„Was tun bei Kontopfändung?“

Eine Kontopfändung ist für viele Menschen ein Schock. Plötzlich ist das Konto gesperrt oder nur noch eingeschränkt nutzbar. Lastschriften platzen, die Bankkarte funktioniert nicht mehr richtig, und man weiß oft nicht, wie Miete, Strom oder Einkäufe bezahlt werden sollen. Genau in so einer Situation ist es wichtig, nicht in Panik zu geraten. Eine Kontopfändung ist ernst, aber man ist ihr nicht völlig hilflos ausgeliefert. Es gibt gesetzliche Schutzmöglichkeiten, vor allem über das sogenannte Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto.

Was bedeutet eine Kontopfändung überhaupt?

Bei einer Kontopfändung greift ein Gläubiger auf Ihr Bankkonto zu. Grundlage ist in der Regel ein vollstreckbarer Titel, zum Beispiel ein Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil. Die Bank darf dann nicht einfach weiter über das gesamte Guthaben verfügen lassen. Für Betroffene wirkt das oft so, als sei das Konto „gesperrt“. Tatsächlich geht es darum, dass Guthaben auf dem Konto von der Pfändung erfasst wird, soweit es nicht gesetzlich geschützt ist.

Das Wichtigste zuerst: Ruhe bewahren und sofort handeln

Wenn Sie merken, dass Ihr Konto gepfändet wurde, sollten Sie keine Zeit verlieren. Der wichtigste erste Schritt ist zu prüfen, ob Ihr Girokonto bereits als P-Konto geführt wird. Falls nicht, sollte das so schnell wie möglich veranlasst werden. Die Verbraucherzentrale erklärt, dass ein Girokonto auf Verlangen in ein P-Konto umgewandelt werden kann und genau dieses Konto den gesetzlichen Grundschutz bei einer Kontopfändung bietet.

Was ist ein P-Konto?

Das Pfändungsschutzkonto ist kein völlig neues Konto, sondern Ihr bestehendes Girokonto mit besonderem Schutz. Durch die Umwandlung wird ein monatlicher Freibetrag automatisch vor Pfändungen geschützt. Nach aktueller Information der Verbraucherzentrale liegt dieser automatische Schutz bei 1.560 Euro je Kalendermonat. Finanztip beschreibt ebenfalls einen geschützten Betrag von rund 1.560 Euro pro Monat.

Das ist für viele der wichtigste Punkt überhaupt:
Ohne P-Konto kann Guthaben auf dem Konto deutlich schlechter geschützt sein. Mit P-Konto bleibt wenigstens der gesetzliche Freibetrag verfügbar.

Kann der Freibetrag höher sein?

Ja. Der automatische Grundfreibetrag ist nicht immer die endgültige Grenze. Weitere Beträge können geschützt werden, zum Beispiel wenn Unterhaltspflichten bestehen oder bestimmte Sozialleistungen eingehen. Die Verbraucherzentrale erklärt, dass zusätzliche Beträge auf Nachweis freigegeben werden können und dass dafür oft eine P-Konto-Bescheinigung wichtig ist.

Wo bekommt man so eine Bescheinigung?

Eine Bescheinigung für erhöhte Freibeträge kann man nicht nur bei der Bank bekommen. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass solche Bescheinigungen je nach Fall unter anderem von geeigneten Beratungsstellen oder anderen berechtigten Stellen ausgestellt werden können. Entscheidend ist, dass die zusätzlichen Schutzbeträge korrekt nachgewiesen werden, damit die Bank sie berücksichtigen muss.

Was viele nicht wissen: Das P-Konto kostet nicht einfach mehr

Viele Betroffene haben Angst, dass die Bank für ein P-Konto automatisch höhere Gebühren verlangen darf oder Leistungen streicht. Genau das ist so nicht zulässig. Die Verbraucherzentrale erklärt ausdrücklich, dass durch die Umwandlung in ein P-Konto keine höheren Kontoführungsentgelte fällig werden dürfen und bisher vereinbarte Leistungen nicht automatisch beendet werden dürfen.

Was Sie jetzt konkret prüfen sollten

Wenn eine Kontopfändung vorliegt, sollten Sie diese Punkte sofort durchgehen:

  • Ist das Konto schon ein P-Konto?
  • Wie hoch ist Ihr aktuelles Guthaben?
  • Wann ist die Pfändung eingegangen?
  • Gehen auf dem Konto Lohn, Rente oder Sozialleistungen ein?
  • Bestehen Unterhaltspflichten?
  • Wurden Beträge blockiert, die eigentlich geschützt sein müssten?

