Wenn ein Mensch stirbt, verschwinden seine Schulden nicht automatisch. Kredite, offene Raten, Dispokredite und andere Verbindlichkeiten können zum Nachlass gehören und müssen von den Erben geprüft werden.
Deshalb ist es wichtig, nach einem Todesfall nicht nur nach vorhandenem Vermögen zu schauen, sondern auch nach möglichen Schulden.
1. Schulden gehören grundsätzlich zum Nachlass
Zum Nachlass können zum Beispiel gehören:
- Ratenkredite
- Immobilienkredite
- Dispokredite
- Kreditkartenschulden
- private Darlehen
- offene Ratenkäufe
- Leasingverpflichtungen
- sonstige Bankschulden
Wer eine Erbschaft annimmt, übernimmt grundsätzlich auch die zum Nachlass gehörenden Verbindlichkeiten.
2. Zuerst alle Banken feststellen
Es sollte möglichst früh geprüft werden, bei welchen Banken der Verstorbene Konten oder Kredite hatte.
Hinweise finden sich oft in:
- Kontoauszügen
- Kreditverträgen
- Briefen
- E-Mails
- Online-Banking-Unterlagen
- Daueraufträgen
- Lastschriften
3. Bank über den Todesfall informieren
Die Bank sollte zeitnah über den Todesfall informiert werden.
Dabei können erforderlich sein:
- Sterbeurkunde
- Name des Verstorbenen
- Geburtsdatum
- Kontonummer
- Kreditnummer
- Angaben zu möglichen Erben
- später gegebenenfalls Erbnachweis
4. Restschuld feststellen
Bei jedem Kredit sollte geklärt werden:
- Wie hoch ist die offene Restschuld?
- Wie hoch ist die monatliche Rate?
- Welche Zinsen fallen an?
- Wie lange läuft der Vertrag noch?
- Gibt es Sicherheiten?
- Gibt es eine Restschuldversicherung?
Nur so lässt sich beurteilen, wie stark der Nachlass belastet ist.
5. Dispokredit beachten
Auch ein überzogenes Girokonto kann eine Schuld darstellen.
Beispiel:
Kontostand beim Tod:
minus 4.500 Euro
Dann kann dieser Betrag grundsätzlich zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören.
Ein Girokonto sollte deshalb nicht nur auf Guthaben geprüft werden.
6. Kreditkartenschulden
Auch offene Beträge auf Kreditkarten müssen berücksichtigt werden.
Es sollte geprüft werden:
- letzter Abrechnungsstand
- offene Einkäufe
- laufende Abonnements
- noch nicht verbuchte Zahlungen
- Kartenentgelt
7. Kreditkarte sperren
Die Bank oder der Kartenanbieter sollte über den Todesfall informiert werden.
Die Karte sollte nicht weiterverwendet werden.
Auch gespeicherte Kreditkarten in Online-Konten sollten geprüft werden.
8. Ratenkredit
Bei einem klassischen Ratenkredit sollte die Bank nach der aktuellen Ablösesumme gefragt werden.
Wichtig sind:
- Restschuld
- Zinsen
- mögliche Vorfälligkeitskosten
- Versicherungen
- Sicherheiten
9. Immobilienkredit
Bei einem Haus oder einer Wohnung kann noch ein großer Immobilienkredit bestehen.
Dabei sollte geklärt werden:
- offene Restschuld
- monatliche Rate
- Zinsbindung
- Grundschuld
- mögliche Versicherungen
- Möglichkeiten bei Verkauf
Der Kredit verschwindet durch den Todesfall nicht automatisch.
10. Grundschuld prüfen
Bei Immobilien ist häufig eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen.
Dabei gilt:
Eine eingetragene Grundschuld muss nicht genauso hoch sein wie die tatsächlich noch offene Schuld.
Deshalb sollte die Bank nach dem aktuellen Darlehensstand gefragt werden.
11. Restschuldversicherung
Manche Kredite sind durch eine Restschuldversicherung abgesichert.
Diese kann je nach Vertrag Leistungen erbringen bei:
- Tod
- Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitslosigkeit
Nach einem Todesfall sollte deshalb geprüft werden, ob eine solche Versicherung besteht.
12. Versicherung sofort melden
Wenn eine Restschuldversicherung vorhanden ist, sollte der Todesfall schnell gemeldet werden.
Benötigt werden können:
- Sterbeurkunde
- Kreditvertrag
- Versicherungsnummer
- ärztliche Unterlagen
- weitere Nachweise
13. Nicht jeder Todesfall ist automatisch versichert
Eine Restschuldversicherung zahlt nicht automatisch in jedem Fall.
