Was tun bei einer Ablehnung vom Amt?

Eine Ablehnung vom Amt ist für viele Menschen erst einmal ein Schock. Oft hat man einen Antrag gestellt, auf eine Hilfe gehofft und bekommt dann plötzlich einen ablehnenden Bescheid. Gerade in so einer Situation ist es wichtig, nicht in Panik zu geraten und den Bescheid nicht einfach beiseitezulegen. Eine Ablehnung ist zwar ärgerlich, aber sie ist nicht immer das letzte Wort. In vielen Fällen kann gegen einen ablehnenden Bescheid Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe einzulegen, wenn eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung vorhanden ist.

Warum eine Ablehnung genau geprüft werden sollte

Nicht jede Ablehnung ist automatisch richtig. Ein Bescheid muss erkennen lassen, was entschieden wurde, und schriftliche oder elektronische Verwaltungsakte sollen grundsätzlich begründet werden. Gerade deshalb sollte eine Ablehnung genau gelesen werden. Wichtig ist vor allem:

  • Was wurde abgelehnt?
  • Warum wurde es abgelehnt?
  • Fehlen angeblich Unterlagen?
  • Wird etwas falsch dargestellt?
  • Ist eine Frist genannt?
  • Gibt es eine Rechtsbehelfsbelehrung?

Die Begründung ist wichtig, weil man nur dann sinnvoll reagieren kann, wenn klar ist, worauf die Ablehnung gestützt wird.

Das sollten Sie als Erstes tun

Wenn eine Ablehnung vom Amt kommt, sollten Sie möglichst sofort:

  • den Bescheid vollständig lesen
  • das Eingangsdatum notieren
  • Umschlag und Schreiben aufheben
  • die Rechtsbehelfsbelehrung prüfen
  • Fristen notieren
  • prüfen, ob Unterlagen fehlen oder etwas falsch verstanden wurde

Gerade die Frist ist wichtig. Wenn eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung enthalten ist, läuft für den Widerspruch grundsätzlich ein Monat.

Was ist eine Rechtsbehelfsbelehrung?

Die Rechtsbehelfsbelehrung ist der Abschnitt am Ende des Bescheids, in dem steht, was gegen die Entscheidung getan werden kann, bei welcher Stelle man reagieren muss und welche Frist gilt. Nach § 58 VwGO beginnt die Frist für einen Rechtsbehelf grundsätzlich nur dann zu laufen, wenn darüber ordnungsgemäß belehrt wurde.

Was tun, wenn die Ablehnung falsch erscheint?

Dann sollte der Bescheid nicht einfach ignoriert werden. Gegen viele behördliche Entscheidungen kann grundsätzlich Widerspruch eingelegt werden. Das Bundesportal beschreibt den Widerspruch ausdrücklich als den ersten Schritt im Rechtsschutz gegen viele behördliche Entscheidungen.

Wichtig ist:
Ein Widerspruch muss nicht am ersten Tag perfekt begründet sein. Oft ist es zunächst wichtiger, dass überhaupt fristgerecht reagiert wird. Eine geordnete schriftliche Reaktion ist meist besser als langes Abwarten.

Was tun, wenn Unterlagen fehlen?

Manchmal wird ein Antrag nicht deshalb abgelehnt, weil er inhaltlich unmöglich ist, sondern weil angeblich Unterlagen fehlen oder Angaben nicht ausreichen. Dann sollte genau geprüft werden, ob das stimmt. Falls noch etwas nachgereicht werden kann, ist eine schnelle schriftliche Reaktion oft sinnvoll. Statt gar nichts zu tun, ist es meist besser, geordnet mitzuteilen, dass Unterlagen nachgereicht oder Angaben ergänzt werden. Das kann je nach Fall wichtig sein, bevor die Sache endgültig wird.

Was viele nicht wissen

Viele Menschen glauben, eine Ablehnung vom Amt sei automatisch endgültig. Das stimmt so nicht. Gerade deshalb gibt es die Möglichkeit des Widerspruchs. Der Widerspruch dient dazu, eine behördliche Entscheidung noch einmal überprüfen zu lassen, bevor daraus ein gerichtliches Verfahren wird.

Was Sie auf keinen Fall tun sollten

  • den Bescheid ungeöffnet liegen lassen
  • Fristen übersehen
  • aus Angst gar nichts tun
  • nur telefonieren und nichts schriftlich festhalten
  • den Bescheid wegwerfen
  • ohne Kopie Unterlagen absenden

Schriftliche Reaktionen sind meist besser nachvollziehbar als reine Telefonate. Wer Unterlagen einreicht oder etwas erklärt, sollte immer Kopien oder Fotos behalten. Diese Vorsicht ist gerade bei Fristsachen wichtig.

Unser Tipp

Eine Ablehnung vom Amt sollte nie einfach hingenommen werden, ohne sie genau zu prüfen. Entscheidend sind die Begründung, die Rechtsbehelfsbelehrung und die Frist. Wer Zweifel hat, sollte geordnet und rechtzeitig reagieren. Oft ist eine fristwahrende erste Reaktion besser als Schweigen. Gerade bei einer Ablehnung kann der richtige erste Schritt später viel ausmachen.

Hinweis

Die Inhalte auf dieser Seite dienen nur der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung kann keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität übernommen werden. Jeder Fall ist anders. Bei wichtigen Fristen, Unsicherheiten oder rechtlichen Problemen sollte rechtzeitig fachkundiger Rat eingeholt werden.

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Hinweis: Es erfolgt keine Rechtsberatung und keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls