Was tun bei Vollstreckungsbescheid?

Ein Vollstreckungsbescheid ist noch ernster als ein Mahnbescheid. Wer so ein Schreiben vom Gericht bekommt, sollte es auf keinen Fall zur Seite legen oder ignorieren. Ein Vollstreckungsbescheid kann sehr schnell dazu führen, dass der Gläubiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleitet, also zum Beispiel einen Gerichtsvollzieher beauftragt oder eine Kontopfändung veranlasst. Deshalb kommt es jetzt vor allem auf eines an: sofort handeln und die Frist beachten.

Was ist ein Vollstreckungsbescheid überhaupt?

Der Vollstreckungsbescheid ist der nächste Schritt im gerichtlichen Mahnverfahren. Er folgt meistens dann, wenn auf einen vorherigen Mahnbescheid kein rechtzeitiger Widerspruch eingelegt wurde. Rechtlich steht der Vollstreckungsbescheid einem vorläufig vollstreckbaren Versäumnisurteil gleich. Das bedeutet: Der Gläubiger bekommt damit einen vollstreckbaren Titel und kann daraus die Zwangsvollstreckung betreiben.

Einfach gesagt:
Ab diesem Punkt kann die Sache sehr schnell teuer und unangenehm werden, wenn man nicht reagiert.

Das Wichtigste zuerst: die Frist

Gegen einen Vollstreckungsbescheid kann man Einspruch einlegen. Dafür gilt in der Regel eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung. Diese Frist ist sehr wichtig. Der Einspruch muss rechtzeitig beim Gericht eingehen. Wer die Frist verstreichen lässt, hat später oft kaum noch Möglichkeiten, sich wirksam zu wehren. Genau davor warnt auch die Verbraucherzentrale.

Darum gilt sofort:

  • Zustellungsdatum notieren
  • Umschlag aufheben
  • Frist ausrechnen
  • Nicht warten
  • Schnell entscheiden, ob Einspruch nötig ist

Woran erkennt man, dass es wirklich ernst ist?

Ein Vollstreckungsbescheid kommt nicht einfach als normaler Brief irgendeiner Firma. Es geht um ein gerichtliches Schreiben im Mahnverfahren. Wer so etwas bekommt, sollte genau prüfen:

  • Stimmt Ihr Name und Ihre Anschrift?
  • Kennen Sie die Forderung?
  • Gab es vorher schon einen Mahnbescheid?
  • Wurde vielleicht schon gezahlt?
  • Sind Zinsen oder Kosten auffällig hoch?
  • Ist die Forderung ganz oder teilweise falsch?

Wichtig ist: Auch im Mahnverfahren wird die Forderung vorher nicht vollständig inhaltlich geprüft. Deshalb kann auch ein Vollstreckungsbescheid auf einer Forderung beruhen, die Sie bestreiten. Gerade dann muss man rechtzeitig reagieren.

Wenn die Forderung falsch ist

Wenn Sie sicher sind, dass die Forderung ganz oder teilweise nicht stimmt, sollten Sie Einspruch einlegen. Anders als beim Mahnbescheid liegt dem Vollstreckungsbescheid nicht immer automatisch ein fertiger Vordruck für den Einspruch bei. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass der Einspruch selbst geschrieben und fristgerecht an das Gericht geschickt werden muss.

Wichtig ist dabei vor allem erst einmal, dass der Einspruch rechtzeitig beim Gericht eingeht. Eine ausführliche Begründung ist für die Fristwahrung nicht der wichtigste Punkt. Entscheidend ist, dass klar ist, dass Sie gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen.

Ein einfacher Satz kann zum Beispiel lauten:

„Hiermit lege ich gegen den Vollstreckungsbescheid vom …, zugestellt am …, Einspruch ein.“

Danach sollte man die Unterlagen sorgfältig aufbewahren und bei Bedarf rechtlichen Rat einholen.

Wenn nur ein Teil der Forderung falsch ist

Manchmal ist nicht die ganze Forderung falsch. Vielleicht ist die Hauptforderung berechtigt, aber Zinsen, Mahnkosten oder Inkassokosten sind überhöht. Schon beim Mahnbescheid weist die Verbraucherzentrale darauf hin, dass gerade Zinsen und Inkassokosten genau geprüft werden sollten. Das gilt erst recht, wenn die Sache schon beim Vollstreckungsbescheid angekommen ist.

