung zu einem Gespräch?
Wenn das Jugendamt Sie zu einem Termin einlädt, lesen Sie genau, worum es geht.
Notieren Sie:
- Datum,
- Uhrzeit,
- Anschrift,
- Zimmernummer, falls vorhanden,
- Name der Ansprechperson und
- benötigte Unterlagen.
Nehmen Sie den Termin möglichst wahr.
Wenn Sie verhindert sind, informieren Sie das Jugendamt frühzeitig und bitten Sie um einen neuen Termin.
Bewahren Sie einen Nachweis über Ihre Nachricht auf.
Was tun, wenn Unterlagen verlangt werden?
Reichen Sie angeforderte Unterlagen möglichst vollständig und rechtzeitig ein.
Das können zum Beispiel sein:
- Geburtsurkunde,
- Vaterschaftsanerkennung,
- Sorgeerklärung,
- Einkommensnachweise,
- Lohnabrechnungen,
- Nachweise über Unterhaltszahlungen,
- Kontoauszüge,
- Mietvertrag,
- Schulbescheinigung,
- Ausbildungsnachweis,
- Bescheide anderer Behörden oder
- weitere Unterlagen zur persönlichen Situation.
Prüfen Sie, ob Kopien ausreichen.
Versenden Sie keine Originalunterlagen, wenn dies nicht ausdrücklich notwendig ist.
Bewahren Sie Kopien aller eingereichten Unterlagen auf.
Was tun, wenn Unterlagen fehlen?
Wenn Sie Unterlagen nicht rechtzeitig beschaffen können, reagieren Sie trotzdem innerhalb der genannten Frist.
Teilen Sie schriftlich mit:
- welche Unterlagen noch fehlen,
- warum diese noch nicht vorliegen,
- welche Schritte Sie bereits unternommen haben und
- wann Sie die Unterlagen voraussichtlich nachreichen können.
Bitten Sie um eine angemessene Fristverlängerung.
Warten Sie nicht einfach ab, bis die Frist verstrichen ist.
Was tun bei Fragen zum Kindesunterhalt?
Das Jugendamt kann bei Fragen zum Kindesunterhalt beraten und unterstützen.
Prüfen Sie sorgfältig:
- Für welches Kind geht es um Unterhalt?
- Für welchen Zeitraum werden Angaben verlangt?
- Welche Einkommensnachweise sollen eingereicht werden?
- Wird eine Berechnung angekündigt?
- Wird eine Beistandschaft erwähnt?
- Gibt es bereits eine Unterhaltsvereinbarung oder einen Unterhaltstitel?
Reichen Sie verlangte Unterlagen fristgerecht ein und bewahren Sie Kopien auf.
Wenn die Berechnung unklar ist, bitten Sie schriftlich um eine nachvollziehbare Erläuterung.
Was ist eine Beistandschaft?
Eine Beistandschaft kann bei Fragen zur Vaterschaftsfeststellung und zum Kindesunterhalt helfen.
Dabei kann das Jugendamt das Kind unterstützen, zum Beispiel bei:
- Feststellung der Vaterschaft,
- Berechnung des Kindesunterhalts,
- Kontakt mit dem anderen Elternteil und
- Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.
Eine Beistandschaft kann für ein minderjähriges Kind beantragt werden.
Wenn Sie dazu Fragen haben, bitten Sie das Jugendamt um eine verständliche Erklärung.
Was tun bei Fragen zum Umgang?
Wenn es um den Umgang mit dem Kind geht, lesen Sie das Schreiben sorgfältig.
Prüfen Sie:
- Wer hat sich an das Jugendamt gewandt?
- Welche Fragen sollen geklärt werden?
- Wurde ein Gesprächstermin vorgeschlagen?
- Gibt es bereits eine Vereinbarung?
- Gibt es besondere Schwierigkeiten oder wichtige Gründe, die berücksichtigt werden müssen?
Bleiben Sie sachlich und vermeiden Sie beleidigende Aussagen über die andere Person.
Beschreiben Sie konkrete Tatsachen und reichen Sie geeignete Nachweise ein, wenn dies erforderlich ist.
Was tun bei Hinweisen zum Schutz eines Kindes?
Ein Schreiben zu einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls sollte besonders ernst genommen werden.
Lesen Sie genau, was das Jugendamt mitteilt und welcher Termin genannt wird.
