Was tun bei einer Mahnung vom Stromanbieter?

Eine Mahnung vom Stromanbieter sollte nicht ignoriert werden.

Prüfen Sie sofort, welche Forderung offen ist und ob die Angaben richtig sind. Wenn Zahlungsrückstände bestehen, sollten Sie schnell reagieren. Andernfalls können zusätzliche Kosten entstehen. Im schlimmsten Fall kann eine Sperrung der Stromversorgung drohen.

Bewahren Sie die Mahnung und alle dazugehörigen Unterlagen gut auf.

Warum wurde die Mahnung geschickt?

Eine Mahnung kann unterschiedliche Gründe haben.

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn:

  • ein monatlicher Abschlag nicht bezahlt wurde,
  • eine Jahresabrechnung noch offen ist,
  • ein Dauerauftrag nicht angepasst wurde,
  • eine Lastschrift nicht ausgeführt werden konnte,
  • sich Ihre Bankverbindung geändert hat,
  • ein Betrag auf ein falsches Konto überwiesen wurde,
  • der Verwendungszweck fehlte oder
  • der Stromanbieter eine Zahlung nicht richtig zugeordnet hat.

Prüfen Sie zuerst, ob die Forderung nachvollziehbar ist.

Mahnung sorgfältig lesen

Achten Sie besonders auf folgende Punkte:

  • Name des Stromanbieters,
  • Kundennummer,
  • Vertragsnummer,
  • Zählernummer,
  • Höhe der Forderung,
  • betroffener Zeitraum,
  • Zahlungsfrist,
  • Mahnkosten,
  • Bankverbindung,
  • Verwendungszweck und
  • Hinweis auf eine mögliche Stromsperre.

Vergleichen Sie die Angaben mit Ihren eigenen Unterlagen und Kontoauszügen.

Kontoauszüge prüfen

Prüfen Sie, ob Sie den geforderten Betrag bereits bezahlt haben.

Achten Sie auf:

  • Datum der Überweisung,
  • überwiesenen Betrag,
  • Empfänger,
  • IBAN,
  • Verwendungszweck und
  • mögliche Rückbuchung einer Lastschrift.

Wenn Sie bereits bezahlt haben, senden Sie dem Stromanbieter eine Kopie des Zahlungsnachweises.

Schwärzen Sie auf einem Kontoauszug alle Buchungen und Angaben, die mit der Stromrechnung nichts zu tun haben.

Zählerstand prüfen

Wenn die Forderung ungewöhnlich hoch ist, prüfen Sie auch den Zählerstand.

Vergleichen Sie:

  • aktuellen Zählerstand,
  • Zählerstand auf der Rechnung,
  • Zählernummer,
  • früheren Verbrauch und
  • geschätzten Verbrauch.

Machen Sie ein Foto vom Stromzähler, auf dem Zählernummer und Zählerstand gut erkennbar sind.

Wenn der Zählerstand falsch ist, teilen Sie dem Anbieter den richtigen Stand schriftlich mit.

Was tun, wenn die Forderung richtig ist?

Wenn die Forderung berechtigt ist und Sie den Betrag bezahlen können, überweisen Sie ihn möglichst schnell.

Geben Sie bei der Überweisung unbedingt den richtigen Verwendungszweck an.

Bewahren Sie den Überweisungsbeleg auf.

Prüfen Sie außerdem, ob der monatliche Abschlag künftig rechtzeitig bezahlt werden kann.

Was tun, wenn der Betrag nicht sofort bezahlt werden kann?

Wenn Sie die Forderung nicht vollständig auf einmal bezahlen können, nehmen Sie sofort schriftlich Kontakt mit dem Stromanbieter auf.

Warten Sie nicht erst auf eine weitere Mahnung oder eine Sperrandrohung.

Bitten Sie um:

  • Ratenzahlung,
  • Stundung,
  • Prüfung eines realistischen Zahlungsplans oder
  • Anpassung des monatlichen Abschlags.

Schlagen Sie nur Raten vor, die Sie voraussichtlich auch bezahlen können.

Wichtig ist: Neben den vereinbarten Raten müssen in der Regel auch die laufenden Abschläge weiterbezahlt werden.

