Was passiert mit Verträgen, Strom, Telefon und Versicherungen nach einem Todesfall?

Nach einem Todesfall laufen viele Verträge zunächst weiter. Sie enden nicht automatisch nur deshalb, weil der Vertragspartner verstorben ist.

Für Angehörige und Erben ist es deshalb wichtig, möglichst früh zu prüfen, welche Verträge bestehen, welche davon weitergeführt werden sollen und welche gekündigt oder umgeschrieben werden können.

1. Zuerst alle laufenden Verträge feststellen

Am besten verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über alle regelmäßigen Zahlungen und Verträge.

Hilfreich sind dabei:

  • Kontoauszüge
  • Lastschriften
  • Daueraufträge
  • Rechnungen
  • E-Mails
  • Vertragsordner
  • Versicherungsunterlagen

Typische Verträge können sein:

  • Strom
  • Gas
  • Wasser
  • Telefon
  • Internet
  • Mobilfunk
  • Versicherungen
  • Streamingdienste
  • Zeitschriften
  • Vereinsbeiträge
  • Wartungsverträge
  • Mietvertrag
  • Leasing
  • Ratenverträge

2. Nicht alles sofort kündigen

Manche Verträge werden nach dem Todesfall noch benötigt.

Beispiel:

Ein Haus steht zunächst leer. Trotzdem können Strom, Heizung oder Gebäudeversicherung weiterhin notwendig sein.

Deshalb sollte nicht vorschnell alles beendet werden.

3. Stromvertrag

Der Stromvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod.

Wenn die Wohnung oder das Haus weiterhin genutzt wird, sollte der Vertrag:

  • weitergeführt
  • auf einen Erben umgeschrieben
  • oder zu einem passenden Zeitpunkt gekündigt

werden.

Wichtig ist, den Zählerstand zu notieren.

Am besten fotografieren Sie den Stromzähler und notieren:

  • Datum
  • Zählernummer
  • Zählerstand

4. Gas und Heizung

Auch Gas- oder Heizverträge sollten geprüft werden.

Gerade bei einem leerstehenden Haus sollte die Heizung nicht einfach vollständig abgestellt werden, wenn dadurch Frostschäden drohen.

Prüfen Sie:

  • Zählerstand
  • Abschläge
  • Vertragslaufzeit
  • Kündigungsmöglichkeiten
  • notwendige Mindesttemperatur im Gebäude

5. Wasser

Bei einem eigenen Haus oder einer Wohnung können auch Wasser- und Abwassergebühren weiterlaufen.

Der zuständige Versorger oder die Gemeinde sollte über den Todesfall informiert werden.

Auch hier kann es sinnvoll sein, den Zählerstand zu dokumentieren.

6. Telefonvertrag

Ein Telefonvertrag endet ebenfalls nicht automatisch.

Die Erben sollten prüfen:

  • Wird der Anschluss noch benötigt?
  • Soll die Rufnummer übernommen werden?
  • Soll der Vertrag gekündigt werden?

Der Anbieter kann einen Nachweis über den Todesfall verlangen.

7. Internetvertrag

Auch ein Internetvertrag läuft zunächst weiter.

Bei einer noch bewohnten Wohnung kann er weiter benötigt werden.

Wenn die Wohnung aufgelöst wird, sollte geprüft werden, ob eine Kündigung wegen des Todesfalls möglich ist.

Je nach Anbieter können unterschiedliche Regelungen gelten.

8. Mobilfunkvertrag

Bei einem Mobilfunkvertrag sollte ebenfalls Kontakt mit dem Anbieter aufgenommen werden.

Mögliche Unterlagen sind:

  • Sterbeurkunde
  • Kundennummer
  • Mobilfunknummer
  • Vertragsnummer

Die SIM-Karte sollte nicht einfach weiter benutzt werden, wenn die Berechtigung ungeklärt ist.

9. Gerätefinanzierung beachten

Bei Mobilfunkverträgen kann zusätzlich ein Gerät finanziert worden sein.

Dann sollte geprüft werden:

  • Ist das Gerät bereits vollständig bezahlt?
  • Bestehen noch Raten?
  • Gehört das Gerät zum Nachlass?
  • Muss der Vertrag weiter erfüllt werden?

10. Festnetz und Internet gemeinsam

Viele Anbieter bündeln:

  • Festnetz
  • Internet
  • Fernsehen
  • Mobilfunk

Deshalb sollte geprüft werden, ob mehrere Leistungen in einem Vertrag zusammengefasst sind.

