Was tun bei einem Bußgeldbescheid?

Ein Bußgeldbescheid sollte nicht einfach zur Seite gelegt werden. Wer so ein Schreiben bekommt, sollte vor allem drei Dinge tun: genau lesen, Zustellungsdatum notieren und Frist prüfen. Gegen einen Bußgeldbescheid kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Das steht ausdrücklich in § 67 OWiG.

Warum ist ein Bußgeldbescheid so wichtig?

Ein Bußgeldbescheid ist keine bloße Erinnerung, sondern eine offizielle Entscheidung der zuständigen Behörde im Ordnungswidrigkeitenverfahren. Wenn nichts unternommen wird, wird der Bescheid nach Ablauf der Einspruchsfrist rechtskräftig. Dann können Bußgeld, Punkte oder weitere Folgen nicht mehr so einfach angegriffen werden. Der ADAC weist ebenfalls darauf hin, dass man bei einem Bußgeldbescheid genau hinschauen und Fristen beachten muss.

Das sollten Sie als Erstes tun

Wenn ein Bußgeldbescheid kommt, sollten Sie sofort prüfen:

  • stimmt der Name und die Anschrift
  • welches Aktenzeichen genannt ist
  • worum es genau geht
  • wann der Bescheid zugestellt wurde
  • ob ein Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot genannt werden
  • bis wann ein Einspruch möglich ist

Wichtig ist dabei nicht nur das Datum auf dem Schreiben, sondern vor allem die Zustellung. Denn die Zwei-Wochen-Frist läuft nach dem Gesetz ab Zustellung.

Was tun, wenn man mit dem Bescheid nicht einverstanden ist?

Dann sollte geprüft werden, ob Einspruch eingelegt werden soll. Nach § 67 OWiG kann der Einspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde eingelegt werden, die den Bescheid erlassen hat. Der ADAC erklärt dazu, dass für einen Einspruch oft schon ein kurzer Satz genügt, etwa dass gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt wird.

Muss ein Einspruch sofort lang begründet werden?

Nicht unbedingt. Für die Frist ist vor allem wichtig, dass der Einspruch rechtzeitig bei der Behörde eingeht. Eine ausführliche Begründung ist nicht immer sofort nötig. Oft ist es besser, zunächst fristgerecht Einspruch einzulegen und erst danach zu prüfen, ob und wie weiter begründet werden soll. Auch das entspricht der praktischen Darstellung beim ADAC.

Was passiert nach einem Einspruch?

Wenn ein wirksamer Einspruch eingelegt wird und die Verwaltungsbehörde am Bußgeldbescheid festhält, geht die Sache weiter in das gerichtliche Verfahren. Das Land Nordrhein-Westfalen beschreibt, dass die Verwaltungsbehörde den Vorgang dann an die Staatsanwaltschaft weiterleitet, wenn sie den Bußgeldbescheid aufrechterhalten will. Danach kann die Sache vor dem Amtsgericht landen.

Was tun, wenn man die Frist verpasst?

Dann wird es deutlich schwieriger. Wer die Zwei-Wochen-Frist verstreichen lässt, muss in der Regel damit rechnen, dass der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Genau darauf weisen sowohl das Gesetz als auch aktuelle Ratgeber ausdrücklich hin.

Was Sie auf keinen Fall tun sollten

  • den Bescheid ungeöffnet liegen lassen
  • das Zustellungsdatum ignorieren
  • Fristen übersehen
  • aus Angst sofort zahlen, ohne zu prüfen
  • nur telefonieren und nichts schriftlich festhalten

Gerade bei Fristsachen ist ein schriftlicher und nachweisbarer Weg meist deutlich sicherer als bloße Telefonate. Das Gesetz verlangt für den Einspruch ohnehin die schriftliche Form oder die Erklärung zur Niederschrift bei der Behörde.

Unser Tipp

Ein Bußgeldbescheid sollte immer vollständig gelesen und sauber geprüft werden. Entscheidend sind vor allem das Zustellungsdatum, die Zwei-Wochen-Frist und die Frage, ob der Bescheid akzeptiert oder angegriffen werden soll. Wer sich wehren will, sollte nicht warten, sondern den Einspruch rechtzeitig einlegen. Bei Punkten, Fahrverbot oder Unsicherheiten, ist geordnetes und schnelles Handeln besonders wichtig.

Hinweis

Die Inhalte auf dieser Seite dienen nur der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung kann keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität übernommen werden. Jeder Fall ist anders. Bei wichtigen Fristen, Unsicherheiten oder rechtlichen Problemen sollte rechtzeitig fachkundiger Rat eingeholt werden.

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Hinweis: Es erfolgt keine Rechtsberatung und keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.