Es können bestehen:
- Ausschlüsse
- Wartezeiten
- Gesundheitsfragen
- besondere Vertragsbedingungen
Deshalb sollte die Police genau geprüft werden.
14. Lebensversicherung zur Kreditsicherung
Manchmal besteht zusätzlich eine Lebensversicherung, die an die Bank abgetreten wurde.
Dann kann die Versicherungsleistung zur Tilgung des Kredits verwendet werden.
Prüfen Sie deshalb:
- Versicherungsschein
- Abtretung
- Bezugsrecht
- Bankunterlagen
15. Kredit gemeinsam unterschrieben
Wenn ein Kredit von zwei Personen gemeinsam unterschrieben wurde, ist die Situation besonders wichtig.
Zum Beispiel:
Ehepaar nimmt gemeinsam Kredit auf.
Ein Ehepartner stirbt.
Der überlebende Ehepartner kann weiterhin aus dem Kreditvertrag verpflichtet sein, unabhängig davon, ob er Erbe ist.
16. Mitkreditnehmer haftet weiter
Wer einen Kredit als Mitkreditnehmer unterschrieben hat, haftet grundsätzlich aus dem eigenen Vertrag.
Das ist etwas anderes als eine Haftung aufgrund der Erbschaft.
Deshalb sollte unterschieden werden zwischen:
- eigener vertraglicher Verpflichtung
- Nachlassschuld
17. Ehepartner haften nicht automatisch für jeden Kredit
Ein Ehepartner übernimmt nicht automatisch jeden Kredit des verstorbenen Ehepartners.
Entscheidend ist unter anderem:
- Hat der Ehepartner mit unterschrieben?
- Ist er Bürge?
- Ist er Erbe?
- Gibt es gemeinsames Eigentum?
- Gibt es gemeinsame Konten?
18. Bürgschaft
Wenn eine andere Person für den Kredit gebürgt hat, kann die Bank möglicherweise auch den Bürgen in Anspruch nehmen.
Die Bürgschaft sollte deshalb ebenfalls geprüft werden.
19. Bürgschaften des Verstorbenen
Auch der Verstorbene selbst kann für Kredite anderer Personen gebürgt haben.
Solche Bürgschaften können unter Umständen Auswirkungen auf den Nachlass haben.
Deshalb sollten entsprechende Unterlagen gesucht werden.
20. Private Darlehen
Schulden müssen nicht nur gegenüber Banken bestehen.
Der Verstorbene kann Geld geliehen haben von:
- Freunden
- Familienangehörigen
- Geschäftspartnern
- Bekannten
Auch solche Darlehen können Nachlassschulden sein.
21. Forderungen nachweisen lassen
Wenn jemand behauptet, der Verstorbene habe ihm Geld geschuldet, sollte die Forderung geprüft werden.
Bitten Sie gegebenenfalls um:
- Darlehensvertrag
- Kontoauszüge
- Zahlungsnachweise
- schriftliche Vereinbarungen
- Forderungsaufstellung
Nicht jede behauptete Schuld muss ungeprüft bezahlt werden.
22. Offene Ratenkäufe
Auch Käufe auf Raten können weiterlaufen.
Zum Beispiel:
- Möbel
- Fernseher
- Smartphone
- Haushaltsgeräte
Es sollte geprüft werden:
- Restschuld
- Eigentumsverhältnisse
- Laufzeit
- mögliche Versicherung
23. Leasing
Bei einem Leasingvertrag gehört der Gegenstand normalerweise nicht dem Verstorbenen.
Das kann betreffen:
- Auto
- technische Geräte
- Maschinen
Der Leasinggeber sollte informiert werden.
24. Leasingvertrag prüfen
Wichtig sind:
- Laufzeit
- monatliche Rate
- Rückgaberegelungen
- Todesfallklauseln
- mögliche Vertragsübernahme
Der Vertrag endet nicht automatisch in jedem Fall.
25. Lastschriften kontrollieren
Auch nach dem Tod können Kreditraten weiter vom Konto abgebucht werden.
Deshalb sollten Kontoauszüge regelmäßig geprüft werden.
Achten Sie auf:
- Bankkredite
- Ratenkäufe
- Kreditkarten
- Leasing
- Finanzierungsgesellschaften
26. Nicht vorschnell Lastschriften zurückholen
Eine berechtigte Kreditrate sollte nicht einfach ohne Prüfung zurückgebucht werden.
Das kann weitere Kosten oder Probleme verursachen.
