Was tun bei einer Anhörung von der Polizei?

Als Beschuldigter muss man nicht automatisch zu einer polizeilichen Vorladung erscheinen.
Erscheinen muss der Beschuldigte nach § 163a StPO auf Ladung der Staatsanwaltschaft, nicht schon wegen jeder bloßen Einladung der Polizei. Außerdem muss ein Beschuldigter über sein Recht belehrt werden, sich zur Sache zu äußern oder nicht auszusagen und kann schon vor der Vernehmung einen Verteidiger hinzuziehen.

Bei Zeugen ist es anders: Zeugen müssen auf Ladung der Polizei erscheinen und aussagen, wenn die Ladung im Auftrag der Staatsanwaltschaft erfolgt. Zeugen sind außerdem auf Ladung der Staatsanwaltschaft selbst zum Erscheinen und zur Aussage verpflichtet, soweit kein Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht besteht.

Ein Brief von der Polizei verunsichert viele Menschen. Das ist verständlich. Wichtig ist zuerst: Ruhe bewahren und genau lesen, in welcher Rolle das Schreiben kommt. Es macht einen großen Unterschied, ob das Schreiben als Beschuldigter oder als Zeuge kommt. Davon hängen Rechte, Pflichten und das richtige Verhalten ab.

Zuerst genau prüfen

Bevor etwas ausgefüllt, unterschrieben oder telefonisch erklärt wird, sollte das Schreiben genau gelesen werden:

  • Wer hat den Brief geschickt?
  • Steht dort beschuldigter oder Zeuge?
  • Geht es um eine Anhörung, eine Vorladung oder einen Fragebogen?
  • Ist ein Aktenzeichen angegeben?
  • Gibt es eine Frist?
  • Steht im Schreiben, ob die Ladung im Auftrag der Staatsanwaltschaft erfolgt?

Gerade diese Punkte sind wichtig, weil nicht jede polizeiliche Post automatisch dieselben Folgen hat.

Wenn das Schreiben als Beschuldigter kommt

Wer als Beschuldigter angeschrieben wird, hat wichtige Rechte. Zu Beginn einer Vernehmung muss mitgeteilt werden, welche Tat vorgeworfen wird. Außerdem muss darauf hingewiesen werden, dass es freisteht, sich zur Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Ein Verteidiger kann schon vor der Vernehmung hinzugezogen werden.

Das bedeutet in der Praxis:

  • Ruhe bewahren
  • nichts vorschnell unterschreiben
  • keine unüberlegten Angaben zur Sache machen
  • das Schreiben erst genau prüfen
  • bei Unsicherheit anwaltliche Hilfe in Betracht ziehen

Muss man als Beschuldigter zur Polizei?

Nicht automatisch. Der Beschuldigte ist nach § 163a StPO verpflichtet, auf Ladung der Staatsanwaltschaft zu erscheinen. Aus dem Gesetz ergibt sich aber nicht dieselbe allgemeine Erscheinenspflicht für jede bloße Vorladung durch die Polizei. Gerade deshalb sollte man genau lesen, wer lädt und wie das Schreiben formuliert ist.

Wenn das Schreiben als Zeuge kommt

Bei Zeugen ist die Lage anders. Zeugen sind auf Ladung der Staatsanwaltschaft zum Erscheinen und zur Aussage verpflichtet, soweit kein Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Außerdem müssen Zeugen auf Ladung vor der Polizei erscheinen und aussagen, wenn die Ladung auf einem Auftrag der Staatsanwaltschaft beruht.

Darum sollte bei einem Schreiben als Zeuge besonders genau geprüft werden:

  • Ist es nur eine Bitte oder eine echte Vorladung?
  • Wird ein Auftrag der Staatsanwaltschaft erwähnt?
  • Gibt es Gründe, aus denen eine Aussage verweigert werden darf?

Was Sie auf keinen Fall tun sollten

  • den Brief ungeöffnet liegen lassen
  • aus Angst sofort alles ausfüllen
  • vorschnell Angaben zur Sache machen
  • ungeprüft etwas unterschreiben
  • Fristen ignorieren
  • nur telefonieren und nichts schriftlich festhalten

Gerade bei einer Beschuldigtenanhörung kann eine vorschnelle Aussage später schwer zu korrigieren sein. Das Schweigerecht ist gesetzlich ausdrücklich geschützt.

Was sinnvoll ist

Sinnvoll ist fast immer:

  • Brief vollständig lesen
  • Umschlag und Schreiben aufheben
  • Aktenzeichen notieren
  • Fristen notieren
  • Rolle im Verfahren prüfen
  • erst danach überlegt reagieren

Bei Unsicherheit ist entscheidend, zunächst sauber zu klären, ob das Schreiben als Beschuldigter oder als Zeuge ergangen ist. Genau daran hängen die weiteren Rechte und Pflichten.

Unser Tipp

Ein Brief von der Polizei sollte ernst genommen, aber nicht panisch beantwortet werden. Als Beschuldigter ist Schweigen erlaubt und ein Anwalt kann hinzugezogen werden. Als Zeuge kann unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen eine Pflicht zum Erscheinen und zur Aussage bestehen. Deshalb sollte das Schreiben immer genau geprüft werden, bevor reagiert wird.

Hinweis

Die Inhalte auf dieser Seite dienen nur der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung kann keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität übernommen werden. Jeder Fall ist anders. Bei wichtigen Fristen, Unsicherheiten oder rechtlichen Problemen sollte rechtzeitig fachkundiger Rat eingeholt werden.

Passend zu diesem Thema können Sie hier die entsprechenden Musterbriefe als PDF-Vorlage erhalten.

Musterbrief Polizei-Anhörung als Beschuldigter
PDF-Vorlage zum Selbstausfüllen

Preis: 2,90 €
Ausfüllservice nach Ihren Angaben: +1,50 €

Bezahlung per PayPal.
Nach Zahlungseingang erhalten Sie den Musterbrief per E-Mail.


Musterbrief Polizei-Anhörung als Zeuge
PDF-Vorlage zum Selbstausfüllen

Preis: 2,90 €
Ausfüllservice nach Ihren Angaben: +1,50 €

Bezahlung per PayPal.
Nach Zahlungseingang erhalten Sie den Musterbrief per E-Mail.


Hinweis: Es erfolgt keine Rechtsberatung und keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls