Wenn ein Mensch stirbt und ein Auto hinterlässt, gehört das Fahrzeug grundsätzlich zum Nachlass. Für die Erben stellt sich dann die Frage, wer das Auto übernehmen darf, was mit Versicherung und Zulassung passiert und ob das Fahrzeug verkauft werden kann.
Wichtig ist, das Auto nicht einfach weiterzufahren oder zu verkaufen, bevor geklärt ist, wer tatsächlich Erbe geworden ist und ob mehrere Personen gemeinsam über das Fahrzeug entscheiden müssen.
1. Das Auto gehört zum Nachlass
Ein Fahrzeug des Verstorbenen gehört grundsätzlich zum Vermögen des Nachlasses.
Dazu gehören nicht nur:
- Auto
- Motorrad
- Anhänger
- Wohnmobil
- Wohnwagen
sondern auch mögliche dazugehörige Unterlagen und Werte.
Zum Beispiel:
- Fahrzeugschlüssel
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Versicherungsunterlagen
- Kaufvertrag
- Reparaturrechnungen
- Zubehör
- Winterreifen
2. Zuerst klären, wer Erbe ist
Bevor das Auto verkauft oder dauerhaft übernommen wird, sollte feststehen, wer Erbe geworden ist.
Das kann sich ergeben aus:
- Testament
- Erbvertrag
- gesetzlicher Erbfolge
- Erbschein
Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, gehört das Fahrzeug grundsätzlich der Erbengemeinschaft.
Dann kann ein einzelner Erbe das Fahrzeug normalerweise nicht ohne Zustimmung der anderen allein verkaufen.
3. Fahrzeugunterlagen zusammensuchen
Für die weitere Abwicklung sind besonders wichtig:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- letzter TÜV-Bericht
- Versicherungsnachweis
- Fahrzeugschlüssel
- Kaufvertrag
- Werkstattrechnungen
- Wartungsnachweise
- Serviceheft
Diese Unterlagen sollten möglichst vollständig aufbewahrt werden.
4. Zulassungsstelle informieren
Nach einem Todesfall sollte die Zulassung des Fahrzeugs geklärt werden.
Je nachdem, was mit dem Auto passieren soll, kann es:
- auf einen Erben umgeschrieben
- verkauft
- abgemeldet
- vorübergehend stillgelegt
werden.
Die zuständige Zulassungsstelle kann mitteilen, welche Unterlagen im konkreten Fall benötigt werden.
5. Auto nicht einfach weiterfahren
Nur weil jemand den Fahrzeugschlüssel besitzt, bedeutet das nicht automatisch, dass er das Auto dauerhaft weiter benutzen darf.
Vor einer Nutzung sollte geklärt werden:
- Wer ist Erbe?
- Besteht Versicherungsschutz?
- Ist das Fahrzeug zugelassen?
- Sind mehrere Erben beteiligt?
- Darf der Fahrer das Fahrzeug tatsächlich nutzen?
Besonders bei einer Erbengemeinschaft sollte die Nutzung mit den anderen Erben abgestimmt werden.
6. Kfz-Versicherung informieren
Die Kfz-Versicherung sollte möglichst zeitnah über den Todesfall informiert werden.
Dort sollte geklärt werden:
- ob der Vertrag weiterläuft
- wer das Fahrzeug übernehmen kann
- ob sich der Versicherungsbeitrag ändert
- ob eine Ummeldung erforderlich ist
- welche Unterlagen gebraucht werden
Der Versicherungsschutz sollte vor jeder weiteren Nutzung geklärt sein.
7. Versicherung endet nicht automatisch sofort
Ein Kfz-Versicherungsvertrag endet durch den Tod des Versicherungsnehmers nicht automatisch in jedem Fall sofort.
Der Vertrag kann zusammen mit dem Fahrzeug beziehungsweise den damit verbundenen Rechten und Pflichten weitergeführt werden.