Wer hier unsicher ist, sollte nicht aus Angst einfach alles akzeptieren, sondern die Forderung genau prüfen lassen.

Wenn die Forderung berechtigt ist

Wenn die Forderung tatsächlich besteht und auch der Betrag stimmt, sollte man trotzdem nicht den Kopf in den Sand stecken. Je früher man reagiert, desto besser. Wer zahlen kann, sollte prüfen, wie die Sache schnell erledigt werden kann, damit nicht noch weitere Kosten entstehen. Wer nicht zahlen kann, sollte sich möglichst früh beraten lassen. Ignorieren macht es fast immer schlimmer.

Was passiert, wenn man nichts tut?

Wenn kein rechtzeitiger Einspruch eingelegt wird, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Dann kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreiben. Das kann bedeuten:

  • Gerichtsvollzieher
  • Kontopfändung
  • Pfändung von Einkommen
  • Vermögensauskunft

Die Verbraucherzentrale erklärt dazu, dass bei einem vorhandenen Titel der Gerichtsvollzieher tätig werden kann und dass Verstecken oder Ignorieren nichts bringt.

Gerichtsvollzieher und Vollstreckung: was viele nicht wissen

Viele verwechseln Inkasso mit einem Gerichtsvollzieher. Das ist nicht dasselbe. Inkassobüros haben keine hoheitlichen Rechte wie ein Gerichtsvollzieher. Ein Gerichtsvollzieher handelt erst dann auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels, also zum Beispiel eines Vollstreckungsbescheids. Genau deshalb ist dieser Bescheid so wichtig.

Ganz wichtig bei Datum und Zustellung

Heben Sie unbedingt den Umschlag auf. Bei gerichtlichen Schreiben ist für Fristen oft nicht das Datum oben auf dem Schreiben entscheidend, sondern der Tag der Zustellung. Wer den Umschlag oder den Zustellvermerk wegwirft, verliert möglicherweise einen wichtigen Nachweis. Das kann später sehr wichtig werden.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

  • Schreiben sofort genau lesen
  • Zustellungsdatum notieren
  • Umschlag aufheben
  • Forderung prüfen
  • Frist von zwei Wochen beachten
  • Bei falscher Forderung rechtzeitig Einspruch einlegen
  • Bei Unsicherheit schnell Beratung holen

Was Sie auf keinen Fall tun sollten

  • Den Bescheid weglegen
  • Die Frist verstreichen lassen
  • Aus Angst vorschnell alles anerkennen
  • Nur telefonisch reagieren
  • Umschlag oder Unterlagen wegwerfen
  • Hoffen, dass sich die Sache von allein erledigt

Unser Tipp

Sobald ein Vollstreckungsbescheid im Briefkasten liegt, zählt jeder Tag. Machen Sie sofort Kopien oder Fotos von allen Unterlagen. Prüfen Sie, ob die Forderung stimmt. Wenn nicht, legen Sie fristgerecht Einspruch ein. Wenn doch, versuchen Sie die Sache schnell und geordnet zu klären. Gerade bei hohen Beträgen, Unsicherheit oder bereits drohender Vollstreckung sollte man sich so früh wie möglich fachkundigen Rat holen. Die wichtigsten Fehler entstehen oft nicht durch die Forderung selbst, sondern dadurch, dass Briefe vom Gericht zu lange liegen bleiben.

Hinweis

Die Inhalte auf dieser Seite dienen nur der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung kann keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität übernommen werden. Jeder Fall ist anders. Bei wichtigen Fristen, Unsicherheiten oder rechtlichen Problemen sollte rechtzeitig fachkundiger Rat eingeholt werden.

PDF-Vorlage zum Selbstausfüllen

Preis: 2,90 €
Ausfüllservice nach Ihren Angaben: +1,50 €

Bezahlung per PayPal.
Nach Zahlungseingang erhalten Sie den Musterbrief per E-Mail.

Hinweis: Es erfolgt keine Rechtsberatung und keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.