Was tun bei einem Schreiben vom Nachlassgericht?

Wenn Sie ein Schreiben vom Nachlassgericht erhalten, sollten Sie es nicht einfach zur Seite legen. Solche Schreiben können wichtige Informationen über eine Erbschaft, ein Testament, einen Erbschein oder gesetzliche Fristen enthalten.

Das Nachlassgericht ist unter anderem dafür zuständig, Testamente zu eröffnen, Erbscheine zu erteilen und bestimmte Erklärungen im Zusammenhang mit einer Erbschaft entgegenzunehmen.

1. Schreiben vollständig lesen

Lesen Sie das Schreiben in Ruhe vollständig durch.

Achten Sie besonders auf:

  • Aktenzeichen
  • Name des Verstorbenen
  • Datum des Todesfalls
  • Hinweise auf ein Testament
  • Aufforderungen des Gerichts
  • gesetzte Fristen
  • benötigte Unterlagen
  • mögliche Termine

Das Aktenzeichen sollten Sie bei jedem weiteren Kontakt mit dem Nachlassgericht angeben.

2. Prüfen, warum das Nachlassgericht schreibt

Ein Schreiben vom Nachlassgericht kann verschiedene Gründe haben.

Zum Beispiel:

  • Sie wurden in einem Testament als Erbe genannt.
  • Sie kommen nach gesetzlicher Erbfolge als Erbe in Betracht.
  • Ein Testament wurde eröffnet.
  • Das Gericht benötigt Angaben zu Angehörigen.
  • Sie sollen Unterlagen einreichen.
  • Ein Erbschein wurde beantragt.
  • Sie sollen zu einem Antrag Stellung nehmen.
  • Das Gericht benötigt Informationen über mögliche weitere Erben.
  • Es geht um eine Ausschlagung der Erbschaft.

Deshalb sollte zuerst geklärt werden, worum es genau geht.

3. Testamentseröffnung

Wenn ein Testament gefunden und beim Nachlassgericht abgegeben wurde, wird es vom Gericht eröffnet.

Die betroffenen Personen erhalten anschließend häufig eine Abschrift oder Informationen über den Inhalt.

Eine Testamentseröffnung bedeutet noch nicht automatisch, dass alle Fragen zur Erbschaft geklärt sind.

Es kann weiterhin erforderlich sein zu prüfen:

  • Wer ist tatsächlich Erbe?
  • Welche Erbquote gilt?
  • Gibt es weitere Testamente?
  • Gibt es Pflichtteilsberechtigte?
  • Wird ein Erbschein benötigt?

4. Schreiben mit Testament sorgfältig aufbewahren

Wenn Sie eine Abschrift eines Testaments oder ein Eröffnungsprotokoll erhalten, sollten Sie diese Unterlagen gut aufbewahren.

Sie können später wichtig sein für:

  • Banken
  • Versicherungen
  • Grundbuchamt
  • Finanzamt
  • andere Behörden
  • Nachweis der Erbenstellung

Werfen Sie auch den Briefumschlag nicht sofort weg, wenn der Zugangstag für eine Frist wichtig sein könnte.

5. Ausschlagungsfrist beachten

Wenn Sie durch das Schreiben erfahren, dass Sie Erbe geworden sind, kann dadurch eine wichtige Frist beginnen.

Die Ausschlagungsfrist beträgt in vielen Fällen sechs Wochen.

Deshalb sollten Sie nicht erst nach mehreren Wochen prüfen, ob möglicherweise Schulden vorhanden sind.

Wenn Sie die Erbschaft eventuell ausschlagen möchten, sollten Sie möglichst schnell handeln.

6. Nicht jede Erbschaft ist automatisch positiv

Bevor Sie eine Erbschaft endgültig annehmen, sollten Sie prüfen, was zum Nachlass gehört.

Zum Vermögen können gehören:

  • Bankguthaben
  • Immobilien
  • Fahrzeuge
  • Wertpapiere
  • Versicherungen
  • Bargeld
  • Wertgegenstände

Zum Nachlass können aber auch Schulden gehören:

  • Kredite
  • offene Rechnungen
  • Steuerschulden
  • Mietschulden
  • Inkassoforderungen
  • Darlehen
  • sonstige Verpflichtungen

Deshalb sollte ein Schreiben vom Nachlassgericht auch Anlass sein, sich einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen.