Eine Kündigung kann sonst Auswirkungen auf weitere Dienste haben.

11. Gebäudeversicherung

Eine Gebäudeversicherung sollte bei einem geerbten Haus nicht vorschnell gekündigt werden.

Sie kann unter anderem Schutz bieten bei:

  • Feuer
  • Sturm
  • Hagel
  • Leitungswasserschäden

Die Versicherung sollte über den Todesfall informiert werden.

12. Leerstand der Immobilie melden

Wenn ein Haus nach dem Todesfall längere Zeit leer steht, sollte die Gebäudeversicherung darüber informiert werden.

Leerstand kann für den Versicherungsschutz wichtig sein.

Versicherer können besondere Anforderungen stellen, zum Beispiel:

  • regelmäßige Kontrolle des Hauses
  • ausreichende Beheizung
  • Absperren von Wasserleitungen

13. Hausratversicherung

Bei einer Hausratversicherung hängt das weitere Vorgehen davon ab, was mit der Wohnung und dem Hausrat geschieht.

Wenn die Wohnung aufgelöst wird, sollte die Versicherung informiert werden.

Bis zur Räumung können sich jedoch noch wertvolle Gegenstände in der Wohnung befinden.

Deshalb sollte die Hausratversicherung nicht ohne Prüfung sofort beendet werden.

14. Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung sollte ebenfalls gemeldet werden.

Bei Familienverträgen kann es sein, dass andere versicherte Personen weiterhin Schutz haben.

Deshalb sollte vor einer Kündigung geprüft werden, wer im Vertrag versichert ist.

15. Kfz-Versicherung

Wenn der Verstorbene ein Auto hatte, muss auch die Kfz-Versicherung geklärt werden.

Wichtig sind:

  • Versicherung
  • Zulassungsstelle
  • Fahrzeugbrief
  • Fahrzeugschein
  • Erbenstellung

Das Fahrzeug sollte nicht einfach von einer nicht berechtigten Person dauerhaft weitergenutzt werden.

16. Auto verkaufen oder übernehmen

Soll ein Erbe das Fahrzeug übernehmen, muss es entsprechend umgemeldet werden.

Soll es verkauft werden, sollte vorher geklärt werden, wer verfügungsberechtigt ist.

Bei mehreren Erben gehört das Fahrzeug grundsätzlich zur Erbengemeinschaft.

17. Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung ist besonders wichtig.

Der Versicherer sollte möglichst schnell über den Todesfall informiert werden.

Je nach Vertrag können benötigt werden:

  • Sterbeurkunde
  • Versicherungsschein
  • Angaben zum Verstorbenen
  • Angaben zur bezugsberechtigten Person

18. Bezugsberechtigte Person bei Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung wird nicht immer automatisch Teil des normalen Nachlasses.

Ist eine bestimmte Person als Bezugsberechtigter eingetragen, kann die Versicherungsleistung direkt an diese Person gehen.

Deshalb sollte der Vertrag genau geprüft werden.

19. Unfallversicherung

Auch eine Unfallversicherung sollte geprüft werden.

Falls der Tod durch einen Unfall verursacht wurde, können besondere Leistungen bestehen.

Manche Verträge enthalten kurze Meldefristen.

Deshalb sollte die Versicherung zeitnah informiert werden.

20. Krankenversicherung

Die Krankenkasse sollte über den Todesfall informiert werden.

Dabei können noch Fragen entstehen zu:

  • offenen Beiträgen
  • Erstattungen
  • Hilfsmitteln
  • Pflegeleistungen
  • zu viel gezahlten Leistungen

Versichertenkarte und Unterlagen sollten nicht einfach entsorgt werden, bevor alles geklärt ist.

21. Pflegeversicherung

Wenn Pflegeleistungen bezogen wurden, sollte auch die Pflegekasse informiert werden.

Es kann noch offene Abrechnungen oder Erstattungen geben.

22. Sterbegeldversicherung

Falls eine Sterbegeldversicherung besteht, sollte sie zeitnah kontaktiert werden.

Die Auszahlung kann zur Deckung von Bestattungskosten vorgesehen sein.

23. Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung sollte ebenfalls geprüft werden.

Es kann sein, dass noch laufende Rechtsfälle bestehen.

Bei Familienverträgen können andere versicherte Personen weiterhin Schutz haben.

24. Hausrat und persönliche Gegenstände sichern

Bevor Versicherungen gekündigt werden, sollte geprüft werden, welche Gegenstände sich noch im Haushalt befinden.

