Haus geerbt – Grundbuch, Kosten und Verkauf

Wer ein Haus erbt, übernimmt nicht nur einen Vermögenswert, sondern auch viele Pflichten. Grundbuch, laufende Kosten, Versicherungen, mögliche Kredite, Steuern und die Entscheidung über Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung müssen geklärt werden.

Deshalb sollte eine geerbte Immobilie nicht vorschnell verkauft oder übernommen werden, bevor die rechtliche und finanzielle Situation vollständig geprüft ist.

1. Zuerst klären, wer Erbe geworden ist

Bevor über das Haus verfügt werden kann, muss feststehen, wer Erbe ist.

Das kann sich ergeben aus:

  • Testament
  • Erbvertrag
  • gesetzlicher Erbfolge
  • Erbschein

Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, gehört das Haus zunächst zur Erbengemeinschaft.

Ein einzelner Erbe kann dann grundsätzlich nicht allein über die gesamte Immobilie entscheiden.

2. Grundbuch prüfen

Das Grundbuch enthält wichtige Informationen zur Immobilie.

Dort kann unter anderem eingetragen sein:

  • Eigentümer
  • Grundschulden
  • Hypotheken
  • Wohnrechte
  • Nießbrauch
  • Wegerechte
  • sonstige Belastungen

Deshalb sollte ein aktueller Grundbuchauszug geprüft werden.

3. Grundbuch auf die Erben berichtigen lassen

Nach dem Tod des Eigentümers stimmt das Grundbuch zunächst nicht mehr mit der tatsächlichen Erbfolge überein.

Die Erben können eine Grundbuchberichtigung beantragen.

Dafür wird ein Nachweis über die Erbenstellung benötigt.

Das kann zum Beispiel sein:

  • Erbschein
  • notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll
  • Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll

4. Grundbuchberichtigung innerhalb von zwei Jahren

Wird die Grundbuchberichtigung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall beantragt, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen gebührenfrei sein.

Deshalb sollte die Berichtigung nicht unnötig aufgeschoben werden.

Andere Kosten, etwa für erforderliche Unterlagen oder notarielle Vorgänge, können trotzdem entstehen.

5. Grundschuld ist nicht automatisch gleich Kredit

Im Grundbuch kann beispielsweise eine Grundschuld über 150.000 Euro eingetragen sein.

Das bedeutet nicht automatisch, dass noch 150.000 Euro Schulden bestehen.

Der zugehörige Kredit kann bereits teilweise oder vollständig zurückgezahlt worden sein.

Deshalb sollte bei der Bank der tatsächliche offene Darlehensbetrag erfragt werden.

6. Laufende Immobilienkredite prüfen

Wenn noch ein Kredit besteht, sollte geklärt werden:

  • Restschuld
  • monatliche Rate
  • Zinssatz
  • Zinsbindung
  • Laufzeit
  • Sicherheiten
  • mögliche Sondertilgung
  • Bedingungen bei Verkauf

Der Kredit verschwindet durch den Tod des Kreditnehmers grundsätzlich nicht automatisch.

7. Weitere Schulden prüfen

Neben einem Immobilienkredit können weitere Verpflichtungen bestehen.

Zum Beispiel:

  • offene Handwerkerrechnungen
  • Grundsteuerrückstände
  • Strom- oder Gasschulden
  • Versicherungsbeiträge
  • Hausgeld
  • sonstige Nachlassschulden

Diese Schulden sollten in die Entscheidung über das Haus einbezogen werden.

8. Laufende Kosten nicht unterschätzen

Auch ein schuldenfreies Haus kostet jeden Monat Geld.

Typische Kosten sind:

  • Grundsteuer
  • Gebäudeversicherung
  • Strom
  • Wasser
  • Abwasser
  • Heizung
  • Müllgebühren
  • Schornsteinfeger
  • Wartung
  • Reparaturen
  • Gartenpflege

Bei einer Eigentumswohnung kommen häufig noch hinzu:

  • Hausgeld
  • Verwalterkosten
  • Rücklagen
  • Sonderumlagen

9. Gebäudeversicherung unbedingt prüfen

Die Gebäudeversicherung sollte nach dem Todesfall nicht einfach gekündigt werden.

Sie kann wichtige Schäden abdecken, zum Beispiel:

  • Feuer
  • Sturm
  • Hagel
  • Leitungswasser

Der Versicherer sollte über den Eigentümerwechsel beziehungsweise den Todesfall informiert werden.

