Konto des Verstorbenen – was dürfen Erben tun?

Nach einem Todesfall stellt sich häufig schnell die Frage, was mit dem Bankkonto des Verstorbenen passiert. Darf Geld abgehoben werden? Können Rechnungen weiterbezahlt werden? Darf das Konto aufgelöst werden?

Grundsätzlich gilt: Das Guthaben auf dem Konto gehört zum Nachlass. Wer darüber verfügen darf, hängt davon ab, wer Erbe geworden ist, ob mehrere Erben vorhanden sind und ob eine wirksame Vollmacht besteht.

1. Das Konto gehört zum Nachlass

Mit dem Tod des Kontoinhabers verschwindet das Konto nicht automatisch.

Das vorhandene Guthaben gehört grundsätzlich zum Nachlass.

Ebenso können aber auch offene Verpflichtungen bestehen, zum Beispiel:

  • Kreditraten
  • Lastschriften
  • Gebühren
  • offene Rechnungen
  • Darlehen
  • sonstige Verbindlichkeiten

Deshalb sollte das Konto nicht vorschnell leergeräumt werden.

2. Bank über den Todesfall informieren

Die Bank sollte möglichst zeitnah über den Todesfall informiert werden.

Häufig benötigt sie dafür:

  • Sterbeurkunde
  • Angaben zum Verstorbenen
  • Angaben zu den möglichen Erben
  • gegebenenfalls Erbschein
  • Testament
  • Eröffnungsprotokoll

Welche Unterlagen verlangt werden, hängt von der jeweiligen Bank und vom Erbfall ab.

3. Konto wird nicht automatisch gesperrt

Ein Bankkonto wird nach einem Todesfall nicht in jedem Fall vollständig gesperrt.

Die Bank prüft zunächst, wer verfügungsberechtigt ist.

Bestehende Daueraufträge und Lastschriften können zunächst weiterlaufen.

Deshalb ist es wichtig, das Konto zu kontrollieren.

4. Bestehende Vollmacht prüfen

Manche Menschen erteilen zu Lebzeiten eine Bankvollmacht.

Es sollte geprüft werden, ob diese Vollmacht:

  • nur zu Lebzeiten galt
  • über den Tod hinaus gilt
  • erst mit dem Tod wirksam wird

Eine Vollmacht, die über den Tod hinaus gilt, kann weiterhin wirksam sein.

5. Vollmacht bedeutet nicht automatisch Erbe

Wer eine Bankvollmacht besitzt, ist dadurch nicht automatisch Erbe.

Das ist ein wichtiger Unterschied.

Eine bevollmächtigte Person darf möglicherweise über das Konto verfügen, das Geld gehört aber trotzdem grundsätzlich zum Nachlass.

Die bevollmächtigte Person darf das Guthaben deshalb nicht einfach als eigenes Geld behandeln.

6. Wer darf ohne Vollmacht über das Konto verfügen?

Wenn keine wirksame Vollmacht besteht, müssen die Erben ihre Erbenstellung gegenüber der Bank nachweisen.

Mögliche Nachweise können sein:

  • Erbschein
  • notarielles Testament
  • Erbvertrag
  • Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts

Nicht immer ist zwingend ein Erbschein erforderlich.

Die Bank sollte gefragt werden, welche Unterlagen sie im konkreten Fall akzeptiert.

7. Mehrere Erben

Wenn mehrere Personen erben, bilden sie grundsätzlich eine Erbengemeinschaft.

Dann gehört das Kontoguthaben der Erbengemeinschaft gemeinsam.

Ein einzelner Erbe darf deshalb grundsätzlich nicht einfach das gesamte Konto auflösen und das Geld für sich behalten.

8. Gemeinsame Verfügungen

Bei einer Erbengemeinschaft kann die Bank verlangen, dass alle Erben gemeinsam handeln.

Das kann zum Beispiel betreffen:

  • Kontoauflösung
  • größere Überweisungen
  • Auszahlung des Guthabens
  • Änderung von Kontodaten

Die genaue Vorgehensweise hängt von der Bank und der bestehenden Kontovollmacht ab.

9. Rechnungen des Verstorbenen bezahlen

Aus dem Nachlass können grundsätzlich berechtigte Nachlassverbindlichkeiten bezahlt werden.

