Ein Umzug bedeutet nicht nur Kisten packen und Möbel transportieren. Auch Verträge, Unterlagen und wichtige Termine müssen rechtzeitig organisiert werden.
Wer frühzeitig plant, kann unnötigen Stress vermeiden und verhindern, dass wichtige Fristen versäumt werden.
Was sollte man vor dem Umzug erledigen?
Erstellen Sie möglichst frühzeitig eine Übersicht mit allen Aufgaben.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Mietvertrag der alten Wohnung prüfen,
- Kündigungsfrist beachten,
- Umzugstermin festlegen,
- Helfer oder Umzugsunternehmen organisieren,
- Renovierungsarbeiten klären,
- Wohnungsübergabe vereinbaren,
- Zählerstände notieren,
- Nachsendeauftrag prüfen und
- wichtige Stellen über die neue Adresse informieren.
Bewahren Sie alle Unterlagen rund um den Umzug in einem eigenen Ordner auf.
Alte Wohnung rechtzeitig kündigen
Prüfen Sie Ihren Mietvertrag und achten Sie auf die Kündigungsfrist.
Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen. Bewahren Sie eine Kopie und einen Nachweis über die Zustellung auf.
Vereinbaren Sie außerdem rechtzeitig einen Termin für die Wohnungsübergabe.
Wohnungsübergabe vorbereiten
Bei der Übergabe der alten Wohnung sollte ein Übergabeprotokoll erstellt werden.
Notieren Sie darin:
- Zustand der Räume,
- vorhandene Schäden,
- Zählerstände,
- Anzahl der übergebenen Schlüssel,
- Datum der Übergabe und
- Namen der anwesenden Personen.
Machen Sie zusätzlich Fotos von den Räumen und den Zählerständen.
Lassen Sie das Übergabeprotokoll möglichst von beiden Seiten unterschreiben.
Wohnsitz anmelden
Nach dem Einzug müssen Sie Ihren neuen Wohnsitz grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.
Das gilt auch, wenn Sie innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde umziehen.
Für die Anmeldung wird in der Regel eine Wohnungsgeberbestätigung benötigt. Diese erhalten Sie normalerweise vom Vermieter oder von der Hausverwaltung.
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands müssen Sie sich am bisherigen Wohnort normalerweise nicht selbst abmelden. Die Ummeldung erfolgt über die zuständige Meldebehörde am neuen Wohnort.
Wenn Sie aus Deutschland wegziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde abmelden.
Strom, Gas und Wasser ablesen
Notieren Sie am Tag der Wohnungsübergabe die Zählerstände.
Das betrifft zum Beispiel:
- Strom,
- Gas,
- Wasser und
- gegebenenfalls Heizung.
Fotografieren Sie die Zählerstände und bewahren Sie die Bilder auf.
Teilen Sie Ihrem bisherigen Energieversorger rechtzeitig mit:
- alte Anschrift,
- neue Anschrift,
- Datum des Auszugs,
- Zählernummer und
- Zählerstand.
Prüfen Sie außerdem, welcher Anbieter für die neue Wohnung zuständig ist.
Telefon und Internet rechtzeitig klären
Informieren Sie Ihren Telefon- und Internetanbieter frühzeitig über den Umzug.
Prüfen Sie:
- Kann der bestehende Vertrag mitgenommen werden?
- Ist der Anschluss an der neuen Adresse verfügbar?
- Muss ein Termin mit einem Techniker vereinbart werden?
- Entstehen Kosten?
- Ist eine Kündigung möglich oder notwendig?
Klären Sie dies möglichst einige Wochen vor dem Umzug.
Neue Adresse mitteilen
Informieren Sie wichtige Stellen über Ihre neue Anschrift.
Dazu können gehören:
- Arbeitgeber,
- Bank,
- Krankenkasse,
- Versicherungen,
- Rentenversicherung,
- Finanzamt,
- Jobcenter,
- Sozialamt,
- Wohngeldstelle,
- Familienkasse,
- Schulen oder Kindergärten,
- Vereine und
- Vertragspartner.
Welche Stellen tatsächlich informiert werden müssen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Nachsendeauftrag prüfen
Ein Nachsendeauftrag bei der Post kann sinnvoll sein, damit Briefe vorübergehend an die neue Adresse weitergeleitet werden.
Trotzdem sollten Sie wichtige Stellen direkt über den Umzug informieren.
Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf den Nachsendeauftrag.
Was tun, wenn Jobcenter oder Sozialamt Leistungen zahlen?
Wenn Sie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, informieren Sie die zuständige Behörde frühzeitig über den geplanten Umzug.
Unterschreiben Sie einen neuen Mietvertrag möglichst nicht vorschnell, wenn Sie auf die Übernahme der Unterkunftskosten angewiesen sind.
Fragen Sie vorher schriftlich nach, ob die Kosten der neuen Wohnung berücksichtigt werden können.
Reichen Sie die notwendigen Unterlagen ein, zum Beispiel:
- Mietangebot,
- Angaben zur Kaltmiete,
- Nebenkosten,
- Heizkosten,
- Wohnfläche und
- geplantes Einzugsdatum.
Was tun bei Wohngeld?
Wenn Sie Wohngeld erhalten, informieren Sie die Wohngeldstelle über den Umzug.
Teilen Sie die neue Anschrift und die neue Miethöhe mit.
Fragen Sie nach, ob ein neuer Antrag oder zusätzliche Unterlagen erforderlich sind.
Welche Unterlagen sollte man aufbewahren?
Bewahren Sie insbesondere folgende Unterlagen auf:
- alter und neuer Mietvertrag,
- Kündigung der alten Wohnung,
- Nachweis über die Zustellung der Kündigung,
- Wohnungsgeberbestätigung,
- Übergabeprotokoll,
- Fotos der alten und neuen Wohnung,
- Fotos der Zählerstände,
- Schreiben an Behörden und Vertragspartner,
- Eingangsbestätigungen und
- Umzugsrechnungen.
Was sollte man nicht tun?
- Kündigungsfristen nicht übersehen.
- Mietvertrag der neuen Wohnung nicht vorschnell unterschreiben.
- Wohnungsübergabe nicht ohne Protokoll durchführen.
- Zählerstände nicht vergessen.
- Anmeldung des neuen Wohnsitzes nicht aufschieben.
- Behörden und wichtige Vertragspartner nicht nur mündlich informieren.
- Originalunterlagen nicht ohne Grund aus der Hand geben.
Wichtig
Diese Seite gibt eine erste Orientierung. Je nach persönlicher Situation können zusätzliche Schritte notwendig sein.
Kurz zusammengefasst
Planen Sie den Umzug frühzeitig. Beachten Sie Kündigungsfristen, dokumentieren Sie die Wohnungsübergabe und melden Sie Ihren neuen Wohnsitz rechtzeitig an. Informieren Sie wichtige Behörden und Vertragspartner über Ihre neue Adresse und bewahren Sie alle Nachweise sorgfältig auf.
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