Nach einem Todesfall laufen viele Verträge zunächst weiter. Sie enden nicht automatisch nur deshalb, weil der Vertragspartner verstorben ist.
Für Angehörige und Erben ist es deshalb wichtig, möglichst früh zu prüfen, welche Verträge bestehen, welche davon weitergeführt werden sollen und welche gekündigt oder umgeschrieben werden können.
1. Zuerst alle laufenden Verträge feststellen
Am besten verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über alle regelmäßigen Zahlungen und Verträge.
Hilfreich sind dabei:
- Kontoauszüge
- Lastschriften
- Daueraufträge
- Rechnungen
- E-Mails
- Vertragsordner
- Versicherungsunterlagen
Typische Verträge können sein:
- Strom
- Gas
- Wasser
- Telefon
- Internet
- Mobilfunk
- Versicherungen
- Streamingdienste
- Zeitschriften
- Vereinsbeiträge
- Wartungsverträge
- Mietvertrag
- Leasing
- Ratenverträge
2. Nicht alles sofort kündigen
Manche Verträge werden nach dem Todesfall noch benötigt.
Beispiel:
Ein Haus steht zunächst leer. Trotzdem können Strom, Heizung oder Gebäudeversicherung weiterhin notwendig sein.
Deshalb sollte nicht vorschnell alles beendet werden.
3. Stromvertrag
Der Stromvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod.
Wenn die Wohnung oder das Haus weiterhin genutzt wird, sollte der Vertrag:
- weitergeführt
- auf einen Erben umgeschrieben
- oder zu einem passenden Zeitpunkt gekündigt
werden.
Wichtig ist, den Zählerstand zu notieren.
Am besten fotografieren Sie den Stromzähler und notieren:
- Datum
- Zählernummer
- Zählerstand
4. Gas und Heizung
Auch Gas- oder Heizverträge sollten geprüft werden.
Gerade bei einem leerstehenden Haus sollte die Heizung nicht einfach vollständig abgestellt werden, wenn dadurch Frostschäden drohen.
Prüfen Sie:
- Zählerstand
- Abschläge
- Vertragslaufzeit
- Kündigungsmöglichkeiten
- notwendige Mindesttemperatur im Gebäude
5. Wasser
Bei einem eigenen Haus oder einer Wohnung können auch Wasser- und Abwassergebühren weiterlaufen.
Der zuständige Versorger oder die Gemeinde sollte über den Todesfall informiert werden.
Auch hier kann es sinnvoll sein, den Zählerstand zu dokumentieren.
6. Telefonvertrag
Ein Telefonvertrag endet ebenfalls nicht automatisch.
Die Erben sollten prüfen:
- Wird der Anschluss noch benötigt?
- Soll die Rufnummer übernommen werden?
- Soll der Vertrag gekündigt werden?
Der Anbieter kann einen Nachweis über den Todesfall verlangen.
7. Internetvertrag
Auch ein Internetvertrag läuft zunächst weiter.
Bei einer noch bewohnten Wohnung kann er weiter benötigt werden.
Wenn die Wohnung aufgelöst wird, sollte geprüft werden, ob eine Kündigung wegen des Todesfalls möglich ist.
Je nach Anbieter können unterschiedliche Regelungen gelten.
8. Mobilfunkvertrag
Bei einem Mobilfunkvertrag sollte ebenfalls Kontakt mit dem Anbieter aufgenommen werden.
Mögliche Unterlagen sind:
- Sterbeurkunde
- Kundennummer
- Mobilfunknummer
- Vertragsnummer
Die SIM-Karte sollte nicht einfach weiter benutzt werden, wenn die Berechtigung ungeklärt ist.
9. Gerätefinanzierung beachten
Bei Mobilfunkverträgen kann zusätzlich ein Gerät finanziert worden sein.
Dann sollte geprüft werden:
- Ist das Gerät bereits vollständig bezahlt?
- Bestehen noch Raten?
- Gehört das Gerät zum Nachlass?
- Muss der Vertrag weiter erfüllt werden?
10. Festnetz und Internet gemeinsam
Viele Anbieter bündeln:
- Festnetz
- Internet
- Fernsehen
- Mobilfunk
Deshalb sollte geprüft werden, ob mehrere Leistungen in einem Vertrag zusammengefasst sind.
Eine Kündigung kann sonst Auswirkungen auf weitere Dienste haben.