Dazu können zum Beispiel gehören:

  • Bestattungskosten
  • offene Stromrechnungen
  • Mietzahlungen
  • Versicherungen
  • Pflegekosten
  • Steuern
  • sonstige berechtigte Forderungen

Trotzdem sollte jede Forderung zunächst geprüft werden.

10. Nicht jede Abbuchung einfach weiterlaufen lassen

Nach einem Todesfall können weiterhin automatische Abbuchungen erfolgen.

Zum Beispiel:

  • Telefon
  • Internet
  • Streamingdienste
  • Versicherungen
  • Vereinsbeiträge
  • Zeitschriften
  • Energieverträge

Kontrollieren Sie deshalb die Kontoauszüge und prüfen Sie, welche Verträge beendet oder geändert werden müssen.

11. Daueraufträge prüfen

Auch Daueraufträge können weiterlaufen.

Zum Beispiel:

  • Miete
  • Unterhalt
  • Sparraten
  • regelmäßige Überweisungen

Nicht jeder Dauerauftrag sollte automatisch gelöscht werden.

Zunächst sollte geklärt werden, ob die Zahlung weiterhin erforderlich ist.

12. Lastschriften prüfen

Bei Lastschriften sollte geprüft werden:

  • Wer hat abgebucht?
  • Ist die Forderung berechtigt?
  • Gehört sie noch zum Nachlass?
  • Muss der Vertrag gekündigt werden?

Unbekannte Abbuchungen sollten näher geprüft werden.

13. Bargeldabhebungen vermeiden

Wer nach dem Todesfall noch eine Bankkarte des Verstorbenen besitzt, sollte nicht einfach Bargeld abheben.

Das gilt besonders dann, wenn die eigene Berechtigung noch nicht geklärt ist.

Unberechtigte Abhebungen können später zu erheblichen Streitigkeiten führen.

14. Bankkarte nicht einfach weiterbenutzen

Eine Karte, die auf den Namen des Verstorbenen ausgestellt wurde, sollte nicht wie eine eigene Bankkarte weiterverwendet werden.

Auch wenn die PIN bekannt ist, bedeutet das nicht automatisch, dass eine Nutzung erlaubt ist.

15. Online-Banking nicht einfach weiterverwenden

Dass jemand Benutzername und Passwort für das Online-Banking kennt, bedeutet ebenfalls nicht automatisch, dass er das Konto weiterhin benutzen darf.

Zugangsdaten des Verstorbenen sollten nicht ohne geklärte Berechtigung verwendet werden.

16. Kontoauszüge sichern

Kontoauszüge sind nach einem Todesfall besonders wichtig.

Sie können Hinweise geben auf:

  • Vermögen
  • Kredite
  • Versicherungen
  • laufende Verträge
  • Schulden
  • andere Konten
  • Wertpapierdepots
  • regelmäßige Einnahmen
  • unbekannte Zahlungen

Deshalb sollten Kontoauszüge möglichst vollständig aufbewahrt werden.

17. Frühere Kontoauszüge prüfen

Es kann sinnvoll sein, nicht nur die letzten Tage, sondern mehrere Monate zurückzugehen.

Dadurch können entdeckt werden:

  • Kreditraten
  • regelmäßige Überweisungen
  • versteckte Verträge
  • Darlehen
  • andere Bankverbindungen
  • ungewöhnliche Zahlungen

18. Gemeinschaftskonto

Besondere Regeln gelten bei einem Gemeinschaftskonto.

Es gibt zum Beispiel:

  • Oder-Konto
  • Und-Konto

Bei einem Oder-Konto kann grundsätzlich jeder Kontoinhaber allein verfügen.

Bei einem Und-Konto sind grundsätzlich gemeinsame Verfügungen erforderlich.

Nach einem Todesfall sollte die Bank trotzdem sofort informiert werden.

19. Guthaben auf einem Gemeinschaftskonto gehört nicht automatisch vollständig dem Überlebenden

Nur weil zwei Personen gemeinsam ein Konto hatten, bedeutet das nicht automatisch, dass das gesamte Guthaben dem überlebenden Kontoinhaber gehört.

Es kann geprüft werden müssen, welcher Anteil wirtschaftlich zum Nachlass gehört.

20. Schulden auf dem Konto

Ein Konto kann auch im Minus sein.

Ein negativer Kontostand kann eine Nachlassverbindlichkeit darstellen.