Was tun, wenn eine Stromsperre angedroht wird?

Eine Stromsperre ist besonders ernst.

Prüfen Sie sofort:

  • Höhe der offenen Forderung,
  • Datum der Sperrandrohung,
  • geplantes Datum der Sperre,
  • angebotene Möglichkeiten zur Vermeidung der Sperre,
  • mögliche Kosten für Sperrung und Entsperrung und
  • Kontaktdaten des Stromanbieters.

Reagieren Sie unverzüglich schriftlich.

Bei Haushaltskunden darf eine Sperrung wegen unbezahlter Abschläge oder Rechnungen trotz Mahnung nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen.

Der offene Betrag muss grundsätzlich:

  • mindestens doppelt so hoch wie der monatliche Abschlag sein und
  • mindestens 100 Euro betragen.

Zwischen der ersten schriftlichen Sperrandrohung und der tatsächlichen Sperrung müssen grundsätzlich mindestens vier Wochen liegen.

Zusätzlich muss der Stromanbieter die konkrete Sperrung grundsätzlich noch einmal acht Werktage vorher schriftlich ankündigen.

Was tun bei Grundversorgung?

Wenn Sie Strom über die Grundversorgung beziehen und eine Sperre angedroht wurde, können Sie eine sogenannte Abwendungsvereinbarung verlangen.

Damit soll die Stromsperre verhindert werden.

Eine Abwendungsvereinbarung enthält in der Regel:

  • eine Ratenzahlung für die offenen Beträge,
  • Regelungen zur weiteren Stromversorgung,
  • Rückzahlung ohne zusätzliche Zinsen und
  • Verpflichtung zur Zahlung der laufenden Abschläge.

Fragen Sie Ihren Grundversorger schriftlich nach einer Abwendungsvereinbarung.

Wenn Sie die Vereinbarung rechtzeitig annehmen und einhalten, kann eine Sperrung vermieden werden.

Wann darf nicht gesperrt werden?

Eine Stromsperre darf nicht erfolgen, wenn sie im Verhältnis zum Zahlungsrückstand unverhältnismäßig wäre.

Das kann insbesondere wichtig sein, wenn:

  • ein Haushaltsmitglied schwer krank ist,
  • ein medizinisches Gerät Strom benötigt,
  • eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben besteht,
  • besonders schutzbedürftige Personen im Haushalt leben oder
  • absehbar ist, dass die offenen Beträge zeitnah bezahlt werden können.

Teilen Sie solche Gründe dem Stromanbieter sofort schriftlich mit.

Reichen Sie geeignete Nachweise ein, zum Beispiel eine ärztliche Bescheinigung.

Was tun bei finanziellen Schwierigkeiten?

Wenn Sie die Stromschulden nicht selbst bezahlen können, holen Sie sich sofort Unterstützung.

Mögliche Ansprechpartner sind:

  • Jobcenter,
  • Sozialamt,
  • Schuldnerberatungsstelle,
  • Verbraucherzentrale,
  • soziale Beratungsstelle oder
  • örtliche Hilfsangebote.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann geprüft werden, ob Energieschulden übernommen oder als Darlehen berücksichtigt werden können.

Warten Sie nicht ab, bis der Strom bereits gesperrt wurde.

Was tun, wenn die Rechnung falsch erscheint?

Wenn Sie die Forderung nicht nachvollziehen können, teilen Sie dies dem Stromanbieter schriftlich mit.

Beschreiben Sie genau:

  • welche Angaben falsch erscheinen,
  • welcher Betrag betroffen ist,
  • welche Rechnung Sie beanstanden,
  • welcher Zählerstand richtig ist und
  • welche Nachweise Sie beifügen.

Bitten Sie um eine korrigierte und nachvollziehbare Rechnung.

Verbraucherbeschwerde einreichen

Wenn der Stromanbieter auf Ihre schriftliche Anfrage nicht reagiert oder die Forderung weiterhin unklar bleibt, können Sie eine schriftliche Verbraucherbeschwerde einreichen.

