Was tun bei mehreren Erben / Erbengemeinschaft?

Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht häufig eine sogenannte Erbengemeinschaft. Das bedeutet: Der Nachlass gehört den Erben zunächst gemeinsam.

Das kann schnell kompliziert werden, weil nicht jeder Erbe allein über einzelne Gegenstände, Konten oder Immobilien verfügen kann. Viele Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden.

Deshalb ist es wichtig, möglichst früh zu klären, wer zur Erbengemeinschaft gehört, welche Anteile bestehen und wie der Nachlass später aufgeteilt werden soll.

1. Wann entsteht eine Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft entsteht immer dann, wenn mehrere Personen gemeinsam Erben werden.

Das kann zum Beispiel der Fall sein:

  • durch ein Testament
  • durch einen Erbvertrag
  • durch die gesetzliche Erbfolge

Beispiel:

Ein Vater stirbt und hinterlässt drei Kinder.

Wenn alle drei Kinder Erben werden, bilden sie gemeinsam eine Erbengemeinschaft.

2. Wem gehört der Nachlass?

Der Nachlass gehört zunächst der Erbengemeinschaft als Ganzes.

Das bedeutet:

Ein einzelner Erbe besitzt nicht automatisch einen bestimmten Gegenstand allein.

Beispiel:

Zum Nachlass gehören:

  • ein Haus
  • 30.000 Euro Bankguthaben
  • ein Auto

Dann gehört nicht automatisch einem Erben das Haus, dem nächsten das Auto und dem dritten das Geld.

Zunächst gehört alles gemeinsam zur Erbengemeinschaft.

3. Erbquote prüfen

Jeder Erbe hat einen bestimmten Anteil am Nachlass.

Dieser Anteil wird als Erbquote bezeichnet.

Beispiele:

  • zwei Erben zu jeweils 1/2
  • drei Erben zu jeweils 1/3
  • ein Erbe zu 1/2 und zwei weitere zu jeweils 1/4

Die Erbquote kann sich ergeben aus:

  • Testament
  • Erbvertrag
  • gesetzlicher Erbfolge

Die Erbquote bestimmt grundsätzlich, welchen wirtschaftlichen Anteil ein Erbe am Nachlass hat.

4. Einzelne Gegenstände gehören nicht automatisch anteilig

Ein häufiger Irrtum ist:

„Mir gehören 50 Prozent des Hauses.“

Rechtlich ist die Situation bei einer Erbengemeinschaft komplizierter.

Der einzelne Erbe hat einen Anteil am gesamten Nachlass, nicht automatisch einen frei verfügbaren Anteil an jedem einzelnen Gegenstand.

Deshalb kann ein einzelner Miterbe zum Beispiel ein Haus aus dem Nachlass grundsätzlich nicht allein verkaufen.

5. Entscheidungen müssen häufig gemeinsam getroffen werden

Viele wichtige Entscheidungen müssen innerhalb der Erbengemeinschaft abgestimmt werden.

Das betrifft zum Beispiel:

  • Verkauf einer Immobilie
  • Aufteilung von Geld
  • Verkauf eines Autos
  • größere Reparaturen
  • Auflösung von Konten
  • Verteilung von Wertgegenständen

Gerade bei größeren Vermögenswerten ist eine Einigung zwischen den Erben besonders wichtig.

6. Laufende Verwaltung des Nachlasses

Bis der Nachlass vollständig aufgeteilt ist, muss er verwaltet werden.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Rechnungen bezahlen
  • Versicherungen prüfen
  • Immobilien sichern
  • Mieteinnahmen verwalten
  • Steuern bezahlen
  • Verträge kündigen
  • Bankkonten verwalten

Bei Verwaltungsmaßnahmen können je nach Art unterschiedliche Mehrheiten erforderlich sein.

7. Haus oder Wohnung in der Erbengemeinschaft

Immobilien führen besonders häufig zu Streit.

Typische Situationen sind:

  • ein Erbe möchte das Haus verkaufen
  • ein anderer möchte selbst einziehen
  • ein weiterer möchte vermieten
  • einer möchte seinen Anteil ausgezahlt bekommen

Da die Immobilie zur Erbengemeinschaft gehört, kann ein einzelner Erbe grundsätzlich nicht allein über die gesamte Immobilie verfügen.

8. Kann ein Erbe allein im Haus wohnen?

Wenn ein Miterbe eine geerbte Immobilie allein nutzt, kann das zu Fragen innerhalb der Erbengemeinschaft führen.

