Wenn die Unterhaltsvorschussstelle bereits gezahlten Unterhaltsvorschuss zurückfordert, sollte das Schreiben nicht ignoriert werden.
Lesen Sie den Bescheid sorgfältig durch. Prüfen Sie, warum Geld zurückverlangt wird, für welchen Zeitraum die Forderung gilt und wie hoch der Betrag ist.
Bewahren Sie den Bescheid und den Briefumschlag gut auf. Notieren Sie, an welchem Tag das Schreiben angekommen ist.
Warum kann Unterhaltsvorschuss zurückgefordert werden?
Unterhaltsvorschuss kann zurückgefordert werden, wenn Leistungen gezahlt wurden, obwohl die Voraussetzungen nicht oder nicht mehr erfüllt waren.
Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn:
- bei der Antragstellung falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden,
- wichtige Änderungen nicht rechtzeitig mitgeteilt wurden,
- der andere Elternteil wieder Unterhalt gezahlt hat,
- das Kind eigenes Einkommen erhalten hat, das berücksichtigt werden musste,
- das Kind nicht mehr überwiegend bei dem alleinerziehenden Elternteil gelebt hat,
- die Eltern wieder zusammengezogen sind,
- der alleinerziehende Elternteil geheiratet hat,
- sich die Betreuungssituation geändert hat,
- der Aufenthaltsort des anderen Elternteils bekannt geworden ist oder
- andere Voraussetzungen für die Leistung weggefallen sind.
Prüfen Sie genau, welcher Grund in Ihrem Bescheid genannt wird.
Wer muss den Betrag zurückzahlen?
Wer zur Rückzahlung verpflichtet ist, hängt vom Grund der Überzahlung ab.
Eine Rückforderung kann sich zum Beispiel richten an:
- den Elternteil, bei dem das Kind lebt,
- den gesetzlichen Vertreter des Kindes oder
- unter bestimmten Voraussetzungen an das Kind selbst.
Der andere Elternteil kann ebenfalls von der Unterhaltsvorschussstelle in Anspruch genommen werden, wenn er keinen oder zu wenig Unterhalt gezahlt hat, obwohl er ganz oder teilweise leistungsfähig war.
Prüfen Sie sorgfältig, an wen der Bescheid gerichtet ist und welche Begründung genannt wird.
Bescheid sorgfältig prüfen
Achten Sie besonders auf folgende Punkte:
- An wen ist der Bescheid gerichtet?
- Für welches Kind wird Geld zurückgefordert?
- Welcher Zeitraum ist betroffen?
- Wie hoch ist die Forderung?
- Wie wurde der Betrag berechnet?
- Welche Begründung wird genannt?
- Welche Änderung soll nicht rechtzeitig mitgeteilt worden sein?
- Wurden bereits gezahlte Unterhaltsbeträge berücksichtigt?
- Wurden Ihre Angaben und Unterlagen richtig berücksichtigt?
- Gibt es ein Aktenzeichen?
- Wurde eine Zahlungsfrist genannt?
- Enthält der Bescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung?
Vergleichen Sie die Angaben mit Ihren eigenen Unterlagen und Kontoauszügen.
Welche Änderungen müssen mitgeteilt werden?
Teilen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen unverzüglich mit.
Das betrifft zum Beispiel:
- Umzug,
- neue Bankverbindung,
- Heirat,
- Zusammenzug mit dem anderen Elternteil,
- Auszug des Kindes,
- Änderung der Betreuungssituation,
- Beginn oder Änderung von Unterhaltszahlungen,
- Pfändung von Unterhalt,
- Erstellung eines Unterhaltstitels,
- Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei oder einer Beistandschaft,
- Beginn einer Ausbildung des Kindes,
- eigenes Einkommen des Kindes,
- Beendigung des Schulbesuchs,
- Halbwaisenrente,
- bekannt gewordener Aufenthaltsort des anderen Elternteils oder
- Tod des anderen Elternteils oder des Kindes.