Deshalb sollte nicht davon ausgegangen werden, dass das Auto nach dem Todesfall automatisch unversichert ist.
Trotzdem sollte der Versicherer schnell informiert werden.
8. Wer übernimmt den Schadenfreiheitsrabatt?
Eine häufige Frage ist, ob Angehörige den Schadenfreiheitsrabatt des Verstorbenen übernehmen können.
Das ist nicht automatisch möglich.
Ob und in welchem Umfang eine Übernahme möglich ist, hängt von den Bedingungen der Versicherung ab.
Versicherer prüfen dabei unter anderem:
- Verwandtschaftsverhältnis
- bisherige Nutzung des Fahrzeugs
- Dauer des Führerscheinbesitzes
- Versicherungsbedingungen
Deshalb sollte direkt bei der Versicherung nachgefragt werden.
9. Fahrzeug ummelden
Soll ein Erbe das Auto behalten, muss die Zulassung entsprechend geändert werden.
Je nach Zulassungsstelle können benötigt werden:
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Sterbeurkunde
- Erbnachweis
- elektronische Versicherungsbestätigung
- gültiger TÜV-Nachweis
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
Welche Unterlagen genau benötigt werden, sollte vorher bei der Zulassungsstelle geprüft werden.
10. Fahrzeug abmelden
Wenn das Auto zunächst nicht genutzt werden soll, kann eine Außerbetriebsetzung sinnvoll sein.
Dadurch können laufende Kosten für:
- Kfz-Steuer
- Versicherung
reduziert oder beendet werden.
Nach der Abmeldung darf das Fahrzeug grundsätzlich nicht mehr normal im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.
11. Kfz-Steuer
Auch die Kfz-Steuer muss berücksichtigt werden.
Solange das Fahrzeug zugelassen ist, können grundsätzlich weiterhin Steuerpflichten bestehen.
Bei einer Ummeldung wird die Steuer auf den neuen Halter umgestellt.
Bei einer Abmeldung endet die laufende Kfz-Steuer entsprechend den gesetzlichen Regelungen.
12. Auto verkaufen
Soll das Fahrzeug verkauft werden, muss geklärt sein, wer dazu berechtigt ist.
Bei einem Alleinerben kann das grundsätzlich einfacher sein.
Bei einer Erbengemeinschaft müssen grundsätzlich alle Miterben mitwirken oder eine entsprechende Vollmacht erteilen.
13. Erbnachweis beim Verkauf
Ein Käufer sollte nachvollziehen können, dass der Verkäufer zur Veräußerung des Fahrzeugs berechtigt ist.
Deshalb können wichtig sein:
- Erbschein
- Testament mit Eröffnungsprotokoll
- Vollmacht der Miterben
- Sterbeurkunde
Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind, hängt von der Situation ab.
14. Fahrzeugwert feststellen
Vor einem Verkauf oder einer Übernahme innerhalb der Familie sollte der Wert des Autos ungefähr festgestellt werden.
Dabei spielen eine Rolle:
- Marke und Modell
- Baujahr
- Kilometerstand
- Zustand
- Ausstattung
- TÜV
- Unfallschäden
- Wartung
- aktuelle Marktpreise
Eine realistische Bewertung ist besonders wichtig, wenn mehrere Erben vorhanden sind.
15. Einer der Erben möchte das Auto behalten
Wenn ein Erbe das Fahrzeug übernehmen möchte, kann mit den anderen Erben eine Ausgleichszahlung vereinbart werden.
Beispiel:
Das Auto ist 12.000 Euro wert.
Drei Erben haben jeweils einen Anteil von 1/3.
Übernimmt ein Erbe das Auto allein, kann vereinbart werden, dass die beiden anderen jeweils einen entsprechenden finanziellen Ausgleich erhalten.
Dabei müssen auch andere Nachlasswerte berücksichtigt werden.
16. Auto nicht unter Wert verschenken
Bei mehreren Erben sollte ein Fahrzeug nicht einfach einem Angehörigen überlassen werden, wenn dadurch andere Erben benachteiligt werden.
