Was tun bei einer Wohnungsübergabe?

Bei einem Einzug oder Auszug sollte die Wohnung sorgfältig gemeinsam mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung besichtigt werden.

Dabei ist es wichtig, den Zustand der Wohnung schriftlich festzuhalten. Ein Übergabeprotokoll kann später helfen, Streit über Schäden, Schlüssel oder Zählerstände zu vermeiden.

Machen Sie zusätzlich Fotos und bewahren Sie alle Unterlagen gut auf.

Wann sollte ein Übergabeprotokoll erstellt werden?

Ein Übergabeprotokoll ist sowohl beim Einzug als auch beim Auszug sinnvoll.

Beim Einzug

Dokumentieren Sie alle Schäden und Mängel, die bereits vorhanden sind.

Das können zum Beispiel sein:

  • Kratzer im Boden,
  • beschädigte Türen,
  • Flecken an Wänden,
  • Risse,
  • Schimmel,
  • undichte Fenster,
  • defekte Steckdosen oder
  • beschädigte Fliesen.

So können Sie später nachweisen, dass diese Schäden nicht während Ihrer Mietzeit entstanden sind.

Beim Auszug

Dokumentieren Sie den Zustand, in dem Sie die Wohnung zurückgeben.

Prüfen Sie gemeinsam mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung, ob noch offene Punkte bestehen.

Lassen Sie sich die Übergabe aller Schlüssel schriftlich bestätigen.

Termin rechtzeitig vereinbaren

Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung.

Planen Sie genügend Zeit ein, damit alle Räume sorgfältig angesehen werden können.

Wenn möglich, nehmen Sie eine weitere Person als Zeugen mit.

Wohnung sorgfältig prüfen

Gehen Sie gemeinsam durch alle Räume.

Prüfen Sie insbesondere:

  • Wände und Decken,
  • Böden,
  • Türen und Fenster,
  • Heizkörper,
  • Steckdosen und Lichtschalter,
  • Badezimmer,
  • Küche,
  • Balkon oder Terrasse,
  • Keller,
  • Dachboden,
  • Garage oder Stellplatz und
  • sonstige mit vermietete Räume.

Notieren Sie vorhandene Schäden möglichst genau.

Schreiben Sie nicht nur „Schaden im Wohnzimmer“, sondern zum Beispiel:

„Kratzer im Laminatboden vor der Balkontür, ungefähr 20 Zentimeter lang.“

Fotos machen

Fotografieren Sie die Räume und vorhandene Schäden.

Machen Sie auch Fotos von:

  • Zählerständen,
  • Schlüsseln,
  • Einbauten,
  • Türen,
  • Fenstern,
  • Bodenbelägen und
  • besonders auffälligen Stellen.

Bewahren Sie die Fotos zusammen mit dem Übergabeprotokoll auf.

Zählerstände notieren

Lesen Sie bei der Übergabe die Zählerstände ab.

Das betrifft zum Beispiel:

  • Strom,
  • Gas,
  • Wasser und
  • gegebenenfalls Heizung.

Notieren Sie zusätzlich die jeweilige Zählernummer.

Fotografieren Sie jeden Zähler so, dass Nummer und Stand gut erkennbar sind.

Schlüssel zählen

Tragen Sie genau ein, welche Schlüssel übergeben oder zurückgegeben wurden.

Dazu können gehören:

  • Wohnungsschlüssel,
  • Haustürschlüssel,
  • Briefkastenschlüssel,
  • Kellerschlüssel,
  • Garagenschlüssel,
  • Schlüssel für Gemeinschaftsräume und
  • zusätzlich angefertigte Schlüssel.

Lassen Sie die Anzahl der Schlüssel schriftlich bestätigen.

Was gehört in ein Übergabeprotokoll?

Ein Übergabeprotokoll sollte mindestens enthalten:

  • Name und Anschrift des Mieters,
  • Name des Vermieters oder der Hausverwaltung,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Datum der Übergabe,
  • Namen der anwesenden Personen,
  • Zustand der einzelnen Räume,
  • vorhandene Schäden oder Mängel,
  • Zählernummern und Zählerstände,
  • Anzahl und Art der Schlüssel,
  • vereinbarte offene Arbeiten,
  • Fristen für noch offene Punkte und
  • Unterschriften beider Seiten.

Jede Seite sollte möglichst von beiden Seiten unterschrieben werden.

Lassen Sie sich eine Kopie des vollständigen Protokolls geben.

Muss beim Auszug renoviert werden?

