Was passiert mit Versicherungen und Lebensversicherungen nach einem Todesfall?

Nach einem Todesfall sollten bestehende Versicherungen möglichst schnell geprüft werden. Manche Verträge enden automatisch, andere laufen weiter, wieder andere können Leistungen auszahlen.

Besonders wichtig sind Lebensversicherungen, Unfallversicherungen, Gebäudeversicherungen, Kfz-Versicherungen sowie Kranken- und Pflegeversicherungen.

1. Zuerst alle Versicherungen feststellen

Suchen Sie nach:

  • Versicherungspolicen
  • Kontoauszügen
  • Beitragsabbuchungen
  • Versicherungsordnern
  • E-Mails
  • Briefen
  • Online-Konten

Typische Versicherungen sind:

  • Lebensversicherung
  • Sterbegeldversicherung
  • Unfallversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Hausratversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Kfz-Versicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Tierkrankenversicherung
  • sonstige Zusatzversicherungen

2. Versicherer über den Todesfall informieren

Die jeweiligen Versicherer sollten zeitnah über den Todesfall informiert werden.

Dabei können verlangt werden:

  • Sterbeurkunde
  • Versicherungsnummer
  • Name des Verstorbenen
  • Sterbedatum
  • Angaben zum Erben oder Bezugsberechtigten
  • gegebenenfalls Erbnachweis

Bei manchen Versicherungen können kurze Meldefristen gelten.

3. Lebensversicherung besonders schnell prüfen

Eine Lebensversicherung kann eine erhebliche Auszahlung enthalten.

Deshalb sollte geprüft werden:

  • Gibt es eine Lebensversicherung?
  • Wer ist als bezugsberechtigte Person eingetragen?
  • Wie hoch ist die Versicherungssumme?
  • Welche Unterlagen verlangt der Versicherer?
  • Gibt es noch Beitragsrückstände oder andere Besonderheiten?

4. Bezugsberechtigte Person

Bei einer Lebensversicherung kann eine bestimmte Person als Bezugsberechtigter eingetragen sein.

Das kann zum Beispiel sein:

  • Ehepartner
  • Kind
  • Lebenspartner
  • andere Person

Ist eine Person wirksam als Bezugsberechtigter eingetragen, wird die Versicherungsleistung häufig direkt an diese Person ausgezahlt.

Die Auszahlung gehört dann nicht automatisch zum normalen Nachlass.

5. Keine bezugsberechtigte Person eingetragen

Wenn keine wirksame Bezugsberechtigung besteht, kann die Versicherungsleistung zum Nachlass gehören.

Dann richtet sich die Auszahlung nach der Erbfolge.

In diesem Fall können Erben einen Nachweis über ihre Erbenstellung benötigen.

6. Bezugsrecht genau prüfen

Es sollte genau geprüft werden, wie die Bezugsberechtigung formuliert ist.

Zum Beispiel:

  • namentlich benannte Person
  • Ehepartner
  • Kinder
  • Erben

Unklare Formulierungen können zu Streit führen.

7. Sterbegeldversicherung

Eine Sterbegeldversicherung dient häufig dazu, Bestattungskosten zu finanzieren.

Der Versicherer sollte möglichst schnell informiert werden.

Benötigt werden häufig:

  • Sterbeurkunde
  • Versicherungsschein
  • Versicherungsnummer
  • Angaben zum Bezugsberechtigten

8. Unfallversicherung

Bei einer privaten Unfallversicherung kann eine Todesfallleistung vereinbart sein.

Das ist besonders wichtig, wenn der Tod durch einen Unfall verursacht wurde.

Bei solchen Versicherungen können sehr kurze Meldefristen gelten.

Deshalb sollte ein möglicher Unfalltod sofort gemeldet werden.

9. Unfalltod nicht zu spät melden

Wenn eine Unfallversicherung besteht, sollte nicht erst wochenlang gewartet werden.

Der Versicherer kann besondere Nachweise verlangen.

Zum Beispiel:

  • ärztliche Unterlagen
  • Unfallbericht
  • Sterbeurkunde
  • Polizeibericht

10. Krankenversicherung

Die Krankenversicherung sollte ebenfalls über den Todesfall informiert werden.

Das betrifft:

  • gesetzliche Krankenkassen
  • private Krankenversicherungen

Es kann noch offene Fragen geben zu:

  • Beiträgen
  • Erstattungen
  • Hilfsmitteln
  • Pflegeleistungen
  • Rechnungen

11. Versichertenkarte

Die Krankenversicherung kann mitteilen, was mit der Versichertenkarte geschehen soll.

Sie sollte nicht einfach weiterverwendet werden.

12. Pflegeversicherung

Auch die Pflegeversicherung sollte informiert werden.