11. Gebäudeversicherung
Eine Gebäudeversicherung sollte bei einem geerbten Haus nicht vorschnell gekündigt werden.
Sie kann unter anderem Schutz bieten bei:
- Feuer
- Sturm
- Hagel
- Leitungswasserschäden
Die Versicherung sollte über den Todesfall informiert werden.
12. Leerstand der Immobilie melden
Wenn ein Haus nach dem Todesfall längere Zeit leer steht, sollte die Gebäudeversicherung darüber informiert werden.
Leerstand kann für den Versicherungsschutz wichtig sein.
Versicherer können besondere Anforderungen stellen, zum Beispiel:
- regelmäßige Kontrolle des Hauses
- ausreichende Beheizung
- Absperren von Wasserleitungen
13. Hausratversicherung
Bei einer Hausratversicherung hängt das weitere Vorgehen davon ab, was mit der Wohnung und dem Hausrat geschieht.
Wenn die Wohnung aufgelöst wird, sollte die Versicherung informiert werden.
Bis zur Räumung können sich jedoch noch wertvolle Gegenstände in der Wohnung befinden.
Deshalb sollte die Hausratversicherung nicht ohne Prüfung sofort beendet werden.
14. Haftpflichtversicherung
Eine private Haftpflichtversicherung sollte ebenfalls gemeldet werden.
Bei Familienverträgen kann es sein, dass andere versicherte Personen weiterhin Schutz haben.
Deshalb sollte vor einer Kündigung geprüft werden, wer im Vertrag versichert ist.
15. Kfz-Versicherung
Wenn der Verstorbene ein Auto hatte, muss auch die Kfz-Versicherung geklärt werden.
Wichtig sind:
- Versicherung
- Zulassungsstelle
- Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein
- Erbenstellung
Das Fahrzeug sollte nicht einfach von einer nicht berechtigten Person dauerhaft weitergenutzt werden.
16. Auto verkaufen oder übernehmen
Soll ein Erbe das Fahrzeug übernehmen, muss es entsprechend umgemeldet werden.
Soll es verkauft werden, sollte vorher geklärt werden, wer verfügungsberechtigt ist.
Bei mehreren Erben gehört das Fahrzeug grundsätzlich zur Erbengemeinschaft.
17. Lebensversicherung
Eine Lebensversicherung ist besonders wichtig.
Der Versicherer sollte möglichst schnell über den Todesfall informiert werden.
Je nach Vertrag können benötigt werden:
- Sterbeurkunde
- Versicherungsschein
- Angaben zum Verstorbenen
- Angaben zur bezugsberechtigten Person
18. Bezugsberechtigte Person bei Lebensversicherung
Eine Lebensversicherung wird nicht immer automatisch Teil des normalen Nachlasses.
Ist eine bestimmte Person als Bezugsberechtigter eingetragen, kann die Versicherungsleistung direkt an diese Person gehen.
Deshalb sollte der Vertrag genau geprüft werden.
19. Unfallversicherung
Auch eine Unfallversicherung sollte geprüft werden.
Falls der Tod durch einen Unfall verursacht wurde, können besondere Leistungen bestehen.
Manche Verträge enthalten kurze Meldefristen.
Deshalb sollte die Versicherung zeitnah informiert werden.
20. Krankenversicherung
Die Krankenkasse sollte über den Todesfall informiert werden.
Dabei können noch Fragen entstehen zu:
- offenen Beiträgen
- Erstattungen
- Hilfsmitteln
- Pflegeleistungen
- zu viel gezahlten Leistungen
Versichertenkarte und Unterlagen sollten nicht einfach entsorgt werden, bevor alles geklärt ist.
21. Pflegeversicherung
Wenn Pflegeleistungen bezogen wurden, sollte auch die Pflegekasse informiert werden.
Es kann noch offene Abrechnungen oder Erstattungen geben.
22. Sterbegeldversicherung
Falls eine Sterbegeldversicherung besteht, sollte sie zeitnah kontaktiert werden.
Die Auszahlung kann zur Deckung von Bestattungskosten vorgesehen sein.
23. Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung sollte ebenfalls geprüft werden.
Es kann sein, dass noch laufende Rechtsfälle bestehen.
Bei Familienverträgen können andere versicherte Personen weiterhin Schutz haben.
24. Hausrat und persönliche Gegenstände sichern
Bevor Versicherungen gekündigt werden, sollte geprüft werden, welche Gegenstände sich noch im Haushalt befinden.