Zum Beispiel:

  • Muss er eine Nutzungsentschädigung zahlen?
  • Wer trägt Strom und Heizung?
  • Wer bezahlt Reparaturen?
  • Wer trägt Grundsteuer und Versicherung?

Solche Fragen sollten möglichst schriftlich geregelt werden.

9. Laufende Kosten einer Immobilie

Auch wenn sich die Erben noch nicht geeinigt haben, laufen Kosten weiter.

Dazu können gehören:

  • Grundsteuer
  • Gebäudeversicherung
  • Strom
  • Wasser
  • Heizung
  • Hausgeld
  • Reparaturen
  • Kreditraten

Diese Kosten müssen innerhalb der Erbengemeinschaft berücksichtigt werden.

10. Vermietete Immobilie

Ist eine geerbte Immobilie vermietet, bleibt das Mietverhältnis grundsätzlich bestehen.

Die Erbengemeinschaft tritt dann auf Vermieterseite in die bestehenden Rechte und Pflichten ein.

Das betrifft zum Beispiel:

  • Mietzahlungen
  • Nebenkosten
  • Reparaturen
  • Kaution
  • Kündigungen
  • Abrechnungen

Mieteinnahmen gehören grundsätzlich zum Nachlass beziehungsweise zur Erbengemeinschaft.

11. Bankkonten bei mehreren Erben

Banken verlangen häufig einen Nachweis darüber, wer Erbe geworden ist.

Das kann zum Beispiel geschehen durch:

  • Erbschein
  • notarielles Testament
  • Eröffnungsprotokoll
  • Erbvertrag

Bei mehreren Erben kann die Bank verlangen, dass Verfügungen gemeinsam erfolgen.

12. Geld nicht einfach untereinander aufteilen

Auch wenn Geld auf einem Nachlasskonto vorhanden ist, sollte es nicht vorschnell verteilt werden.

Zuerst sollte geklärt werden:

  • welche Schulden vorhanden sind
  • welche Rechnungen noch kommen
  • ob Steuern anfallen
  • welche Kosten der Nachlass noch verursacht
  • ob alle Erben bekannt sind

Erst danach sollte eine endgültige Verteilung erfolgen.

13. Schulden betreffen die Erbengemeinschaft

Zum Nachlass gehören nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Schulden.

Das können zum Beispiel sein:

  • Kredite
  • offene Rechnungen
  • Steuerschulden
  • Mietschulden
  • Darlehen
  • Inkassoforderungen

Bevor Vermögen verteilt wird, sollten diese Verpflichtungen geprüft werden.

14. Erbschaftsteuer wird für jeden Erben einzeln betrachtet

Bei mehreren Erben wird nicht einfach eine einzige Erbschaftsteuer für die gesamte Erbengemeinschaft berechnet.

Grundsätzlich wird geprüft, was der einzelne Erbe erhält.

Jeder Erbe hat seinen eigenen persönlichen Freibetrag.

Beispiel:

Drei Kinder erben jeweils 200.000 Euro.

Jedes Kind hat grundsätzlich einen eigenen Freibetrag.

Deshalb wird die steuerliche Situation jedes Erben einzeln betrachtet.

15. Persönliche Gegenstände aufteilen

Auch bei Möbeln, Schmuck, Bildern, Sammlungen und anderen persönlichen Gegenständen kann Streit entstehen.

Eine einfache Möglichkeit ist, zunächst eine Liste anzulegen.

Zum Beispiel:

  • Schmuck
  • Möbel
  • Bilder
  • Werkzeuge
  • Fahrzeuge
  • Sammlungen
  • Erinnerungsstücke

Dann kann gemeinsam festgelegt werden, wer welchen Gegenstand erhält.

16. Wertvolle Gegenstände bewerten lassen

Bei wertvollen Gegenständen kann es sinnvoll sein, einen Wert feststellen zu lassen.

Das betrifft zum Beispiel:

  • Schmuck
  • Kunst
  • Oldtimer
  • Antiquitäten
  • Münzsammlungen
  • hochwertige Werkzeuge
  • besondere Sammlungen

So lässt sich die spätere Aufteilung gerechter gestalten.

17. Was ist die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft?

Die endgültige Aufteilung des Nachlasses wird als Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft bezeichnet.

Dabei wird festgelegt, welcher Erbe welchen Vermögenswert erhält.