Es können noch offen sein:

  • Pflegegeld
  • Sachleistungen
  • Erstattungen
  • Pflegehilfsmittel
  • Abrechnungen

Zu viel gezahlte Leistungen können zurückgefordert werden.

13. Private Zusatzversicherungen

Zusätzlich können bestehen:

  • Zahnzusatzversicherung
  • Krankenhauszusatzversicherung
  • Pflegezusatzversicherung
  • Krankentagegeldversicherung

Auch diese Verträge sollten geprüft und gegebenenfalls beendet werden.

14. Gebäudeversicherung

Wenn der Verstorbene Eigentümer eines Hauses war, sollte die Gebäudeversicherung nicht vorschnell gekündigt werden.

Das Haus benötigt weiterhin Versicherungsschutz.

Die Versicherung sollte über den Todesfall und den Eigentümerwechsel informiert werden.

15. Leerstehendes Haus

Steht das Haus nach dem Todesfall leer, sollte das unbedingt gemeldet werden.

Leerstand kann Einfluss auf den Versicherungsschutz haben.

Der Versicherer kann verlangen:

  • regelmäßige Kontrollen
  • ausreichende Beheizung
  • Sicherung von Wasserleitungen
  • zusätzliche Schutzmaßnahmen

16. Hausratversicherung

Die Hausratversicherung kann zunächst weiter wichtig sein, solange sich noch Gegenstände in der Wohnung befinden.

Zum versicherten Hausrat können gehören:

  • Möbel
  • Elektronik
  • Kleidung
  • Schmuck
  • andere persönliche Gegenstände

Sie sollte deshalb nicht sofort gekündigt werden, wenn die Wohnung noch nicht geräumt ist.

17. Ende der Hausratversicherung

Wenn die Wohnung endgültig aufgelöst wird, sollte mit der Versicherung geklärt werden, wann der Vertrag endet.

Möglicherweise werden zu viel gezahlte Beiträge erstattet.

18. Haftpflichtversicherung

Auch die private Haftpflichtversicherung sollte gemeldet werden.

Bei einem Einzelvertrag endet der Versicherungsschutz des Verstorbenen.

Bei einem Familienvertrag können jedoch weitere Personen mitversichert sein.

Deshalb sollte der Vertrag nicht automatisch gekündigt werden.

19. Familienversicherung prüfen

Bei Familienverträgen sollte geprüft werden:

  • Wer ist Versicherungsnehmer?
  • Wer ist mitversichert?
  • Kann der Vertrag auf eine andere Person umgestellt werden?

Das betrifft zum Beispiel:

  • Haftpflicht
  • Rechtsschutz
  • Hausrat

20. Kfz-Versicherung

War der Verstorbene Halter eines Fahrzeugs, sollte die Kfz-Versicherung informiert werden.

Es muss geklärt werden:

  • Wer übernimmt das Auto?
  • Wird es verkauft?
  • Wird es abgemeldet?
  • Wird die Versicherung auf einen Erben übertragen?

21. Schadenfreiheitsrabatt

Unter bestimmten Voraussetzungen kann möglicherweise ein Schadenfreiheitsrabatt übernommen werden.

Das ist von den Versicherungsbedingungen abhängig.

Der Versicherer sollte direkt gefragt werden.

22. Rechtsschutzversicherung

Auch eine Rechtsschutzversicherung sollte geprüft werden.

Besonders wichtig ist:

  • Gibt es noch laufende Rechtsstreitigkeiten?
  • Sind weitere Familienmitglieder versichert?
  • Bestehen noch offene Versicherungsfälle?

Der Vertrag sollte nicht gekündigt werden, bevor diese Fragen geklärt sind.

23. Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung endet grundsätzlich mit dem Tod der versicherten Person.

Es sollte trotzdem geprüft werden, ob noch offene Leistungen oder Beitragsabrechnungen bestehen.

24. Rentenversicherung

Private Rentenversicherungen können besondere Regelungen für den Todesfall enthalten.

Zum Beispiel:

  • Rentengarantiezeit
  • Hinterbliebenenleistung
  • Kapitalauszahlung
  • Bezugsberechtigung

Der Vertrag sollte genau geprüft werden.

25. Betriebliche Altersvorsorge

Auch eine betriebliche Altersvorsorge kann Hinterbliebenenleistungen vorsehen.

Arbeitgeber oder Versorgungsträger sollten informiert werden.

Es kann Ansprüche geben für:

  • Ehepartner
  • Lebenspartner
  • Kinder

26. Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung zahlt grundsätzlich nur im Todesfall.

Sie wird häufig abgeschlossen, um:

  • Familie abzusichern
  • Immobilienkredit abzusichern
  • Partner finanziell zu schützen

Deshalb sollte besonders geprüft werden, ob eine solche Versicherung besteht.