Dazu können gehören:
- Schmuck
- Bargeld
- Elektronik
- Möbel
- Sammlungen
- wichtige Dokumente
Solange solche Gegenstände noch vorhanden sind, kann Versicherungsschutz weiterhin wichtig sein.
25. Mietvertrag
Ein Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters.
Je nach Situation können:
- Ehepartner
- Lebenspartner
- Familienangehörige
- andere Haushaltsangehörige
- Erben
in den Mietvertrag eintreten oder besondere Kündigungsrechte haben.
Deshalb sollte der Vermieter zeitnah informiert werden.
26. Wohnung nicht sofort räumen
Bevor eine Mietwohnung geräumt wird, sollte geklärt werden:
- Wer ist Erbe?
- Gibt es mehrere Erben?
- Gibt es wichtige Unterlagen?
- Gibt es Wertgegenstände?
- Welche Kündigungsfrist gilt?
Eine vorschnelle Räumung kann später Probleme verursachen.
27. Streamingdienste
Auch Streaming-Abonnements laufen grundsätzlich weiter, solange sie nicht beendet werden.
Zum Beispiel:
- Netflix
- Amazon-Dienste
- Musikdienste
- andere Online-Abonnements
Kontoauszüge helfen dabei, solche Verträge zu entdecken.
28. Software-Abonnements
Auch kostenpflichtige Programme oder Cloud-Dienste können weiterlaufen.
Zum Beispiel:
- Office-Abonnements
- Cloudspeicher
- Sicherheitssoftware
- Foto- oder Videoprogramme
Solche Abbuchungen sollten geprüft werden.
29. Online-Shops und Mitgliedschaften
Es können kostenpflichtige Mitgliedschaften bestehen.
Zum Beispiel:
- Versandprogramme
- Premium-Mitgliedschaften
- Kundenclubs
Auch diese sollten gekündigt werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden.
30. Zeitungen und Zeitschriften
Abonnements für Zeitungen und Zeitschriften laufen häufig weiter.
Sie sollten gekündigt oder auf eine andere Person übertragen werden.
31. Vereinsmitgliedschaften
Vereine sollten ebenfalls über den Todesfall informiert werden.
Dazu können gehören:
- Sportverein
- Automobilclub
- Interessenverband
- sonstige Mitgliedschaften
Prüfen Sie, ob noch Beiträge abgebucht werden.
32. Fitnessstudio
Auch Fitnessstudioverträge sollten gekündigt werden.
Der Anbieter kann einen Nachweis über den Todesfall verlangen.
33. Wartungsverträge
Bei einem Haus können verschiedene Wartungsverträge bestehen.
Zum Beispiel:
- Heizungswartung
- Schornsteinfeger
- Alarmanlage
- Aufzug
- Gartenpflege
- Solaranlage
Einige davon können weiterhin notwendig sein.
34. Ratenverträge
Wenn der Verstorbene etwas auf Raten gekauft hat, können noch offene Zahlungen bestehen.
Zum Beispiel:
- Möbel
- Elektronik
- Auto
- Haushaltsgeräte
Diese Verpflichtungen gehören grundsätzlich zum Nachlass und sollten geprüft werden.
35. Leasingverträge
Auch Leasingverträge enden nicht automatisch.
Das kann betreffen:
- Fahrzeuge
- technische Geräte
- andere Gegenstände
Der Leasinggeber sollte informiert werden.
36. Kreditkarten
Kreditkarten sollten ebenfalls der Bank beziehungsweise dem Kartenanbieter gemeldet werden.
Prüfen Sie:
- offene Umsätze
- laufende Abonnements
- ausstehende Gebühren
- Guthaben oder Schulden
37. Online-Bezahldienste
Auch Konten bei Online-Bezahldiensten sollten geprüft werden.
Dort können:
- Guthaben
- offene Zahlungen
- Abonnements
vorhanden sein.
Zugangsdaten sollten nicht einfach verwendet werden, wenn die Berechtigung ungeklärt ist.
38. Verträge mit Mindestlaufzeit
Manche Verträge haben eine feste Mindestlaufzeit.
Der Tod des Vertragspartners führt nicht bei jedem Vertrag automatisch zu einem sofortigen Ende.
