Was passiert mit digitalen Konten und Online-Abos nach einem Todesfall?

Nach einem Todesfall bleiben heute nicht nur Bankkonten, Verträge und persönliche Gegenstände zurück. Viele Menschen besitzen zusätzlich zahlreiche digitale Konten und Online-Abonnements.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • E-Mail-Konten
  • soziale Netzwerke
  • Streamingdienste
  • Online-Shops
  • Cloudspeicher
  • Zahlungsdienste
  • Handy- und App-Konten
  • Online-Banking
  • digitale Fotoarchive
  • kostenpflichtige Software
  • Webseiten oder Domains

Diese sogenannten digitalen Hinterlassenschaften sollten ebenfalls geordnet werden.

1. Zuerst herausfinden, welche digitalen Konten existieren

Oft wissen Angehörige gar nicht, bei welchen Diensten der Verstorbene angemeldet war.

Hilfreich können sein:

  • Kontoauszüge
  • Kreditkartenabrechnungen
  • E-Mails
  • gespeicherte Apps auf Smartphone oder Tablet
  • Browser-Favoriten
  • Vertragsunterlagen
  • Rechnungen
  • Passwortlisten
  • Notizen

Gerade regelmäßige Abbuchungen können Hinweise auf kostenpflichtige Online-Dienste geben.

2. E-Mail-Konto ist besonders wichtig

Das E-Mail-Konto ist häufig der Schlüssel zu vielen weiteren Online-Konten.

Dort finden sich möglicherweise:

  • Rechnungen
  • Vertragsbestätigungen
  • Passwortänderungen
  • Bestellungen
  • Versicherungen
  • Bankhinweise
  • Abonnementbestätigungen

Deshalb sollte ein E-Mail-Konto nicht vorschnell gelöscht werden.

3. Zugangsdaten nicht einfach missbrauchen

Wenn Angehörige Passwörter kennen, bedeutet das nicht automatisch, dass sie jedes Konto ohne Weiteres weiterverwenden dürfen.

Je nach Dienst gelten unterschiedliche Nutzungsbedingungen und rechtliche Regelungen.

Deshalb sollte bei wichtigen Konten möglichst offiziell über den Anbieter vorgegangen werden.

4. E-Mail-Konto sichern

Falls ein rechtmäßiger Zugriff möglich ist, sollte geprüft werden, ob wichtige Unterlagen gespeichert sind.

Zum Beispiel:

  • Verträge
  • Rechnungen
  • Fotos
  • steuerliche Dokumente
  • Nachlassinformationen

Wichtige Dateien sollten gesichert werden, bevor das Konto später geschlossen wird.

5. Smartphone und Tablet nicht sofort zurücksetzen

Handys und Tablets können wichtige Hinweise auf digitale Verträge enthalten.

Darauf befinden sich möglicherweise:

  • Apps
  • E-Mails
  • Kontakte
  • Fotos
  • Dokumente
  • Zahlungsdienste
  • Online-Konten

Das Gerät sollte deshalb nicht sofort auf Werkseinstellungen zurückgesetzt werden.

6. Computer und Laptop sichern

Auch Computer können wichtige Daten enthalten.

Dazu gehören:

  • Steuerunterlagen
  • Verträge
  • Fotos
  • Rechnungen
  • Zugangsdaten
  • geschäftliche Unterlagen
  • private Dokumente

Vor einer Löschung sollte geprüft werden, ob wichtige Daten erhalten werden müssen.

7. Soziale Netzwerke

Viele Menschen besitzen Konten bei sozialen Netzwerken.

Zum Beispiel:

  • Facebook
  • Instagram
  • TikTok
  • X
  • LinkedIn
  • andere Plattformen

Je nach Anbieter kann das Konto:

  • gelöscht
  • deaktiviert
  • in einen Gedenkzustand versetzt
  • von einer berechtigten Person verwaltet

werden.

Die Möglichkeiten unterscheiden sich je nach Plattform.

