Bei einer Erbschaft spielen Fristen eine besonders wichtige Rolle. Wer eine Frist verpasst, kann unter Umständen Rechte verlieren oder Verpflichtungen übernehmen, die später nur schwer rückgängig gemacht werden können.
Deshalb ist es sinnvoll, nach einem Todesfall möglichst früh zu prüfen, welche Fristen im eigenen Fall gelten und ab wann sie zu laufen beginnen.
1. Ausschlagungsfrist: häufig sechs Wochen
Eine der wichtigsten Fristen im Erbrecht betrifft die Ausschlagung einer Erbschaft.
Wer eine Erbschaft nicht annehmen möchte, muss sie grundsätzlich innerhalb einer bestimmten Frist ausschlagen.
In vielen Fällen beträgt diese Frist:
sechs Wochen
Die Frist beginnt grundsätzlich dann, wenn der Erbe davon erfährt,
- dass der Erbfall eingetreten ist
- und aus welchem Grund er Erbe geworden ist
Das kann zum Beispiel durch ein Testament, einen Erbvertrag oder die gesetzliche Erbfolge geschehen.
2. Wann beginnt die Sechs-Wochen-Frist?
Der genaue Fristbeginn kann unterschiedlich sein.
Beispiele:
- Sie erfahren durch das Nachlassgericht, dass Sie in einem Testament als Erbe genannt sind.
- Sie wissen, dass kein Testament vorhanden ist und dass Sie nach gesetzlicher Erbfolge Erbe geworden sind.
- Sie erhalten ein Schreiben des Nachlassgerichts mit Informationen zur Erbschaft.
Wichtig ist deshalb, Schreiben vom Nachlassgericht nicht liegen zu lassen.
3. Wann gilt eine längere Ausschlagungsfrist?
In bestimmten Fällen kann statt sechs Wochen eine längere Frist gelten.
Das kann zum Beispiel bei bestimmten Auslandsbezügen der Fall sein.
Eine längere Frist kommt insbesondere in Betracht, wenn:
- der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte
- oder sich der Erbe bei Beginn der Frist im Ausland aufhielt
In solchen Fällen sollte der genaue Fristablauf geprüft werden.
4. Was passiert, wenn die Ausschlagungsfrist abläuft?
Wenn die Ausschlagungsfrist abläuft und die Erbschaft nicht wirksam ausgeschlagen wurde, gilt sie grundsätzlich als angenommen.
Das kann problematisch sein, wenn später festgestellt wird, dass zum Nachlass hohe Schulden gehören.
Deshalb sollte man bei einem unübersichtlichen Nachlass möglichst früh prüfen:
- welche Vermögenswerte vorhanden sind
- welche Schulden bestehen
- ob Kredite laufen
- ob offene Rechnungen vorhanden sind
- ob Immobilien belastet sind
5. Frist für die Anzeige beim Finanzamt
Eine Erbschaft muss in vielen Fällen dem zuständigen Finanzamt angezeigt werden.
Grundsätzlich gilt hierfür häufig eine Frist von:
drei Monaten
Die Frist beginnt, nachdem der Erwerber von der Erbschaft Kenntnis erlangt hat.
Die Anzeige kann insbesondere Angaben enthalten zu:
- Name des Verstorbenen
- Todestag
- eigener Name und Anschrift
- Verwandtschaftsverhältnis
- Art und ungefährer Wert des geerbten Vermögens
Es gibt Fälle, in denen eine gesonderte Anzeige nicht erforderlich ist, etwa wenn das Finanzamt bereits auf anderem Weg ausreichend informiert wird. Im Zweifel sollte man jedoch nicht einfach davon ausgehen.
6. Erbschaftsteuererklärung ist nicht dasselbe wie die Anzeige
Die Anzeige einer Erbschaft beim Finanzamt ist nicht automatisch dasselbe wie eine Erbschaftsteuererklärung.
Das Finanzamt kann nach Prüfung entscheiden, ob eine Erbschaftsteuererklärung abgegeben werden muss.
Wenn das Finanzamt eine Erklärung anfordert, nennt es dafür normalerweise eine eigene Frist.
Diese Frist sollte unbedingt eingehalten werden.
7. Frist für die Grundbuchberichtigung
Wenn ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück geerbt wird, muss das Grundbuch auf den oder die Erben berichtigt werden.
Dafür gibt es einen wichtigen gebührenrechtlichen Punkt:
Wird der Antrag auf Grundbuchberichtigung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gestellt, kann die Berichtigung unter bestimmten Voraussetzungen gebührenfrei sein.
Wer zu lange wartet, kann diese Gebührenfreiheit verlieren.
8. Fristen bei Banken
Für die Mitteilung an Banken gibt es nicht immer eine einheitliche kurze gesetzliche Frist.
Trotzdem sollte die Bank zeitnah informiert werden.