Der Wert sollte möglichst nachvollziehbar festgestellt und bei der Nachlassaufteilung berücksichtigt werden.
17. Finanzierung prüfen
Ein Auto kann noch finanziert sein.
Dann sollte geprüft werden:
- Restschuld
- monatliche Rate
- Laufzeit
- Kreditgeber
- Sicherheiten
- Eigentumsverhältnisse
Gerade bei einer Finanzierung ist wichtig zu klären, ob das Fahrzeug tatsächlich bereits vollständig dem Verstorbenen gehörte.
18. Fahrzeugbrief bei der Bank
Bei finanzierten Fahrzeugen kann die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Bank oder Finanzierungsgesellschaft liegen.
Das ist ein Hinweis darauf, dass noch ein Kredit oder eine andere Sicherung bestehen kann.
Die Bank sollte dann über den Todesfall informiert werden.
19. Leasingfahrzeug
Ein Leasingfahrzeug gehört grundsätzlich nicht dem Verstorbenen, sondern dem Leasinggeber.
In diesem Fall sollte der Leasingvertrag schnell geprüft werden.
Wichtig ist:
- Wer ist Leasinggeber?
- Welche Laufzeit besteht?
- Welche Regelungen gelten beim Todesfall?
- Muss das Fahrzeug zurückgegeben werden?
- Kann ein Erbe den Vertrag übernehmen?
Der Leasinggeber sollte möglichst früh kontaktiert werden.
20. Firmenwagen
War das Fahrzeug ein Firmenwagen, kann die Situation anders sein.
Dann gehört das Auto möglicherweise:
- Arbeitgeber
- Unternehmen
- Leasinggesellschaft
und nicht dem privaten Nachlass.
Vor jeder Verfügung sollte deshalb geklärt werden, wer Eigentümer ist.
21. Fahrzeug mit laufenden Reparaturen
Steht das Auto gerade in einer Werkstatt, können noch offene Rechnungen bestehen.
Dann sollten geprüft werden:
- Reparaturauftrag
- offene Werkstattkosten
- bereits geleistete Anzahlungen
- Standgebühren
Die Werkstatt sollte über den Todesfall informiert werden.
22. Auto mit Unfallschaden
Bei einem Fahrzeug mit Unfallschaden können noch Versicherungsansprüche bestehen.
Zum Beispiel:
- Reparaturkosten
- Totalschadenabrechnung
- Restwert
- Schadensersatz
Diese Ansprüche können zum Nachlass gehören.
23. Offene Bußgelder
Bußgelder und persönliche Geldbußen gehen nicht automatisch in gleicher Weise auf die Erben über.
Andere Forderungen im Zusammenhang mit dem Fahrzeug können jedoch weiterhin eine Rolle spielen.
Schreiben von Behörden sollten deshalb sorgfältig geprüft werden.
24. Parkgebühren und laufende Kosten
Steht das Auto auf einem kostenpflichtigen Parkplatz oder in einer gemieteten Garage, können laufende Kosten entstehen.
Prüfen Sie:
- Garagenmiete
- Stellplatzmiete
- Parkhauskosten
- sonstige Gebühren
Solche Verträge sollten bei Bedarf gekündigt werden.
25. Fahrzeug sichern
Nach einem Todesfall sollte das Fahrzeug sicher abgestellt werden.
Dabei sollte geprüft werden:
- Sind alle Schlüssel vorhanden?
- Ist das Auto verschlossen?
- Wo steht das Fahrzeug?
- Ist es gegen Diebstahl geschützt?
- Muss es umgestellt werden?
Gerade bei einem wertvollen Fahrzeug sollte der Standort dokumentiert werden.
26. Schlüssel nicht einfach verteilen
Bei mehreren Erben sollten Fahrzeugschlüssel nicht ohne Absprache an einzelne Personen gegeben werden.
