Wenn die Familienkasse Kindergeld zurückfordert, sollte das Schreiben nicht ignoriert werden.
Lesen Sie den Bescheid sorgfältig durch. Prüfen Sie, warum Geld zurückverlangt wird, für welchen Zeitraum die Forderung gilt und wie hoch der Betrag ist.
Bewahren Sie den Bescheid und den Briefumschlag gut auf. Notieren Sie, an welchem Tag das Schreiben angekommen ist.
Warum kann Kindergeld zurückgefordert werden?
Eine Rückforderung kann entstehen, wenn Kindergeld ausgezahlt wurde, obwohl die Voraussetzungen nicht mehr oder nicht vollständig erfüllt waren.
Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn:
- eine Ausbildung beendet oder abgebrochen wurde,
- ein Studium beendet oder unterbrochen wurde,
- ein Kind nicht mehr zur Schule geht,
- ein Kind ausgezogen ist,
- sich der Wohnsitz geändert hat,
- ein Auslandsaufenthalt nicht mitgeteilt wurde,
- wichtige Unterlagen fehlen,
- Angaben nicht vollständig oder nicht richtig waren,
- Veränderungen nicht rechtzeitig mitgeteilt wurden oder
- die Familienkasse aus einem anderen Grund von einer Überzahlung ausgeht.
Prüfen Sie genau, welche Begründung in Ihrem Bescheid steht.
Bescheid sorgfältig prüfen
Achten Sie besonders auf folgende Punkte:
- Für welches Kind wird Geld zurückgefordert?
- Welcher Zeitraum ist betroffen?
- Wie hoch ist die Forderung?
- Wie wurde der Betrag berechnet?
- Welche Begründung wird genannt?
- Wurden Ihre Angaben und Unterlagen richtig berücksichtigt?
- Wurde eine Zahlungsfrist genannt?
- Ist eine Kindergeldnummer angegeben?
- Enthält der Bescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung?
- Welche Stelle ist für Rückfragen zuständig?
Vergleichen Sie die Angaben mit Ihren eigenen Unterlagen und Kontoauszügen.
Aufhebungs- und Erstattungsbescheid
Bei einer Überzahlung erhalten Sie in der Regel einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid.
Darin sollte stehen:
- warum Kindergeld zurückgezahlt werden muss,
- wie hoch die Forderung ist und
- bis wann der Betrag bezahlt werden soll.
Lesen Sie den gesamten Bescheid einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung.
Was tun, wenn die Rückforderung falsch erscheint?
Wenn Sie die Rückforderung nicht nachvollziehen können, prüfen Sie:
- Wurden Schulzeiten richtig berücksichtigt?
- Wurden Ausbildung oder Studium richtig erfasst?
- Wurden eingereichte Nachweise berücksichtigt?
- Stimmen Beginn und Ende des genannten Zeitraums?
- Wurde das richtige Kind berücksichtigt?
- Stimmen die ausgezahlten Beträge?
- Wurden bereits zurückgezahlte Beträge berücksichtigt?
- Fehlen Unterlagen?
Bitten Sie bei Bedarf schriftlich um eine genaue und nachvollziehbare Aufstellung.
Einspruchsfrist beachten
Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, lesen Sie die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Schreibens.
Gegen einen Kindergeldbescheid kann grundsätzlich Einspruch eingelegt werden.
Die Frist beträgt in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
Warten Sie nicht bis zum letzten Tag.
Wenn noch nicht alle Unterlagen oder Gründe vollständig vorliegen, können Sie zunächst fristwahrend Einspruch einlegen und die Begründung später nachreichen.
Bewahren Sie eine Kopie des Einspruchs und einen Nachweis über die Abgabe oder den Versand auf.
Was gehört in den Einspruch?
Geben Sie möglichst an:
- Vorname und Nachname,
- Anschrift,
- Kindergeldnummer,
- Datum des Bescheids,
- Name des betroffenen Kindes,
- Hinweis, dass Sie Einspruch einlegen,
- Grund, warum Sie die Rückforderung nicht nachvollziehen können,
- betroffener Zeitraum,
- beigefügte Nachweise und
- Bitte um erneute Prüfung.
Bleiben Sie sachlich und beschreiben Sie den Sachverhalt möglichst genau.
Fehlende Unterlagen nachreichen
Wenn Unterlagen fehlen, reichen Sie diese möglichst schnell nach.
Das können zum Beispiel sein:
- Schulbescheinigung,
- Ausbildungsvertrag,
- Ausbildungsnachweis,
- Studienbescheinigung,
- Prüfungszeugnis,
- Nachweis über Arbeitssuche,
- Nachweis über Suche nach einem Ausbildungsplatz,
- Nachweis über Freiwilligendienst,
- Meldebescheinigung,
- Nachweis über Wohnsitz,
- Schriftverkehr mit der Familienkasse oder
- weitere geeignete Unterlagen.
Reichen Sie grundsätzlich Kopien ein und bewahren Sie die Originale bei sich auf.
Was tun, wenn die Forderung berechtigt ist?
Wenn die Rückforderung nachvollziehbar und richtig ist, beachten Sie die Zahlungsfrist.
Überweisen Sie den Betrag an die im Schreiben genannte Stelle.
Geben Sie bei der Zahlung unbedingt die im Schreiben angegebene Nummer an, damit die Zahlung richtig zugeordnet werden kann.
Bewahren Sie den Überweisungsbeleg auf.
Was tun, wenn der Betrag nicht vollständig bezahlt werden kann?
Wenn Sie den Betrag nicht rechtzeitig vollständig zahlen können, nehmen Sie möglichst frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Stelle auf.
Warten Sie nicht erst auf eine Mahnung.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Stundung beantragt werden.