27. Lebensversicherung zur Kreditsicherung

Manche Lebensversicherungen dienen zur Absicherung eines Kredits.

Dann kann die Versicherungsleistung ganz oder teilweise an eine Bank abgetreten sein.

In diesem Fall wird möglicherweise zunächst die Bank bezahlt.

28. Abtretung an Bank

Prüfen Sie Versicherungsunterlagen auf Hinweise wie:

  • Abtretung
  • Sicherungsabtretung
  • Bezugsrecht der Bank

Das kann insbesondere bei Immobilienkrediten wichtig sein.

29. Versicherungen bei mehreren Erben

Wenn eine Versicherungsleistung zum Nachlass gehört, steht sie nicht automatisch nur einem Erben zu.

Bei mehreren Erben kann die Auszahlung Teil der Erbengemeinschaft sein.

Dann sollte die Verteilung gemeinsam erfolgen.

30. Versicherungsleistung außerhalb des Nachlasses

Ist dagegen eine bestimmte Person bezugsberechtigt, kann die Auszahlung außerhalb der normalen Nachlassverteilung erfolgen.

Das kann dazu führen, dass eine Person Geld aus der Versicherung erhält, obwohl sie nicht Erbe ist.

31. Erbschaftsteuer beachten

Auch Versicherungsleistungen können erbschaftsteuerlich relevant sein.

Ob tatsächlich Erbschaftsteuer anfällt, hängt unter anderem ab von:

  • Höhe der Auszahlung
  • Verwandtschaftsverhältnis
  • persönlichem Freibetrag
  • weiterer Erbschaft

Deshalb sollte eine größere Versicherungsleistung steuerlich berücksichtigt werden.

32. Lebensversicherung nicht mit Nachlasskonto verwechseln

Eine direkte Auszahlung an eine bezugsberechtigte Person ist etwas anderes als Geld, das zunächst auf das Konto des Verstorbenen gelangt.

Deshalb sollte geklärt werden, auf welcher rechtlichen Grundlage die Auszahlung erfolgt.

33. Versicherungsschein suchen

Der Versicherungsschein kann wichtige Angaben enthalten.

Zum Beispiel:

  • Versicherungsnummer
  • Versicherungssumme
  • Bezugsberechtigte
  • Laufzeit
  • besondere Bedingungen

Er sollte sorgfältig aufbewahrt werden.

34. Kontoauszüge prüfen

Versicherungen können über regelmäßige Abbuchungen erkannt werden.

Prüfen Sie deshalb Kontoauszüge auf Namen von Versicherungsunternehmen.

Auch ältere Kontoauszüge können hilfreich sein.

35. E-Mails prüfen

Viele Versicherungen verschicken heute Unterlagen nur noch digital.

Deshalb sollten auch E-Mail-Postfächer nach Begriffen durchsucht werden wie:

  • Versicherung
  • Police
  • Beitrag
  • Vertrag
  • Leistungsabrechnung

36. Versicherungsordner nicht wegwerfen

Bei einer Haushaltsauflösung sollten Versicherungsunterlagen unbedingt aufgehoben werden.

Auch alte Verträge können noch relevant sein.

37. Beiträge nach dem Tod

Es kann vorkommen, dass nach dem Tod weiterhin Versicherungsbeiträge abgebucht werden.

Diese Abbuchungen sollten kontrolliert werden.

Je nach Vertrag kann eine Erstattung möglich sein.

38. Nicht jede Versicherung automatisch kündigen

Manche Versicherungen werden nach dem Todesfall noch benötigt.

Das betrifft besonders:

  • Gebäudeversicherung
  • Hausratversicherung
  • Kfz-Versicherung

Deshalb sollte vorher geprüft werden, was mit Haus, Wohnung oder Auto geschieht.

39. Kündigung schriftlich bestätigen lassen

Wenn eine Versicherung beendet wird, sollte eine schriftliche Bestätigung verlangt werden.

Darin sollten möglichst stehen:

  • Vertragsende
  • letzte Beitragsabrechnung
  • mögliche Erstattung
  • offene Leistungen

40. Offene Versicherungsfälle prüfen

Der Verstorbene kann bereits einen Schaden gemeldet haben.

Zum Beispiel:

  • Wasserschaden
  • Kfz-Schaden
  • Haftpflichtfall
  • Rechtsschutzfall

Diese Vorgänge sollten nicht vergessen werden.

Mögliche Ansprüche können zum Nachlass gehören.

41. Noch nicht ausgezahlte Leistungen

Es können auch noch Ansprüche bestehen aus:

  • Krankentagegeld
  • Unfallversicherung
  • Lebensversicherung
  • privaten Renten
  • sonstigen Versicherungen

Deshalb sollten Verträge nicht einfach geschlossen werden, ohne mögliche Ansprüche zu prüfen.