Es sollte klar sein, wer das Auto nutzen oder verwahren darf.
27. Kilometerstand dokumentieren
Es kann sinnvoll sein, den Kilometerstand nach dem Todesfall zu fotografieren.
Das hilft später bei Fragen zu:
- Nutzung
- Wert
- Verkauf
- möglichen Streitigkeiten zwischen Erben
28. Zustand fotografieren
Vor Verkauf oder Übernahme können Fotos sinnvoll sein.
Fotografieren Sie zum Beispiel:
- Fahrzeug von allen Seiten
- Innenraum
- Kilometerstand
- vorhandene Schäden
- Reifen
- Zubehör
So ist der Zustand dokumentiert.
29. TÜV prüfen
Prüfen Sie, wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist.
Ein abgelaufener TÜV kann:
- Verkauf erschweren
- Fahrzeugwert senken
- weitere Kosten verursachen
Der TÜV-Termin steht in den Fahrzeugunterlagen.
30. Reifen und Zubehör gehören häufig ebenfalls zum Fahrzeug
Zum Nachlass können auch gehören:
- Winterreifen
- Sommerreifen
- Dachträger
- Anhängerkupplungszubehör
- Ersatzschlüssel
- Navigationsgerät
- Ladekabel bei Elektrofahrzeugen
Solches Zubehör sollte bei der Bewertung berücksichtigt werden.
31. Persönliche Gegenstände aus dem Auto nehmen
Bevor ein Fahrzeug verkauft oder übergeben wird, sollten persönliche Gegenstände entfernt und geprüft werden.
Dazu können gehören:
- Dokumente
- Geld
- Schlüssel
- Briefe
- elektronische Geräte
- persönliche Unterlagen
Auch Handschuhfach und Kofferraum sollten kontrolliert werden.
32. Persönliche Daten im Fahrzeug löschen
Moderne Fahrzeuge können viele persönliche Daten speichern.
Zum Beispiel:
- Telefonnummern
- Adressen
- Navigationsziele
- Smartphone-Verbindungen
- Benutzerkonten
- Garagentor-Codes
Vor einem Verkauf sollte das Infotainmentsystem möglichst auf Werkseinstellungen zurückgesetzt werden.
33. Elektroauto
Bei einem Elektroauto sollten zusätzlich geprüft werden:
- Ladekabel
- Wallbox
- Ladekarten
- Ladeverträge
- Fahrzeug-App
- Batteriezertifikate
Eine Wallbox kann zum Haus gehören und muss nicht automatisch zusammen mit dem Auto verkauft werden.
34. Kfz-Versicherungsbeiträge
Nach dem Todesfall können noch Versicherungsbeiträge abgebucht werden.
Die Kontoauszüge sollten kontrolliert werden.
Nach Ummeldung, Verkauf oder Abmeldung sollte geprüft werden, ob eine Erstattung erfolgt.
35. Verkauf angemeldet oder abgemeldet?
Ein Fahrzeug kann grundsätzlich angemeldet oder abgemeldet verkauft werden.
Ein Verkauf im angemeldeten Zustand kann jedoch Risiken mit sich bringen, wenn der Käufer das Fahrzeug nicht sofort ummeldet.
Deshalb kann es sinnvoll sein, das Fahrzeug vor dem Verkauf abzumelden oder klare Regelungen zur sofortigen Ummeldung zu treffen.
36. Kaufvertrag schriftlich machen
Beim Verkauf sollte immer ein schriftlicher Kaufvertrag verwendet werden.
Darin sollten zum Beispiel stehen:
- Verkäufer
- Käufer
- Fahrzeugdaten
- Kennzeichen
- Fahrgestellnummer
- Kilometerstand
- Kaufpreis
- bekannte Schäden
- Übergabedatum
- übergebene Unterlagen
- Anzahl der Schlüssel
37. Übergabe dokumentieren
Bei der Fahrzeugübergabe sollte festgehalten werden:
- Datum
- Uhrzeit
- Kilometerstand
- Fahrzeugpapiere
- Schlüssel
- Kennzeichen
- Kaufpreiszahlung
Das schützt Käufer und Verkäufer.