8. Facebook und Gedenkzustand

Bei manchen sozialen Netzwerken kann ein Konto nach dem Tod in einen Gedenkzustand versetzt werden.

Dann bleibt das Profil möglicherweise sichtbar, kann aber nicht mehr normal verwendet werden.

Je nach vorheriger Einstellung kann eine sogenannte Nachlasskontaktperson bestimmte Aufgaben übernehmen.

9. Instagram und andere Plattformen

Auch andere Plattformen bieten teilweise Verfahren für verstorbene Nutzer an.

Oft müssen Angehörige einen Nachweis vorlegen.

Zum Beispiel:

  • Sterbeurkunde
  • Nachweis der Verwandtschaft
  • Erbnachweis

10. Streamingdienste

Streamingdienste laufen häufig weiter, solange sie nicht gekündigt werden.

Zum Beispiel:

  • Netflix
  • Disney+
  • Spotify
  • andere Musik- oder Videodienste

Prüfen Sie Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen auf regelmäßige Zahlungen.

11. Abonnements kündigen

Bei kostenpflichtigen Online-Abonnements sollte geprüft werden:

  • Vertragslaufzeit
  • Kündigungsfrist
  • Zahlungsmethode
  • mögliche Sonderregelungen bei Todesfall

Der Anbieter kann eine Sterbeurkunde verlangen.

12. App-Abonnements

Viele kostenpflichtige Abos werden über:

  • Apple
  • Google
  • App-Stores

abgerechnet.

Das betrifft zum Beispiel:

  • Apps
  • Spiele
  • Cloudspeicher
  • Musikdienste
  • Zusatzfunktionen

Auch diese Zahlungen sollten kontrolliert werden.

13. Apple-Konto

Bei einem Apple-Konto können sich befinden:

  • Fotos
  • Backups
  • Kontakte
  • Dateien
  • App-Abonnements
  • gekaufte Inhalte

Apple bietet Verfahren für den Zugriff auf Daten verstorbener Personen.

Je nach Einstellung kann auch ein Nachlasskontakt hinterlegt worden sein.

14. Google-Konto

Ein Google-Konto kann enthalten:

  • Gmail
  • Google Fotos
  • Google Drive
  • YouTube
  • Kontakte
  • Kalender
  • gekaufte Apps

Auch hier bestehen besondere Verfahren für Konten verstorbener Nutzer.

15. Cloudspeicher

Cloud-Dienste sollten nicht vorschnell gelöscht werden.

Dort können wichtige Daten liegen:

  • Familienfotos
  • Dokumente
  • Verträge
  • Steuerunterlagen
  • geschäftliche Dateien

Erst nach Sicherung wichtiger Inhalte sollte über eine Kündigung entschieden werden.

16. Online-Shops

Der Verstorbene kann Konten bei Online-Händlern gehabt haben.

Zum Beispiel:

  • Amazon
  • eBay
  • andere Shops

Dort können noch vorhanden sein:

  • offene Bestellungen
  • Rückerstattungen
  • Guthaben
  • Abonnements
  • gespeicherte Zahlungsmittel

Diese sollten geprüft werden.

17. Offene Bestellungen

Nach einem Todesfall können noch Pakete geliefert werden.

Prüfen Sie:

  • Was wurde bestellt?
  • Ist die Ware bereits bezahlt?
  • Kann die Bestellung storniert werden?
  • Muss etwas zurückgesendet werden?

Offene Rechnungen können zum Nachlass gehören.

18. Guthaben bei Online-Diensten

Manche Plattformen enthalten Guthaben.

Zum Beispiel:

  • Kundenkonto
  • Gutscheinguthaben
  • Verkäuferkonto
  • Bezahldienst
  • Plattformguthaben

Es sollte geprüft werden, ob dieses Guthaben übertragen oder ausgezahlt werden kann.

19. Online-Bezahldienste

Auch Konten bei Zahlungsdiensten können Vermögen oder offene Forderungen enthalten.

Zum Beispiel:

  • Guthaben
  • ausstehende Zahlungen
  • Rückerstattungen
  • laufende Abonnements

Solche Konten sollten in die Nachlassprüfung einbezogen werden.