10. Leerstand melden

Steht das Haus nach dem Todesfall leer, sollte die Versicherung darüber informiert werden.

Ein längerer Leerstand kann den Versicherungsschutz beeinflussen.

Die Versicherung kann besondere Anforderungen stellen, zum Beispiel:

  • regelmäßige Kontrolle des Gebäudes
  • ausreichende Beheizung
  • Sicherung gegen Frost
  • Absperren bestimmter Leitungen

11. Haus regelmäßig kontrollieren

Ein leerstehendes Haus sollte nicht monatelang unbeaufsichtigt bleiben.

Prüfen Sie regelmäßig:

  • Heizung
  • Wasserleitungen
  • Dach
  • Fenster
  • Türen
  • Keller
  • Feuchtigkeit
  • Schimmel
  • Einbruchsspuren

Kleine Schäden können sonst schnell sehr teuer werden.

12. Zustand des Hauses feststellen

Bevor entschieden wird, ob das Haus behalten oder verkauft werden soll, sollte der tatsächliche Zustand bekannt sein.

Besonders wichtig sind:

  • Dach
  • Heizung
  • Elektrik
  • Wasserleitungen
  • Fenster
  • Fassade
  • Keller
  • Feuchtigkeit
  • Dämmung
  • Abwasserleitungen

Bei älteren Häusern können hohe Sanierungskosten entstehen.

13. Energiezustand beachten

Beim Verkauf oder bei einer späteren Vermietung kann auch der energetische Zustand der Immobilie wichtig sein.

Dazu gehören:

  • Heizungsart
  • Dämmung
  • Fenster
  • Energieverbrauch
  • Energieausweis

Schlechte Energiewerte können den Verkaufspreis beeinflussen.

14. Immobilienwert feststellen

Bevor ein Haus verkauft oder innerhalb einer Erbengemeinschaft übernommen wird, sollte ein realistischer Wert ermittelt werden.

Möglichkeiten sind zum Beispiel:

  • Vergleich mit ähnlichen Immobilien
  • Maklereinschätzung
  • Sachverständigengutachten
  • Verkehrswertgutachten

Gerade bei Streit zwischen mehreren Erben kann eine neutrale Bewertung sinnvoll sein.

15. Steuerlicher Wert und Verkaufspreis sind nicht dasselbe

Das Finanzamt kann für die Erbschaftsteuer einen steuerlichen Immobilienwert ermitteln.

Dieser Wert muss nicht exakt dem Preis entsprechen, der bei einem Verkauf tatsächlich erzielt werden kann.

Beide Werte sollten deshalb nicht miteinander verwechselt werden.

16. Erbschaftsteuer prüfen

Ein geerbtes Haus kann Erbschaftsteuer auslösen.

Ob tatsächlich Steuer anfällt, hängt unter anderem ab von:

  • Wert des Hauses
  • weiterem geerbten Vermögen
  • Verwandtschaftsverhältnis
  • persönlichem Freibetrag
  • möglichen Steuerbefreiungen

Nahe Angehörige haben höhere Freibeträge als entfernte Verwandte oder nicht verwandte Personen.

17. Familienheim kann steuerlich begünstigt sein

Ein selbst genutztes Familienheim kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt oder sogar steuerfrei vererbt werden.

Das kann insbesondere bei Ehepartnern und Kindern eine Rolle spielen.

Dabei gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen zur Nutzung und teilweise zur Wohnfläche.

Deshalb sollte bei einem Familienheim geprüft werden, ob eine besondere Steuerbefreiung möglich ist.

18. Selbst einziehen

Wenn Sie das Haus selbst nutzen möchten, sollten Sie vorher prüfen:

  • laufende Kosten
  • notwendige Renovierungen
  • Kreditbelastung
  • Entfernung zum Arbeitsplatz
  • Größe des Hauses
  • Heizkosten
  • Grundsteuer
  • Versicherungen

Ein geerbtes Haus ist nicht automatisch günstig, nur weil kein Kaufpreis gezahlt werden muss.

19. Haus vermieten

Eine weitere Möglichkeit ist die Vermietung.

Dann müssen unter anderem berücksichtigt werden:

  • erzielbare Miete
  • Betriebskosten
  • Instandhaltung
  • Einkommensteuer
  • Mietrecht
  • mögliche Renovierungen
  • Verwaltung

Eine Vermietung kann regelmäßige Einnahmen bringen, verursacht aber auch Pflichten und Kosten.

20. Bereits vermietetes Haus

Ist das geerbte Haus bereits vermietet, endet der Mietvertrag durch den Tod des Eigentümers grundsätzlich nicht.