Am Ende soll die Erbengemeinschaft grundsätzlich beendet werden.

Beispiel:

Zum Nachlass gehören:

  • Haus
  • Bankguthaben
  • Auto

Die Erben können vereinbaren:

  • ein Erbe übernimmt das Haus
  • ein anderer erhält einen größeren Geldbetrag
  • das Auto wird verkauft
  • Unterschiede werden durch Ausgleichszahlungen ausgeglichen

18. Ein Erbe übernimmt das Haus

Wenn ein Erbe eine Immobilie allein übernehmen möchte, können die anderen Erben ausgezahlt werden.

Dafür muss zunächst geklärt werden:

  • Wert der Immobilie
  • bestehende Kredite
  • Anteil jedes Erben
  • mögliche Ausgleichszahlungen

Bei Immobilien ist für die Übertragung regelmäßig eine notarielle Beurkundung erforderlich.

19. Verkauf der Immobilie

Sind sich alle Erben einig, kann die Immobilie verkauft werden.

Vom Verkaufspreis werden gegebenenfalls zunächst abgezogen:

  • Kredite
  • Verkaufskosten
  • offene Rechnungen
  • sonstige Nachlassverbindlichkeiten

Der verbleibende Betrag kann anschließend entsprechend der Vereinbarung und den Erbquoten verteilt werden.

20. Was passiert, wenn sich die Erben nicht einigen?

Eine Erbengemeinschaft kann sehr lange bestehen, wenn keine Einigung erzielt wird.

Das kann zu Problemen führen:

  • laufende Kosten
  • Streit über Nutzung
  • Streit über Verkauf
  • Reparaturen werden nicht durchgeführt
  • Geld bleibt blockiert
  • Vermögenswerte verlieren an Wert

Deshalb ist eine einvernehmliche Lösung meistens günstiger und einfacher.

21. Teilungsversteigerung

Bei Immobilien kann ein Miterbe unter bestimmten Voraussetzungen eine Teilungsversteigerung beantragen.

Dabei wird die Immobilie gerichtlich versteigert.

Der Erlös tritt an die Stelle der Immobilie und gehört anschließend grundsätzlich zur Erbengemeinschaft.

Eine Teilungsversteigerung kann jedoch Nachteile haben:

  • hoher Zeitaufwand
  • zusätzliche Kosten
  • Streit innerhalb der Familie
  • möglicherweise niedrigerer Verkaufserlös

Sie sollte deshalb häufig eher als letzte Möglichkeit betrachtet werden.

22. Kann ein Erbe seinen Erbteil verkaufen?

Ein Miterbe kann grundsätzlich seinen Anteil am gesamten Nachlass verkaufen.

Dabei geht es nicht um einen einzelnen Gegenstand, sondern um den gesamten Erbteil.

Der Verkauf eines Erbteils muss notariell beurkundet werden.

Die übrigen Miterben können unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Vorkaufsrecht haben.

23. Erbteil ist nicht dasselbe wie Anteil am Haus

Wer beispielsweise einen Erbteil von 1/3 besitzt, kann nicht einfach ein Drittel eines Hauses an eine fremde Person verkaufen.

Er kann grundsätzlich seinen Anteil am gesamten Nachlass übertragen.

Das ist ein wichtiger Unterschied.

24. Einnahmen aus dem Nachlass

Entstehen während der Erbengemeinschaft Einnahmen, müssen auch diese berücksichtigt werden.

Zum Beispiel:

  • Mieteinnahmen
  • Zinsen
  • Verkaufserlöse
  • Versicherungszahlungen

Diese Einnahmen sollten nachvollziehbar dokumentiert werden.

25. Ausgaben dokumentieren

Ebenso sollten sämtliche Ausgaben festgehalten werden.

Zum Beispiel:

  • Beerdigungskosten
  • Reparaturen
  • Versicherungen
  • Grundsteuer
  • Strom
  • Wasser
  • Bankgebühren
  • Gutachterkosten

Eine klare Dokumentation verhindert später viele Streitigkeiten.

26. Gemeinsame Liste führen

Es kann sehr hilfreich sein, eine einfache Übersicht zu erstellen:

Vermögen

  • Bankguthaben
  • Immobilien
  • Fahrzeuge
  • Wertgegenstände
  • sonstiges Vermögen

Schulden

  • Kredite
  • Rechnungen
  • Steuern
  • sonstige Forderungen

Laufende Kosten

  • Versicherungen
  • Energie
  • Grundsteuer
  • Hausgeld
  • Reparaturen

Bereits erfolgte Zahlungen

  • Datum
  • Betrag
  • Zweck
  • wer bezahlt hat

So kann jeder Erbe nachvollziehen, was mit dem Nachlass passiert.