20. Online-Banking

Online-Banking-Zugangsdaten sollten nicht einfach weiterverwendet werden.

Die Bank sollte offiziell über den Todesfall informiert werden.

Die Erben müssen ihre Berechtigung gegenüber der Bank nachweisen.

21. Kryptowährungen

Ein besonderer Fall sind Kryptowährungen.

Zum Beispiel:

  • Bitcoin
  • Ethereum
  • andere digitale Vermögenswerte

Diese können einen erheblichen Wert haben.

Ohne Zugangsdaten oder private Schlüssel kann der Zugriff schwierig oder unmöglich sein.

Deshalb sollten Hinweise auf:

  • Wallets
  • Handelsplattformen
  • Seed-Phrasen
  • Hardware-Wallets

besonders sorgfältig gesichert werden.

22. Private Schlüssel und Seed-Phrasen niemals veröffentlichen

Zugangsdaten zu Kryptowährungen sind besonders sensibel.

Wer Zugriff auf einen privaten Schlüssel oder eine Seed-Phrase hat, kann möglicherweise direkt über das Vermögen verfügen.

Solche Daten sollten niemals öffentlich geteilt oder ungesichert gespeichert werden.

23. Digitale Gutscheine

Auch digitale Gutscheine können einen Wert darstellen.

Zum Beispiel:

  • Shop-Guthaben
  • Reisegutscheine
  • Spiele-Guthaben
  • Geschenkkarten

Es sollte geprüft werden, ob sie übertragbar oder einlösbar sind.

24. Online-Spiele und virtuelle Güter

Manche Online-Spiele enthalten:

  • Guthaben
  • virtuelle Gegenstände
  • bezahlte Inhalte

Ob diese einen übertragbaren wirtschaftlichen Wert haben, hängt vom jeweiligen Anbieter ab.

25. Webseiten und Domains

Hat der Verstorbene eine eigene Webseite betrieben, sollten Hosting und Domain geprüft werden.

Dazu gehören:

  • Domainvertrag
  • Hosting
  • E-Mail-Postfächer
  • Rechnungen
  • Zugangsdaten
  • Inhalte der Webseite

Eine Domain kann weitergeführt, übertragen oder gekündigt werden.

26. Kosten für Webseiten laufen weiter

Hostingverträge und Domains verlängern sich häufig automatisch.

Deshalb sollte schnell geprüft werden, ob:

  • die Webseite weitergeführt wird
  • eine Kündigung erfolgen soll
  • ein anderer Erbe sie übernimmt

27. Einnahmen aus Webseiten

Eine Webseite kann weiterhin Einnahmen erzielen.

Zum Beispiel durch:

  • Werbung
  • digitale Verkäufe
  • Affiliate-Programme
  • Abonnements

Diese Einnahmen können zum Nachlass gehören.

28. Online-Marktplätze

Der Verstorbene kann Verkäuferkonten auf Online-Marktplätzen gehabt haben.

Dort können noch bestehen:

  • offene Verkäufe
  • Auszahlungen
  • Rücksendungen
  • Gebühren
  • Kundenanfragen

Solche Konten sollten sorgfältig abgewickelt werden.

29. Digitale Produkte

Wenn der Verstorbene digitale Produkte verkauft hat, können weitere Rechte und Pflichten bestehen.

Zum Beispiel:

  • E-Books
  • PDFs
  • Fotos
  • Musik
  • Software
  • Kurse

Es sollte geprüft werden, wem die Rechte daran zustehen und ob Verkäufe weiterlaufen.

30. Urheberrechte

Urheberrechte können ebenfalls Teil des Nachlasses sein.

Das kann betreffen:

  • Texte
  • Bücher
  • Musik
  • Fotos
  • Videos
  • Software

Solche Rechte können noch lange nach dem Tod wirtschaftlichen Wert besitzen.

31. YouTube-Kanal

Ein YouTube-Kanal kann:

  • Videos
  • Werbeeinnahmen
  • Abonnenten
  • digitale Rechte

enthalten.

