Ein Schreiben der Agentur für Arbeit sollte nicht ungeöffnet liegen bleiben.
Lesen Sie den Brief möglichst sofort vollständig durch. Häufig enthält er eine Frist, einen Termin oder die Aufforderung, bestimmte Unterlagen einzureichen.
Bewahren Sie das Schreiben und den Briefumschlag gut auf. Notieren Sie, an welchem Tag der Brief angekommen ist.
Welche Schreiben kann die Agentur für Arbeit schicken?
Ein Schreiben der Agentur für Arbeit kann unterschiedliche Gründe haben.
Es kann sich zum Beispiel handeln um:
- eine Einladung zu einem Termin,
- eine Aufforderung zur Einreichung von Unterlagen,
- eine Rückfrage zu Ihrem Antrag,
- einen Bewilligungsbescheid,
- einen Änderungsbescheid,
- eine Ablehnung,
- eine Anhörung,
- einen Vermittlungsvorschlag,
- eine Mitteilung über eine Sperrzeit,
- eine Rückforderung oder
- eine Erinnerung an eine fehlende Mitteilung.
Prüfen Sie zuerst, um welche Art von Schreiben es sich handelt.
Schreiben vollständig lesen
Achten Sie besonders auf folgende Punkte:
- Was genau verlangt die Agentur für Arbeit?
- Bis wann müssen Sie reagieren?
- Müssen Unterlagen eingereicht werden?
- Wurde ein persönlicher Termin festgelegt?
- Wird eine Zahlung bewilligt, geändert oder abgelehnt?
- Wird eine Sperrzeit angekündigt oder festgestellt?
- Wird Geld zurückgefordert?
- Enthält das Schreiben eine Rechtsbehelfsbelehrung?
- Ist eine Kundennummer oder ein Aktenzeichen angegeben?
Markieren Sie wichtige Fristen sofort und tragen Sie diese in Ihren Kalender ein.
Was tun bei einer Einladung zu einem Termin?
Wenn Sie zu einem Termin eingeladen werden, prüfen Sie:
- Datum,
- Uhrzeit,
- Anschrift,
- zuständige Ansprechperson,
- Anlass des Termins und
- benötigte Unterlagen.
Nehmen Sie den Termin wahr.
Wenn Sie aus einem wichtigen Grund verhindert sind, informieren Sie die Agentur für Arbeit möglichst frühzeitig.
Bitten Sie um einen neuen Termin und reichen Sie bei Bedarf einen Nachweis ein.
Ein wichtiger Grund kann zum Beispiel sein:
- Erkrankung,
- Vorstellungsgespräch,
- wichtiger Arzttermin,
- unaufschiebbare persönliche Verpflichtung oder
- ein anderer nachvollziehbarer Grund.
Bewahren Sie Ihre Mitteilung und mögliche Nachweise auf.
Was tun, wenn Unterlagen verlangt werden?
Reichen Sie die angeforderten Unterlagen möglichst vollständig und rechtzeitig ein.
Das können zum Beispiel sein:
- Kündigungsschreiben,
- Arbeitsbescheinigung,
- Arbeitsvertrag,
- Lohnabrechnungen,
- Nachweise über Nebenverdienst,
- Bescheinigungen über Krankengeld,
- Nachweise über Bewerbungen,
- Identitätsnachweise oder
- weitere Unterlagen zu Ihrer persönlichen Situation.
Prüfen Sie, ob eine Kopie ausreicht.
Versenden Sie keine Originalunterlagen, wenn dies nicht ausdrücklich erforderlich ist.
Bewahren Sie eine Kopie aller eingereichten Unterlagen auf.
Was tun, wenn Unterlagen nicht rechtzeitig beschafft werden können?
Wenn Sie die Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist beschaffen können, reagieren Sie trotzdem rechtzeitig.
Teilen Sie schriftlich mit:
- welche Unterlagen noch fehlen,
- warum diese noch nicht vorliegen,
- wann Sie voraussichtlich nachgereicht werden können und
- dass Sie um eine Fristverlängerung bitten.
Warten Sie nicht einfach ab, bis die Frist verstrichen ist.
Was tun bei einem Bewilligungsbescheid?
Wenn Arbeitslosengeld bewilligt wurde, prüfen Sie den Bescheid sorgfältig.
Achten Sie insbesondere auf:
- Beginn der Zahlung,
- Dauer des Anspruchs,
- Höhe des Arbeitslosengeldes,
- berücksichtigte Beschäftigungszeiten,
- täglicher Leistungssatz,
- Bankverbindung,
- mögliche Sperrzeiten und
- Hinweise zur Krankenversicherung.
Vergleichen Sie die Angaben mit Ihren Unterlagen.
Wenn etwas unklar ist, fragen Sie schriftlich bei der Agentur für Arbeit nach.
Was tun bei einem Änderungsbescheid?
Ein Änderungsbescheid bedeutet, dass eine frühere Entscheidung geändert wurde.
Prüfen Sie:
- Welche Leistung wurde geändert?
- Ab welchem Datum gilt die Änderung?
- Wird mehr oder weniger Geld gezahlt?
- Warum wurde die Leistung geändert?
- Wurden Ihre Angaben richtig berücksichtigt?
- Entsteht eine Rückforderung?
Wenn Sie die Änderung nicht nachvollziehen können, bitten Sie um eine schriftliche Erläuterung.
Was tun bei einer Ablehnung?
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, lesen Sie die Begründung genau.
Prüfen Sie:
- Warum wurde der Antrag abgelehnt?
- Fehlen Unterlagen?
- Wurden Beschäftigungszeiten nicht berücksichtigt?
- Stimmen die Angaben zu Ihrer Person?
- Wurde eine Frist versäumt?
- Welche Rechtsbehelfsbelehrung steht am Ende des Bescheids?
Wenn Sie die Entscheidung für falsch halten, können Sie prüfen lassen, ob ein Widerspruch sinnvoll ist.
Widerspruchsfrist beachten
Wenn Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden sind, beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Schreibens.
Ein Widerspruch muss grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids eingelegt werden.
Warten Sie nicht bis zum letzten Tag.
Wenn Sie noch nicht alle Gründe vollständig darstellen können, können Sie zunächst fristwahrend Widerspruch einlegen und die Begründung später nachreichen.
Bewahren Sie eine Kopie des Widerspruchs und einen Nachweis über den Versand oder die Abgabe auf.
Was tun bei einer Anhörung?
Eine Anhörung bedeutet, dass die Agentur für Arbeit Ihnen Gelegenheit gibt, sich zu einem Sachverhalt zu äußern, bevor eine Entscheidung getroffen wird.
Lesen Sie genau, worum es geht.
Das kann zum Beispiel betreffen:
- angeblich verspätete Arbeitsuchendmeldung,
- versäumten Termin,
- nicht mitgeteilten Nebenjob,
- Arbeitsaufgabe,
- fehlende Unterlagen,
- unklare Angaben oder
- mögliche Rückforderung.
Antworten Sie sachlich und innerhalb der genannten Frist.
Fügen Sie geeignete Nachweise bei.
Was tun bei einer Sperrzeit?
Während einer Sperrzeit kann für einen bestimmten Zeitraum kein Arbeitslosengeld gezahlt werden.
Prüfen Sie genau:
- Warum wurde eine Sperrzeit festgestellt?
- Für welchen Zeitraum gilt sie?
- Welche Begründung wird genannt?
- Wurden Ihre Erklärungen und Nachweise berücksichtigt?
- Welche Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung?
Eine Sperrzeit kann zum Beispiel eine Rolle spielen bei:
- verspäteter Arbeitsuchendmeldung,
- Eigenkündigung,
- Aufhebungsvertrag,
- Ablehnung einer zumutbaren Beschäftigung,
- fehlenden Eigenbemühungen oder
- versäumtem Meldetermin.
Wenn Sie die Entscheidung nicht nachvollziehen können, holen Sie sich Unterstützung und prüfen Sie einen Widerspruch.
Was tun bei einer Rückforderung?
Wenn die Agentur für Arbeit Geld zurückfordert, prüfen Sie das Schreiben besonders sorgfältig.