Deshalb sollte geprüft werden:

  • Wie hoch ist der Sollsaldo?
  • Gibt es einen Dispokredit?
  • Gibt es weitere Kredite bei der Bank?
  • Bestehen Sicherheiten?

21. Kredite bei derselben Bank

Wenn der Verstorbene bei der Bank gleichzeitig einen Kredit hatte, sollte der offene Betrag erfragt werden.

Das gilt zum Beispiel für:

  • Ratenkredit
  • Immobilienkredit
  • Dispokredit
  • Darlehen

So lässt sich der tatsächliche Nachlass besser einschätzen.

22. Depot und Wertpapiere

Zur Bankverbindung können auch gehören:

  • Aktiendepots
  • Fonds
  • Anleihen
  • Sparpläne
  • andere Wertpapiere

Auch diese Vermögenswerte gehören grundsätzlich zum Nachlass.

Die Erben sollten bei der Bank nachfragen, welche weiteren Produkte bestehen.

23. Sparbücher und Tagesgeld

Auch Sparbücher, Tagesgeldkonten und Festgeld können vorhanden sein.

Deshalb sollte nicht nur nach dem Girokonto gefragt werden.

24. Schließfach

Der Verstorbene kann bei einer Bank ein Schließfach gehabt haben.

Darin können sich befinden:

  • Schmuck
  • Bargeld
  • Urkunden
  • Testament
  • Wertgegenstände
  • wichtige Dokumente

Die Bank sollte gefragt werden, ob ein Schließfach besteht und welche Voraussetzungen für den Zugang gelten.

25. Konto nicht zu früh auflösen

Ein Konto sollte nicht sofort geschlossen werden, wenn noch Zahlungen erwartet oder Rechnungen bezahlt werden müssen.

Zum Beispiel können noch eingehen:

  • Rentenzahlungen
  • Erstattungen
  • Versicherungsleistungen
  • Rückzahlungen
  • Gutschriften

Gleichzeitig können noch berechtigte Rechnungen entstehen.

26. Zu viel gezahlte Rente oder Sozialleistungen

Nach dem Tod können versehentlich noch Renten oder Sozialleistungen auf das Konto eingehen.

Solche Zahlungen dürfen nicht einfach als Erbe betrachtet und ausgegeben werden.

Zu viel gezahlte Beträge können zurückgefordert werden.

27. Erstattungen gehören zum Nachlass

Es können nach dem Tod auch noch Erstattungen eingehen.

Zum Beispiel:

  • Steuererstattung
  • Nebenkostenguthaben
  • Versicherungsleistung
  • Stromguthaben

Ob und wem diese Beträge zustehen, sollte geprüft werden.

28. Nachlasskonto kann sinnvoll sein

Bei mehreren Erben kann es sinnvoll sein, das vorhandene Konto zunächst als Nachlasskonto weiterzuführen oder ein spezielles Konto für den Nachlass einzurichten.

Dadurch lassen sich Einnahmen und Ausgaben besser nachvollziehen.

Das kann insbesondere bei einer längeren Erbengemeinschaft hilfreich sein.

29. Alle Zahlungen dokumentieren

Wenn Geld vom Nachlasskonto verwendet wird, sollte jede Zahlung dokumentiert werden.

Zum Beispiel:

  • Datum
  • Betrag
  • Empfänger
  • Verwendungszweck
  • Rechnung oder Beleg

So können die Erben später nachvollziehen, wofür das Geld verwendet wurde.

30. Keine privaten Ausgaben vom Nachlasskonto

Das Konto sollte nicht für private Einkäufe eines einzelnen Erben benutzt werden.

Private und nachlassbezogene Ausgaben sollten klar getrennt bleiben.

31. Geld nicht vorschnell unter den Erben verteilen

Auch wenn viel Guthaben vorhanden ist, sollte es nicht sofort vollständig verteilt werden.

Zunächst sollte geprüft werden:

  • Gibt es offene Schulden?
  • Gibt es Steuern?
  • Gibt es Bestattungskosten?
  • Gibt es weitere Gläubiger?
  • Gibt es noch laufende Verträge?
  • Gibt es mehrere Erben?

Erst wenn die wesentlichen Verpflichtungen geklärt sind, sollte eine endgültige Verteilung erfolgen.