Wenn Sie unsicher sind, ob eine Änderung mitgeteilt werden muss, fragen Sie bei der zuständigen Unterhaltsvorschussstelle nach.
Was tun, wenn die Rückforderung falsch erscheint?
Wenn Sie die Rückforderung nicht nachvollziehen können, prüfen Sie:
- Wurde die Änderung bereits schriftlich mitgeteilt?
- Gibt es einen Versandnachweis oder eine Eingangsbestätigung?
- Wurden Unterhaltszahlungen richtig erfasst?
- Stimmen Zeitraum und Höhe der Forderung?
- Wurde das Einkommen des Kindes richtig berücksichtigt?
- Wurde die Wohn- oder Betreuungssituation richtig dargestellt?
- Wurden bereits eingereichte Unterlagen berücksichtigt?
- Wurden Zahlungen doppelt berechnet?
Bitten Sie schriftlich um eine vollständige und nachvollziehbare Berechnung.
Fehlende Unterlagen nachreichen
Wenn wichtige Nachweise fehlen, reichen Sie diese möglichst schnell nach.
Das können zum Beispiel sein:
- Kontoauszüge,
- Zahlungsnachweise,
- Meldebescheinigung,
- Mietvertrag,
- Nachweise über getrennte Wohnungen,
- Schriftverkehr mit dem anderen Elternteil,
- Nachweise über Unterhaltszahlungen,
- Unterhaltstitel,
- Schulbescheinigung,
- Ausbildungsnachweis,
- Einkommensnachweise des Kindes,
- Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei,
- Schreiben des Jugendamts oder
- weitere geeignete Unterlagen.
Reichen Sie möglichst Kopien ein und bewahren Sie die Originalunterlagen bei sich auf.
Widerspruchsfrist beachten
Wenn Sie mit dem Rückforderungsbescheid nicht einverstanden sind, lesen Sie die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Schreibens.
Gegen einen Bescheid kann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.
Die genaue Frist und die zulässige Form stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung.
Warten Sie nicht bis zum letzten Tag.
Wenn noch nicht alle Unterlagen oder Gründe vorliegen, können Sie zunächst fristwahrend Widerspruch einlegen und die Begründung später nachreichen.
Bewahren Sie eine Kopie des Widerspruchs und einen Nachweis über die Abgabe oder den Versand auf.
Was gehört in den Widerspruch?
Geben Sie möglichst an:
- Vorname und Nachname,
- Anschrift,
- Aktenzeichen,
- Datum des Rückforderungsbescheids,
- Name und Geburtsdatum des Kindes,
- Hinweis, dass Sie Widerspruch einlegen,
- Grund, warum Sie die Forderung nicht nachvollziehen können,
- betroffener Zeitraum,
- beigefügte Nachweise und
- Bitte um erneute Prüfung.
Bleiben Sie sachlich und beschreiben Sie den Sachverhalt möglichst genau.
Was tun, wenn die Forderung berechtigt ist?
Wenn die Rückforderung nachvollziehbar und richtig ist, beachten Sie die Zahlungsfrist.
Überweisen Sie den Betrag an die im Schreiben genannte Stelle.
Geben Sie bei der Zahlung unbedingt das Aktenzeichen oder die angegebene Zuordnungsnummer an.
Bewahren Sie den Überweisungsbeleg auf.
Was tun, wenn der Betrag nicht sofort bezahlt werden kann?
Wenn Sie die Forderung nicht vollständig auf einmal bezahlen können, nehmen Sie möglichst frühzeitig schriftlich Kontakt mit der zuständigen Stelle auf.
Warten Sie nicht erst auf eine Mahnung.
Bitten Sie um Prüfung, ob eine Stundung oder Zahlung in Teilbeträgen möglich ist.
Eine Stundung bedeutet, dass die Zahlung für einen bestimmten Zeitraum aufgeschoben oder in vereinbarten Beträgen geleistet werden kann.
Reichen Sie bei Bedarf Nachweise über Ihre finanzielle Situation ein.