Schreiben Sie in den Betreff:

Verbraucherbeschwerde nach § 111a EnWG

Geben Sie an:

  • Name und Anschrift,
  • Vertragsnummer,
  • Kundennummer,
  • Zählernummer,
  • betroffene Rechnung,
  • genaue Beschreibung des Problems und
  • gewünschte Lösung.

Der Anbieter muss auf eine solche Verbraucherbeschwerde grundsätzlich innerhalb von vier Wochen antworten.

Schlichtungsstelle Energie prüfen

Wenn der Stromanbieter auf Ihre Verbraucherbeschwerde nicht innerhalb von vier Wochen reagiert oder keine Lösung anbietet, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden.

Das Schlichtungsverfahren ist für Verbraucher grundsätzlich kostenfrei.

Bewahren Sie deshalb Ihre vorherige Beschwerde und den Nachweis über den Versand sorgfältig auf.

Was tun, wenn der Strom bereits gesperrt wurde?

Wenn der Strom bereits abgestellt wurde, nehmen Sie sofort Kontakt mit dem Stromanbieter auf.

Fragen Sie schriftlich:

  • Welche Beträge sind noch offen?
  • Welche Kosten sind für Sperrung und Entsperrung entstanden?
  • Welche Zahlung ist erforderlich?
  • Wann kann der Anschluss wieder freigeschaltet werden?

Holen Sie sich zusätzlich Unterstützung bei einer Beratungsstelle.

Eine Sperrung zu verhindern ist meistens einfacher und günstiger, als einen bereits gesperrten Anschluss wieder freischalten zu lassen.

Welche Unterlagen sollte man aufbewahren?

Sammeln Sie insbesondere:

  • Stromvertrag,
  • Mahnung,
  • Rechnung,
  • Jahresabrechnung,
  • Briefumschlag,
  • Kontoauszüge,
  • Überweisungsbelege,
  • Foto vom Zählerstand,
  • Kundennummer,
  • Vertragsnummer,
  • Zählernummer,
  • Schriftverkehr mit dem Anbieter,
  • Sperrandrohung,
  • Sperrankündigung,
  • Antrag auf Ratenzahlung,
  • Abwendungsvereinbarung,
  • Nachweise über finanzielle Schwierigkeiten,
  • Eingangsbestätigungen und
  • Versandnachweise.

Was sollte man nicht tun?

  • Mahnung nicht ungeöffnet liegen lassen.
  • Zahlungsfrist nicht ignorieren.
  • Stromsperre nicht unterschätzen.
  • Nicht nur telefonisch reagieren.
  • Keine unrealistischen Raten vereinbaren.
  • Laufende Abschläge nicht vergessen.
  • Falsche Rechnung nicht ungeprüft bezahlen.
  • Zählerstand nicht ohne Foto übermitteln.
  • Keine Originalunterlagen ohne Grund verschicken.
  • Versandnachweise und Zahlungsbelege nicht wegwerfen.

Wichtig

Diese Seite gibt eine erste Orientierung.

Welche Schritte notwendig sind, hängt davon ab, ob die Forderung richtig ist, wie hoch der Rückstand ist und ob bereits eine Stromsperre angedroht wurde.

Reagieren Sie möglichst frühzeitig. Wenn eine Sperre droht oder bereits erfolgt ist, holen Sie sich schnell Unterstützung.

Kurz zusammengefasst

Prüfen Sie Mahnung, Rechnung, Kontoauszüge und Zählerstand sorgfältig. Wenn die Forderung richtig ist, zahlen Sie möglichst schnell oder bitten Sie schriftlich um eine realistische Ratenzahlung. Bei einer drohenden Stromsperre sollten Sie sofort reagieren und bei finanziellen Problemen Unterstützung beim Jobcenter, Sozialamt oder einer Beratungsstelle suchen.

Passender Musterbrief

Sie möchten auf eine Mahnung des Stromanbieters antworten und um eine Ratenzahlung oder nachvollziehbare Aufstellung bitten?

Dafür gibt es den passenden Musterbrief:

Musterbrief: Antwort auf eine Mahnung des Stromanbieters und Bitte um Ratenzahlung

Der Musterbrief kann heruntergeladen, ausgefüllt und an den Stromanbieter geschickt werden.

Preis für den Download: 2,90 Euro