38. Mögliche Erbschaftsteuer
Der Wert des Fahrzeugs kann zum steuerpflichtigen Nachlass gehören.
Ob dadurch tatsächlich Erbschaftsteuer entsteht, hängt vom gesamten Erwerb und vom persönlichen Freibetrag des Erben ab.
Das Auto wird also nicht völlig getrennt vom übrigen Nachlass betrachtet.
39. Schulden des Nachlasses beachten
Bevor ein wertvolles Fahrzeug unter den Erben verteilt wird, sollten vorhandene Nachlassschulden berücksichtigt werden.
Es kann erforderlich sein, das Auto zu verkaufen, um offene Verpflichtungen des Nachlasses zu bezahlen.
40. Erbschaft möglicherweise ausschlagen
Wenn der gesamte Nachlass überschuldet ist, sollte auch ein vorhandenes Auto nicht isoliert betrachtet werden.
Beispiel:
Auto: 15.000 Euro Wert
sonstiges Vermögen: 5.000 Euro
Schulden: 50.000 Euro
Dann ist der Nachlass trotz des Autos möglicherweise deutlich überschuldet.
Die Ausschlagungsfrist sollte deshalb beachtet werden.
41. Mehrere Fahrzeuge
Hat der Verstorbene mehrere Fahrzeuge, sollten alle einzeln erfasst werden.
Zum Beispiel:
- Pkw
- Motorrad
- Anhänger
- Wohnmobil
- Oldtimer
Für jedes Fahrzeug sollten Wert, Eigentumsverhältnisse und laufende Kosten geprüft werden.
42. Oldtimer und besondere Fahrzeuge
Bei Oldtimern, Sammlerfahrzeugen oder seltenen Modellen kann der tatsächliche Wert deutlich höher sein als zunächst angenommen.
In solchen Fällen kann ein Gutachten sinnvoll sein.
43. Was sollten Sie zuerst tun?
Nach dem Tod eines Fahrzeughalters können Sie in dieser Reihenfolge vorgehen:
- klären, wem das Fahrzeug gehört
- Erbenstellung feststellen
- Fahrzeug und Schlüssel sichern
- Fahrzeugunterlagen zusammensuchen
- Kfz-Versicherung informieren
- laufende Finanzierung oder Leasing prüfen
- Wert des Fahrzeugs feststellen
- mit Miterben abstimmen
- über Übernahme, Verkauf oder Abmeldung entscheiden
- Zulassungsstelle entsprechend informieren
Wichtige Unterlagen
Je nach Situation können benötigt werden:
- Sterbeurkunde
- Personalausweis des Erben
- Erbschein
- Testament und Eröffnungsprotokoll
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- TÜV-Bericht
- Versicherungsunterlagen
- Kaufvertrag
- Kredit- oder Leasingvertrag
- Vollmacht der Miterben
Kurz zusammengefasst
Wenn ein Verstorbener ein Auto hinterlässt, sollten die Erben:
- das Fahrzeug zunächst sichern
- klären, wer Erbe ist
- Versicherung informieren
- Zulassung prüfen
- Finanzierung oder Leasing kontrollieren
- Fahrzeugwert feststellen
- bei mehreren Erben gemeinsam entscheiden
- das Auto nicht ohne geklärte Berechtigung verkaufen
- bei Übernahme eine Ummeldung durchführen
- bei Verkauf einen schriftlichen Kaufvertrag verwenden
Besonders wichtig: Ein Fahrzeug gehört grundsätzlich zum gesamten Nachlass. Deshalb sollte es nicht losgelöst von möglichen Schulden und anderen Vermögenswerten betrachtet oder vorschnell unter den Angehörigen verteilt werden.
Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.