Eine Vertragskündigung sollte sorgfältig geprüft und gut dokumentiert werden.
Das gilt sowohl dann, wenn Sie selbst einen Vertrag kündigen möchten, als auch dann, wenn ein Anbieter den Vertrag beendet hat.
Achten Sie besonders auf Kündigungsfrist, Vertragslaufzeit und das genaue Beendigungsdatum.
Um welchen Vertrag geht es?
Prüfen Sie zuerst, welcher Vertrag betroffen ist.
Das kann zum Beispiel sein:
- Telefonvertrag,
- Internetvertrag,
- Mobilfunkvertrag,
- Strom- oder Gasvertrag,
- Streaming-Abonnement,
- Fitnessstudio-Vertrag,
- Zeitschriften-Abonnement,
- Wartungsvertrag,
- Mitgliedschaft oder
- anderer laufender Vertrag.
Für unterschiedliche Vertragsarten können unterschiedliche Regeln gelten.
Vertragsunterlagen heraussuchen
Sammeln Sie alle wichtigen Unterlagen.
Dazu gehören:
- Vertrag,
- Vertragsbestätigung,
- Allgemeine Geschäftsbedingungen,
- letzte Rechnungen,
- frühere Schreiben,
- E-Mails,
- Kundennummer,
- Vertragsnummer,
- Beginn des Vertrags,
- Mindestvertragslaufzeit und
- Kündigungsfrist.
Prüfen Sie außerdem, ob im Online-Kundenkonto weitere Informationen stehen.
Wer hat gekündigt?
Unterscheiden Sie zunächst:
Sie möchten selbst kündigen
Prüfen Sie, bis zu welchem Datum Ihre Kündigung beim Anbieter eingehen muss.
Der Anbieter hat gekündigt
Lesen Sie genau, zu welchem Datum der Vertrag beendet werden soll und welcher Grund genannt wird.
Wenn die Kündigung unklar ist, bitten Sie schriftlich um eine nachvollziehbare Erläuterung.
Ordentliche Kündigung
Bei einer ordentlichen Kündigung wird der Vertrag zum regulären Vertragsende beendet.
Prüfen Sie:
- Wann begann der Vertrag?
- Welche Mindestlaufzeit wurde vereinbart?
- Welche Kündigungsfrist gilt?
- Hat sich der Vertrag bereits verlängert?
- Zu welchem Datum soll die Kündigung wirksam werden?
Kündigen Sie möglichst frühzeitig.
Warten Sie nicht bis zum letzten Tag.
Automatische Vertragsverlängerung prüfen
Viele Verträge verlängern sich automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden.
Bei zahlreichen Verbraucherverträgen, die seit dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, gilt nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit grundsätzlich: Eine automatische Verlängerung darf nur noch auf unbestimmte Zeit erfolgen. Danach kann der Vertrag in der Regel mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden.
Für ältere Verträge und besondere Vertragsarten können andere Regeln gelten.
Prüfen Sie deshalb immer Ihre Vertragsunterlagen.
Telefon- und Internetverträge
Für Telefon-, Mobilfunk- und Internetverträge gelten besondere Regeln.
Wenn die Mindestvertragslaufzeit bereits abgelaufen ist und sich der Vertrag automatisch verlängert hat, können Sie grundsätzlich jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Prüfen Sie auf Ihrer Rechnung oder im Kundenkonto:
- Vertragsbeginn,
- Mindestvertragslaufzeit,
- aktuelles Vertragsende und
- Kündigungsfrist.
Kündigung schriftlich erklären
Kündigen Sie möglichst so, dass Sie den Zugang später nachweisen können.
Geeignet sind zum Beispiel:
- Kündigung über das Online-Kundenkonto,
- Kündigungsbutton auf der Internetseite,
- E-Mail,
- Kontaktformular,
- Brief oder
- Einwurf-Einschreiben.
Prüfen Sie vorher, welcher Weg für Ihren Vertrag vorgesehen ist.
Bewahren Sie immer einen Nachweis auf.
Was gehört in eine Kündigung?
Geben Sie möglichst an:
- Vorname und Nachname,
- Anschrift,
- Kundennummer,
- Vertragsnummer,
- betroffene Leistung,
- gewünschtes Beendigungsdatum und
- Bitte um schriftliche Bestätigung.
