Was tun bei einer Unterhaltsforderung?

Eine Unterhaltsforderung sollte nicht ignoriert werden.

Lesen Sie das Schreiben sorgfältig durch. Prüfen Sie, wer Geld verlangt, für wen Unterhalt gefordert wird und wie sich der Betrag zusammensetzt.

Antworten Sie möglichst schriftlich und beachten Sie gesetzte Fristen.

Wer kann Unterhalt verlangen?

Unterhalt kann in unterschiedlichen Situationen eine Rolle spielen.

Das kann zum Beispiel betreffen:

  • Kindesunterhalt,
  • Unterhalt während einer Trennung,
  • Unterhalt nach einer Scheidung,
  • Unterhalt für einen Elternteil wegen der Betreuung eines Kindes,
  • Unterhalt für volljährige Kinder oder
  • Unterhalt für Eltern.

Welche Regeln gelten, hängt von der jeweiligen Situation ab.

Von wem kann das Schreiben kommen?

Eine Unterhaltsforderung kann zum Beispiel kommen von:

  • dem anderen Elternteil,
  • dem Jugendamt,
  • einer Beistandschaft,
  • einer Rechtsanwaltskanzlei,
  • dem Jobcenter,
  • dem Sozialamt,
  • einer Unterhaltsvorschussstelle oder
  • einem Gericht.

Prüfen Sie zuerst, welche Stelle geschrieben hat.

Schreiben vollständig lesen

Achten Sie besonders auf folgende Punkte:

  • Wer fordert Unterhalt?
  • Für welche Person wird Unterhalt verlangt?
  • Für welchen Zeitraum wird Geld gefordert?
  • Wie hoch ist der verlangte Betrag?
  • Wird laufender Unterhalt oder rückständiger Unterhalt verlangt?
  • Wie wurde der Betrag berechnet?
  • Welche Unterlagen sollen eingereicht werden?
  • Welche Frist gilt?
  • Gibt es ein Aktenzeichen?
  • Wird eine Unterschrift verlangt?
  • Soll eine Unterhaltsurkunde erstellt werden?
  • Liegt bereits ein Unterhaltstitel vor?

Bewahren Sie das Schreiben und den Briefumschlag gut auf.

Notieren Sie, an welchem Tag der Brief angekommen ist.

Was ist Kindesunterhalt?

Eltern sind grundsätzlich verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Kinder zu sorgen.

Lebt ein minderjähriges Kind überwiegend bei einem Elternteil, erfüllt dieser Elternteil seine Pflicht häufig durch Betreuung und Versorgung.

Der andere Elternteil kann grundsätzlich zur Zahlung von Geldunterhalt verpflichtet sein.

Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab.

Wie wird Kindesunterhalt berechnet?

Bei der Berechnung können verschiedene Punkte eine Rolle spielen.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Einkommen der unterhaltspflichtigen Person,
  • Alter des Kindes,
  • Kindergeld,
  • Anzahl weiterer unterhaltsberechtigter Personen,
  • besondere Ausgaben,
  • Betreuungssituation,
  • vorhandene Unterhaltstitel und
  • persönliche Leistungsfähigkeit.

Häufig wird bei der Berechnung die Düsseldorfer Tabelle als Orientierung verwendet.

Die genaue Berechnung sollte nachvollziehbar dargestellt werden.

Einkommensnachweise sorgfältig zusammenstellen

Wenn Sie zur Vorlage von Einkommensnachweisen aufgefordert werden, prüfen Sie genau, welche Unterlagen verlangt werden.

Das können zum Beispiel sein:

  • Lohnabrechnungen,
  • Einkommensteuerbescheid,
  • Nachweis über Arbeitslosengeld,
  • Krankengeldbescheid,
  • Rentenbescheid,
  • Nachweise über selbstständige Tätigkeit,
  • Nachweise über Nebenverdienst,
  • Nachweise über Miete,
  • Nachweise über Versicherungen oder
  • weitere Unterlagen zur finanziellen Situation.

Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen fristgerecht ein.

Bewahren Sie Kopien auf.

Versenden Sie keine Originalunterlagen, wenn dies nicht ausdrücklich notwendig ist.

Warum werden Einkommensnachweise verlangt?

Für die Berechnung des Unterhalts muss häufig geprüft werden, wie hoch das Einkommen und die finanzielle Leistungsfähigkeit sind.

Verwandte in gerader Linie können verpflichtet sein, Auskunft über Einkommen und Vermögen zu erteilen, soweit dies für die Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist.

Auch Belege über die Einkünfte können verlangt werden.

Wenn Ihnen unklar ist, welche Unterlagen notwendig sind, bitten Sie schriftlich um eine genaue Aufstellung.

