Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist für viele Menschen zunächst ein Schock. Trotzdem sollte man ruhig bleiben und schnell handeln.
Legen Sie das Schreiben nicht zur Seite. Bei einer Kündigung gelten wichtige Fristen. Wer zu lange wartet, kann Rechte verlieren oder finanzielle Nachteile haben.
Schreiben sorgfältig prüfen
Prüfen Sie zunächst:
- Wer hat die Kündigung ausgesprochen?
- An welchem Tag haben Sie das Schreiben erhalten?
- Zu welchem Datum soll das Arbeitsverhältnis enden?
- Handelt es sich um eine ordentliche oder fristlose Kündigung?
- Wurde ein Grund genannt?
- Wurde die Kündigung persönlich übergeben oder per Post zugestellt?
- Gibt es einen Betriebsrat?
Bewahren Sie das Kündigungsschreiben und den Briefumschlag auf.
Notieren Sie sofort das Datum, an dem Sie die Kündigung erhalten haben. Dieses Datum kann für wichtige Fristen entscheidend sein.
Muss eine Kündigung schriftlich erfolgen?
Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen.
Eine Kündigung nur per:
- E-Mail,
- SMS,
- Messenger-Nachricht oder
- mündlicher Mitteilung
reicht grundsätzlich nicht aus.
Trotzdem sollten Sie auch bei einer mündlichen oder elektronischen Mitteilung sofort fachkundige Hilfe einholen. Ignorieren Sie die Angelegenheit nicht.
Nichts vorschnell unterschreiben
Unterschreiben Sie nicht sofort:
- einen Aufhebungsvertrag,
- einen Abwicklungsvertrag,
- eine Ausgleichsquittung,
- einen Verzicht auf Ansprüche oder
- eine Erklärung, deren Bedeutung Sie nicht vollständig verstehen.
Bitten Sie darum, Unterlagen zunächst mitnehmen und prüfen zu dürfen.
Eine vorschnelle Unterschrift kann Nachteile haben. Das gilt besonders, wenn später Arbeitslosengeld beantragt werden soll.
Drei-Wochen-Frist beachten
Wenn Sie prüfen lassen möchten, ob die Kündigung wirksam ist, sollten Sie sofort handeln.
Eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
Warten Sie nicht bis zum letzten Tag.
Holen Sie sich möglichst schnell Unterstützung, zum Beispiel bei:
- einer Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht,
- einer Gewerkschaft,
- einem Betriebsrat,
- einer Rechtsberatungsstelle oder
- dem zuständigen Arbeitsgericht.
Beim Arbeitsgericht kann man sich auch bei der Rechtsantragsstelle erkundigen, wie eine Klage aufgenommen werden kann.
Arbeitsuchend melden
Wenn feststeht, dass das Arbeitsverhältnis endet, melden Sie sich möglichst sofort bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend.
Erfahren Sie frühzeitig vom Ende des Arbeitsverhältnisses, sollte die Arbeitssuchendmeldung spätestens drei Monate vor dem letzten Arbeitstag erfolgen.
Erfahren Sie erst später davon, weil die Kündigungsfrist kürzer ist, melden Sie sich grundsätzlich innerhalb von drei Tagen arbeitsuchend.
Eine verspätete Meldung kann finanzielle Nachteile verursachen.
Zusätzlich arbeitslos melden
Die Arbeitssuchendmeldung und die Arbeitslosmeldung sind nicht dasselbe.
Wenn Sie nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses keine neue Arbeit haben, müssen Sie sich zusätzlich arbeitslos melden.
Die Arbeitslosmeldung sollte spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung erfolgen.
Informieren Sie sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit, wie die Meldung vorgenommen werden kann.
Weiter zur Arbeit gehen?
Solange das Arbeitsverhältnis noch besteht und Sie nicht ausdrücklich freigestellt wurden, sollten Sie grundsätzlich weiter zur Arbeit gehen.
Bleiben Sie nicht einfach zu Hause.
