Nach einem Todesfall sollten bestehende Versicherungen möglichst schnell geprüft werden. Manche Verträge enden automatisch, andere laufen weiter, wieder andere können Leistungen auszahlen.
Besonders wichtig sind Lebensversicherungen, Unfallversicherungen, Gebäudeversicherungen, Kfz-Versicherungen sowie Kranken- und Pflegeversicherungen.
1. Zuerst alle Versicherungen feststellen
Suchen Sie nach:
- Versicherungspolicen
- Kontoauszügen
- Beitragsabbuchungen
- Versicherungsordnern
- E-Mails
- Briefen
- Online-Konten
Typische Versicherungen sind:
- Lebensversicherung
- Sterbegeldversicherung
- Unfallversicherung
- Gebäudeversicherung
- Hausratversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Kfz-Versicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Tierkrankenversicherung
- sonstige Zusatzversicherungen
2. Versicherer über den Todesfall informieren
Die jeweiligen Versicherer sollten zeitnah über den Todesfall informiert werden.
Dabei können verlangt werden:
- Sterbeurkunde
- Versicherungsnummer
- Name des Verstorbenen
- Sterbedatum
- Angaben zum Erben oder Bezugsberechtigten
- gegebenenfalls Erbnachweis
Bei manchen Versicherungen können kurze Meldefristen gelten.
3. Lebensversicherung besonders schnell prüfen
Eine Lebensversicherung kann eine erhebliche Auszahlung enthalten.
Deshalb sollte geprüft werden:
- Gibt es eine Lebensversicherung?
- Wer ist als bezugsberechtigte Person eingetragen?
- Wie hoch ist die Versicherungssumme?
- Welche Unterlagen verlangt der Versicherer?
- Gibt es noch Beitragsrückstände oder andere Besonderheiten?
4. Bezugsberechtigte Person
Bei einer Lebensversicherung kann eine bestimmte Person als Bezugsberechtigter eingetragen sein.
Das kann zum Beispiel sein:
- Ehepartner
- Kind
- Lebenspartner
- andere Person
Ist eine Person wirksam als Bezugsberechtigter eingetragen, wird die Versicherungsleistung häufig direkt an diese Person ausgezahlt.
Die Auszahlung gehört dann nicht automatisch zum normalen Nachlass.
5. Keine bezugsberechtigte Person eingetragen
Wenn keine wirksame Bezugsberechtigung besteht, kann die Versicherungsleistung zum Nachlass gehören.
Dann richtet sich die Auszahlung nach der Erbfolge.
In diesem Fall können Erben einen Nachweis über ihre Erbenstellung benötigen.
6. Bezugsrecht genau prüfen
Es sollte genau geprüft werden, wie die Bezugsberechtigung formuliert ist.
Zum Beispiel:
- namentlich benannte Person
- Ehepartner
- Kinder
- Erben
Unklare Formulierungen können zu Streit führen.
7. Sterbegeldversicherung
Eine Sterbegeldversicherung dient häufig dazu, Bestattungskosten zu finanzieren.
Der Versicherer sollte möglichst schnell informiert werden.
Benötigt werden häufig:
- Sterbeurkunde
- Versicherungsschein
- Versicherungsnummer
- Angaben zum Bezugsberechtigten
8. Unfallversicherung
Bei einer privaten Unfallversicherung kann eine Todesfallleistung vereinbart sein.
Das ist besonders wichtig, wenn der Tod durch einen Unfall verursacht wurde.
Bei solchen Versicherungen können sehr kurze Meldefristen gelten.
Deshalb sollte ein möglicher Unfalltod sofort gemeldet werden.
9. Unfalltod nicht zu spät melden
Wenn eine Unfallversicherung besteht, sollte nicht erst wochenlang gewartet werden.
Der Versicherer kann besondere Nachweise verlangen.
Zum Beispiel:
- ärztliche Unterlagen
- Unfallbericht
- Sterbeurkunde
- Polizeibericht
10. Krankenversicherung
Die Krankenversicherung sollte ebenfalls über den Todesfall informiert werden.
Das betrifft:
- gesetzliche Krankenkassen
- private Krankenversicherungen
Es kann noch offene Fragen geben zu:
- Beiträgen
- Erstattungen
- Hilfsmitteln
- Pflegeleistungen
- Rechnungen
11. Versichertenkarte
Die Krankenversicherung kann mitteilen, was mit der Versichertenkarte geschehen soll.
Sie sollte nicht einfach weiterverwendet werden.
12. Pflegeversicherung
Auch die Pflegeversicherung sollte informiert werden.