Berechnung prüfen

Zahlen Sie einen geforderten Betrag nicht ungeprüft.

Bitten Sie um eine nachvollziehbare Berechnung.

Prüfen Sie insbesondere:

  • Wurde das richtige Einkommen berücksichtigt?
  • Wurde das Alter des Kindes richtig berücksichtigt?
  • Wurde Kindergeld richtig angerechnet?
  • Wurden bereits geleistete Zahlungen berücksichtigt?
  • Wurde der richtige Zeitraum verwendet?
  • Wurden weitere Unterhaltspflichten berücksichtigt?
  • Wurden besondere Belastungen geprüft?
  • Ist die Forderung verständlich erklärt?

Wenn Sie die Berechnung nicht nachvollziehen können, holen Sie sich fachkundige Hilfe.

Bereits geleistete Zahlungen nachweisen

Wenn Sie bereits Unterhalt bezahlt haben, sammeln Sie Ihre Zahlungsnachweise.

Geeignet sind zum Beispiel:

  • Kontoauszüge,
  • Überweisungsbelege,
  • Quittungen,
  • schriftliche Vereinbarungen oder
  • andere Nachweise.

Geben Sie bei Überweisungen möglichst einen eindeutigen Verwendungszweck an.

Beispiel:

Unterhalt für [Name des Kindes] – Monat Juni 2026

Bewahren Sie die Nachweise sorgfältig auf.

Laufender und rückständiger Unterhalt

Prüfen Sie, ob laufender Unterhalt oder Unterhalt für frühere Monate verlangt wird.

Laufender Unterhalt

Laufender Unterhalt betrifft regelmäßige Zahlungen für die Zukunft.

Rückständiger Unterhalt

Rückständiger Unterhalt betrifft frühere Zeiträume.

Unterhalt für vergangene Monate kann unter bestimmten Voraussetzungen verlangt werden, zum Beispiel wenn bereits zur Auskunft oder Zahlung aufgefordert wurde.

Prüfen Sie genau:

  • Ab welchem Monat wird Geld verlangt?
  • Wann haben Sie das erste Schreiben erhalten?
  • Gab es bereits eine frühere Aufforderung?
  • Wurde bereits eine Vereinbarung getroffen?
  • Wurde ein Titel erstellt?

Bei höheren Rückständen sollten Sie sich fachkundig beraten lassen.

Was ist ein Unterhaltstitel?

Ein Unterhaltstitel ist eine rechtlich verbindliche Festlegung der Unterhaltspflicht.

Ein Titel kann zum Beispiel entstehen durch:

  • Jugendamtsurkunde,
  • gerichtliche Entscheidung,
  • gerichtlichen Vergleich,
  • notarielle Urkunde oder
  • andere vollstreckbare Urkunde.

Aus einem Unterhaltstitel kann unter bestimmten Voraussetzungen vollstreckt werden.

Unterschreiben Sie keine Urkunde vorschnell.

Prüfen Sie vorher:

  • Höhe des Unterhalts,
  • Beginn der Zahlung,
  • mögliche Rückstände,
  • Dauer der Verpflichtung,
  • Berechnungsgrundlage und
  • Folgen der Unterschrift.

Wenn etwas unklar ist, holen Sie sich vor der Unterschrift fachkundige Beratung.

Was tun, wenn eine Beurkundung beim Jugendamt vorgeschlagen wird?

Das Jugendamt kann eine Unterhaltsverpflichtung beurkunden.

Eine Jugendamtsurkunde kann rechtlich verbindlich sein.

Lesen Sie deshalb alle Angaben sorgfältig durch.

Prüfen Sie insbesondere:

  • Name des Kindes,
  • Geburtsdatum,
  • monatlicher Betrag,
  • Beginn der Zahlung,
  • mögliche Rückstände,
  • Zahlungsweise und
  • weitere Regelungen.

Unterschreiben Sie nur, wenn Sie den Inhalt vollständig verstanden haben.

Was bedeutet Leistungsfähigkeit?

Unterhalt muss grundsätzlich nur im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit gezahlt werden.

Das bedeutet: Es muss geprüft werden, ob nach Berücksichtigung der notwendigen Ausgaben noch ausreichend Einkommen vorhanden ist.

Trotzdem gelten beim Kindesunterhalt besondere Anforderungen.

Wenn Ihr Einkommen sehr gering ist, Sie arbeitslos sind oder sich Ihre finanzielle Situation verändert hat, teilen Sie dies schriftlich mit und reichen Sie Nachweise ein.

Was tun, wenn sich das Einkommen geändert hat?

Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verändert hat, informieren Sie die zuständige Stelle.