32. Unbekannte Überweisungen prüfen

Wenn kurz vor dem Tod größere Geldbeträge überwiesen wurden, kann es sinnvoll sein, diese genauer zu prüfen.

Das kann besonders wichtig sein, wenn:

  • Erben Streit haben
  • ungewöhnlich hohe Beträge überwiesen wurden
  • unklar ist, wer Geld erhalten hat
  • eine Vollmacht missbraucht worden sein könnte

33. Vollmacht kann widerrufen werden

Eine über den Tod hinaus geltende Vollmacht kann durch die Erben grundsätzlich widerrufen werden.

Bei mehreren Erben können dabei Besonderheiten bestehen.

Wenn Zweifel an der weiteren Nutzung einer Vollmacht bestehen, sollte die Bank informiert werden.

34. Bank über Streit informieren

Wenn sich Erben über die Verfügungsberechtigung streiten, sollte die Bank darüber informiert werden.

Die Bank kann dann prüfen, welche Verfügungen noch zulässig sind und welche Nachweise benötigt werden.

35. Pfändungen und Kontosperren

Auf einem Konto können bereits Pfändungen oder andere Beschränkungen bestehen.

Solche Maßnahmen verschwinden nicht automatisch mit dem Tod.

Die Erben sollten bei der Bank klären, ob Belastungen vorhanden sind.

36. Erbschaft ausschlagen und Konto

Wer eine Erbschaft möglicherweise ausschlagen möchte, sollte besonders vorsichtig mit dem Bankkonto umgehen.

Größere Verfügungen über das Nachlassvermögen können rechtliche Folgen haben.

Deshalb sollte bei einem möglicherweise überschuldeten Nachlass nicht vorschnell Geld abgehoben oder verteilt werden.

37. Was bei einer möglichen Ausschlagung sinnvoll ist

Wenn noch nicht feststeht, ob die Erbschaft angenommen werden soll, sollten grundsätzlich nur notwendige Sicherungsmaßnahmen vorgenommen werden.

Bei Unsicherheit sollte frühzeitig fachkundiger Rat eingeholt werden.

38. Bankgebühren

Auch nach dem Tod können Kontoführungsgebühren oder andere Kosten entstehen.

Diese sollten kontrolliert werden.

Nach endgültiger Abwicklung des Nachlasses kann geprüft werden, wann das Konto geschlossen werden kann.

39. Welche Unterlagen sollte man bei der Bank mitnehmen?

Je nach Fall können benötigt werden:

  • Personalausweis
  • Sterbeurkunde
  • Erbschein
  • Testament
  • Eröffnungsprotokoll
  • Erbvertrag
  • Vollmacht
  • Aktenzeichen des Nachlassgerichts
  • Angaben zu allen Erben

Am besten wird vorher bei der Bank gefragt, welche Unterlagen konkret erforderlich sind.

40. Was sollten Erben als Erstes tun?

Nach einem Todesfall können Sie beim Bankkonto in dieser Reihenfolge vorgehen:

  1. Bank über den Todesfall informieren
  2. vorhandene Vollmachten prüfen
  3. Erbenstellung klären
  4. Kontostand feststellen
  5. Kontoauszüge sichern
  6. Kredite und Schulden prüfen
  7. Daueraufträge und Lastschriften kontrollieren
  8. weitere Konten, Depots oder Schließfächer erfragen
  9. notwendige Zahlungen dokumentieren
  10. Guthaben erst verteilen, wenn die wichtigsten Verpflichtungen geklärt sind

Kurz zusammengefasst

Das Konto eines Verstorbenen gehört grundsätzlich zum Nachlass.

Erben sollten deshalb:

  • die Bank informieren
  • ihre Erbenstellung nachweisen
  • Vollmachten prüfen
  • Kontoauszüge sichern
  • laufende Zahlungen kontrollieren
  • Schulden feststellen
  • bei mehreren Erben gemeinsam handeln
  • das Konto nicht vorschnell auflösen
  • Geld nicht ungeprüft verteilen
  • alle Zahlungen dokumentieren

Besonders wichtig: Eine Bankvollmacht bedeutet nicht automatisch, dass das Geld der bevollmächtigten Person gehört. Das Kontoguthaben gehört grundsätzlich zum Nachlass und muss entsprechend der Erbfolge behandelt werden.

Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.