Wenn Einnahmen erzielt wurden, sollte geprüft werden, wie das Konto und die Auszahlung abgewickelt werden können.

32. Social-Media-Konten mit Einnahmen

Auch andere Plattformen können Einnahmen erzeugen.

Zum Beispiel:

  • TikTok
  • Instagram
  • Twitch
  • andere Plattformen

Mögliche Guthaben und offene Auszahlungen sollten berücksichtigt werden.

33. Digitale Fotos sichern

Digitale Familienfotos haben oft einen großen persönlichen Wert.

Sie können gespeichert sein auf:

  • Smartphone
  • Computer
  • USB-Sticks
  • Festplatten
  • Cloudspeichern
  • sozialen Netzwerken

Wichtige Fotos sollten gesichert werden, bevor Konten gelöscht werden.

34. Externe Festplatten und USB-Sticks

Bei der Haushaltsauflösung sollten auch Datenträger gesucht werden.

Zum Beispiel:

  • USB-Sticks
  • externe Festplatten
  • Speicherkarten
  • CDs
  • DVDs

Darauf können wichtige Dokumente oder Erinnerungen gespeichert sein.

35. Passwortmanager

Manche Menschen nutzen einen Passwortmanager.

Ein solcher Dienst kann Hinweise auf zahlreiche Online-Konten enthalten.

Wenn ein legaler Zugriff möglich ist, kann er bei der Ermittlung des digitalen Nachlasses sehr hilfreich sein.

36. Passwortlisten

Es kann auch eine schriftliche Passwortliste existieren.

Zum Beispiel:

  • in einem Notizbuch
  • im Schreibtisch
  • in einem Tresor

Solche Unterlagen sollten sicher verwahrt werden.

37. Keine Passwörter öffentlich weitergeben

Passwörter sollten nur den Personen zugänglich gemacht werden, die tatsächlich berechtigt sind.

Sie sollten nicht:

  • per unsicherer Nachricht verschickt
  • öffentlich gespeichert
  • an unbekannte Personen weitergegeben

werden.

38. Digitale Konten nicht vorschnell löschen

Bevor ein Konto gelöscht wird, sollte geprüft werden:

  • Gibt es Guthaben?
  • Gibt es offene Rechnungen?
  • Gibt es wichtige Daten?
  • Gibt es Fotos?
  • Gibt es laufende Verträge?
  • Gibt es steuerlich relevante Unterlagen?

Eine endgültige Löschung kann später möglicherweise nicht rückgängig gemacht werden.

39. Datenschutz beachten

Auch nach dem Tod sollten persönliche und vertrauliche Daten respektvoll behandelt werden.

Nicht jede private Nachricht oder Datei muss von Angehörigen gelesen oder weitergegeben werden.

Es sollte nur auf Daten zugegriffen werden, die für die Nachlassabwicklung oder persönliche Sicherung tatsächlich erforderlich sind.

40. Geschäftliche Konten

Wenn der Verstorbene selbstständig war oder ein Unternehmen betrieben hat, können digitale Konten besonders wichtig sein.

Zum Beispiel:

  • geschäftliche E-Mail
  • Buchhaltung
  • Kundenkonten
  • Rechnungsprogramme
  • Cloudspeicher
  • Webseiten
  • Zahlungsanbieter

Diese Konten sollten nicht vorschnell geschlossen werden.

41. Steuerunterlagen digital gespeichert

Viele steuerlich relevante Unterlagen existieren heute nur noch digital.

Zum Beispiel:

  • Rechnungen
  • Belege
  • Steuerbescheide
  • Buchhaltung
  • Kontoauszüge

Solche Daten sollten gesichert werden.

42. Kostenpflichtige Cloud-Abos

Cloud-Speicher kann monatlich oder jährlich Geld kosten.

Nach Sicherung der Daten sollte geprüft werden, ob das Abonnement beendet werden kann.

43. Software-Abonnements

Auch Programme können laufende Kosten verursachen.