Es können noch offen sein:
- Pflegegeld
- Sachleistungen
- Erstattungen
- Pflegehilfsmittel
- Abrechnungen
Zu viel gezahlte Leistungen können zurückgefordert werden.
13. Private Zusatzversicherungen
Zusätzlich können bestehen:
- Zahnzusatzversicherung
- Krankenhauszusatzversicherung
- Pflegezusatzversicherung
- Krankentagegeldversicherung
Auch diese Verträge sollten geprüft und gegebenenfalls beendet werden.
14. Gebäudeversicherung
Wenn der Verstorbene Eigentümer eines Hauses war, sollte die Gebäudeversicherung nicht vorschnell gekündigt werden.
Das Haus benötigt weiterhin Versicherungsschutz.
Die Versicherung sollte über den Todesfall und den Eigentümerwechsel informiert werden.
15. Leerstehendes Haus
Steht das Haus nach dem Todesfall leer, sollte das unbedingt gemeldet werden.
Leerstand kann Einfluss auf den Versicherungsschutz haben.
Der Versicherer kann verlangen:
- regelmäßige Kontrollen
- ausreichende Beheizung
- Sicherung von Wasserleitungen
- zusätzliche Schutzmaßnahmen
16. Hausratversicherung
Die Hausratversicherung kann zunächst weiter wichtig sein, solange sich noch Gegenstände in der Wohnung befinden.
Zum versicherten Hausrat können gehören:
- Möbel
- Elektronik
- Kleidung
- Schmuck
- andere persönliche Gegenstände
Sie sollte deshalb nicht sofort gekündigt werden, wenn die Wohnung noch nicht geräumt ist.
17. Ende der Hausratversicherung
Wenn die Wohnung endgültig aufgelöst wird, sollte mit der Versicherung geklärt werden, wann der Vertrag endet.
Möglicherweise werden zu viel gezahlte Beiträge erstattet.
18. Haftpflichtversicherung
Auch die private Haftpflichtversicherung sollte gemeldet werden.
Bei einem Einzelvertrag endet der Versicherungsschutz des Verstorbenen.
Bei einem Familienvertrag können jedoch weitere Personen mitversichert sein.
Deshalb sollte der Vertrag nicht automatisch gekündigt werden.
19. Familienversicherung prüfen
Bei Familienverträgen sollte geprüft werden:
- Wer ist Versicherungsnehmer?
- Wer ist mitversichert?
- Kann der Vertrag auf eine andere Person umgestellt werden?
Das betrifft zum Beispiel:
- Haftpflicht
- Rechtsschutz
- Hausrat
20. Kfz-Versicherung
War der Verstorbene Halter eines Fahrzeugs, sollte die Kfz-Versicherung informiert werden.
Es muss geklärt werden:
- Wer übernimmt das Auto?
- Wird es verkauft?
- Wird es abgemeldet?
- Wird die Versicherung auf einen Erben übertragen?
21. Schadenfreiheitsrabatt
Unter bestimmten Voraussetzungen kann möglicherweise ein Schadenfreiheitsrabatt übernommen werden.
Das ist von den Versicherungsbedingungen abhängig.
Der Versicherer sollte direkt gefragt werden.
22. Rechtsschutzversicherung
Auch eine Rechtsschutzversicherung sollte geprüft werden.
Besonders wichtig ist:
- Gibt es noch laufende Rechtsstreitigkeiten?
- Sind weitere Familienmitglieder versichert?
- Bestehen noch offene Versicherungsfälle?
Der Vertrag sollte nicht gekündigt werden, bevor diese Fragen geklärt sind.
23. Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung endet grundsätzlich mit dem Tod der versicherten Person.
Es sollte trotzdem geprüft werden, ob noch offene Leistungen oder Beitragsabrechnungen bestehen.
24. Rentenversicherung
Private Rentenversicherungen können besondere Regelungen für den Todesfall enthalten.
Zum Beispiel:
- Rentengarantiezeit
- Hinterbliebenenleistung
- Kapitalauszahlung
- Bezugsberechtigung
Der Vertrag sollte genau geprüft werden.
25. Betriebliche Altersvorsorge
Auch eine betriebliche Altersvorsorge kann Hinterbliebenenleistungen vorsehen.
Arbeitgeber oder Versorgungsträger sollten informiert werden.
Es kann Ansprüche geben für:
- Ehepartner
- Lebenspartner
- Kinder
26. Risikolebensversicherung
Eine Risikolebensversicherung zahlt grundsätzlich nur im Todesfall.