Die Erben treten in die Vermieterstellung ein.

Das bedeutet unter anderem:

  • Mieteinnahmen weiter verbuchen
  • Nebenkosten abrechnen
  • Reparaturen durchführen
  • Kaution verwalten
  • Rechte des Mieters beachten

21. Haus verkaufen

Wenn das Haus nicht selbst genutzt oder vermietet werden soll, kann ein Verkauf sinnvoll sein.

Vor dem Verkauf sollten geklärt werden:

  • Eigentumsverhältnisse
  • Grundbuch
  • Erbenstellung
  • offene Kredite
  • Wert der Immobilie
  • notwendige Unterlagen
  • steuerliche Folgen

22. Verkauf bei einer Erbengemeinschaft

Gehört das Haus mehreren Erben, müssen grundsätzlich alle beim Verkauf mitwirken.

Ein einzelner Miterbe kann die gesamte Immobilie normalerweise nicht allein verkaufen.

Deshalb sollte frühzeitig geklärt werden, ob alle Erben einem Verkauf zustimmen.

23. Einer der Erben möchte das Haus übernehmen

Wenn ein Miterbe das Haus behalten möchte, kann er die anderen Erben auszahlen.

Dafür muss festgelegt werden:

  • Wert der Immobilie
  • offene Schulden
  • Anteil jedes Erben
  • Höhe der Ausgleichszahlung

Bei der Übertragung einer Immobilie ist regelmäßig ein Notar erforderlich.

24. Beispiel für eine Auszahlung

Ein Haus ist schuldenfrei und 300.000 Euro wert.

Drei Kinder haben jeweils einen Erbanteil von 1/3.

Wenn ein Kind das Haus allein übernehmen möchte, müsste es den beiden anderen Kindern vereinfacht jeweils 100.000 Euro ausgleichen.

In der Praxis können jedoch weitere Nachlasswerte, Schulden und Kosten berücksichtigt werden.

25. Verkauf nicht zu billig durchführen

Gerade nach einem Todesfall möchten manche Erben eine Immobilie möglichst schnell loswerden.

Dadurch besteht die Gefahr, unter Wert zu verkaufen.

Vor einem Verkauf sollten deshalb mehrere Einschätzungen oder Vergleichswerte eingeholt werden.

26. Makler oder Privatverkauf

Ein Haus kann:

  • über einen Makler
  • oder privat

verkauft werden.

Ein Makler kann unter anderem helfen bei:

  • Bewertung
  • Exposé
  • Besichtigungen
  • Interessentensuche
  • Verkaufsverhandlungen

Dafür können Maklerkosten entstehen.

27. Welche Unterlagen braucht man für den Verkauf?

Für einen Immobilienverkauf können unter anderem benötigt werden:

  • Grundbuchauszug
  • Grundriss
  • Flächenberechnung
  • Energieausweis
  • Bauunterlagen
  • Grundsteuerunterlagen
  • Gebäudeversicherungsunterlagen
  • Nachweise über Modernisierungen
  • Erbnachweis
  • gegebenenfalls Mietvertrag

Welche Dokumente benötigt werden, hängt von der Immobilie ab.

28. Notar beim Hausverkauf

Ein Immobilienkaufvertrag muss notariell beurkundet werden.

Der Notar übernimmt unter anderem die rechtliche Abwicklung des Kaufvertrags und veranlasst die erforderlichen Grundbuchschritte.

Der Kaufvertrag sollte vor der Unterzeichnung sorgfältig gelesen werden.

29. Bestehende Grundschuld beim Verkauf

Ist noch eine Grundschuld eingetragen, muss geklärt werden, was damit geschieht.

Häufig wird sie im Zuge des Verkaufs gelöscht oder mit Zustimmung der beteiligten Banken anders behandelt.

Der Notar koordiniert dabei normalerweise die erforderlichen Unterlagen.

30. Kaufpreis nicht direkt verteilen

Bei einer Erbengemeinschaft sollte der Verkaufserlös nicht sofort vollständig unter den Erben verteilt werden.

Zunächst können noch zu bezahlen sein:

  • Kredite
  • offene Rechnungen
  • Notarkosten
  • Maklerkosten
  • sonstige Nachlasskosten
  • Steuern

Erst der verbleibende Betrag sollte endgültig verteilt werden.

31. Einkommensteuer beim Verkauf prüfen

Beim Verkauf einer geerbten Immobilie kann unter bestimmten Voraussetzungen Einkommensteuer auf einen Veräußerungsgewinn anfallen.