Das ist wichtig, damit:
- Konten gesichert werden
- unberechtigte Verfügungen verhindert werden
- Daueraufträge geprüft werden
- offene Zahlungen erkannt werden
- die Erbenstellung geklärt werden kann
Banken können zur Legitimation Unterlagen verlangen, zum Beispiel:
- Sterbeurkunde
- Erbschein
- Testament
- Eröffnungsprotokoll
- Personalausweis
9. Fristen bei Versicherungen
Bei Versicherungen gelten je nach Vertrag unterschiedliche Regelungen.
Einige Versicherungen verlangen, dass ein Todesfall innerhalb kurzer Zeit gemeldet wird.
Das ist zum Beispiel wichtig bei:
- Lebensversicherungen
- Unfallversicherungen
- Sterbegeldversicherungen
- Gebäudeversicherungen
Deshalb sollten Versicherungsunterlagen frühzeitig geprüft werden.
10. Lebensversicherung schnell melden
Wenn eine Lebensversicherung besteht, sollte der Todesfall möglichst schnell gemeldet werden.
Je nach Vertrag können kurze Meldefristen vorgesehen sein.
Benötigt werden häufig:
- Sterbeurkunde
- Versicherungsschein
- Angaben zur versicherten Person
- Angaben zur bezugsberechtigten Person
Wichtig ist außerdem: Eine Auszahlung aus einer Lebensversicherung gehört nicht immer automatisch zum normalen Nachlass. Das hängt davon ab, wer als bezugsberechtigte Person eingetragen ist.
11. Mietwohnung des Verstorbenen
Bei einer Mietwohnung können ebenfalls Fristen eine Rolle spielen.
Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod.
Je nach Familien- und Wohnsituation können andere Personen in den Mietvertrag eintreten oder das Mietverhältnis kann von Erben fortgeführt werden.
Für bestimmte Kündigungsrechte gelten gesetzliche Fristen.
Deshalb sollte bei einer Mietwohnung früh geklärt werden:
- Wer hat mit dem Verstorbenen zusammengewohnt?
- Wer ist Erbe?
- Soll die Wohnung behalten werden?
- Soll gekündigt werden?
12. Verträge nicht einfach weiterlaufen lassen
Nach einem Todesfall können zahlreiche Verträge weiterlaufen.
Zum Beispiel:
- Telefon
- Internet
- Strom
- Gas
- Streamingdienste
- Zeitschriften
- Vereinsmitgliedschaften
- Versicherungen
Nicht jeder Vertrag endet automatisch.
Je nach Vertrag können Kündigungsfristen gelten.
Deshalb sollten laufende Abbuchungen auf Kontoauszügen geprüft werden.
13. Fristen bei Sozialleistungen und Renten
Auch bei Renten und Sozialleistungen sollte der Todesfall zeitnah gemeldet werden.
Je nach Fall können beteiligt sein:
- Deutsche Rentenversicherung
- Pflegekasse
- Krankenkasse
- Sozialamt
- Wohngeldstelle
- Jobcenter
Zu viel gezahlte Leistungen können später zurückgefordert werden.
14. Rechnungen und Forderungen von Gläubigern
Gläubiger des Verstorbenen können weiterhin Forderungen gegen den Nachlass geltend machen.
Deshalb sollten Mahnungen und Rechnungen nicht ignoriert werden.
Gleichzeitig sollte geprüft werden, ob die Forderung tatsächlich besteht und ob sie bereits bezahlt wurde.
15. Verjährungsfristen
Neben kurzen Fristen gibt es auch Verjährungsfristen.
Forderungen können je nach Art nach unterschiedlichen Zeiträumen verjähren.
Eine Verjährung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass eine Forderung von selbst verschwindet.
Bei größeren oder unklaren Forderungen kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein.
16. Pflichtteil – Fristen beachten
Wenn eine Person durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wurde, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Pflichtteilsanspruch bestehen.
Pflichtteilsansprüche unterliegen ebenfalls Verjährungsfristen.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt häufig drei Jahre.
Der genaue Beginn hängt jedoch davon ab, wann die berechtigte Person vom Erbfall und den maßgeblichen Umständen Kenntnis erlangt hat.
17. Testament gefunden – nicht liegen lassen
Wer ein Testament des Verstorbenen findet, sollte dieses nicht einfach aufbewahren.
Ein privates Testament ist grundsätzlich unverzüglich beim Nachlassgericht abzuliefern.
Man sollte also nicht erst Wochen oder Monate warten.
18. Erbschein – keine feste kurze Frist, aber nicht unnötig warten
Für einen Erbschein gibt es nicht in jedem Fall eine kurze gesetzliche Antragsfrist.
Trotzdem kann er benötigt werden, zum Beispiel für:
- Banken
- Grundbuch
- Versicherungen
- Vertragsangelegenheiten
Wenn feststeht, dass ein Erbschein erforderlich ist, sollte der Antrag deshalb nicht unnötig hinausgezögert werden.