Sie wird häufig abgeschlossen, um:
- Familie abzusichern
- Immobilienkredit abzusichern
- Partner finanziell zu schützen
Deshalb sollte besonders geprüft werden, ob eine solche Versicherung besteht.
27. Lebensversicherung zur Kreditsicherung
Manche Lebensversicherungen dienen zur Absicherung eines Kredits.
Dann kann die Versicherungsleistung ganz oder teilweise an eine Bank abgetreten sein.
In diesem Fall wird möglicherweise zunächst die Bank bezahlt.
28. Abtretung an Bank
Prüfen Sie Versicherungsunterlagen auf Hinweise wie:
- Abtretung
- Sicherungsabtretung
- Bezugsrecht der Bank
Das kann insbesondere bei Immobilienkrediten wichtig sein.
29. Versicherungen bei mehreren Erben
Wenn eine Versicherungsleistung zum Nachlass gehört, steht sie nicht automatisch nur einem Erben zu.
Bei mehreren Erben kann die Auszahlung Teil der Erbengemeinschaft sein.
Dann sollte die Verteilung gemeinsam erfolgen.
30. Versicherungsleistung außerhalb des Nachlasses
Ist dagegen eine bestimmte Person bezugsberechtigt, kann die Auszahlung außerhalb der normalen Nachlassverteilung erfolgen.
Das kann dazu führen, dass eine Person Geld aus der Versicherung erhält, obwohl sie nicht Erbe ist.
31. Erbschaftsteuer beachten
Auch Versicherungsleistungen können erbschaftsteuerlich relevant sein.
Ob tatsächlich Erbschaftsteuer anfällt, hängt unter anderem ab von:
- Höhe der Auszahlung
- Verwandtschaftsverhältnis
- persönlichem Freibetrag
- weiterer Erbschaft
Deshalb sollte eine größere Versicherungsleistung steuerlich berücksichtigt werden.
32. Lebensversicherung nicht mit Nachlasskonto verwechseln
Eine direkte Auszahlung an eine bezugsberechtigte Person ist etwas anderes als Geld, das zunächst auf das Konto des Verstorbenen gelangt.
Deshalb sollte geklärt werden, auf welcher rechtlichen Grundlage die Auszahlung erfolgt.
33. Versicherungsschein suchen
Der Versicherungsschein kann wichtige Angaben enthalten.
Zum Beispiel:
- Versicherungsnummer
- Versicherungssumme
- Bezugsberechtigte
- Laufzeit
- besondere Bedingungen
Er sollte sorgfältig aufbewahrt werden.
34. Kontoauszüge prüfen
Versicherungen können über regelmäßige Abbuchungen erkannt werden.
Prüfen Sie deshalb Kontoauszüge auf Namen von Versicherungsunternehmen.
Auch ältere Kontoauszüge können hilfreich sein.
35. E-Mails prüfen
Viele Versicherungen verschicken heute Unterlagen nur noch digital.
Deshalb sollten auch E-Mail-Postfächer nach Begriffen durchsucht werden wie:
- Versicherung
- Police
- Beitrag
- Vertrag
- Leistungsabrechnung
36. Versicherungsordner nicht wegwerfen
Bei einer Haushaltsauflösung sollten Versicherungsunterlagen unbedingt aufgehoben werden.
Auch alte Verträge können noch relevant sein.
37. Beiträge nach dem Tod
Es kann vorkommen, dass nach dem Tod weiterhin Versicherungsbeiträge abgebucht werden.
Diese Abbuchungen sollten kontrolliert werden.
Je nach Vertrag kann eine Erstattung möglich sein.
38. Nicht jede Versicherung automatisch kündigen
Manche Versicherungen werden nach dem Todesfall noch benötigt.
Das betrifft besonders:
- Gebäudeversicherung
- Hausratversicherung
- Kfz-Versicherung
Deshalb sollte vorher geprüft werden, was mit Haus, Wohnung oder Auto geschieht.
39. Kündigung schriftlich bestätigen lassen
Wenn eine Versicherung beendet wird, sollte eine schriftliche Bestätigung verlangt werden.
Darin sollten möglichst stehen:
- Vertragsende
- letzte Beitragsabrechnung
- mögliche Erstattung
- offene Leistungen
40. Offene Versicherungsfälle prüfen
Der Verstorbene kann bereits einen Schaden gemeldet haben.
Zum Beispiel:
- Wasserschaden
- Kfz-Schaden
- Haftpflichtfall
- Rechtsschutzfall
Diese Vorgänge sollten nicht vergessen werden.
Mögliche Ansprüche können zum Nachlass gehören.