7. Wenn das Gericht Angaben zu Angehörigen verlangt

Das Nachlassgericht kann Sie bitten, Angaben zu Familienangehörigen zu machen.

Zum Beispiel zu:

  • Ehepartner
  • Kindern
  • Enkelkindern
  • Eltern
  • Geschwistern
  • weiteren Verwandten

Diese Informationen können notwendig sein, um die gesetzliche Erbfolge festzustellen.

Machen Sie die Angaben möglichst vollständig und wahrheitsgemäß.

Wenn Sie etwas nicht wissen, sollten Sie das entsprechend mitteilen und nicht raten.

8. Wenn Unterlagen angefordert werden

Das Gericht kann bestimmte Unterlagen verlangen.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Sterbeurkunde
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Scheidungsunterlagen
  • Sterbeurkunden anderer Angehöriger
  • Testament
  • Erbvertrag
  • Personenstandsurkunden

Prüfen Sie genau, welche Unterlagen tatsächlich verlangt werden.

Falls Sie eine Urkunde nicht besitzen, können Sie beim Gericht nachfragen, ob eine beglaubigte Abschrift erforderlich ist.

9. Was ist ein Erbschein?

Ein Erbschein ist ein amtlicher Nachweis darüber, wer Erbe geworden ist und gegebenenfalls welchen Erbanteil eine Person hat.

Ein Erbschein kann zum Beispiel verlangt werden von:

  • Banken
  • Grundbuchamt
  • Vertragspartnern

Ein Erbschein ist jedoch nicht in jedem Erbfall erforderlich.

Wenn ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vorhanden ist, kann unter Umständen ein anderer Nachweis ausreichen.

10. Erbschein nicht automatisch beantragen

Ein Erbschein kostet Gebühren.

Deshalb sollte nicht vorschnell ein Erbschein beantragt werden, wenn noch gar nicht feststeht, dass er benötigt wird.

Fragen Sie zunächst bei der Stelle nach, die einen Nachweis verlangt, welche Unterlagen akzeptiert werden.

11. Antrag auf Erbschein genau prüfen

Wenn Sie selbst einen Erbschein beantragen möchten, müssen verschiedene Angaben gemacht werden.

Dazu können gehören:

  • Angaben zum Verstorbenen
  • Verwandtschaftsverhältnis
  • vorhandene Testamente
  • weitere Erben
  • Erbquoten
  • Angaben darüber, ob ein Rechtsstreit über das Erbrecht besteht

Falsche oder unvollständige Angaben können erhebliche Probleme verursachen.

12. Wenn ein anderer Erbe einen Erbschein beantragt

Es kann vorkommen, dass Sie vom Nachlassgericht angeschrieben werden, weil eine andere Person einen Erbschein beantragt hat.

Dann sollten Sie prüfen:

  • Stimmt die angegebene Erbfolge?
  • Sind alle Erben genannt?
  • Stimmen die Erbquoten?
  • Gibt es ein anderes Testament?
  • Haben Sie Einwände?

Wenn Ihnen etwas falsch vorkommt, sollten Sie innerhalb einer gesetzten Frist reagieren.

13. Fristen im Schreiben genau notieren

Achten Sie auf Formulierungen wie:

  • innerhalb von zwei Wochen
  • innerhalb von sechs Wochen
  • bis zum …
  • binnen einer bestimmten Frist
  • unverzüglich

Notieren Sie die Frist am besten sofort im Kalender.

Wenn Sie nicht rechtzeitig reagieren können, sollten Sie möglichst früh beim Gericht nachfragen, ob eine Fristverlängerung möglich ist.

Nicht jede gesetzliche Frist kann verlängert werden.

14. Gerichtsschreiben nicht ignorieren

Auch wenn Sie nicht verstehen, was das Gericht von Ihnen möchte, sollten Sie nicht einfach gar nicht reagieren.

Rufen Sie bei Unsicherheit beim Nachlassgericht an oder schreiben Sie eine kurze Anfrage unter Angabe des Aktenzeichens.

Das ist besser, als eine Frist verstreichen zu lassen.

15. Aktenzeichen immer angeben

Wenn Sie dem Nachlassgericht schreiben oder dort anrufen, halten Sie das Aktenzeichen bereit.

Das Aktenzeichen steht meistens oben auf dem Schreiben.