42. Versicherungsvertreter kontaktieren

Wenn bekannt ist, welcher Versicherungsberater den Verstorbenen betreut hat, kann dieser bei der Übersicht helfen.

Trotzdem sollten Angaben und Verträge selbst geprüft werden.

43. Keine unnötigen neuen Verträge abschließen

Nach dem Todesfall sollte nicht vorschnell ein bestehender Vertrag durch einen neuen ersetzt werden.

Zuerst sollte geprüft werden:

  • ob der alte Vertrag weiterbesteht
  • ob eine Übernahme möglich ist
  • ob eine Kündigung sinnvoller ist

44. Versicherungsunterlagen sortieren

Eine einfache Übersicht kann helfen:

Versicherung:
Versicherungsnummer:
Beitrag:
Bezugsberechtigter:
Leistung möglich:
weiterführen oder kündigen:
Versicherung informiert am:
erledigt am:

45. Welche Versicherungen zuerst prüfen?

Besonders dringend sind häufig:

  1. Lebensversicherung
  2. Unfallversicherung
  3. Sterbegeldversicherung
  4. Gebäudeversicherung
  5. Kfz-Versicherung
  6. Krankenversicherung
  7. Pflegeversicherung
  8. Hausratversicherung
  9. private Rentenversicherung
  10. betriebliche Altersvorsorge

46. Welche Unterlagen können benötigt werden?

Je nach Versicherung können verlangt werden:

  • Sterbeurkunde
  • Versicherungsschein
  • Versicherungsnummer
  • Personalausweis
  • Erbschein
  • Testament
  • Eröffnungsprotokoll
  • Bankverbindung
  • Unfallbericht
  • ärztliche Unterlagen

47. Originale nicht unnötig versenden

Von wichtigen Unterlagen sollten Kopien angefertigt werden.

Originale sollten nur verschickt werden, wenn der Versicherer dies ausdrücklich verlangt.

48. Fristen notieren

Bei Versicherungsleistungen können Fristen gelten.

Deshalb sollten alle Schreiben sofort auf Fristen geprüft werden.

Besonders wichtig ist das bei:

  • Unfallversicherung
  • Lebensversicherung
  • Schadensfällen

49. Alle Schreiben aufbewahren

Bewahren Sie auf:

  • Versicherungsverträge
  • Kündigungen
  • Leistungsanträge
  • Auszahlungsbescheide
  • Ablehnungen
  • E-Mails
  • Kontoauszüge
  • Erstattungen

Das kann später bei Nachlass- und Steuerfragen wichtig sein.

50. Wenn eine Versicherung die Zahlung ablehnt

Wird eine Leistung abgelehnt, sollte die Begründung genau geprüft werden.

Achten Sie darauf:

  • welche Vertragsklausel genannt wird
  • ob Unterlagen fehlen
  • ob eine Frist genannt wird
  • ob ein Widerspruch oder eine andere Reaktion möglich ist

Bei hohen Beträgen kann fachkundige Beratung sinnvoll sein.

51. Was sollten Angehörige zuerst tun?

Nach einem Todesfall können Sie bei Versicherungen in dieser Reihenfolge vorgehen:

  1. alle Versicherungsverträge suchen
  2. Lebens- und Unfallversicherungen sofort prüfen
  3. Versicherer über den Todesfall informieren
  4. Bezugsberechtigte feststellen
  5. mögliche Leistungen beantragen
  6. Gebäude-, Hausrat- und Kfz-Versicherung weiter sichern
  7. Kranken- und Pflegeversicherung informieren
  8. laufende Beiträge kontrollieren
  9. unnötige Verträge kündigen
  10. Auszahlungen und Erstattungen dokumentieren

Kurz zusammengefasst

Nach einem Todesfall sollten Versicherungsverträge nicht einfach ignoriert oder pauschal gekündigt werden.

Besonders wichtig ist:

  • Lebensversicherungen suchen
  • Bezugsberechtigte prüfen
  • kurze Meldefristen beachten
  • Gebäudeversicherung weiterlaufen lassen, solange das Haus besteht
  • Kfz-Versicherung klären
  • Kranken- und Pflegeversicherung informieren
  • mögliche Versicherungsleistungen beantragen
  • Beiträge und Erstattungen kontrollieren
  • alle Unterlagen sorgfältig aufbewahren

Besonders wichtig: Bei einer Lebensversicherung entscheidet die Bezugsberechtigung häufig darüber, wer die Auszahlung erhält. Eine Versicherungsleistung muss deshalb nicht automatisch an die Erben gehen.

Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.