Nehmen Sie Kontakt auf und beantworten Sie Rückfragen sachlich.
Wenn etwas unklar ist, bitten Sie um eine verständliche Erklärung.
Holen Sie sich bei Bedarf Unterstützung, zum Beispiel bei:
- Familienberatungsstelle,
- Erziehungsberatungsstelle,
- Rechtsanwaltskanzlei für Familienrecht oder
- anderer geeigneter Beratungsstelle.
Was tun bei einer Rückforderung?
Wenn das Jugendamt oder eine Unterhaltsvorschussstelle Geld zurückfordert, prüfen Sie das Schreiben sorgfältig.
Achten Sie auf:
- Höhe der Forderung,
- Zeitraum,
- Begründung,
- Zahlungsfrist,
- Aktenzeichen und
- Rechtsbehelfsbelehrung.
Bitten Sie bei einer unklaren Forderung schriftlich um eine genaue und nachvollziehbare Aufstellung.
Wenn Sie nicht sofort vollständig zahlen können, fragen Sie schriftlich nach, welche Möglichkeiten bestehen.
Schriftlich antworten
Antworten Sie möglichst schriftlich.
So können Sie später nachweisen:
- was Sie mitgeteilt haben,
- welche Unterlagen eingereicht wurden,
- wann Sie geantwortet haben und
- ob eine Frist eingehalten wurde.
Geben Sie immer das Aktenzeichen an.
Bewahren Sie eine Kopie Ihres Schreibens und einen Versandnachweis auf.
Wie können Unterlagen eingereicht werden?
Je nach Jugendamt können Unterlagen zum Beispiel eingereicht werden:
- schriftlich per Post,
- persönlich,
- per E-Mail,
- über ein Online-Portal oder
- auf einem anderen im Schreiben genannten Weg.
Fragen Sie bei Unsicherheit nach, welcher Weg vorgesehen ist.
Verwenden Sie möglichst Kopien und bewahren Sie die Originalunterlagen bei sich auf.
Unterstützung holen
Wenn Sie das Schreiben nicht verstehen oder unsicher sind, holen Sie sich Unterstützung.
Mögliche Ansprechpartner sind:
- Jugendamt,
- Familienberatungsstelle,
- Erziehungsberatungsstelle,
- Sozialberatungsstelle,
- Rechtsanwaltskanzlei für Familienrecht,
- Rechtsanwaltskanzlei für Sozialrecht oder
- andere geeignete Beratungsstelle.
Bei geringem Einkommen kann geprüft werden, ob Beratungshilfe möglich ist.
Welche Unterlagen sollte man aufbewahren?
Sammeln Sie insbesondere:
- Schreiben des Jugendamts,
- Briefumschlag,
- Aktenzeichen,
- eigene Antworten,
- eingereichte Unterlagen,
- Einkommensnachweise,
- Unterhaltsnachweise,
- Kontoauszüge,
- Bescheide,
- Gesprächsnotizen,
- Terminbestätigungen,
- Versandnachweise,
- Eingangsbestätigungen und
- Antworten des Jugendamts.
Was sollte man nicht tun?
- Schreiben nicht ungeöffnet liegen lassen.
- Fristen nicht verstreichen lassen.
- Termine nicht ohne Nachricht versäumen.
- Nicht nur telefonisch reagieren.
- Keine Originalunterlagen ohne Grund verschicken.
- Aktenzeichen nicht vergessen.
- Keine Nachweise wegwerfen.
- Bei ernsten Vorwürfen nicht beleidigend oder impulsiv antworten.
- Schreiben zum Schutz eines Kindes nicht ignorieren.
Wichtig
Diese Seite gibt eine erste Orientierung.
Welche Schritte notwendig sind, hängt davon ab, warum das Jugendamt geschrieben hat.
Lesen Sie jeden Brief sorgfältig, reagieren Sie rechtzeitig und holen Sie sich bei Unsicherheit fachkundige Unterstützung.
Kurz zusammengefasst
Öffnen Sie Schreiben vom Jugendamt sofort. Prüfen Sie Fristen, Termine, Aktenzeichen und angeforderte Unterlagen. Antworten Sie möglichst schriftlich und bewahren Sie Kopien auf. Wenn etwas unklar ist oder schwerwiegende Fragen geklärt werden müssen, holen Sie sich frühzeitig Unterstützung.
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