Zuerst sollte mit der Bank oder dem Vertragspartner geklärt werden, wie der Vertrag weiterbehandelt wird.
27. Konto nicht vorschnell leerräumen
Wenn noch Kredite oder andere Verpflichtungen bestehen, sollte ein vorhandenes Kontoguthaben nicht sofort vollständig unter den Erben verteilt werden.
Zuerst sollte geprüft werden, welche Schulden bezahlt werden müssen.
28. Gesamten Nachlass gegenüberstellen
Es kann hilfreich sein, eine einfache Übersicht anzulegen.
Vermögen
- Girokonto
- Sparguthaben
- Wertpapiere
- Immobilien
- Fahrzeuge
- sonstige Werte
Schulden
- Ratenkredit
- Immobilienkredit
- Dispokredit
- Kreditkarten
- private Darlehen
- offene Rechnungen
So lässt sich besser erkennen, ob der Nachlass positiv oder überschuldet ist.
29. Beispiel für überschuldeten Nachlass
Zum Nachlass gehören:
- 20.000 Euro Bankguthaben
- Auto im Wert von 10.000 Euro
Schulden:
- 45.000 Euro Kredit
- 8.000 Euro weitere Forderungen
Dann beträgt das Vermögen 30.000 Euro, während Schulden von 53.000 Euro bestehen.
Der Nachlass wäre in diesem Beispiel überschuldet.
30. Erbschaft ausschlagen prüfen
Wenn der Nachlass wahrscheinlich überschuldet ist, kann eine Ausschlagung sinnvoll sein.
Die Ausschlagungsfrist beträgt in vielen Fällen sechs Wochen.
Deshalb sollte bei unbekannten Bankschulden schnell gehandelt werden.
31. Ausschlagungsfrist nicht verpassen
Wer zu lange wartet, kann die Erbschaft automatisch als angenommen gelten lassen.
Deshalb sollten Banken und Unterlagen möglichst früh geprüft werden.
32. Nicht nur eine Bank prüfen
Es kann vorkommen, dass Kredite bei mehreren Banken bestehen.
Deshalb sollte nicht davon ausgegangen werden, dass mit der ersten Bank bereits alle Schulden bekannt sind.
33. Schufa-Unterlagen können Hinweise geben
In bestimmten Situationen können Informationen über bestehende Kreditverbindungen hilfreich sein.
Die Erben sollten dabei datenschutzrechtliche und formale Voraussetzungen beachten.
Bankunterlagen und Kontoauszüge sind häufig zunächst die einfachere Informationsquelle.
34. Mahnungen und Inkassoschreiben
Mahnungen können auf weitere Schulden hinweisen.
Prüfen Sie:
- Gläubiger
- ursprüngliche Forderung
- Vertragsnummer
- Höhe
- Zinsen
- Gebühren
Inkassoforderungen sollten nicht automatisch ungeprüft bezahlt werden.
35. Vollstreckungsbescheide
Auch gerichtliche Titel können vorhanden sein.
Zum Beispiel:
- Vollstreckungsbescheid
- Urteil
- Kostenfestsetzungsbeschluss
Solche Forderungen können ebenfalls zum Nachlass gehören.
36. Pfändungen
Es können bereits Pfändungen bestehen.
Zum Beispiel:
- Kontopfändung
- Lohnpfändung
- sonstige Vollstreckungsmaßnahmen
Diese sollten bei der Bewertung der Schulden berücksichtigt werden.
37. Nachlassverwaltung
Wenn unklar ist, ob der Nachlass ausreicht, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Nachlassverwaltung sinnvoll sein.
Dadurch kann der Nachlass vom Privatvermögen des Erben getrennt werden.
38. Nachlassinsolvenz
Ist der Nachlass zahlungsunfähig oder überschuldet, kann ein Nachlassinsolvenzverfahren in Betracht kommen.
Dadurch kann die Haftung des Erben auf den Nachlass beschränkt werden.
Bei festgestellter Überschuldung sollte schnell gehandelt werden.
39. Private Zahlungen vermeiden
Erben sollten bei einem unübersichtlichen Nachlass nicht vorschnell Kredite aus dem eigenen Privatvermögen bezahlen.
Zuerst sollte geklärt werden, welche Möglichkeiten zur Haftungsbeschränkung bestehen.
40. Einzelne Gläubiger nicht bevorzugen
Wenn nicht genug Geld für alle Gläubiger vorhanden ist, sollte nicht einfach nach Gefühl ein Gläubiger vollständig bezahlt werden.
Bei einem überschuldeten Nachlass können besondere insolvenzrechtliche Regeln gelten.
