Erbschaft annehmen oder ausschlagen?

Wenn jemand stirbt und Sie als Erbe in Betracht kommen, stellt sich oft sehr schnell eine wichtige Frage: Soll ich die Erbschaft annehmen oder ausschlagen?

Diese Entscheidung sollte nicht vorschnell getroffen werden. Eine Erbschaft kann aus Geld, Immobilien und Wertgegenständen bestehen, aber ebenso aus Krediten, offenen Rechnungen und anderen Schulden.

Wer eine Erbschaft annimmt, übernimmt grundsätzlich nicht nur das Vermögen, sondern auch die zum Nachlass gehörenden Verbindlichkeiten.

Deshalb ist es wichtig, sich zuerst einen möglichst genauen Überblick zu verschaffen.

1. Was bedeutet es, eine Erbschaft anzunehmen?

Wenn Sie eine Erbschaft annehmen, treten Sie grundsätzlich in die rechtliche Stellung des Verstorbenen ein.

Zum Nachlass können zum Beispiel gehören:

  • Bankguthaben
  • Sparbücher
  • Wertpapiere
  • Häuser und Wohnungen
  • Grundstücke
  • Fahrzeuge
  • Schmuck
  • persönliche Gegenstände
  • Ansprüche gegenüber anderen Personen

Gleichzeitig können aber auch Schulden dazugehören, zum Beispiel:

  • Kredite
  • offene Rechnungen
  • Mietschulden
  • Steuerschulden
  • Inkassoforderungen
  • Darlehen
  • offene Pflegekosten
  • Verbindlichkeiten aus Verträgen

Deshalb sollte nicht nur geschaut werden, was sichtbar vorhanden ist, sondern auch, welche Verpflichtungen noch bestehen.

2. Wann gilt eine Erbschaft als angenommen?

Eine Erbschaft kann ausdrücklich angenommen werden, sie kann aber auch durch bestimmtes Verhalten als angenommen gelten.

Außerdem gilt eine Erbschaft grundsätzlich als angenommen, wenn die Ausschlagungsfrist abläuft und die Erbschaft nicht wirksam ausgeschlagen wurde.

Deshalb ist es wichtig, die Frist nicht einfach verstreichen zu lassen, wenn Zweifel bestehen.

3. Wie lange kann man eine Erbschaft ausschlagen?

Die Ausschlagungsfrist beträgt in vielen Fällen sechs Wochen.

Die Frist beginnt grundsätzlich dann, wenn der Erbe davon erfährt, dass er Erbe geworden ist und warum er Erbe geworden ist.

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn:

  • Sie von einem Testament erfahren
  • Ihnen das Nachlassgericht ein Testament übersendet
  • Sie wissen, dass kein Testament vorhanden ist und Sie nach gesetzlicher Erbfolge erben

In bestimmten Fällen kann eine längere Frist gelten, zum Beispiel wenn besondere Auslandsbezüge vorhanden sind.

Da die Fristen sehr wichtig sind, sollte man im Zweifel frühzeitig beim Nachlassgericht oder bei einem Rechtsanwalt nachfragen.

4. Warum sollte man eine Erbschaft ausschlagen?

Der häufigste Grund für eine Ausschlagung ist, dass der Nachlass überschuldet ist.

Beispiel:

Zum Nachlass gehören:

  • 5.000 Euro Bankguthaben

Gleichzeitig bestehen:

  • 15.000 Euro Kredit
  • 4.000 Euro offene Rechnungen
  • 3.000 Euro weitere Schulden

Dann wären deutlich mehr Schulden als Vermögen vorhanden.

In einer solchen Situation kann eine Ausschlagung sinnvoll sein.

Weitere mögliche Gründe können sein:

  • hohe unbekannte Schulden
  • problematische Immobilien
  • erheblicher Sanierungsbedarf
  • Streit in einer Erbengemeinschaft
  • komplizierte rechtliche Verhältnisse

5. Was passiert, wenn man ausschlägt?

Wenn Sie eine Erbschaft wirksam ausschlagen, werden Sie grundsätzlich so behandelt, als wären Sie nicht Erbe geworden.

Dann geht die Erbschaft an die Person weiter, die nach der gesetzlichen oder testamentarischen Reihenfolge als Nächste an der Reihe ist.

Das kann zum Beispiel bedeuten, dass anschließend die eigenen Kinder als Erben in Betracht kommen.

Das ist besonders wichtig.

Wenn Eltern eine Erbschaft ausschlagen, kann sich die Erbfolge dadurch auf ihre Kinder verlagern.

Bei minderjährigen Kindern gelten zusätzliche Regeln.

6. Ausschlagung bei minderjährigen Kindern

Wenn nach Ihrer Ausschlagung Ihre minderjährigen Kinder Erben werden könnten, sollte das unbedingt beachtet werden.

