Was tun bei einem unklaren Arbeitszeugnis?

Ein Arbeitszeugnis kann für eine spätere Bewerbung sehr wichtig sein.

Lesen Sie das Zeugnis deshalb sorgfältig durch. Prüfen Sie, ob Ihre Tätigkeit richtig beschrieben wurde und ob die Bewertung verständlich ist.

Wenn Formulierungen unklar, missverständlich oder sachlich falsch sind, sollten Sie möglichst schnell schriftlich reagieren.

Welche Arten von Arbeitszeugnissen gibt es?

Grundsätzlich wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis unterschieden.

Einfaches Arbeitszeugnis

Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält in der Regel Angaben zu:

  • Art der Tätigkeit,
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses und
  • ausgeübten Aufgaben.

Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält zusätzlich eine Bewertung von:

  • Leistung,
  • Arbeitsweise,
  • Verhalten gegenüber Vorgesetzten,
  • Verhalten gegenüber Kollegen und
  • gegebenenfalls Verhalten gegenüber Kunden oder Geschäftspartnern.

Für Bewerbungen ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis häufig hilfreicher.

Arbeitszeugnis sorgfältig lesen

Prüfen Sie das Zeugnis vollständig.

Achten Sie insbesondere auf folgende Punkte:

  • Sind Vorname und Nachname richtig geschrieben?
  • Stimmen Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses?
  • Ist Ihre Tätigkeit vollständig und richtig beschrieben?
  • Wurden wichtige Aufgaben vergessen?
  • Sind besondere Verantwortlichkeiten genannt?
  • Wurden Weiterbildungen oder besondere Kenntnisse berücksichtigt?
  • Ist die Bewertung Ihrer Leistung verständlich?
  • Wird Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen beschrieben?
  • Ist der Schlusssatz vollständig und passend?
  • Enthält das Zeugnis Tippfehler oder andere formale Fehler?

Markieren Sie alle Stellen, die unklar oder falsch erscheinen.

Muss ein Arbeitszeugnis verständlich sein?

Ein Arbeitszeugnis muss klar und verständlich formuliert sein.

Es darf keine Formulierungen oder Merkmale enthalten, die eine versteckte negative Aussage vermitteln sollen.

Wenn Sie eine Formulierung nicht verstehen, lassen Sie das Zeugnis prüfen.

Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf allgemeine Tabellen mit angeblichen „Zeugnisnoten“. Entscheidend ist immer der vollständige Text und der Zusammenhang.

Was bedeuten typische Formulierungen?

In Arbeitszeugnissen werden häufig bestimmte Formulierungen verwendet.

Beispiele:

  • „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“
  • „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“
  • „zu unserer vollen Zufriedenheit“
  • „zu unserer Zufriedenheit“

Kleine Unterschiede können bei der Bewertung eine Rolle spielen.

Auch die Reihenfolge der genannten Personengruppen kann wichtig sein.

Beispiel:

„Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets einwandfrei.“

Wenn wichtige Personengruppen fehlen oder ungewöhnliche Formulierungen verwendet werden, sollte das Zeugnis genauer geprüft werden.

Hat man automatisch Anspruch auf eine sehr gute Bewertung?

Ein Arbeitszeugnis soll die tatsächliche Leistung richtig wiedergeben.

Es besteht nicht automatisch ein Anspruch auf eine sehr gute oder gute Bewertung.

Wenn Sie eine bessere Bewertung verlangen möchten, sollten Sie sachlich begründen können, warum diese Ihrer tatsächlichen Leistung entspricht.

Hilfreich können zum Beispiel sein:

  • frühere Zwischenzeugnisse,
  • Zielvereinbarungen,
  • positive Beurteilungen,
  • besondere Arbeitserfolge,
  • schriftliches Lob,
  • zusätzliche Verantwortlichkeiten oder
  • nachweisbare besondere Leistungen.

Tätigkeitsbeschreibung prüfen

Prüfen Sie besonders genau, ob Ihre Aufgaben vollständig beschrieben wurden.

Eine zu kurze oder unvollständige Tätigkeitsbeschreibung kann bei einer Bewerbung nachteilig sein.

Notieren Sie alle wichtigen Aufgaben, die fehlen.

Das können zum Beispiel sein:

  • Verantwortung für bestimmte Arbeitsbereiche,
  • Führung von Mitarbeitern,
  • Kundenkontakt,
  • Maschinen oder Fahrzeuge,
  • besondere Fachkenntnisse,
  • Verwaltungsaufgaben,
  • Vertretungstätigkeiten,
  • Sicherheitsaufgaben oder
  • zusätzliche Qualifikationen.

Verhalten und Leistung prüfen

Achten Sie darauf, ob sowohl Ihre Leistung als auch Ihr Verhalten beschrieben werden.