Dazu können gehören:

  • Schmuck
  • Bargeld
  • Elektronik
  • Möbel
  • Sammlungen
  • wichtige Dokumente

Solange solche Gegenstände noch vorhanden sind, kann Versicherungsschutz weiterhin wichtig sein.

25. Mietvertrag

Ein Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters.

Je nach Situation können:

  • Ehepartner
  • Lebenspartner
  • Familienangehörige
  • andere Haushaltsangehörige
  • Erben

in den Mietvertrag eintreten oder besondere Kündigungsrechte haben.

Deshalb sollte der Vermieter zeitnah informiert werden.

26. Wohnung nicht sofort räumen

Bevor eine Mietwohnung geräumt wird, sollte geklärt werden:

  • Wer ist Erbe?
  • Gibt es mehrere Erben?
  • Gibt es wichtige Unterlagen?
  • Gibt es Wertgegenstände?
  • Welche Kündigungsfrist gilt?

Eine vorschnelle Räumung kann später Probleme verursachen.

27. Streamingdienste

Auch Streaming-Abonnements laufen grundsätzlich weiter, solange sie nicht beendet werden.

Zum Beispiel:

  • Netflix
  • Amazon-Dienste
  • Musikdienste
  • andere Online-Abonnements

Kontoauszüge helfen dabei, solche Verträge zu entdecken.

28. Software-Abonnements

Auch kostenpflichtige Programme oder Cloud-Dienste können weiterlaufen.

Zum Beispiel:

  • Office-Abonnements
  • Cloudspeicher
  • Sicherheitssoftware
  • Foto- oder Videoprogramme

Solche Abbuchungen sollten geprüft werden.

29. Online-Shops und Mitgliedschaften

Es können kostenpflichtige Mitgliedschaften bestehen.

Zum Beispiel:

  • Versandprogramme
  • Premium-Mitgliedschaften
  • Kundenclubs

Auch diese sollten gekündigt werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden.

30. Zeitungen und Zeitschriften

Abonnements für Zeitungen und Zeitschriften laufen häufig weiter.

Sie sollten gekündigt oder auf eine andere Person übertragen werden.

31. Vereinsmitgliedschaften

Vereine sollten ebenfalls über den Todesfall informiert werden.

Dazu können gehören:

  • Sportverein
  • Automobilclub
  • Interessenverband
  • sonstige Mitgliedschaften

Prüfen Sie, ob noch Beiträge abgebucht werden.

32. Fitnessstudio

Auch Fitnessstudioverträge sollten gekündigt werden.

Der Anbieter kann einen Nachweis über den Todesfall verlangen.

33. Wartungsverträge

Bei einem Haus können verschiedene Wartungsverträge bestehen.

Zum Beispiel:

  • Heizungswartung
  • Schornsteinfeger
  • Alarmanlage
  • Aufzug
  • Gartenpflege
  • Solaranlage

Einige davon können weiterhin notwendig sein.

34. Ratenverträge

Wenn der Verstorbene etwas auf Raten gekauft hat, können noch offene Zahlungen bestehen.

Zum Beispiel:

  • Möbel
  • Elektronik
  • Auto
  • Haushaltsgeräte

Diese Verpflichtungen gehören grundsätzlich zum Nachlass und sollten geprüft werden.

35. Leasingverträge

Auch Leasingverträge enden nicht automatisch.

Das kann betreffen:

  • Fahrzeuge
  • technische Geräte
  • andere Gegenstände

Der Leasinggeber sollte informiert werden.

36. Kreditkarten

Kreditkarten sollten ebenfalls der Bank beziehungsweise dem Kartenanbieter gemeldet werden.

Prüfen Sie:

  • offene Umsätze
  • laufende Abonnements
  • ausstehende Gebühren
  • Guthaben oder Schulden

37. Online-Bezahldienste

Auch Konten bei Online-Bezahldiensten sollten geprüft werden.

Dort können:

  • Guthaben
  • offene Zahlungen
  • Abonnements

vorhanden sein.

Zugangsdaten sollten nicht einfach verwendet werden, wenn die Berechtigung ungeklärt ist.

38. Verträge mit Mindestlaufzeit

Manche Verträge haben eine feste Mindestlaufzeit.

Der Tod des Vertragspartners führt nicht bei jedem Vertrag automatisch zu einem sofortigen Ende.

Es sollte deshalb geprüft werden, ob:

  • ein Sonderkündigungsrecht besteht
  • der Anbieter aus Kulanz kündigt
  • der Vertrag auf einen Erben übergehen kann

39. Kündigung schriftlich erklären

Wenn ein Vertrag beendet werden soll, ist eine schriftliche Kündigung oft sinnvoll.