Wenn Sie das genaue Vertragsende nicht kennen, schreiben Sie:
„Hiermit kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“
Bitten Sie den Anbieter darum, Ihnen das genaue Beendigungsdatum schriftlich mitzuteilen.
Kündigungsbutton nutzen
Viele laufende Verträge können online abgeschlossen werden.
Wenn ein Unternehmen solche Verträge über seine Internetseite anbietet, muss häufig auch ein gut erreichbarer Kündigungsbutton vorhanden sein.
Dieser kann zum Beispiel mit folgenden Worten gekennzeichnet sein:
„Verträge hier kündigen“
Nach der Eingabe Ihrer Daten sollten Sie eine Bestätigung erhalten.
Speichern Sie:
- Screenshot,
- Bestätigungsseite,
- E-Mail und
- Datum der Kündigung.
Sonderkündigung prüfen
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Vertrag vorzeitig beendet werden.
Das wird häufig als Sonderkündigung oder außerordentliche Kündigung bezeichnet.
Ein möglicher Grund kann zum Beispiel sein:
- erhebliche Vertragsänderung,
- Preiserhöhung,
- dauerhaft nicht erbrachte Leistung,
- Umzug,
- Todesfall,
- besondere persönliche Situation oder
- anderer wichtiger Grund.
Ob tatsächlich ein Sonderkündigungsrecht besteht, hängt vom Vertrag und vom Einzelfall ab.
Beschreiben Sie den Grund schriftlich und reichen Sie geeignete Nachweise ein.
Preiserhöhung prüfen
Wenn ein Anbieter den Preis erhöht, lesen Sie das Schreiben sorgfältig.
Prüfen Sie:
- Welche Leistung wird teurer?
- Wie hoch ist der neue Preis?
- Ab welchem Datum gilt die Änderung?
- Wird ein Sonderkündigungsrecht genannt?
- Welche Frist gilt?
- Auf welchem Weg muss gekündigt werden?
Reagieren Sie rechtzeitig.
Bewahren Sie das Schreiben auf.
Vertragsänderung bei Telefon oder Internet
Wenn ein Telefon- oder Internetanbieter den Vertrag einseitig ändert, muss er Sie darüber informieren.
Prüfen Sie das Schreiben sorgfältig.
Achten Sie besonders auf:
- Art der Änderung,
- Zeitpunkt der Änderung,
- neue Kosten,
- mögliche Nachteile,
- Kündigungsrecht und
- genannte Frist.
Wenn die Änderung nicht ausschließlich zu Ihrem Vorteil ist, kann grundsätzlich ein Recht zur Kündigung bestehen.
Umzug prüfen
Ein Umzug beendet einen Vertrag nicht automatisch.
Prüfen Sie:
- Kann die vereinbarte Leistung an der neuen Adresse erbracht werden?
- Muss der Vertrag mitgenommen werden?
- Entstehen zusätzliche Kosten?
- Gibt es ein Sonderkündigungsrecht?
- Welche Frist gilt?
- Welche Nachweise werden verlangt?
Bei Telefon- und Internetverträgen kann eine Kündigung mit einer Frist von einem Monat möglich sein, wenn der Anbieter die vereinbarte Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen kann.
Teilen Sie den Umzug frühzeitig schriftlich mit.
Kündigungsbestätigung anfordern
Bitten Sie den Anbieter um eine schriftliche Kündigungsbestätigung.
Darin sollte stehen:
- Vertragsnummer,
- Datum Ihrer Kündigung,
- Beendigungsdatum,
- letzte Zahlung,
- mögliche Rückgabe von Geräten und
- weitere erforderliche Schritte.
Prüfen Sie das genannte Vertragsende sorgfältig.
Wenn das Datum nicht stimmt, widersprechen Sie schriftlich.
Router, Geräte oder Zubehör zurückgeben
Bei Telefon-, Internet- oder Mobilfunkverträgen können Geräte zurückgegeben werden müssen.
Das kann zum Beispiel betreffen:
- Router,
- Modem,
- Receiver,
- SIM-Karte,
- Leihgerät oder
- weiteres Zubehör.
Prüfen Sie:
- Gehört das Gerät Ihnen oder dem Anbieter?
- Bis wann muss es zurückgegeben werden?
- Welche Rücksendeadresse gilt?
- Gibt es ein Rücksendeetikett?
- Wird eine Seriennummer verlangt?
Bewahren Sie den Versandnachweis auf.