Zur Leistung können zum Beispiel gehören:

  • Fachkenntnisse,
  • Arbeitsweise,
  • Zuverlässigkeit,
  • Belastbarkeit,
  • Arbeitsqualität,
  • Arbeitstempo,
  • Eigeninitiative und
  • Arbeitsergebnisse.

Beim Verhalten kann zum Beispiel genannt werden:

  • Verhalten gegenüber Vorgesetzten,
  • Verhalten gegenüber Kollegen,
  • Verhalten gegenüber Kunden und
  • Verhalten gegenüber Geschäftspartnern.

Wenn wichtige Punkte fehlen, bitten Sie um Prüfung.

Schlusssatz prüfen

Am Ende eines Arbeitszeugnisses steht häufig ein Schlusssatz.

Darin können zum Beispiel enthalten sein:

  • Grund für das Ausscheiden,
  • Dank für die Zusammenarbeit,
  • Bedauern über das Ausscheiden und
  • gute Wünsche für die Zukunft.

Prüfen Sie, ob der Schlusssatz zu Ihrem Fall passt.

Wenn Sie mit der Formulierung unzufrieden sind, können Sie um eine Änderung bitten.

Korrektur schriftlich verlangen

Wenn das Zeugnis Fehler oder unklare Formulierungen enthält, wenden Sie sich schriftlich an den Arbeitgeber oder die Personalabteilung.

Beschreiben Sie möglichst genau:

  • welche Stelle geändert werden soll,
  • warum die Formulierung falsch oder unklar ist und
  • welche Formulierung Sie stattdessen vorschlagen.

Bleiben Sie sachlich und höflich.

Setzen Sie eine angemessene Frist für die Antwort.

Nicht zu lange warten

Prüfen Sie das Zeugnis möglichst sofort nach Erhalt.

Im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag können Ausschlussfristen stehen.

Auch unabhängig davon sollte man eine Korrektur nicht unnötig lange aufschieben.

Bewahren Sie eine Kopie des Zeugnisses und einen Nachweis über Ihre schriftliche Anfrage auf.

Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht reagiert?

Wenn der Arbeitgeber Ihre Anfrage ablehnt oder nicht antwortet, holen Sie sich fachkundige Unterstützung.

Mögliche Ansprechpartner sind:

  • Betriebsrat,
  • Personalrat,
  • Gewerkschaft,
  • Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht,
  • Beratungsstelle oder
  • zuständiges Arbeitsgericht.

Beim Arbeitsgericht können Sie sich bei der Rechtsantragstelle erkundigen, wie Ansprüche geltend gemacht werden können.

Welche Unterlagen sollte man aufbewahren?

Sammeln Sie insbesondere:

  • Arbeitszeugnis,
  • Arbeitsvertrag,
  • frühere Zwischenzeugnisse,
  • Tätigkeitsbeschreibung,
  • Lohnabrechnungen,
  • Weiterbildungsnachweise,
  • schriftliche Beurteilungen,
  • E-Mails,
  • Nachrichten,
  • eigene Aufstellung Ihrer Aufgaben,
  • Schreiben an den Arbeitgeber,
  • Versandnachweis und
  • Antwort des Arbeitgebers.

Was sollte man nicht tun?

  • Arbeitszeugnis nicht ungeprüft abheften.
  • Unklare Formulierungen nicht einfach hinnehmen.
  • Nicht nur mündlich um eine Änderung bitten.
  • Keine wichtigen Nachweise wegwerfen.
  • Nicht unnötig lange warten.
  • Nicht beleidigend oder emotional schreiben.
  • Keine Originalunterlagen ohne Grund aus der Hand geben.

Wichtig

Diese Seite gibt eine erste Orientierung.

Ob ein Arbeitszeugnis richtig formuliert ist und ob eine Änderung verlangt werden kann, hängt vom Einzelfall ab.

Wenn wichtige Angaben fehlen, die Bewertung unklar ist oder der Arbeitgeber eine Korrektur ablehnt, sollten Sie fachkundige Hilfe einholen.

Kurz zusammengefasst

Prüfen Sie das Arbeitszeugnis sofort und lesen Sie jede Formulierung sorgfältig. Achten Sie auf vollständige Tätigkeitsangaben, eine verständliche Leistungsbewertung und formale Fehler. Wenn etwas falsch oder unklar ist, fordern Sie den Arbeitgeber schriftlich zur Korrektur auf.

Passender Musterbrief

Sie möchten Ihren Arbeitgeber schriftlich um die Korrektur eines unklaren oder fehlerhaften Arbeitszeugnisses bitten?

Dafür gibt es den passenden Musterbrief:

Musterbrief: Bitte um Korrektur des Arbeitszeugnisses

Der Musterbrief kann heruntergeladen, ausgefüllt und an den Arbeitgeber oder die Personalabteilung geschickt werden.

Preis für den Download: 2,90 Euro