41. Bank kann Sicherheiten verwerten
Ein Kredit kann durch Sicherheiten abgesichert sein.
Zum Beispiel:
- Grundschuld
- Fahrzeug
- Wertpapiere
- Lebensversicherung
Die Bank kann je nach Vertrag Rechte an diesen Sicherheiten haben.
42. Auto als Kreditsicherheit
Bei einer Autofinanzierung kann die Bank die Zulassungsbescheinigung Teil II besitzen.
Dann sollte vor einem Verkauf des Autos unbedingt mit der Bank gesprochen werden.
43. Immobilienverkauf bei Kredit
Soll ein geerbtes Haus verkauft werden, obwohl noch ein Immobilienkredit besteht, muss die Bank in die Abwicklung einbezogen werden.
Der Notar koordiniert häufig die Ablösung und Löschung von Grundschulden.
44. Vorfälligkeitsentschädigung prüfen
Bei einer vorzeitigen Rückzahlung eines Kredits kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorfälligkeitsentschädigung entstehen.
Das ist nicht in jedem Fall gleich.
Vor einer Ablösung sollte die Bank deshalb eine genaue Abrechnung erstellen.
45. Kreditübernahme
Ein Erbe kann unter Umständen Interesse daran haben, einen Kredit weiterzuführen.
Ob das möglich ist, entscheidet nicht allein der Erbe.
Die Bank kann prüfen:
- Einkommen
- Bonität
- Sicherheiten
Eine Vertragsübernahme muss mit der Bank vereinbart werden.
46. Bank darf Bedingungen prüfen
Die Bank ist nicht verpflichtet, einen Kredit unverändert auf jeden Erben zu übertragen.
Sie kann eine neue Bonitätsprüfung verlangen.
47. Mehrere Erben
Bei einer Erbengemeinschaft sollten Kreditfragen gemeinsam geklärt werden.
Das betrifft besonders:
- Immobilienkredite
- Verkauf von Sicherheiten
- Ablösung von Darlehen
- Verteilung von Restschulden
48. Einer übernimmt Haus und Kredit
Wenn ein Miterbe ein Haus übernehmen möchte, kann gleichzeitig ein bestehender Immobilienkredit eine Rolle spielen.
Dann müssen sich:
- Erben
- Bank
- gegebenenfalls Notar
über die weitere Abwicklung verständigen.
49. Kreditunterlagen nicht wegwerfen
Folgende Unterlagen sollten aufbewahrt werden:
- Kreditverträge
- Kontoauszüge
- Tilgungspläne
- Bankbriefe
- Sicherheitenvereinbarungen
- Bürgschaften
- Restschuldversicherungen
- Mahnungen
50. Originalverträge suchen
Gerade bei älteren Krediten können die Vertragsbedingungen wichtig sein.
Daraus ergibt sich zum Beispiel:
- Kündigungsrecht
- Versicherungsschutz
- Sicherheiten
- Laufzeit
- Zinsregelung
51. Was sollten Erben zuerst tun?
Bei Bank- und Kreditschulden können Sie in dieser Reihenfolge vorgehen:
- alle Banken und Kredite feststellen
- Bank über den Todesfall informieren
- Restschulden erfragen
- Kontoauszüge prüfen
- Kreditkarten und Dispokredite erfassen
- Restschuld- und Lebensversicherungen suchen
- Sicherheiten prüfen
- gesamtes Vermögen und Schulden gegenüberstellen
- Ausschlagungsfrist beachten
- bei Überschuldung schnell fachkundige Hilfe suchen
Kurz zusammengefasst
Schulden bei Banken und Kreditinstituten verschwinden durch einen Todesfall grundsätzlich nicht automatisch.
Erben sollten deshalb:
- alle Kreditverträge suchen
- offene Restschulden feststellen
- Dispokredite und Kreditkartenschulden berücksichtigen
- Versicherungen zur Kreditsicherung prüfen
- gemeinsame Kredite gesondert betrachten
- den gesamten Nachlass bewerten
- bei möglicher Überschuldung die Ausschlagungsfrist beachten
- nicht vorschnell eigenes Geld einsetzen
- bei einem überschuldeten Nachlass Möglichkeiten zur Haftungsbeschränkung prüfen
Besonders wichtig: Ein Ehepartner oder Angehöriger haftet nicht allein deshalb für einen Kredit, weil er mit dem Verstorbenen verwandt war. Eine Haftung kann sich aber aus der Erbschaft, einer eigenen Mitunterzeichnung oder einer Bürgschaft ergeben.
Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.