27. Auslagen eines einzelnen Erben

Es kommt häufig vor, dass zunächst ein Erbe Kosten aus eigener Tasche bezahlt.

Zum Beispiel:

  • Beerdigungsrechnung
  • Stromrechnung
  • Reparatur
  • Versicherung

Solche Zahlungen sollten unbedingt mit Belegen dokumentiert werden.

Später kann geprüft werden, ob und in welcher Höhe diese Auslagen aus dem Nachlass erstattet werden.

28. Vollmacht kann vieles erleichtern

Wenn sich alle Erben vertrauen, kann eine Vollmacht sinnvoll sein.

Zum Beispiel kann eine Person beauftragt werden:

  • mit Banken zu sprechen
  • Rechnungen zu bezahlen
  • Unterlagen einzuholen
  • Versicherungen zu kontaktieren

Die Vollmacht sollte möglichst schriftlich erfolgen und klar festlegen, was die Person tun darf.

29. Entscheidungen schriftlich festhalten

Auch innerhalb einer Familie sollte man wichtige Entscheidungen schriftlich dokumentieren.

Zum Beispiel:

  • Verkaufspreis einer Immobilie
  • Übernahme eines Fahrzeugs
  • Auszahlung eines Erben
  • Verteilung von Schmuck
  • Übernahme laufender Kosten

Das schützt alle Beteiligten vor späteren Missverständnissen.

30. Nicht jeder Streit muss vor Gericht

Wenn sich Erben nicht einigen, kann zunächst versucht werden, eine gemeinsame Lösung zu finden.

Möglichkeiten können sein:

  • gemeinsames Gespräch
  • schriftlicher Vergleich
  • Mediation
  • Beratung durch Notar oder Rechtsanwalt

Ein Gerichtsverfahren sollte möglichst die letzte Möglichkeit sein, weil es Zeit und Geld kostet.

31. Wann ist ein Notar notwendig?

Ein Notar kann insbesondere erforderlich oder sinnvoll sein bei:

  • Übertragung einer Immobilie
  • Verkauf eines Erbteils
  • bestimmten Vereinbarungen zur Nachlassaufteilung
  • Grundbuchänderungen

Bei einer Immobilie sollte früh geklärt werden, welche notarielle Form erforderlich ist.

32. Wann sollte rechtliche Hilfe gesucht werden?

Fachkundige Hilfe kann besonders sinnvoll sein, wenn:

  • großer Streit besteht
  • Immobilien vorhanden sind
  • hohe Schulden vorhanden sind
  • ein Erbe nicht erreichbar ist
  • ein Erbe Entscheidungen blockiert
  • minderjährige Erben beteiligt sind
  • Auslandsvermögen vorhanden ist
  • Unternehmen zum Nachlass gehören
  • Testament oder Erbquote unklar sind

33. Wichtige Unterlagen aufbewahren

Folgende Unterlagen sollten gesammelt werden:

  • Testament
  • Erbschein
  • Sterbeurkunde
  • Grundbuchauszüge
  • Kontoauszüge
  • Bankunterlagen
  • Versicherungen
  • Rechnungen
  • Kreditverträge
  • Steuerbescheide
  • Mietverträge
  • Wertgutachten
  • Schriftverkehr zwischen den Erben
  • Belege über bereits bezahlte Kosten

Kurz zusammengefasst

Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, sollten Sie:

  1. klären, wer Erbe ist
  2. die Erbquoten feststellen
  3. den gesamten Nachlass erfassen
  4. Vermögen und Schulden prüfen
  5. laufende Kosten dokumentieren
  6. größere Entscheidungen gemeinsam treffen
  7. Geld nicht vorschnell verteilen
  8. Immobilien und Wertgegenstände bewerten
  9. Vereinbarungen schriftlich festhalten
  10. eine möglichst einvernehmliche Aufteilung anstreben

Besonders wichtig: Bei einer Erbengemeinschaft gehört der Nachlass zunächst allen Miterben gemeinsam. Ein einzelner Erbe kann deshalb über wichtige Nachlassgegenstände normalerweise nicht einfach allein verfügen.

Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.