Darin können angegeben werden:

  • Name des Verstorbenen
  • Vertragsnummer
  • Kundennummer
  • Sterbedatum
  • Bitte um Vertragsbeendigung
  • Bitte um schriftliche Bestätigung

Je nach Anbieter kann eine Kopie der Sterbeurkunde verlangt werden.

40. Keine Original-Sterbeurkunde unnötig versenden

Wenn ein Anbieter eine Sterbeurkunde verlangt, reicht häufig eine Kopie.

Das Original sollte nur versandt werden, wenn es ausdrücklich erforderlich ist.

41. Bestätigung der Kündigung aufbewahren

Lassen Sie sich die Vertragsbeendigung möglichst bestätigen.

Bewahren Sie auf:

  • Kündigungsschreiben
  • E-Mails
  • Bestätigung
  • Vertragsnummer
  • Datum der Kündigung

So lässt sich später nachweisen, wann der Vertrag beendet wurde.

42. Kontoauszüge mehrere Monate kontrollieren

Auch nachdem Verträge gekündigt wurden, sollten Kontoauszüge weiter geprüft werden.

Es kann vorkommen, dass noch Abbuchungen erfolgen.

Dann sollte kontrolliert werden, ob diese berechtigt sind.

43. Erstattungen prüfen

Nach Vertragsbeendigung kann es auch Guthaben geben.

Zum Beispiel:

  • Stromguthaben
  • Versicherungsbeiträge
  • Nebenkostenguthaben
  • vorausbezahlte Beiträge

Solche Beträge können zum Nachlass gehören.

44. Mehrere Erben

Bei einer Erbengemeinschaft sollten größere Entscheidungen gemeinsam abgestimmt werden.

Das gilt besonders für:

  • Immobilienverträge
  • Versicherungen
  • Fahrzeugverträge
  • kostenintensive Verträge

Eine Person sollte nicht ohne Absprache wichtige Verträge kündigen, wenn dadurch der Nachlass beeinträchtigt werden könnte.

45. Liste mit allen Verträgen erstellen

Eine einfache Übersicht hilft dabei, nichts zu vergessen.

Zum Beispiel:

Vertrag:
Anbieter:
Kundennummer:
Monatliche Kosten:
Weiterführen oder kündigen:
Kündigung versandt am:
Bestätigung erhalten am:

So können alle Verträge Schritt für Schritt abgearbeitet werden.

46. Welche Verträge zuerst prüfen?

Besonders dringend sind häufig:

  1. Miete
  2. Strom und Gas
  3. Gebäudeversicherung
  4. Kfz-Versicherung
  5. Telefon und Internet
  6. Lebens- und Unfallversicherungen
  7. Kranken- und Pflegeversicherung
  8. Kredite und Ratenverträge
  9. sonstige Abonnements

47. Nicht alle Verträge sind gleich

Es gibt keine Regel, nach der sämtliche Verträge bei einem Todesfall automatisch beendet werden.

Je nach Vertragsart können unterschiedliche gesetzliche oder vertragliche Regeln gelten.

Deshalb sollte jeder Vertrag einzeln geprüft werden.

48. Wichtige Unterlagen sammeln

Hilfreich sind insbesondere:

  • Sterbeurkunde
  • Vertragsunterlagen
  • Kontoauszüge
  • Rechnungen
  • Versicherungsnummern
  • Kundennummern
  • Schreiben der Anbieter
  • Kündigungsbestätigungen
  • Erbnachweis

Kurz zusammengefasst

Nach einem Todesfall sollten Sie:

  1. alle laufenden Verträge erfassen
  2. Kontoauszüge prüfen
  3. Strom-, Gas- und Wasserstände dokumentieren
  4. wichtige Versicherungen nicht vorschnell kündigen
  5. Telefon- und Internetverträge prüfen
  6. Krankenkasse und Versicherungen informieren
  7. Abonnements und Mitgliedschaften beenden
  8. Raten- und Leasingverträge prüfen
  9. Kündigungen schriftlich bestätigen lassen
  10. Kontoauszüge weiter kontrollieren

Besonders wichtig: Viele Verträge enden nach einem Todesfall nicht automatisch. Gleichzeitig sollten wichtige Verträge wie Gebäudeversicherung, Energieversorgung oder Mietvertrag nicht vorschnell beendet werden, bevor geklärt ist, was mit Wohnung oder Haus geschieht.

Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.