Dabei kann eine sogenannte Zehnjahresfrist eine Rolle spielen.

Wichtig ist:

Bei einer Erbschaft wird für diese Frist grundsätzlich auch berücksichtigt, wann der Verstorbene die Immobilie erworben hat.

32. Beispiel zur Zehnjahresfrist

Der Verstorbene hat ein Haus vor 15 Jahren gekauft.

Der Erbe erhält es heute und verkauft es kurz danach.

Für die steuerliche Betrachtung kann die Besitzzeit des Verstorbenen grundsätzlich mitberücksichtigt werden.

Deshalb beginnt die Zehnjahresfrist nicht automatisch erst mit dem Erbfall neu.

33. Selbst genutzte Immobilie kann anders behandelt werden

Für selbst genutzte Immobilien gibt es bei der Einkommensteuer besondere Ausnahmen.

Ob ein Verkauf steuerfrei möglich ist, hängt von der konkreten Nutzung und den Zeiträumen ab.

Bei einem geplanten Verkauf sollte die steuerliche Situation deshalb vorher geprüft werden.

34. Spekulationssteuer ist nicht Erbschaftsteuer

Umgangssprachlich wird bei einem steuerpflichtigen Immobilienverkauf häufig von „Spekulationssteuer“ gesprochen.

Dabei handelt es sich nicht um eine eigene Steuerart, sondern grundsätzlich um Einkommensteuer auf einen steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgewinn.

Das ist etwas anderes als die Erbschaftsteuer.

35. Verkaufskosten berücksichtigen

Beim Verkauf können verschiedene Kosten entstehen.

Zum Beispiel:

  • Makler
  • Energieausweis
  • Gutachten
  • Räumung
  • Renovierung
  • Löschung von Grundschulden
  • bestimmte Notar- oder Grundbuchkosten

Diese Kosten sollten vor der Entscheidung berücksichtigt werden.

36. Haus vor dem Verkauf räumen

Vor einer Räumung sollten wichtige Unterlagen und Wertgegenstände gesichert werden.

Nicht vorschnell entsorgen:

  • Testament
  • Bankunterlagen
  • Schmuck
  • Bargeld
  • Versicherungen
  • Grundbuchunterlagen
  • Steuerunterlagen
  • persönliche Dokumente

Erst danach sollte die eigentliche Haushaltsauflösung beginnen.

37. Entrümpelungskosten

Ist das Haus stark gefüllt, können erhebliche Kosten für eine Entrümpelung entstehen.

Vor der Beauftragung eines Unternehmens sollten möglichst mehrere Angebote eingeholt werden.

38. Wertgegenstände vorher prüfen

Bei einer Haushaltsauflösung können wertvolle Gegenstände übersehen werden.

Dazu können gehören:

  • Schmuck
  • Münzen
  • Antiquitäten
  • Gemälde
  • Sammlungen
  • hochwertige Werkzeuge

Solche Gegenstände sollten vor einer Entrümpelung geprüft werden.

39. Renovieren oder so verkaufen?

Nicht jede Renovierung lohnt sich vor dem Verkauf.

Kleinere Maßnahmen wie:

  • Reinigung
  • Gartenpflege
  • kleinere Reparaturen

können sinnvoll sein.

Eine teure Komplettsanierung sollte dagegen nur durchgeführt werden, wenn dadurch voraussichtlich ein entsprechender Mehrerlös erzielt wird.

40. Verkaufspreis realistisch festlegen

Ein zu hoher Preis kann dazu führen, dass das Haus monatelang nicht verkauft wird.

Ein zu niedriger Preis kann dagegen erhebliche finanzielle Verluste verursachen.

Deshalb sollte der Preis möglichst anhand realistischer Vergleichswerte festgelegt werden.

41. Grundsteuer weiterbezahlen

Bis zur Eigentumsumschreibung und Übergabe können weiterhin Grundsteuer und andere laufende Kosten anfallen.

Diese Verpflichtungen sollten während des Verkaufsprozesses nicht vergessen werden.

42. Gemeinde informieren

Je nach Situation kann es sinnvoll oder notwendig sein, die Gemeinde über Änderungen zu informieren.