Nicht jede Wohnung muss beim Auszug automatisch vollständig renoviert oder neu gestrichen werden.

Normale Abnutzung durch gewöhnliches Wohnen ist nicht automatisch ein Schaden.

Ob Renovierungsarbeiten erforderlich sind, hängt unter anderem vom Mietvertrag und vom Zustand der Wohnung ab.

Unterschreiben Sie nicht vorschnell eine Erklärung, dass Sie sämtliche Renovierungskosten übernehmen.

Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie den Mietvertrag und das Übergabeprotokoll durch einen Mieterverein oder eine Rechtsberatung prüfen.

Was bedeutet besenrein?

Bei der Rückgabe sollte die Wohnung in der Regel vollständig leer und besenrein sein.

Das bedeutet insbesondere:

  • persönliche Gegenstände entfernen,
  • Müll beseitigen,
  • Böden grob reinigen,
  • Keller und Nebenräume leerräumen und
  • zurückzulassende Einbauten vorher mit dem Vermieter klären.

Prüfen Sie zusätzlich, ob im Mietvertrag wirksame Vereinbarungen zu weiteren Arbeiten stehen.

Was tun, wenn der Vermieter Schäden eintragen möchte?

Lesen Sie das Protokoll sorgfältig durch, bevor Sie unterschreiben.

Wenn Sie mit einer Aussage nicht einverstanden sind, ergänzen Sie Ihre Sichtweise direkt im Protokoll.

Zum Beispiel:

„Mieter ist mit der Einstufung als Schaden nicht einverstanden. Nach Ansicht des Mieters handelt es sich um normale Gebrauchsspuren.“

Unterschreiben Sie kein unvollständiges oder unverständliches Protokoll.

Machen Sie Fotos und nehmen Sie möglichst einen Zeugen mit.

Was tun, wenn kein gemeinsames Protokoll erstellt wird?

Falls der Vermieter kein gemeinsames Protokoll erstellen möchte, dokumentieren Sie den Zustand selbst.

Notieren Sie:

  • Datum und Uhrzeit,
  • Zustand aller Räume,
  • Zählerstände,
  • übergebene Schlüssel und
  • vorhandene Schäden.

Machen Sie Fotos und nehmen Sie möglichst einen Zeugen mit.

Senden Sie dem Vermieter anschließend eine Kopie Ihrer Dokumentation.

Was tun mit der neuen Adresse?

Teilen Sie dem Vermieter oder der Hausverwaltung Ihre neue Anschrift mit.

Das ist wichtig, damit spätere Schreiben und die Abrechnung der Mietkaution zugestellt werden können.

Welche Unterlagen sollte man aufbewahren?

Bewahren Sie insbesondere auf:

  • Mietvertrag,
  • Übergabeprotokoll vom Einzug,
  • Übergabeprotokoll vom Auszug,
  • Fotos,
  • Schriftverkehr mit dem Vermieter,
  • Nachweise über übergebene Schlüssel,
  • Zählerstände,
  • Versandnachweise und
  • Schreiben zur Mietkaution.

Was sollte man nicht tun?

  • Wohnungsübergabe nicht ohne Dokumentation durchführen.
  • Keine Schlüssel ohne schriftliche Bestätigung abgeben.
  • Zählerstände nicht vergessen.
  • Keine unklaren Erklärungen vorschnell unterschreiben.
  • Fotos nicht löschen.
  • Keine Originalunterlagen aus der Hand geben.
  • Neue Anschrift nicht vergessen mitzuteilen.

Wichtig

Diese Seite gibt eine erste Orientierung. Bei Streit über Schäden, Renovierungsarbeiten oder die Mietkaution sollte fachkundige Hilfe eingeholt werden.

Kurz zusammengefasst

Erstellen Sie bei Einzug und Auszug ein ausführliches Übergabeprotokoll. Dokumentieren Sie alle Räume, Schäden, Zählerstände und Schlüssel. Machen Sie Fotos, nehmen Sie möglichst einen Zeugen mit und bewahren Sie alle Unterlagen sorgfältig auf.

Passende Vorlage

Sie möchten bei der Wohnungsübergabe alle wichtigen Angaben schriftlich festhalten?

Dafür gibt es die passende Vorlage:

Vorlage: Wohnungsübergabeprotokoll für Einzug und Auszug

Die Vorlage kann heruntergeladen, ausgedruckt und gemeinsam mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung ausgefüllt werden.

Preis für den Download: 2,90 Euro