41. Noch nicht ausgezahlte Leistungen
Es können auch noch Ansprüche bestehen aus:
- Krankentagegeld
- Unfallversicherung
- Lebensversicherung
- privaten Renten
- sonstigen Versicherungen
Deshalb sollten Verträge nicht einfach geschlossen werden, ohne mögliche Ansprüche zu prüfen.
42. Versicherungsvertreter kontaktieren
Wenn bekannt ist, welcher Versicherungsberater den Verstorbenen betreut hat, kann dieser bei der Übersicht helfen.
Trotzdem sollten Angaben und Verträge selbst geprüft werden.
43. Keine unnötigen neuen Verträge abschließen
Nach dem Todesfall sollte nicht vorschnell ein bestehender Vertrag durch einen neuen ersetzt werden.
Zuerst sollte geprüft werden:
- ob der alte Vertrag weiterbesteht
- ob eine Übernahme möglich ist
- ob eine Kündigung sinnvoller ist
44. Versicherungsunterlagen sortieren
Eine einfache Übersicht kann helfen:
Versicherung:
Versicherungsnummer:
Beitrag:
Bezugsberechtigter:
Leistung möglich:
weiterführen oder kündigen:
Versicherung informiert am:
erledigt am:
45. Welche Versicherungen zuerst prüfen?
Besonders dringend sind häufig:
- Lebensversicherung
- Unfallversicherung
- Sterbegeldversicherung
- Gebäudeversicherung
- Kfz-Versicherung
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Hausratversicherung
- private Rentenversicherung
- betriebliche Altersvorsorge
46. Welche Unterlagen können benötigt werden?
Je nach Versicherung können verlangt werden:
- Sterbeurkunde
- Versicherungsschein
- Versicherungsnummer
- Personalausweis
- Erbschein
- Testament
- Eröffnungsprotokoll
- Bankverbindung
- Unfallbericht
- ärztliche Unterlagen
47. Originale nicht unnötig versenden
Von wichtigen Unterlagen sollten Kopien angefertigt werden.
Originale sollten nur verschickt werden, wenn der Versicherer dies ausdrücklich verlangt.
48. Fristen notieren
Bei Versicherungsleistungen können Fristen gelten.
Deshalb sollten alle Schreiben sofort auf Fristen geprüft werden.
Besonders wichtig ist das bei:
- Unfallversicherung
- Lebensversicherung
- Schadensfällen
49. Alle Schreiben aufbewahren
Bewahren Sie auf:
- Versicherungsverträge
- Kündigungen
- Leistungsanträge
- Auszahlungsbescheide
- Ablehnungen
- E-Mails
- Kontoauszüge
- Erstattungen
Das kann später bei Nachlass- und Steuerfragen wichtig sein.
50. Wenn eine Versicherung die Zahlung ablehnt
Wird eine Leistung abgelehnt, sollte die Begründung genau geprüft werden.
Achten Sie darauf:
- welche Vertragsklausel genannt wird
- ob Unterlagen fehlen
- ob eine Frist genannt wird
- ob ein Widerspruch oder eine andere Reaktion möglich ist
Bei hohen Beträgen kann fachkundige Beratung sinnvoll sein.
51. Was sollten Angehörige zuerst tun?
Nach einem Todesfall können Sie bei Versicherungen in dieser Reihenfolge vorgehen:
- alle Versicherungsverträge suchen
- Lebens- und Unfallversicherungen sofort prüfen
- Versicherer über den Todesfall informieren
- Bezugsberechtigte feststellen
- mögliche Leistungen beantragen
- Gebäude-, Hausrat- und Kfz-Versicherung weiter sichern
- Kranken- und Pflegeversicherung informieren
- laufende Beiträge kontrollieren
- unnötige Verträge kündigen
- Auszahlungen und Erstattungen dokumentieren
Kurz zusammengefasst
Nach einem Todesfall sollten Versicherungsverträge nicht einfach ignoriert oder pauschal gekündigt werden.
Besonders wichtig ist:
- Lebensversicherungen suchen
- Bezugsberechtigte prüfen
- kurze Meldefristen beachten
- Gebäudeversicherung weiterlaufen lassen, solange das Haus besteht
- Kfz-Versicherung klären
- Kranken- und Pflegeversicherung informieren
- mögliche Versicherungsleistungen beantragen
- Beiträge und Erstattungen kontrollieren
- alle Unterlagen sorgfältig aufbewahren
Besonders wichtig: Bei einer Lebensversicherung entscheidet die Bezugsberechtigung häufig darüber, wer die Auszahlung erhält. Eine Versicherungsleistung muss deshalb nicht automatisch an die Erben gehen.
Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.