19. Nachlassinsolvenz – schnell handeln
Wenn sich nach Annahme der Erbschaft herausstellt, dass der Nachlass überschuldet ist, kann eine Nachlassinsolvenz in Betracht kommen.
In solchen Situationen sollte sehr schnell gehandelt werden.
Erben können verpflichtet sein, einen Antrag zu stellen, wenn Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Nachlasses festgestellt wird.
Wer zu lange wartet, kann unter Umständen Nachteile erleiden.
20. Fristen bei Immobilienverkauf
Wenn eine geerbte Immobilie verkauft werden soll, können steuerliche Fristen eine Rolle spielen.
Dabei ist nicht nur wichtig, wann der Erbe die Immobilie erhalten hat.
Unter Umständen wird für steuerliche Fragen auch berücksichtigt, wann der Verstorbene die Immobilie ursprünglich erworben hat.
Deshalb sollte vor einem schnellen Verkauf geprüft werden, ob Einkommensteuer auf einen Veräußerungsgewinn entstehen kann.
21. Fristen bei Erbengemeinschaften
Bei einer Erbengemeinschaft gibt es nicht automatisch eine kurze Frist, innerhalb derer der Nachlass verteilt werden muss.
Trotzdem sollte die Gemeinschaft wichtige Entscheidungen nicht unnötig lange aufschieben.
Das betrifft zum Beispiel:
- laufende Kosten
- Hausverwaltung
- Versicherungen
- Reparaturen
- Steuererklärungen
- Bankkonten
- Verteilung von Vermögen
22. Schreiben vom Nachlassgericht sofort prüfen
Wenn Sie Post vom Nachlassgericht bekommen, sollten Sie immer sofort auf das Datum des Schreibens und auf mögliche Fristen achten.
Besonders wichtig sind Formulierungen wie:
- innerhalb von sechs Wochen
- bis zum …
- binnen einer bestimmten Frist
- unverzüglich
- innerhalb eines Monats
Schreiben sollten deshalb nicht ungelesen abgelegt werden.
23. Fristen schriftlich notieren
Es kann sehr hilfreich sein, alle wichtigen Termine auf einer Liste zu notieren.
Zum Beispiel:
- Datum des Todesfalls
- Datum, an dem Sie von der Erbschaft erfahren haben
- Ende der Ausschlagungsfrist
- Termin beim Nachlassgericht
- Frist des Finanzamts
- Versicherungsfristen
- Kündigungstermine
- Fristen aus Behördenschreiben
So lässt sich vermeiden, dass wichtige Termine übersehen werden.
24. Unterlagen mit Datum aufbewahren
Bewahren Sie insbesondere Umschläge und Schreiben auf, wenn der Zugangstag wichtig sein könnte.
Bei Fristen kann entscheidend sein, wann ein Schreiben tatsächlich zugegangen ist.
Hilfreich sind:
- Briefumschläge
- Einschreiben
- E-Mails
- Schreiben des Nachlassgerichts
- Schreiben des Finanzamts
- Notizen über Telefonate
25. Bei Unsicherheit nicht bis zum letzten Tag warten
Gerade bei der Ausschlagungsfrist ist es riskant, erst kurz vor Ablauf zu reagieren.
Für eine Ausschlagung kann ein Termin beim Nachlassgericht oder Notar erforderlich sein.
Wenn Termine knapp sind, kann es schwierig werden, die Erklärung rechtzeitig abzugeben.
Deshalb sollte möglichst früh gehandelt werden.
Wichtige Fristen im Überblick
Häufige Fristen sind:
- Erbschaft ausschlagen: meist sechs Wochen
- Erbschaft beim Finanzamt anzeigen: grundsätzlich häufig innerhalb von drei Monaten
- Grundbuchberichtigung nach Erbschaft: innerhalb von zwei Jahren kann unter bestimmten Voraussetzungen Gebührenfreiheit bestehen
- Pflichtteilsanspruch: regelmäßige Verjährung häufig drei Jahre
- Testament abliefern: unverzüglich
Daneben können je nach Situation weitere Fristen aus Verträgen, Versicherungen, Steuerbescheiden oder Schreiben von Behörden gelten.
Kurz zusammengefasst
Nach einer Erbschaft sollten Sie:
- sofort prüfen, wann Sie von der Erbschaft erfahren haben
- die Ausschlagungsfrist berechnen
- Schreiben vom Nachlassgericht sorgfältig lesen
- das Finanzamt im Blick behalten
- Versicherungen und Verträge zeitnah prüfen
- bei Immobilien an die Grundbuchberichtigung denken
- alle wichtigen Termine schriftlich festhalten
- nicht bis zum letzten Tag warten
Besonders wichtig: Die Ausschlagungsfrist kann sehr kurz sein. Wenn Sie nicht wissen, ob Schulden vorhanden sind, sollten Sie möglichst früh handeln.
Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.