Je nach Situation müssen die gesetzlichen Vertreter auch für die Kinder eine Entscheidung treffen.

Dabei können zusätzliche familiengerichtliche Fragen entstehen.

Deshalb sollte in solchen Fällen rechtzeitig fachkundiger Rat eingeholt werden.

7. Wo schlägt man eine Erbschaft aus?

Eine Erbschaft kann nicht einfach per normalem Brief oder E-Mail ausgeschlagen werden.

Die Ausschlagung muss in der gesetzlich vorgeschriebenen Form erklärt werden.

Das kann grundsätzlich erfolgen:

  • beim zuständigen Nachlassgericht
  • beim Nachlassgericht am eigenen Wohnort
  • über einen Notar

Das Gericht oder der Notar nimmt die Erklärung entsprechend auf.

8. Welche Unterlagen sollte man mitnehmen?

Je nach Fall können hilfreich sein:

  • Personalausweis
  • Sterbeurkunde
  • Schreiben vom Nachlassgericht
  • Testament
  • Aktenzeichen des Nachlassverfahrens
  • Angaben zum Verstorbenen
  • eigene Geburtsurkunde
  • Unterlagen zur Verwandtschaft

Vor dem Termin kann man beim Gericht nachfragen, welche Unterlagen konkret benötigt werden.

9. Was kostet eine Ausschlagung?

Für die Erklärung der Ausschlagung entstehen normalerweise Gebühren.

Die Höhe kann sich nach dem Wert des Nachlasses richten.

Bei einem überschuldeten Nachlass können häufig nur geringe Gebühren anfallen.

Die genaue Höhe sollte beim Nachlassgericht oder Notar erfragt werden.

10. Wie prüft man, ob Schulden vorhanden sind?

Das ist oft der schwierigste Teil.

Mögliche Hinweise auf Schulden können sein:

  • Mahnungen
  • Inkassoschreiben
  • Kreditverträge
  • Kontoauszüge
  • offene Rechnungen
  • Schreiben vom Finanzamt
  • Schreiben von Banken
  • Pfändungen
  • Gerichtspost
  • Darlehensverträge

Auch Kontoauszüge der vergangenen Monate können Hinweise auf laufende Kredite und Zahlungsverpflichtungen geben.

11. Was tun, wenn man den Nachlass nicht genau kennt?

Manchmal weiß ein Erbe innerhalb der kurzen Ausschlagungsfrist noch gar nicht, ob Schulden vorhanden sind.

Dann sollte möglichst schnell versucht werden, Informationen zu sammeln.

Sinnvoll kann sein:

  • Wohnung und Unterlagen prüfen
  • Bankunterlagen ansehen
  • Rechnungen zusammentragen
  • Versicherungen prüfen
  • Gläubigerschreiben suchen
  • Grundbuch und Immobilienunterlagen prüfen
  • laufende Verträge feststellen

Bei erheblicher Unsicherheit sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.

12. Nicht vorschnell Dinge verkaufen oder verteilen

Solange Sie noch überlegen, ob Sie ausschlagen möchten, sollten Sie vorsichtig sein.

Wer sich bereits eindeutig wie ein Erbe verhält, kann unter Umständen den Eindruck erwecken, die Erbschaft angenommen zu haben.

Deshalb sollten größere Verfügungen über den Nachlass vermieden werden, solange die Entscheidung noch offen ist.

Dazu können gehören:

  • Verkauf eines geerbten Autos
  • Auflösung eines Bankkontos
  • Verteilung von Geld an Angehörige
  • Verkauf von Wertgegenständen
  • Verkauf einer Immobilie

13. Was ist mit der Beerdigung?

Bestattung und Erbschaft sind rechtlich nicht immer dasselbe Thema.

Es kann Situationen geben, in denen Angehörige für Bestattungskosten aufkommen müssen, obwohl sie die Erbschaft ausgeschlagen haben.

Deshalb sollte nicht davon ausgegangen werden, dass mit der Ausschlagung automatisch sämtliche Verpflichtungen rund um den Todesfall erledigt sind.

14. Was passiert bei mehreren Erben?

Wenn mehrere Personen erben, entsteht häufig eine Erbengemeinschaft.

Jeder einzelne Miterbe kann grundsätzlich selbst entscheiden, ob er seine Erbschaft annimmt oder ausschlägt.

Schlägt ein Miterbe aus, kann sich dadurch die Verteilung innerhalb der Erbfolge verändern.

Das kann die gesamte Erbengemeinschaft beeinflussen.

15. Kann man nur die Schulden ausschlagen und das Geld behalten?

Nein.

Eine Erbschaft kann grundsätzlich nicht so aufgeteilt werden, dass nur das Vermögen angenommen und die Schulden abgelehnt werden.

Wer die Erbschaft annimmt, übernimmt grundsätzlich den gesamten Nachlass.

Wer ausschlägt, verzichtet grundsätzlich auf den gesamten Erbteil.