Letzte Rechnung prüfen
Kontrollieren Sie nach Vertragsende die Schlussrechnung.
Achten Sie auf:
- Beendigungsdatum,
- berechneten Zeitraum,
- bereits gezahlte Beträge,
- mögliche Gutschrift,
- Gerätegebühren,
- Rücksendekosten,
- offene Forderungen und
- Erstattung eines Guthabens.
Wenn etwas unklar ist, bitten Sie schriftlich um eine nachvollziehbare Aufstellung.
Was tun, wenn der Anbieter die Kündigung nicht akzeptiert?
Wenn der Anbieter Ihre Kündigung ablehnt oder ein falsches Vertragsende nennt, prüfen Sie:
- Wann wurde gekündigt?
- Welche Frist galt?
- Wie wurde die Kündigung verschickt?
- Liegt ein Versand- oder Eingangsbeleg vor?
- Wurde der Kündigungsbutton genutzt?
- Wurde eine Bestätigung gespeichert?
- Hat sich der Vertrag bereits automatisch verlängert?
- Liegt möglicherweise ein Sonderkündigungsrecht vor?
Widersprechen Sie schriftlich und senden Sie Kopien Ihrer Nachweise mit.
Was tun, wenn der Anbieter selbst kündigt?
Wenn der Anbieter den Vertrag beendet, prüfen Sie:
- Welcher Vertrag ist betroffen?
- Welcher Grund wird genannt?
- Zu welchem Datum soll der Vertrag enden?
- Wurden Fristen eingehalten?
- Gibt es offene Forderungen?
- Muss ein Gerät zurückgegeben werden?
- Wird eine Schlussrechnung angekündigt?
Wenn Sie die Kündigung nicht nachvollziehen können, bitten Sie schriftlich um eine Erläuterung.
Bei Telefon oder Internet sollten Sie rechtzeitig prüfen, ob ein neuer Anbieter benötigt wird.
Anbieterwechsel rechtzeitig planen
Wenn Sie zu einem neuen Telefon- oder Internetanbieter wechseln möchten, kümmern Sie sich frühzeitig darum.
Prüfen Sie:
- Vertragsende,
- Kündigungsfrist,
- Verfügbarkeit an Ihrer Adresse,
- neue Kosten,
- Rufnummernmitnahme,
- Umschaltungstermin und
- mögliche Unterbrechung der Versorgung.
Bei einem Anbieterwechsel kann es sinnvoll sein, den neuen Anbieter mit der Kündigung und Rufnummernmitnahme zu beauftragen.
Welche Unterlagen sollte man aufbewahren?
Sammeln Sie insbesondere:
- Vertrag,
- Vertragsbestätigung,
- Allgemeine Geschäftsbedingungen,
- Rechnungen,
- Kundennummer,
- Vertragsnummer,
- Kündigungsschreiben,
- Screenshot vom Kündigungsbutton,
- Versandnachweis,
- Eingangsbestätigung,
- Kündigungsbestätigung,
- Schriftverkehr,
- Rücksendenachweis für Geräte,
- Schlussrechnung und
- Zahlungsnachweise.
Was sollte man nicht tun?
- Kündigungsfrist nicht erst am letzten Tag prüfen.
- Kündigung nicht nur telefonisch erklären.
- Keine Kündigung ohne Nachweis verschicken.
- Kündigungsbestätigung nicht ungeprüft abheften.
- Rückgabe von Leihgeräten nicht vergessen.
- Schlussrechnung nicht ungeprüft bezahlen.
- Vertragsänderung oder Preiserhöhung nicht ignorieren.
- Keine Originalunterlagen ohne Grund verschicken.
- Versandnachweise und Screenshots nicht löschen.
Wichtig
Diese Seite gibt eine erste Orientierung.
Welche Kündigungsfrist gilt und ob ein Sonderkündigungsrecht besteht, hängt vom Vertrag und vom Einzelfall ab.
Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen sorgfältig und bewahren Sie einen Nachweis über die Kündigung auf.
Kurz zusammengefasst
Prüfen Sie Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und mögliches Sonderkündigungsrecht. Kündigen Sie möglichst schriftlich oder über den Kündigungsbutton und speichern Sie einen Nachweis. Fordern Sie eine Kündigungsbestätigung an, geben Sie Leihgeräte fristgerecht zurück und kontrollieren Sie die Schlussrechnung.
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