Wenn der Arbeitgeber Sie freistellt, lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen.
Prüfen Sie dabei:
- Ab welchem Datum gilt die Freistellung?
- Wird das Gehalt weitergezahlt?
- Müssen Urlaubstage angerechnet werden?
- Was passiert mit Überstunden?
Kündigungsfrist prüfen
Prüfen Sie, ob die genannte Kündigungsfrist richtig ist.
Wichtige Unterlagen sind:
- Arbeitsvertrag,
- Tarifvertrag, falls vorhanden,
- frühere Vertragsänderungen und
- Kündigungsschreiben.
Die Kündigungsfrist kann davon abhängen, wie lange das Arbeitsverhältnis bestanden hat und welche Vereinbarungen gelten.
Bei Unsicherheit lassen Sie die Frist fachkundig prüfen.
Besondere Situationen beachten
In bestimmten Fällen können besondere Schutzvorschriften gelten.
Das kann zum Beispiel betreffen:
- Schwangerschaft,
- Elternzeit,
- Schwerbehinderung,
- Betriebsratsmitglieder,
- Auszubildende oder
- bestimmte Freistellungen wegen Pflege.
Teilen Sie einer Beratungsstelle sofort mit, wenn eine solche Situation vorliegt.
Arbeitszeugnis und Unterlagen anfordern
Bitten Sie den Arbeitgeber um die notwendigen Unterlagen.
Dazu können gehören:
- Arbeitszeugnis,
- letzte Lohnabrechnung,
- Urlaubsbescheinigung,
- Nachweise über Resturlaub,
- Aufstellung offener Überstunden und
- weitere Arbeitspapiere.
Prüfen Sie außerdem, ob noch Ansprüche offen sind, zum Beispiel:
- ausstehender Lohn,
- Überstundenvergütung,
- Urlaubsabgeltung,
- Zuschläge oder
- Spesen.
Was tun bei einer fristlosen Kündigung?
Eine fristlose Kündigung ist besonders ernst.
Dabei soll das Arbeitsverhältnis sofort enden.
Holen Sie unverzüglich fachkundige Hilfe ein und beachten Sie ebenfalls die Drei-Wochen-Frist für eine mögliche Klage.
Bewahren Sie alle Unterlagen, Nachrichten und Nachweise auf, die mit der Kündigung zusammenhängen.
Welche Unterlagen sollte man aufbewahren?
Sammeln Sie möglichst vollständig:
- Kündigungsschreiben,
- Briefumschlag,
- Arbeitsvertrag,
- Vertragsänderungen,
- Lohnabrechnungen,
- Stundenzettel,
- Urlaubsübersicht,
- Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber,
- Abmahnungen, falls vorhanden,
- Freistellungserklärung, falls vorhanden,
- Arbeitszeugnis und
- Nachweise über die Meldung bei der Agentur für Arbeit.
Was sollte man nicht tun?
- Kündigungsschreiben nicht ungeöffnet liegen lassen.
- Drei-Wochen-Frist nicht verstreichen lassen.
- Arbeitssuchendmeldung nicht aufschieben.
- Aufhebungsvertrag nicht vorschnell unterschreiben.
- Nicht eigenmächtig der Arbeit fernbleiben.
- Keine wichtigen Unterlagen wegwerfen.
- Nicht nur auf mündliche Zusagen verlassen.
Wichtig
Diese Seite gibt eine erste Orientierung. Ob eine Kündigung wirksam ist, hängt vom Einzelfall ab.
Wenn Sie sich gegen die Kündigung wehren möchten, holen Sie sofort fachkundige Hilfe ein. Beachten Sie besonders die Drei-Wochen-Frist.
Kurz zusammengefasst
Prüfen Sie die Kündigung sofort und notieren Sie das Eingangsdatum. Unterschreiben Sie nichts vorschnell. Melden Sie sich rechtzeitig arbeitsuchend und bei Bedarf zusätzlich arbeitslos. Lassen Sie schnell prüfen, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist.
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