16. Was passiert, wenn man die Frist verpasst?

Wenn die Ausschlagungsfrist abgelaufen ist, gilt die Erbschaft grundsätzlich als angenommen.

Dann kann eine Ausschlagung normalerweise nicht mehr einfach nachgeholt werden.

In bestimmten Ausnahmefällen kann eventuell eine Anfechtung in Betracht kommen.

Das ist jedoch rechtlich kompliziert und sollte fachkundig geprüft werden.

17. Kann eine bereits erklärte Annahme rückgängig gemacht werden?

Das ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Eine Anfechtung kann beispielsweise in Betracht kommen, wenn ein erheblicher Irrtum vorlag.

Ob das möglich ist, hängt stark vom Einzelfall ab.

Deshalb sollte man nicht darauf vertrauen, eine einmal getroffene Entscheidung später problemlos ändern zu können.

18. Was ist, wenn nach der Annahme plötzlich Schulden auftauchen?

Es kann vorkommen, dass erst später größere Schulden bekannt werden.

Auch dann gibt es unter Umständen Möglichkeiten, die Haftung zu begrenzen.

Dazu können je nach Situation gehören:

  • Nachlassverwaltung
  • Nachlassinsolvenz
  • weitere erbrechtliche Haftungsbeschränkungen

Diese Verfahren sind rechtlich anspruchsvoll.

Wenn nach Annahme der Erbschaft unerwartet hohe Schulden auftauchen, sollte deshalb möglichst schnell fachkundige Hilfe gesucht werden.

19. Nachlassinsolvenz

Ist der Nachlass überschuldet, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragt werden.

Dadurch kann verhindert werden, dass die privaten Vermögenswerte des Erben unbegrenzt für Nachlassschulden herangezogen werden.

Ob ein solches Verfahren notwendig oder sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.

20. Erbschaft nicht nur nach dem sichtbaren Vermögen beurteilen

Ein Haus, ein Auto oder ein großes Bankkonto kann zunächst wertvoll erscheinen.

Trotzdem können Belastungen vorhanden sein.

Beispiel:

Ein Haus ist 250.000 Euro wert.

Darauf bestehen aber:

  • 200.000 Euro Darlehen
  • erheblicher Sanierungsbedarf
  • offene Grundsteuer
  • weitere Nachlassschulden

Der tatsächliche wirtschaftliche Wert kann dann deutlich niedriger sein.

Deshalb sollte immer der gesamte Nachlass betrachtet werden.

21. Welche Fragen sollte man sich vor der Entscheidung stellen?

Vor einer Annahme oder Ausschlagung sollten Sie möglichst folgende Fragen klären:

  • Was gehört zum Vermögen?
  • Welche Schulden bestehen?
  • Gibt es Immobilien?
  • Gibt es Kredite?
  • Gibt es mehrere Erben?
  • Gibt es ein Testament?
  • Welche laufenden Verträge bestehen?
  • Gibt es offene Steuern?
  • Gibt es ungeklärte Forderungen?
  • Wie hoch ist ungefähr der Nachlasswert?

22. Wichtige Unterlagen sammeln

Hilfreich können sein:

  • Testament
  • Sterbeurkunde
  • Schreiben des Nachlassgerichts
  • Kontoauszüge
  • Kreditunterlagen
  • Versicherungsunterlagen
  • Immobilienunterlagen
  • Grundbuchauszüge
  • Steuerunterlagen
  • Mahnungen
  • Rechnungen
  • Verträge
  • Schreiben von Gläubigern

23. Wann sollte man sich beraten lassen?

Eine fachkundige Beratung kann besonders sinnvoll sein, wenn:

  • hohe Schulden vermutet werden
  • Immobilien vorhanden sind
  • mehrere Erben beteiligt sind
  • minderjährige Kinder betroffen sind
  • Auslandsvermögen vorhanden ist
  • ein Unternehmen zum Nachlass gehört
  • das Testament unklar ist
  • die Ausschlagungsfrist bald abläuft

Kurz zusammengefasst

Bevor Sie eine Erbschaft annehmen oder ausschlagen, sollten Sie:

  1. Vermögen und Schulden möglichst vollständig prüfen
  2. Testament und Erbenstellung klären
  3. die Ausschlagungsfrist beachten
  4. keine größeren Vermögenswerte vorschnell verkaufen oder verteilen
  5. prüfen, wer nach einer Ausschlagung als nächster Erbe wird
  6. bei minderjährigen Kindern besonders vorsichtig sein
  7. bei überschuldetem oder unübersichtlichem Nachlass frühzeitig Hilfe suchen

Besonders wichtig: Die Ausschlagungsfrist beträgt häufig nur sechs Wochen. Wenn Sie vermuten, dass der Nachlass überschuldet ist, sollten Sie deshalb nicht unnötig warten.

Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.