Was tun bei Schulden im Nachlass?

Wenn jemand stirbt, hinterlässt er nicht nur Vermögen, sondern möglicherweise auch Schulden. Für Erben ist deshalb besonders wichtig, den Nachlass möglichst schnell und vollständig zu prüfen.

Eine Erbschaft kann aus Geld, Immobilien und Wertgegenständen bestehen, gleichzeitig aber auch aus Krediten, offenen Rechnungen, Steuerschulden oder anderen Verpflichtungen.

Wer eine Erbschaft annimmt, übernimmt grundsätzlich auch die zum Nachlass gehörenden Schulden.

Deshalb sollte bei unbekannten oder hohen Verbindlichkeiten nicht vorschnell gehandelt werden.

1. Zuerst einen Überblick über den gesamten Nachlass verschaffen

Versuchen Sie möglichst früh festzustellen, welche Vermögenswerte und welche Schulden vorhanden sind.

Zum Vermögen können zum Beispiel gehören:

  • Bankguthaben
  • Bargeld
  • Sparbücher
  • Wertpapiere
  • Immobilien
  • Fahrzeuge
  • Schmuck
  • Versicherungsleistungen
  • Forderungen gegenüber anderen Personen

Zu den Schulden können zum Beispiel gehören:

  • Bankkredite
  • Ratenkredite
  • Immobilienkredite
  • offene Rechnungen
  • Steuerschulden
  • Mietrückstände
  • Strom- oder Gasschulden
  • Inkassoforderungen
  • Darlehen
  • Gerichtskosten
  • Pflegekosten
  • sonstige offene Zahlungsverpflichtungen

Entscheidend ist nicht nur, wie viel Vermögen vorhanden ist, sondern wie hoch der tatsächliche Überschuss nach Abzug der Schulden ist.

2. Kontoauszüge und Unterlagen prüfen

Kontoauszüge können wichtige Hinweise auf bestehende Verpflichtungen geben.

Achten Sie besonders auf:

  • regelmäßige Kreditraten
  • Abbuchungen von Banken
  • Inkassozahlungen
  • Versicherungsbeiträge
  • Mietzahlungen
  • Ratenkäufe
  • Zahlungsvereinbarungen
  • Pfändungen
  • Rücklastschriften

Außerdem sollten Sie nach folgenden Unterlagen suchen:

  • Mahnungen
  • Inkassoschreiben
  • Kreditverträge
  • Darlehensverträge
  • Steuerbescheide
  • Rechnungen
  • Vollstreckungsbescheide
  • Schreiben von Gerichten
  • Schreiben von Behörden
  • Unterlagen über Grundschulden

3. Nicht jede Forderung ungeprüft bezahlen

Wenn nach dem Todesfall Rechnungen oder Mahnungen eintreffen, sollten diese nicht automatisch sofort bezahlt werden.

Prüfen Sie zunächst:

  • Ist die Forderung tatsächlich berechtigt?
  • Wurde sie vielleicht bereits bezahlt?
  • Ist die Höhe nachvollziehbar?
  • Gehört die Forderung tatsächlich zum Nachlass?
  • Gibt es mehrere Erben?
  • Ist die Erbschaft überhaupt bereits angenommen?

Besonders bei älteren Forderungen oder Inkassoschreiben kann eine genaue Prüfung sinnvoll sein.

4. Banken über den Todesfall informieren

Wenn Kredite oder Konten bei Banken bestehen, sollte die jeweilige Bank über den Todesfall informiert werden.

Fragen Sie nach:

  • aktuellem Kontostand
  • bestehenden Krediten
  • offenen Darlehensbeträgen
  • Sicherheiten
  • Bürgschaften
  • Grundschulden
  • sonstigen Verpflichtungen

Bei Immobilienkrediten sollte besonders genau geprüft werden, wie hoch die Restschuld noch ist.

5. Immobilien können mit Schulden belastet sein

Ein geerbtes Haus bedeutet nicht automatisch, dass ein großer Vermögenswert vorhanden ist.

Beispiel:

Ein Haus hat einen Wert von 250.000 Euro.

Gleichzeitig bestehen:

  • 200.000 Euro Immobilienkredit
  • 20.000 Euro sonstige Schulden
  • erheblicher Sanierungsbedarf

Dann ist der tatsächliche wirtschaftliche Wert deutlich geringer als der reine Hauswert.

Deshalb sollten bei Immobilien immer geprüft werden:

  • Restschuld
  • Grundbuch
  • Grundschuld
  • Hypotheken
  • Reparaturbedarf
  • laufende Kosten
  • offene Grundsteuer
  • Versicherungen

6. Grundschuld ist nicht automatisch gleich Schuldenhöhe

Wenn im Grundbuch eine Grundschuld eingetragen ist, bedeutet das nicht automatisch, dass in dieser Höhe noch Schulden bestehen.

Eine Grundschuld kann beispielsweise noch eingetragen sein, obwohl ein Kredit bereits teilweise oder vollständig zurückgezahlt wurde.

Deshalb sollte bei der Bank der tatsächliche offene Darlehensbetrag erfragt werden.

7. Schulden bei Finanzamt und Behörden prüfen

Auch Steuerschulden können zum Nachlass gehören.

Dazu können zum Beispiel gehören:

  • Einkommensteuer
  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer
  • andere Steuerforderungen

Auch Rückforderungen von Behörden oder Sozialleistungsträgern können vorkommen.

Schreiben vom Finanzamt oder anderen Behörden sollten deshalb nicht ignoriert werden.

8. Laufende Verträge können weitere Kosten verursachen

Nach dem Tod laufen viele Verträge zunächst weiter.

Zum Beispiel:

  • Strom
  • Gas
  • Internet
  • Telefon
  • Versicherungen
  • Mietverträge
  • Leasing
  • Abonnements
  • Vereinsbeiträge

Diese Verträge können weitere Kosten verursachen.

Deshalb sollte möglichst früh geprüft werden, welche Verträge gekündigt oder geändert werden können.

9. Erbschaft nicht vorschnell annehmen

Wenn unklar ist, ob der Nachlass überschuldet ist, sollte die Entscheidung über die Erbschaft gut überlegt werden.

Die Ausschlagungsfrist beträgt in vielen Fällen nur sechs Wochen.

Deshalb sollte schnell geprüft werden:

  • Wie hoch ist das Vermögen?
  • Wie hoch sind die Schulden?
  • Gibt es unbekannte Gläubiger?
  • Gibt es Immobilien?
  • Gibt es Bürgschaften?
  • Gibt es offene Steuerforderungen?

10. Erbschaft ausschlagen

Wenn deutlich mehr Schulden als Vermögen vorhanden sind, kann eine Ausschlagung der Erbschaft sinnvoll sein.

Wer wirksam ausschlägt, wird grundsätzlich so behandelt, als wäre er nicht Erbe geworden.

Die Erbschaft geht dann an die nächste Person in der Erbfolge weiter.

Wichtig ist deshalb auch zu prüfen, ob nach einer Ausschlagung möglicherweise die eigenen Kinder Erben werden.

Bei minderjährigen Kindern können zusätzliche Schritte erforderlich sein.

11. Ausschlagung muss in der richtigen Form erfolgen

Eine Erbschaft kann nicht einfach durch einen normalen Brief oder eine E-Mail ausgeschlagen werden.

Die Ausschlagung muss in der gesetzlich vorgeschriebenen Form erklärt werden.

Das kann grundsätzlich erfolgen:

  • beim Nachlassgericht
  • beim Nachlassgericht am eigenen Wohnort
  • über einen Notar

Die Ausschlagungsfrist sollte dabei unbedingt beachtet werden.

12. Was passiert, wenn die Erbschaft bereits angenommen wurde?

Manchmal werden Schulden erst bekannt, nachdem die Erbschaft bereits angenommen wurde.

Dann ist nicht automatisch alles verloren.

Es gibt Möglichkeiten, die Haftung des Erben auf den Nachlass zu beschränken.

Welche Möglichkeit sinnvoll ist, hängt von der Situation ab.

13. Nachlassverwaltung

Eine Nachlassverwaltung kann unter bestimmten Voraussetzungen dazu dienen, den Nachlass vom privaten Vermögen des Erben zu trennen.

Dabei wird der Nachlass verwaltet und die Gläubiger werden aus dem Nachlass befriedigt.

Das kann sinnvoll sein, wenn zwar Vermögen vorhanden ist, aber unklar ist, ob dieses ausreicht, um alle Schulden zu bezahlen.

14. Nachlassinsolvenz

Wenn der Nachlass zahlungsunfähig oder überschuldet ist, kann ein Nachlassinsolvenzverfahren in Betracht kommen.

Das Verfahren betrifft grundsätzlich den Nachlass und soll verhindern, dass das private Vermögen des Erben uneingeschränkt für Nachlassschulden eingesetzt werden muss.

Wenn Überschuldung festgestellt wird, sollte schnell gehandelt werden.

15. Nicht einfach private Schulden mit eigenem Geld bezahlen

Wenn viele Schulden vorhanden sind, sollte nicht vorschnell das eigene private Geld verwendet werden, um einzelne Gläubiger zu bezahlen.

Zuerst sollte geklärt werden:

  • wie hoch der gesamte Nachlass ist
  • wie viele Gläubiger vorhanden sind
  • ob der Nachlass ausreicht
  • ob eine Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz erforderlich ist

Andernfalls kann es passieren, dass einzelne Gläubiger bezahlt werden, während für andere nichts mehr übrig bleibt.

16. Mehrere Erben

Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, gehören Vermögen und Schulden grundsätzlich zur Erbengemeinschaft.

Dann sollten die Erben nicht unabhängig voneinander größere Zahlungen aus dem Nachlass leisten.

Es sollte gemeinsam geklärt werden:

  • welche Forderungen bestehen
  • welche Rechnungen bezahlt werden
  • welche Vermögenswerte verkauft werden
  • ob genügend Geld vorhanden ist
  • ob rechtliche Maßnahmen notwendig sind

17. Gläubiger können sich an die Erben wenden

Nach dem Tod können Gläubiger ihre Forderungen gegenüber dem Nachlass beziehungsweise den Erben geltend machen.

Deshalb kann es vorkommen, dass Erben plötzlich Schreiben erhalten von:

  • Banken
  • Inkassounternehmen
  • Vermietern
  • Finanzämtern
  • Versicherungen
  • Behörden
  • privaten Gläubigern

Solche Schreiben sollten nicht ignoriert werden.

Gleichzeitig sollte die Forderung geprüft werden.

18. Alte oder unbekannte Forderungen prüfen

Wenn eine Forderung unbekannt ist, sollte man sich Nachweise schicken lassen.

Fragen Sie zum Beispiel nach:

  • ursprünglichem Vertrag
  • Rechnungen
  • Forderungsaufstellung
  • Zahlungshistorie
  • Höhe der Hauptforderung
  • Zinsen
  • Gebühren

Bei Inkassoforderungen sollte insbesondere geprüft werden, wie sich der Gesamtbetrag zusammensetzt.

19. Bürgschaften beachten

Der Verstorbene kann Bürgschaften übernommen haben.

Solche Verpflichtungen können unter Umständen ebenfalls Auswirkungen auf den Nachlass haben.

Deshalb sollten Unterlagen zu Bürgschaften oder Sicherheiten sorgfältig geprüft werden.

20. Gemeinsame Kredite

Wenn der Verstorbene einen Kredit gemeinsam mit einer anderen Person aufgenommen hat, ist die Situation besonders zu prüfen.

Die andere Person kann unabhängig vom Erbrecht weiterhin aus dem Kreditvertrag verpflichtet sein.

Deshalb muss unterschieden werden zwischen:

  • Verpflichtungen aus dem Erbrecht
  • eigenen Verpflichtungen aus einem Vertrag

21. Ehepartner haften nicht automatisch für alle Schulden

Ein verbreiteter Irrtum ist, dass Ehepartner automatisch sämtliche Schulden des verstorbenen Ehepartners übernehmen.

Das ist so pauschal nicht richtig.

Entscheidend ist unter anderem:

  • Wer hat den Vertrag unterschrieben?
  • War der Ehepartner Mitkreditnehmer?
  • Gab es eine Bürgschaft?
  • Ist der Ehepartner Erbe geworden?