Eine Stundung bedeutet, dass die Forderung später oder in vereinbarten Teilbeträgen bezahlt werden darf.
Für den Antrag müssen häufig Angaben zur finanziellen Situation gemacht und Nachweise eingereicht werden.
Das können zum Beispiel sein:
- Einkommensnachweise,
- Leistungsbescheide,
- Mietvertrag,
- Kontoauszüge,
- Angaben zu laufenden Ausgaben und
- weitere Nachweise zur persönlichen Situation.
Fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach dem vorgesehenen Formular.
Ist eine Ratenzahlung immer möglich?
Eine gewöhnliche Ratenzahlung ist nicht automatisch möglich.
Beim steuerlichen Kindergeld ist eine Ratenzahlung außerhalb bestimmter Verfahren grundsätzlich nicht einfach vorgesehen.
Unter besonderen Voraussetzungen kann aber eine Stundung beantragt werden.
Wenn eine Stundung gewährt wird, können Teilzahlungen vereinbart werden.
Auch freiwillige Teilzahlungen können möglich sein. Diese ersetzen jedoch nicht automatisch eine bewilligte Stundung.
Klären Sie dies schriftlich mit der zuständigen Stelle.
Kann die Rückforderung mit laufendem Kindergeld verrechnet werden?
Wenn weiterhin Kindergeld oder Kinderzuschlag gezahlt wird, kann die Familienkasse prüfen, ob ein Teil der laufenden Zahlung mit der Forderung verrechnet wird.
In der Regel kann ein Teil der laufenden Leistung einbehalten werden.
Sie erhalten hierzu eine Mitteilung.
Was tun bei Bürgergeld oder Grundsicherung?
Wenn Sie Bürgergeld oder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch erhalten, teilen Sie dies der Familienkasse mit.
Reichen Sie eine Kopie des aktuellen Leistungsbescheids ein.
Bei nachgewiesener Hilfebedürftigkeit gelten besondere Regelungen für die Verrechnung mit laufendem Kindergeld oder Kinderzuschlag.
Was tun bei einer Mahnung?
Wenn bereits eine Mahnung eingegangen ist, reagieren Sie sofort.
Prüfen Sie:
- Höhe der Forderung,
- Zahlungsfrist,
- mögliche zusätzliche Kosten,
- zuständige Stelle,
- Vertragsgegenstandsnummer oder andere Zuordnungsnummer und
- Kontaktdaten für Rückfragen.
Wenn Sie bereits gezahlt haben, senden Sie eine Kopie des Überweisungsnachweises an die im Schreiben genannte Stelle.
Schwärzen Sie auf einem Kontoauszug alle Buchungen, die mit der Zahlung nichts zu tun haben.
Was tun bei einem Schreiben vom Hauptzollamt?
Wenn eine Forderung trotz Mahnungen nicht bezahlt wird, kann eine Vollstreckung eingeleitet werden.
Ein Schreiben vom Hauptzollamt sollte nicht ignoriert werden.
Lesen Sie es sofort vollständig durch und holen Sie sich bei Bedarf fachkundige Unterstützung.
Wenn die Forderung unklar ist, wenden Sie sich zusätzlich schriftlich an die zuständige Familienkasse.
Was tun bei finanziellen Schwierigkeiten?
Wenn die Rückforderung dazu führt, dass Miete, Strom oder Lebensunterhalt nicht mehr gesichert sind, holen Sie sich frühzeitig Unterstützung.
Mögliche Ansprechpartner sind:
- Schuldnerberatungsstelle,
- soziale Beratungsstelle,
- Jobcenter,
- Sozialamt,
- Familienberatungsstelle oder
- Rechtsberatung.
Warten Sie nicht ab, bis weitere Kosten oder Schulden entstehen.
Welche Unterlagen sollte man aufbewahren?
Sammeln Sie insbesondere:
- Aufhebungs- und Erstattungsbescheid,
- Briefumschlag,
- Kindergeldnummer,
- Kontoauszüge mit Kindergeldzahlungen,
- frühere Bescheide,
- Schulbescheinigungen,
- Ausbildungsnachweise,
- Studienbescheinigungen,
- Schriftverkehr mit der Familienkasse,
- Einspruch,
- beigefügte Nachweise,
- Versandnachweis,
- Eingangsbestätigung,
- Mahnungen,
- Überweisungsbelege,
- Stundungsantrag und
- Antworten der zuständigen Stelle.
Was sollte man nicht tun?
- Rückforderung nicht ignorieren.
- Einspruchsfrist nicht verstreichen lassen.
- Unklare Forderung nicht ungeprüft bezahlen.
- Nicht nur telefonisch reagieren.
- Keine Originalunterlagen ohne Grund verschicken.
- Kindergeldnummer oder Zuordnungsnummer nicht vergessen.
- Mahnung oder Schreiben vom Hauptzollamt nicht liegen lassen.
- Bei Zahlungsschwierigkeiten nicht zu lange warten.
- Keine Versandnachweise und Zahlungsbelege wegwerfen.
Wichtig
Diese Seite gibt eine erste Orientierung.
Ob die Rückforderung berechtigt ist und welche Schritte notwendig sind, hängt vom Einzelfall ab.
Prüfen Sie den Bescheid sorgfältig, beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung und holen Sie sich bei Unsicherheit fachkundige Hilfe.
Kurz zusammengefasst
Lesen Sie den Rückforderungsbescheid sofort vollständig durch. Prüfen Sie Begründung, Zeitraum und Höhe der Forderung. Wenn die Entscheidung nicht nachvollziehbar ist, legen Sie rechtzeitig Einspruch ein. Wenn Sie nicht vollständig zahlen können, beantragen Sie frühzeitig eine Stundung und reichen Sie die erforderlichen Nachweise ein.
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