Dadurch kann Ihr Anliegen schneller dem richtigen Verfahren zugeordnet werden.

16. Kopien anfertigen

Bevor Sie Originalunterlagen an ein Gericht schicken, sollten Sie prüfen, ob tatsächlich Originale verlangt werden.

Von wichtigen Unterlagen sollten Sie Kopien oder digitale Scans behalten.

Das gilt besonders für:

  • Testamente
  • Urkunden
  • Sterbeurkunden
  • Eröffnungsprotokolle
  • Erbscheine
  • Gerichtsschreiben

17. Wenn Sie die Erbschaft ausschlagen möchten

Wenn Sie die Erbschaft nicht annehmen möchten, reicht es nicht, dem Nachlassgericht einfach einen normalen Brief zu schicken.

Die Ausschlagung muss in gesetzlich vorgeschriebener Form erfolgen.

Sie kann grundsätzlich erklärt werden:

  • beim Nachlassgericht
  • beim Nachlassgericht am eigenen Wohnort
  • über einen Notar

Dabei muss die Ausschlagungsfrist eingehalten werden.

18. Wenn Sie nicht wissen, ob Schulden vorhanden sind

Gerade nach einem unerwarteten Schreiben vom Nachlassgericht wissen viele Menschen noch nicht, ob der Verstorbene Schulden hatte.

Dann sollten möglichst schnell Unterlagen geprüft werden.

Zum Beispiel:

  • Kontoauszüge
  • Kreditverträge
  • Mahnungen
  • Inkassoschreiben
  • Steuerbescheide
  • Rechnungen
  • Grundbuchunterlagen

Je weniger Zeit bis zum Ende der Ausschlagungsfrist bleibt, desto wichtiger ist schnelles Handeln.

19. Wenn Sie von einem unbekannten Erbfall erfahren

Es kann vorkommen, dass das Nachlassgericht wegen eines entfernten Verwandten schreibt, zu dem lange kein Kontakt bestand.

Auch dann sollten Sie das Schreiben ernst nehmen.

Prüfen Sie insbesondere:

  • Warum komme ich als Erbe in Betracht?
  • Gibt es andere Erben?
  • Gibt es Vermögen?
  • Gibt es Schulden?
  • Welche Frist läuft?

Bei unbekannten Nachlässen ist besondere Vorsicht sinnvoll.

20. Gesetzliche Erbfolge

Wenn kein wirksames Testament oder kein Erbvertrag vorhanden ist, richtet sich die Erbfolge grundsätzlich nach dem Gesetz.

Dabei spielen insbesondere Verwandtschaft und Ehe eine Rolle.

Das Nachlassgericht kann deshalb Angaben zu Familienverhältnissen benötigen.

21. Pflichtteil ist nicht dasselbe wie Erbschaft

Wenn Sie in einem Testament nicht als Erbe eingesetzt wurden, kann unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem ein Pflichtteilsanspruch bestehen.

Der Pflichtteil besteht grundsätzlich in einem Geldanspruch.

Das Nachlassgericht setzt den Pflichtteil normalerweise nicht automatisch für Sie durch.

Wer einen Pflichtteil geltend machen möchte, muss selbst tätig werden.

22. Nachlassgericht verteilt nicht automatisch das gesamte Erbe

Ein häufiger Irrtum ist, dass das Nachlassgericht den gesamten Nachlass ermittelt und anschließend unter den Erben verteilt.

Das ist normalerweise nicht die Aufgabe des Nachlassgerichts.

Die Erben müssen sich grundsätzlich selbst um viele Dinge kümmern, zum Beispiel:

  • Banken informieren
  • Verträge klären
  • Schulden prüfen
  • Vermögen erfassen
  • Erbengemeinschaft auseinandersetzen
  • Finanzamt informieren

23. Das Nachlassgericht gibt nicht automatisch Rechtsberatung

Das Nachlassgericht kann Auskunft über das Verfahren und bestimmte formale Abläufe geben.

Es darf jedoch nicht in jedem Fall eine individuelle Rechtsberatung übernehmen.

Bei komplizierten Streitigkeiten kann deshalb anwaltliche Beratung notwendig sein.

24. Kosten beachten

Bestimmte Tätigkeiten des Nachlassgerichts sind mit Gebühren verbunden.

Das betrifft beispielsweise:

  • Erbschein
  • bestimmte Erklärungen
  • Ausschlagung der Erbschaft

Die Gebühren können unter anderem vom Nachlasswert abhängen.