Das kann betreffen:

  • Grundsteuer
  • Müllgebühren
  • Wasser
  • Abwasser
  • weitere kommunale Gebühren

43. Eigentumswohnung – zusätzliche Kosten prüfen

Bei einer geerbten Eigentumswohnung sollten zusätzlich geprüft werden:

  • Hausgeld
  • Instandhaltungsrücklage
  • Protokolle der Eigentümerversammlung
  • geplante Sanierungen
  • Sonderumlagen
  • Hausverwaltung

Eine geplante hohe Sonderumlage kann für die Entscheidung über Verkauf oder Behalten sehr wichtig sein.

44. Sonderumlagen

Eine Eigentümergemeinschaft kann größere Maßnahmen beschließen.

Zum Beispiel:

  • neues Dach
  • Fassadensanierung
  • Heizungsanlage
  • Aufzug

Reichen die Rücklagen nicht aus, kann eine Sonderumlage beschlossen werden.

Der Erbe sollte deshalb die letzten Versammlungsprotokolle prüfen.

45. Wohnrechte und Nießbrauch

Im Grundbuch können Rechte anderer Personen eingetragen sein.

Zum Beispiel:

  • Wohnrecht
  • Nießbrauch

Solche Rechte können den Wert und die Nutzungsmöglichkeiten einer Immobilie erheblich beeinflussen.

Sie verschwinden nicht automatisch mit dem Tod des Eigentümers.

46. Erbbaurecht

Steht das Haus auf einem Grundstück mit Erbbaurecht, gelten zusätzliche Besonderheiten.

Dann können weiterhin Erbbauzinsen zu zahlen sein.

Der zugrunde liegende Vertrag sollte genau geprüft werden.

47. Denkmalschutz

Bei denkmalgeschützten Gebäuden können besondere Vorschriften gelten.

Umbauten oder Sanierungen können genehmigungspflichtig sein.

Auch dies kann die Kosten beeinflussen.

48. Altlasten und Grundstücksprobleme

Bei Grundstücken können weitere Probleme bestehen.

Zum Beispiel:

  • Altlasten
  • Bodenverunreinigungen
  • Wegerechte
  • ungeklärte Grenzen
  • Baulasten

Bei Auffälligkeiten sollte vor einem Verkauf oder einer größeren Investition genauer geprüft werden.

49. Erbschaft ausschlagen trotz Haus

Ein Haus kann auf den ersten Blick wertvoll erscheinen.

Trotzdem kann der gesamte Nachlass überschuldet sein.

Beispiel:

Hauswert: 180.000 Euro

Offene Kredite und sonstige Schulden: 210.000 Euro

Dann kann trotz vorhandener Immobilie ein negativer Nachlass vorliegen.

Die Ausschlagungsfrist sollte deshalb auch bei Immobilien beachtet werden.

50. Wichtige Unterlagen sammeln

Für eine geerbte Immobilie sollten insbesondere gesammelt werden:

  • Sterbeurkunde
  • Testament
  • Erbschein
  • Eröffnungsprotokoll
  • Grundbuchauszug
  • Kreditunterlagen
  • Grundschuldunterlagen
  • Gebäudeversicherung
  • Grundsteuerbescheid
  • Energieausweis
  • Bauunterlagen
  • Rechnungen
  • Mietverträge
  • Protokolle der Eigentümergemeinschaft
  • Unterlagen zu Reparaturen und Modernisierungen

51. Was sollten Sie zuerst tun?

Nach einer Haus-Erbschaft können Sie in dieser Reihenfolge vorgehen:

  1. Erbenstellung klären
  2. Grundbuch prüfen
  3. Kredite und Belastungen feststellen
  4. Gebäudeversicherung informieren
  5. laufende Kosten erfassen
  6. Haus und Grundstück sichern
  7. Zustand der Immobilie prüfen
  8. Immobilienwert feststellen
  9. steuerliche Fragen klären
  10. anschließend über Eigennutzung, Vermietung oder Verkauf entscheiden

Kurz zusammengefasst

Wer ein Haus erbt, sollte nicht nur auf den möglichen Verkaufspreis schauen.

Wichtig sind insbesondere:

  • Grundbuch
  • Grundschulden
  • offene Kredite
  • laufende Kosten
  • Versicherungen
  • Zustand des Gebäudes
  • Immobilienwert
  • Erbschaftsteuer
  • mögliche Einkommensteuer beim Verkauf
  • Rechte anderer Personen
  • Einigung mit Miterben

Besonders wichtig: Verkaufen Sie eine geerbte Immobilie nicht vorschnell. Erst wenn Eigentumsverhältnisse, Schulden, Grundbuch, Wert und mögliche steuerliche Folgen geklärt sind, lässt sich beurteilen, welche Entscheidung wirtschaftlich sinnvoll ist.

Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.