Das kann zum Beispiel der Fall sein bei:

  • Arbeitslosigkeit,
  • Krankheit,
  • Kurzarbeit,
  • Rentenbeginn,
  • neuer Beschäftigung,
  • Wechsel des Arbeitgebers,
  • Änderung der Arbeitszeit,
  • Aufnahme eines Nebenjobs oder
  • Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit.

Reichen Sie geeignete Nachweise ein.

Prüfen Sie, ob eine Neuberechnung erforderlich ist.

Was tun, wenn der Betrag nicht bezahlt werden kann?

Wenn Sie den geforderten Unterhalt nicht vollständig bezahlen können, ignorieren Sie die Forderung nicht.

Antworten Sie schriftlich und erklären Sie sachlich Ihre finanzielle Situation.

Reichen Sie geeignete Nachweise ein.

Fragen Sie nach:

  • nachvollziehbarer Berechnung,
  • möglicher Neuberechnung,
  • Berücksichtigung Ihrer aktuellen Einkommenssituation und
  • Möglichkeiten zur Klärung möglicher Rückstände.

Versprechen Sie keine Raten oder Zahlungen, die Sie voraussichtlich nicht einhalten können.

Was tun, wenn ein Gerichtsschreiben kommt?

Ein Schreiben vom Gericht sollte sofort geöffnet und sorgfältig gelesen werden.

Achten Sie besonders auf:

  • Frist,
  • Aktenzeichen,
  • zuständiges Gericht,
  • geforderte Stellungnahme,
  • Termin und
  • beigefügte Unterlagen.

Holen Sie sich möglichst schnell fachkundige Hilfe.

Versäumen Sie keine Frist.

Fachkundige Hilfe einholen

Unterhaltsfragen können kompliziert sein.

Holen Sie sich Unterstützung, wenn:

  • die Berechnung unklar ist,
  • hohe Rückstände verlangt werden,
  • ein Unterhaltstitel erstellt werden soll,
  • bereits ein Titel vorliegt,
  • eine Vollstreckung droht,
  • Ihre finanzielle Situation nicht berücksichtigt wurde,
  • ein Gerichtsschreiben eingegangen ist oder
  • Sie nicht wissen, welche Unterlagen erforderlich sind.

Mögliche Ansprechpartner sind:

  • Jugendamt,
  • Familienberatungsstelle,
  • Rechtsanwaltskanzlei für Familienrecht,
  • Sozialberatungsstelle oder
  • andere geeignete Beratungsstelle.

Bei geringem Einkommen kann geprüft werden, ob Beratungshilfe möglich ist.

Welche Unterlagen sollte man aufbewahren?

Sammeln Sie insbesondere:

  • Schreiben zur Unterhaltsforderung,
  • Briefumschlag,
  • Aktenzeichen,
  • Berechnung des Unterhalts,
  • Einkommensnachweise,
  • Lohnabrechnungen,
  • Leistungsbescheide,
  • Kontoauszüge,
  • Zahlungsnachweise,
  • bisherige Vereinbarungen,
  • Jugendamtsurkunde, falls vorhanden,
  • gerichtliche Schreiben,
  • eigene Antworten,
  • Versandnachweise,
  • Eingangsbestätigungen und
  • Antworten der zuständigen Stelle.

Was sollte man nicht tun?

  • Schreiben nicht ungeöffnet liegen lassen.
  • Fristen nicht verstreichen lassen.
  • Unterhaltsforderung nicht ungeprüft anerkennen.
  • Keine Urkunde vorschnell unterschreiben.
  • Einkommensnachweise nicht einfach ignorieren.
  • Keine Originalunterlagen ohne Grund verschicken.
  • Bereits geleistete Zahlungen nicht ohne Nachweis lassen.
  • Gerichtsschreiben nicht ignorieren.
  • Nicht nur telefonisch reagieren.
  • Keine unrealistischen Zahlungsversprechen machen.

Wichtig

Diese Seite gibt eine erste Orientierung.

Ob und in welcher Höhe Unterhalt gezahlt werden muss, hängt vom Einzelfall ab.

Prüfen Sie die Berechnung sorgfältig und holen Sie sich bei Unsicherheit fachkundige Hilfe.

Kurz zusammengefasst

Lesen Sie die Unterhaltsforderung sofort vollständig durch. Prüfen Sie Betrag, Zeitraum, Berechnung und verlangte Unterlagen. Reichen Sie notwendige Einkommensnachweise fristgerecht ein und weisen Sie bereits geleistete Zahlungen nach. Unterschreiben Sie keinen Unterhaltstitel vorschnell.

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Die Hinweise zur Auskunftspflicht und zur möglichen rückwirkenden Forderung beruhen auf den gesetzlichen Regelungen in § 1605 und § 1613 BGB. (gesetze-im-internet.de)