Vor einem kostenpflichtigen Antrag kann deshalb nach den voraussichtlichen Gebühren gefragt werden.

25. Mehrere Erben

Wenn mehrere Personen erben, kann das Nachlassgericht die Erbquoten feststellen beziehungsweise in einem Erbschein ausweisen.

Die spätere Aufteilung des Nachlasses müssen die Erben jedoch grundsätzlich selbst regeln.

Das kann insbesondere bei Immobilien zu Schwierigkeiten führen.

26. Minderjährige Erben

Wenn minderjährige Kinder als Erben in Betracht kommen, gelten besondere Regeln.

Die gesetzlichen Vertreter handeln grundsätzlich für das Kind.

Bei bestimmten Entscheidungen kann zusätzlich das Familiengericht beteiligt werden müssen.

Bei einer Ausschlagung für minderjährige Kinder sollte deshalb besonders sorgfältig vorgegangen werden.

27. Wenn Sie die Person im Testament nicht kennen oder Zweifel haben

Falls Sie Zweifel an einem Testament haben, zum Beispiel weil:

  • mehrere Testamente vorhanden sind
  • Unterschriften unklar sind
  • sich Testamente widersprechen
  • Zweifel an der Testierfähigkeit bestehen

sollten Sie nicht einfach davon ausgehen, dass alles richtig ist.

Bei größeren Streitigkeiten kann eine rechtliche Prüfung erforderlich sein.

28. Antwort an das Nachlassgericht

Wenn das Gericht eine Antwort verlangt, sollte diese sachlich und kurz sein.

Wichtig sind:

  • Ihr vollständiger Name
  • Ihre Anschrift
  • Aktenzeichen
  • Bezug auf das Schreiben
  • klare Antwort auf die gestellten Fragen
  • Datum

Bewahren Sie eine Kopie Ihrer Antwort auf.

29. Versand nachweisen

Bei wichtigen fristgebundenen Schreiben kann es sinnvoll sein, einen Nachweis über den Versand oder Eingang zu behalten.

Möglichkeiten können je nach Situation sein:

  • persönliche Abgabe gegen Empfangsbestätigung
  • geeigneter postalischer Versand mit Nachweis
  • sonstige vom Gericht zugelassene Übermittlungswege

Bei wichtigen gesetzlichen Fristen sollte nicht bis zum letzten Tag gewartet werden.

30. Was sollten Sie nach Erhalt des Schreibens sofort tun?

Gehen Sie am besten in dieser Reihenfolge vor:

  1. Schreiben vollständig lesen
  2. Aktenzeichen notieren
  3. Fristen markieren
  4. prüfen, warum Sie angeschrieben wurden
  5. Testament oder andere Unterlagen sichern
  6. Vermögen und mögliche Schulden prüfen
  7. benötigte Unterlagen zusammensuchen
  8. offene Fragen beim Gericht klären
  9. rechtzeitig antworten
  10. alle Unterlagen aufbewahren

31. Wann sollte fachkundige Hilfe gesucht werden?

Eine rechtliche Beratung kann besonders sinnvoll sein, wenn:

  • mehrere Testamente vorhanden sind
  • Streit zwischen Erben besteht
  • hohe Schulden vermutet werden
  • Immobilien vorhanden sind
  • die Erbfolge unklar ist
  • ein Erbschein streitig ist
  • minderjährige Erben beteiligt sind
  • Auslandsvermögen vorhanden ist
  • die Ausschlagungsfrist fast abgelaufen ist

Kurz zusammengefasst

Wenn Sie ein Schreiben vom Nachlassgericht erhalten:

  1. nicht ignorieren
  2. Aktenzeichen notieren
  3. Fristen sofort prüfen
  4. Anlass des Schreibens feststellen
  5. angeforderte Unterlagen zusammensuchen
  6. mögliche Schulden des Nachlasses prüfen
  7. bei einer möglichen Ausschlagung schnell handeln
  8. Antworten und Unterlagen kopieren
  9. bei Unklarheiten rechtzeitig nachfragen

Besonders wichtig: Ein Schreiben vom Nachlassgericht kann eine wichtige Frist auslösen oder auf eine bereits laufende Frist hinweisen. Deshalb sollte solche Post immer möglichst schnell bearbeitet werden.

Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.