Ein Mahnbescheid vom Gericht ist deutlich ernster als ein normaler Brief von einem Inkassobüro. Viele erschrecken, legen das Schreiben erst einmal zur Seite und hoffen, dass sich die Sache von selbst erledigt. Genau das sollte man nicht tun. Ein gerichtlicher Mahnbescheid darf nicht ignoriert werden, weil sonst der nächste Schritt droht: der Vollstreckungsbescheid. Dann kann es deutlich schwieriger und teurer werden.
Wichtig ist vor allem:
Ruhe bewahren, den Brief genau prüfen und sofort auf die Frist achten.
Woran erkennt man einen echten Mahnbescheid?
Ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt nicht einfach als normales Schreiben irgendeiner Firma, sondern in der Regel vom Gericht beziehungsweise vom Mahngericht. Er wird meist förmlich zugestellt. Entscheidend ist: Das Gericht prüft bei diesem Verfahren zunächst nicht, ob die Forderung wirklich berechtigt ist. Es verschickt den Mahnbescheid auf Antrag des Gläubigers. Deshalb muss man selbst prüfen und reagieren.
Der wichtigste Punkt: die Frist
Wer einen Mahnbescheid erhält, hat in der Regel 14 Tage Zeit, um zu reagieren. Hält man die Forderung ganz oder teilweise für falsch, muss man rechtzeitig Widerspruch einlegen. Reagiert man nicht, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen.
Darum gilt:
Nicht liegen lassen. Nicht auf später verschieben. Die Frist sofort notieren.
Was Sie als Erstes prüfen sollten
Bevor Sie irgendetwas unterschreiben oder bezahlen, sollten Sie den Mahnbescheid genau ansehen:
- Stimmt Ihr Name und Ihre Anschrift?
- Kennen Sie die genannte Firma oder die Forderung?
- Ist die Forderung nachvollziehbar?
- Geht es um einen alten Vertrag, eine Rechnung oder ein Abo?
- Wurde der Betrag vielleicht schon bezahlt?
- Sind zusätzliche Kosten aufgeführt, die Ihnen überhöht vorkommen?
Gerade im Mahnverfahren ist wichtig zu wissen: Auch unberechtigte oder bestrittene Forderungen können zunächst in einem Mahnbescheid auftauchen, weil das Gericht die Forderung inhaltlich vorher nicht prüft.
Wenn die Forderung falsch ist
Wenn Sie sicher sind, dass die Forderung nicht stimmt, sollten Sie Widerspruch einlegen. Dafür liegt dem Mahnbescheid in der Regel ein Formular bei. Am sichersten ist es, dieses Formular zu verwenden und den Widerspruch fristgerecht zurückzusenden. Die Verbraucherzentrale rät ausdrücklich dazu, bei unberechtigten Forderungen Widerspruch einzulegen und das nicht auszusitzen.
Wichtig:
Sie müssen in diesem Schritt noch keine lange Begründung schreiben. Entscheidend ist zuerst, dass der Widerspruch rechtzeitig beim zuständigen Gericht eingeht. Danach müsste die Gegenseite, wenn sie die Forderung weiterverfolgen will, in ein normales Gerichtsverfahren übergehen.
Wenn nur ein Teil der Forderung falsch ist
Manchmal ist nicht alles falsch. Vielleicht ist die ursprüngliche Rechnung berechtigt, aber Zinsen, Gebühren oder Nebenkosten erscheinen zu hoch. Dann sollte genau geprüft werden, ob ein teilweiser Widerspruch sinnvoll ist. Wer unsicher ist, sollte sich dazu rechtzeitig beraten lassen. Ein vorschnelles Anerkennen kann später nachteilig sein.
Wenn die Forderung berechtigt ist
Wenn Sie nach Prüfung feststellen, dass die Forderung tatsächlich besteht, sollten Sie trotzdem nicht einfach hektisch handeln. Prüfen Sie zuerst, ob die Höhe stimmt und ob alle zusätzlichen Kosten nachvollziehbar sind. Ist die Forderung berechtigt und Sie können zahlen, ist es oft besser, die Sache schnell zu klären, damit keine weiteren Schritte folgen. Bei finanziellen Problemen sollte man möglichst früh das Gespräch suchen und alles schriftlich festhalten.
Der Unterschied zwischen Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid
Der Mahnbescheid ist noch nicht das Ende des Verfahrens. Er ist sozusagen die letzte Warnstufe vor einem vollstreckbaren Titel. Reagiert man nicht rechtzeitig, kann danach ein Vollstreckungsbescheid folgen. Spätestens dann drohen ernsthafte Folgen wie Zwangsvollstreckung, Kontopfändung oder der Einsatz eines Gerichtsvollziehers.
Deshalb ist ein Mahnbescheid nichts, was man einfach ignorieren darf.
Ganz wichtig bei Zustellung und Umschlag
Heben Sie den Umschlag gut auf, besonders wenn das Zustellungsdatum darauf erkennbar ist. Bei gerichtlichen Schreiben zählt oft nicht das Datum, das oben auf dem Schreiben steht, sondern der Tag der Zustellung. Wer den Umschlag wegwirft, nimmt sich unter Umständen einen wichtigen Nachweis. Das ist gerade bei Fristen sehr wichtig. Aus den Zustellungsvorschriften ergibt sich außerdem, dass das Zustellungsdatum dokumentiert wird und für die Fristberechnung erheblich ist.
Was Sie auf keinen Fall tun sollten
- Den Mahnbescheid nicht einfach weglegen
- Die Frist nicht verstreichen lassen
- Nicht aus Angst vorschnell alles anerkennen
- Nicht nur telefonisch reagieren
- Keine Unterlagen ungeprüft unterschreiben
- Den Umschlag nicht wegwerfen
Unser Tipp
Machen Sie sofort Kopien oder Fotos von allen Unterlagen. Notieren Sie das Zustellungsdatum. Prüfen Sie die Forderung in Ruhe. Wenn Sie die Forderung bestreiten, senden Sie den Widerspruch rechtzeitig zurück. Bei Unsicherheit, hohen Beträgen oder komplizierten Sachverhalten sollte so früh wie möglich fachkundiger Rat eingeholt werden. Die Verbraucherzentrale betont ebenfalls, dass man gerichtliche Mahnschreiben ernst nehmen und aktiv reagieren sollte.
Hinweis
Die Inhalte auf dieser Seite dienen nur der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung kann keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität übernommen werden. Jeder Fall ist anders. Bei wichtigen Fristen, Unsicherheiten oder rechtlichen Problemen sollte rechtzeitig fachkundiger Rat eingeholt werden.
PDF-Vorlage zum Selbstausfüllen
Preis: 2,90 €
Ausfüllservice nach Ihren Angaben: +1,50 €
Bezahlung per PayPal.
Nach Zahlungseingang erhalten Sie den Musterbrief per E-Mail.
Hinweis: Es erfolgt keine Rechtsberatung und keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.