Gerade bei Sozialleistungen, Kindergeld oder Unterhalt kann es wichtig sein, schnell nachzuweisen, dass höhere Freibeträge gelten. Denn nur dann kann die Bank diese Beträge auch freigeben.

Was tun, wenn das Konto noch kein P-Konto ist?

Dann sollten Sie Ihre Bank oder Sparkasse sofort zur Umwandlung auffordern. Die Verbraucherzentrale erklärt, dass für die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto ein entsprechendes Verlangen des Kontoinhabers gegenüber der Bank ausreicht. Je schneller das geschieht, desto besser.

Was passiert mit Geld über dem Freibetrag?

Beträge, die über dem geschützten Freibetrag liegen und nicht durch zusätzliche Nachweise abgesichert sind, können von der Pfändung erfasst werden. Deshalb reicht es oft nicht, nur „ein P-Konto zu haben“. Man muss auch prüfen, ob der Freibetrag im eigenen Fall hoch genug ist oder ob zusätzliche Schutzbeträge geltend gemacht werden müssen.

Kontopfändung heißt nicht automatisch: alles ist weg

Genau das glauben viele, und genau das stimmt so nicht. Der Sinn des P-Kontos ist gerade, das Existenzminimum auf dem Konto zu sichern. Die Verbraucherzentrale beschreibt das P-Konto ausdrücklich als Schutz vor Kontopfändung in mehreren Stufen. Es geht also nicht darum, dass sofort das gesamte Guthaben verloren ist, sondern darum, welche Beträge geschützt sind und welche nicht.

Was ist mit Lohn oder Rente?

Viele denken: Wenn der Lohn schon beim Arbeitgeber pfändbar ist, ist auf dem Konto gar nichts mehr geschützt. So einfach ist es nicht. Bei Einkommen gelten Pfändungsfreigrenzen, und beim Konto greift zusätzlich der Schutzmechanismus des P-Kontos. Finanztip verweist für 2025/26 auf aktuelle Pfändungsfreigrenzen und erklärt, dass ein Teil des Einkommens unpfändbar bleibt. Für das Konto ist daneben der P-Konto-Schutz entscheidend.

Was tun bei Gemeinschaftskonto?

Ein Gemeinschaftskonto ist bei einer Pfändung besonders problematisch. Finanztip weist darauf hin, dass Guthaben auf einem Gemeinschaftskonto von einer Pfändung betroffen sein kann, auch wenn nicht beide Kontoinhaber die Schulden verursacht haben. Gerade deshalb ist es bei ersten Anzeichen einer Pfändung oft sinnvoll, die Kontostruktur zu prüfen und sich beraten zu lassen.

Was Sie auf keinen Fall tun sollten

  • Nicht einfach abwarten
  • Nicht denken, dass automatisch alles geschützt ist
  • Nicht den Brief der Bank oder des Gläubigers wegwerfen
  • Nicht darauf vertrauen, dass die Bank schon alles von selbst richtig macht
  • Nicht auf wichtige Nachweise verzichten
  • Nicht nur telefonieren, sondern möglichst alles schriftlich festhalten

Gerade bei Pfändungen kommt es auf Nachweise, Fristen und klare Unterlagen an. Wer hier nur mündlich nachfragt, hat später oft keinen Beleg.

Unser Tipp

Sobald eine Kontopfändung bekannt wird, sollte als Erstes geprüft werden, ob das Konto ein P-Konto ist. Falls nicht, sollte die Umwandlung sofort verlangt werden. Danach sollte geprüft werden, ob der automatische Freibetrag ausreicht oder ob zusätzliche geschützte Beträge durch eine Bescheinigung nachgewiesen werden müssen. Heben Sie alle Schreiben auf, machen Sie Kopien oder Fotos und reagieren Sie nicht nur telefonisch. Gerade bei laufenden Kosten wie Miete, Strom und Lebensmitteln zählt oft jeder Tag.

Hinweis

Die Inhalte auf dieser Seite dienen nur der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung kann keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität übernommen werden. Jeder Fall ist anders. Bei wichtigen Fristen, Unsicherheiten oder rechtlichen Problemen sollte rechtzeitig fachkundiger Rat eingeholt werden.

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