Achten Sie auf:
- Höhe der Forderung,
- betroffenen Zeitraum,
- Begründung,
- Zahlungsfrist,
- Bankverbindung,
- Aktenzeichen und
- Rechtsbehelfsbelehrung.
Zahlen Sie eine unklare Forderung nicht ungeprüft.
Bitten Sie bei Bedarf schriftlich um eine nachvollziehbare Aufstellung.
Wenn Sie den Betrag nicht vollständig auf einmal bezahlen können, fragen Sie nach, ob eine Ratenzahlung möglich ist.
Vermittlungsvorschlag prüfen
Wenn Sie einen Vermittlungsvorschlag erhalten, lesen Sie ihn vollständig.
Prüfen Sie:
- Arbeitgeber,
- Tätigkeit,
- Arbeitsort,
- Arbeitszeit,
- Anforderungen,
- Bewerbungsweg,
- Bewerbungsfrist und
- mögliche Rechtsfolgenbelehrung.
Bewerben Sie sich rechtzeitig und bewahren Sie einen Nachweis auf.
Das kann zum Beispiel sein:
- Kopie der Bewerbung,
- gesendete E-Mail,
- Screenshot,
- Postbeleg oder
- eigene Notiz über ein Telefonat.
Änderungen rechtzeitig mitteilen
Wenn sich Ihre persönliche Situation ändert, informieren Sie die Agentur für Arbeit möglichst schnell.
Das betrifft zum Beispiel:
- Aufnahme einer Arbeit,
- Beginn eines Nebenjobs,
- Änderung des Einkommens,
- Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit,
- Umzug,
- neue Bankverbindung,
- Urlaub oder Reise,
- Ausbildung oder Studium,
- Änderung des Familienstands oder
- Änderung des Aufenthaltsstatus.
Nutzen Sie möglichst die vorgesehenen Online-Dienste, ein Formular oder eine schriftliche Mitteilung.
Bewahren Sie einen Nachweis auf.
Wie können Unterlagen eingereicht werden?
Je nach Anliegen können Unterlagen zum Beispiel eingereicht werden:
- über die Online-Dienste der Agentur für Arbeit,
- über die App BA-mobil,
- schriftlich per Post,
- persönlich oder
- auf einem anderen von der Agentur für Arbeit angegebenen Weg.
Verwenden Sie nach Möglichkeit Kopien.
Bewahren Sie Eingangsbestätigungen, Versandnachweise und Kopien Ihrer Schreiben auf.
Kundennummer angeben
Geben Sie bei Schreiben an die Agentur für Arbeit möglichst immer Ihre Kundennummer an.
So kann Ihre Nachricht schneller richtig zugeordnet werden.
Wenn sich das Schreiben auf einen bestimmten Bescheid bezieht, nennen Sie zusätzlich:
- Datum des Bescheids,
- Aktenzeichen, falls vorhanden, und
- das konkrete Anliegen.
Was sollte man nicht tun?
- Schreiben nicht ungeöffnet liegen lassen.
- Fristen nicht verstreichen lassen.
- Termine nicht ohne Nachricht versäumen.
- Keine Originalunterlagen ohne Grund verschicken.
- Änderungen nicht verschweigen.
- Nebenverdienst nicht vergessen.
- Unklare Bescheide nicht einfach hinnehmen.
- Widerspruch nicht nur telefonisch erklären.
- Keine Kopien und Versandnachweise wegwerfen.
Wichtig
Diese Seite gibt eine erste Orientierung.
Welche Schritte notwendig sind, hängt davon ab, welche Art von Schreiben Sie erhalten haben.
Lesen Sie jeden Brief sorgfältig und reagieren Sie rechtzeitig. Bei einer Ablehnung, Sperrzeit oder Rückforderung sollten Sie sich bei Unsicherheit fachkundige Unterstützung holen.
Kurz zusammengefasst
Öffnen Sie Schreiben der Agentur für Arbeit sofort. Prüfen Sie Fristen, Termine und angeforderte Unterlagen. Reichen Sie Nachweise rechtzeitig ein und bewahren Sie Kopien auf. Wenn Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden sind, beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung und die Widerspruchsfrist.
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