Es sollte deshalb geprüft werden, ob:
- ein Sonderkündigungsrecht besteht
- der Anbieter aus Kulanz kündigt
- der Vertrag auf einen Erben übergehen kann
39. Kündigung schriftlich erklären
Wenn ein Vertrag beendet werden soll, ist eine schriftliche Kündigung oft sinnvoll.
Darin können angegeben werden:
- Name des Verstorbenen
- Vertragsnummer
- Kundennummer
- Sterbedatum
- Bitte um Vertragsbeendigung
- Bitte um schriftliche Bestätigung
Je nach Anbieter kann eine Kopie der Sterbeurkunde verlangt werden.
40. Keine Original-Sterbeurkunde unnötig versenden
Wenn ein Anbieter eine Sterbeurkunde verlangt, reicht häufig eine Kopie.
Das Original sollte nur versandt werden, wenn es ausdrücklich erforderlich ist.
41. Bestätigung der Kündigung aufbewahren
Lassen Sie sich die Vertragsbeendigung möglichst bestätigen.
Bewahren Sie auf:
- Kündigungsschreiben
- E-Mails
- Bestätigung
- Vertragsnummer
- Datum der Kündigung
So lässt sich später nachweisen, wann der Vertrag beendet wurde.
42. Kontoauszüge mehrere Monate kontrollieren
Auch nachdem Verträge gekündigt wurden, sollten Kontoauszüge weiter geprüft werden.
Es kann vorkommen, dass noch Abbuchungen erfolgen.
Dann sollte kontrolliert werden, ob diese berechtigt sind.
43. Erstattungen prüfen
Nach Vertragsbeendigung kann es auch Guthaben geben.
Zum Beispiel:
- Stromguthaben
- Versicherungsbeiträge
- Nebenkostenguthaben
- vorausbezahlte Beiträge
Solche Beträge können zum Nachlass gehören.
44. Mehrere Erben
Bei einer Erbengemeinschaft sollten größere Entscheidungen gemeinsam abgestimmt werden.
Das gilt besonders für:
- Immobilienverträge
- Versicherungen
- Fahrzeugverträge
- kostenintensive Verträge
Eine Person sollte nicht ohne Absprache wichtige Verträge kündigen, wenn dadurch der Nachlass beeinträchtigt werden könnte.
45. Liste mit allen Verträgen erstellen
Eine einfache Übersicht hilft dabei, nichts zu vergessen.
Zum Beispiel:
Vertrag:
Anbieter:
Kundennummer:
Monatliche Kosten:
Weiterführen oder kündigen:
Kündigung versandt am:
Bestätigung erhalten am:
So können alle Verträge Schritt für Schritt abgearbeitet werden.
46. Welche Verträge zuerst prüfen?
Besonders dringend sind häufig:
- Miete
- Strom und Gas
- Gebäudeversicherung
- Kfz-Versicherung
- Telefon und Internet
- Lebens- und Unfallversicherungen
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Kredite und Ratenverträge
- sonstige Abonnements
47. Nicht alle Verträge sind gleich
Es gibt keine Regel, nach der sämtliche Verträge bei einem Todesfall automatisch beendet werden.
Je nach Vertragsart können unterschiedliche gesetzliche oder vertragliche Regeln gelten.
Deshalb sollte jeder Vertrag einzeln geprüft werden.
48. Wichtige Unterlagen sammeln
Hilfreich sind insbesondere:
- Sterbeurkunde
- Vertragsunterlagen
- Kontoauszüge
- Rechnungen
- Versicherungsnummern
- Kundennummern
- Schreiben der Anbieter
- Kündigungsbestätigungen
- Erbnachweis
Kurz zusammengefasst
Nach einem Todesfall sollten Sie:
- alle laufenden Verträge erfassen
- Kontoauszüge prüfen
- Strom-, Gas- und Wasserstände dokumentieren
- wichtige Versicherungen nicht vorschnell kündigen
- Telefon- und Internetverträge prüfen
- Krankenkasse und Versicherungen informieren
- Abonnements und Mitgliedschaften beenden
- Raten- und Leasingverträge prüfen
- Kündigungen schriftlich bestätigen lassen
- Kontoauszüge weiter kontrollieren
Besonders wichtig: Viele Verträge enden nach einem Todesfall nicht automatisch. Gleichzeitig sollten wichtige Verträge wie Gebäudeversicherung, Energieversorgung oder Mietvertrag nicht vorschnell beendet werden, bevor geklärt ist, was mit Wohnung oder Haus geschieht.
Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.