Eine eigene vertragliche Haftung ist etwas anderes als eine Haftung als Erbe.

22. Beerdigungskosten beachten

Auch Bestattungskosten können eine finanzielle Belastung darstellen.

Sie sollten bei der Übersicht über den Nachlass berücksichtigt werden.

Dabei ist zu beachten, dass Pflichten zur Tragung von Bestattungskosten nicht in jeder Situation ausschließlich davon abhängen, ob jemand Erbe geworden ist.

23. Nachlassverzeichnis erstellen

Bei einem unübersichtlichen Nachlass kann es hilfreich sein, eine einfache Liste anzulegen.

Vermögen

  • Bankkonto:
  • Sparbuch:
  • Bargeld:
  • Immobilie:
  • Fahrzeug:
  • Wertgegenstände:
  • sonstiges Vermögen:

Schulden

  • Kredit:
  • Darlehen:
  • offene Rechnungen:
  • Steuerschulden:
  • Inkasso:
  • Mietschulden:
  • sonstige Verpflichtungen:

Am Ende können Sie Vermögen und Schulden gegenüberstellen.

So lässt sich besser erkennen, ob der Nachlass voraussichtlich positiv oder überschuldet ist.

24. Unterlagen nicht wegwerfen

Bei einer Wohnungs- oder Haushaltsauflösung sollten Dokumente nicht vorschnell entsorgt werden.

Auch unscheinbare Unterlagen können später wichtig sein.

Bewahren Sie insbesondere auf:

  • Kontoauszüge
  • Verträge
  • Rechnungen
  • Mahnungen
  • Steuerunterlagen
  • Grundbuchunterlagen
  • Kreditverträge
  • Versicherungsunterlagen
  • Gerichtsschreiben
  • Behördenpost
  • Inkassoschreiben

25. Briefe weiterhin kontrollieren

Auch nach einigen Wochen oder Monaten können noch Forderungen eintreffen.

Deshalb sollte dafür gesorgt werden, dass die Post des Verstorbenen weiterhin kontrolliert wird.

Ein Nachsendeauftrag kann je nach Situation sinnvoll sein.

26. Fristen aus Schreiben beachten

Wenn ein Gläubiger, Gericht oder eine Behörde eine Frist setzt, sollte diese notiert werden.

Wichtige Schreiben sollten nicht einfach liegen bleiben.

Bei unklaren Forderungen kann schriftlich um:

  • Erläuterung
  • Nachweise
  • Forderungsaufstellung
  • Fristverlängerung

gebeten werden.

27. Wann sollte fachkundige Hilfe gesucht werden?

Eine Beratung ist besonders sinnvoll, wenn:

  • der Nachlass offensichtlich überschuldet ist
  • die Höhe der Schulden unbekannt ist
  • mehrere Immobilien vorhanden sind
  • Unternehmen oder Firmenbeteiligungen dazugehören
  • viele Gläubiger vorhanden sind
  • bereits Vollstreckungsmaßnahmen laufen
  • die Ausschlagungsfrist bald endet
  • mehrere Erben sich nicht einigen
  • unerwartet hohe Schulden auftauchen

Kurz zusammengefasst

Wenn Sie Schulden im Nachlass vermuten oder feststellen, sollten Sie:

  1. Vermögen und Schulden vollständig erfassen
  2. Kontoauszüge und Verträge prüfen
  3. offene Kredite bei Banken erfragen
  4. Immobilien und Grundbuchbelastungen prüfen
  5. Forderungen nicht ungeprüft bezahlen
  6. die Ausschlagungsfrist im Auge behalten
  7. bei Überschuldung eine Ausschlagung prüfen
  8. bei bereits angenommener Erbschaft Möglichkeiten zur Haftungsbeschränkung prüfen
  9. sämtliche Unterlagen aufbewahren
  10. bei komplizierten Fällen frühzeitig fachkundige Hilfe suchen

Besonders wichtig: Wer eine Erbschaft annimmt, übernimmt grundsätzlich nicht nur das Vermögen, sondern auch die Nachlassschulden. Wenn der Nachlass unübersichtlich oder möglicherweise überschuldet ist, sollte deshalb möglichst früh gehandelt werden.

Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.