Das können zum Beispiel sein:
- Einkommensnachweise,
- Leistungsbescheide,
- Mietvertrag,
- Kontoauszüge,
- Nachweise über regelmäßige Ausgaben und
- weitere Unterlagen zur persönlichen Situation.
Treffen Sie Vereinbarungen möglichst schriftlich.
Was tun bei einer Mahnung?
Wenn bereits eine Mahnung eingegangen ist, reagieren Sie sofort.
Prüfen Sie:
- Höhe der Forderung,
- Zahlungsfrist,
- mögliche zusätzliche Kosten,
- zuständige Stelle,
- Aktenzeichen und
- Kontaktdaten für Rückfragen.
Wenn Sie bereits gezahlt haben, senden Sie eine Kopie des Zahlungsnachweises.
Schwärzen Sie auf Kontoauszügen alle Angaben, die mit der Sache nichts zu tun haben.
Was tun bei einem Vollstreckungsschreiben?
Wenn eine Forderung trotz Mahnung nicht bezahlt wird, können weitere Schritte folgen.
Ein Schreiben zu einer Vollstreckung sollte nicht ignoriert werden.
Lesen Sie es sofort vollständig durch und prüfen Sie:
- geforderten Betrag,
- Aktenzeichen,
- Frist,
- zuständige Stelle und
- mögliche Rechtsbehelfe.
Holen Sie sich bei Bedarf fachkundige Unterstützung.
Was tun bei finanziellen Schwierigkeiten?
Wenn die Rückforderung dazu führt, dass Miete, Strom oder Lebensunterhalt nicht mehr gesichert sind, holen Sie sich frühzeitig Hilfe.
Mögliche Ansprechpartner sind:
- Unterhaltsvorschussstelle,
- Jugendamt,
- Schuldnerberatungsstelle,
- soziale Beratungsstelle,
- Jobcenter,
- Sozialamt oder
- Rechtsberatung.
Warten Sie nicht ab, bis weitere Kosten oder Schulden entstehen.
Welche Unterlagen sollte man aufbewahren?
Sammeln Sie insbesondere:
- Rückforderungsbescheid,
- Briefumschlag,
- Aktenzeichen,
- frühere Bewilligungsbescheide,
- Antrag auf Unterhaltsvorschuss,
- Mitteilungen über Änderungen,
- Eingangsbestätigungen,
- Versandnachweise,
- Kontoauszüge,
- Zahlungsnachweise,
- Schriftverkehr mit dem anderen Elternteil,
- Unterhaltstitel,
- Schul- oder Ausbildungsnachweise,
- Einkommensnachweise des Kindes,
- Widerspruch,
- beigefügte Unterlagen,
- Antworten der Unterhaltsvorschussstelle,
- Mahnungen und
- Überweisungsbelege.
Was sollte man nicht tun?
- Rückforderungsbescheid nicht ungeprüft abheften.
- Widerspruchsfrist nicht verstreichen lassen.
- Unklare Forderung nicht ungeprüft bezahlen.
- Nicht nur telefonisch reagieren.
- Keine Originalunterlagen ohne Grund verschicken.
- Aktenzeichen nicht vergessen.
- Änderungen nicht verschweigen.
- Mahnungen und Vollstreckungsschreiben nicht ignorieren.
- Bei Zahlungsschwierigkeiten nicht zu lange warten.
- Keine Versandnachweise und Zahlungsbelege wegwerfen.
Wichtig
Diese Seite gibt eine erste Orientierung.
Ob die Rückforderung berechtigt ist und wer den Betrag zurückzahlen muss, hängt vom Einzelfall ab.
Prüfen Sie den Bescheid sorgfältig, beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung und holen Sie sich bei Unsicherheit fachkundige Hilfe.
Kurz zusammengefasst
Lesen Sie den Rückforderungsbescheid sofort vollständig durch. Prüfen Sie Begründung, Zeitraum und Höhe der Forderung. Reichen Sie fehlende Nachweise schnell nach. Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, legen Sie fristgerecht Widerspruch ein. Wenn Sie nicht sofort vollständig zahlen können, nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Stelle auf.
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