Zum Beispiel:

  • Office-Programme
  • Bildbearbeitung
  • Videosoftware
  • Sicherheitsprogramme
  • Buchhaltungssoftware

Diese sollten ebenfalls geprüft werden.

44. Online-Zeitungen und Magazine

Digitale Zeitungs- und Zeitschriftenabos laufen häufig weiter.

Sie sollten gekündigt werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden.

45. Dating- und Community-Konten

Auch Konten auf Datingseiten, Foren oder Communities können bestehen.

Solche Profile sollten aus Gründen der Privatsphäre gegebenenfalls geschlossen werden.

46. Automatische Verlängerungen

Viele digitale Verträge verlängern sich automatisch.

Deshalb sollte geprüft werden:

  • monatliche Abbuchungen
  • jährliche Abbuchungen
  • Kreditkartenbelastungen

Ein Blick auf mehrere Monate Kontoauszüge kann hilfreich sein.

47. Kreditkarte prüfen

Viele Online-Abos werden über Kreditkarte bezahlt.

Prüfen Sie deshalb die letzten Kreditkartenabrechnungen auf regelmäßige Zahlungen.

48. Kündigungsbestätigungen speichern

Wenn digitale Verträge gekündigt werden, sollten Bestätigungen aufbewahrt werden.

Zum Beispiel:

  • E-Mail
  • PDF
  • Screenshot
  • Vorgangsnummer

So kann später nachgewiesen werden, dass ein Vertrag beendet wurde.

49. Erstattungen prüfen

Nach Kündigungen können noch Erstattungen erfolgen.

Zum Beispiel für:

  • vorausbezahlte Abonnements
  • stornierte Bestellungen
  • Guthaben

Solche Beträge können zum Nachlass gehören.

50. Mehrere Erben

Bei mehreren Erben sollten wertvolle digitale Vermögenswerte nicht von einer einzelnen Person ohne Abstimmung übernommen werden.

Das betrifft besonders:

  • Kryptowährungen
  • Webseiten
  • Online-Guthaben
  • gewerbliche Konten
  • digitale Einnahmen

51. Digitalen Nachlass dokumentieren

Eine einfache Liste kann sehr hilfreich sein.

Zum Beispiel:

Anbieter:
Art des Kontos:
Kosten:
Guthaben vorhanden:
wichtige Daten vorhanden:
kündigen oder behalten:
erledigt am:

52. Welche Konten zuerst prüfen?

Besonders wichtig sind häufig:

  1. E-Mail-Konten
  2. Online-Banking
  3. Zahlungsdienste
  4. Apple- oder Google-Konto
  5. Cloudspeicher
  6. Online-Shops
  7. soziale Netzwerke
  8. Streaming-Abos
  9. Webseiten und Domains
  10. Kryptowährungen

53. Was sollten Angehörige zuerst tun?

Gehen Sie am besten in dieser Reihenfolge vor:

  1. Geräte sichern
  2. wichtige Zugangshinweise sammeln
  3. E-Mail-Konto prüfen
  4. Konto- und Kreditkartenabrechnungen kontrollieren
  5. kostenpflichtige Abos erfassen
  6. Guthaben und digitale Vermögenswerte feststellen
  7. wichtige Dateien und Fotos sichern
  8. Anbieter über den Todesfall informieren
  9. unnötige Abonnements kündigen
  10. Konten erst löschen, wenn alles Wichtige gesichert wurde

Kurz zusammengefasst

Zum digitalen Nachlass können heute viele verschiedene Konten und Vermögenswerte gehören.

Dazu zählen insbesondere:

  • E-Mail
  • soziale Netzwerke
  • Streamingdienste
  • Cloudspeicher
  • Online-Shops
  • Zahlungsdienste
  • Kryptowährungen
  • Webseiten
  • Domains
  • digitale Fotos und Dokumente

Besonders wichtig: Löschen Sie digitale Konten nicht vorschnell. Dort können sich wichtige Dokumente, Guthaben, Verträge, Fotos oder andere Vermögenswerte befinden.

Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.