Was tun, wenn die neue Adresse einer Behörde mitgeteilt werden muss?

Nach einem Umzug sollten Behörden möglichst schnell über die neue Anschrift informiert werden.

Das ist besonders wichtig, wenn Sie Leistungen erhalten, einen Antrag gestellt haben oder ein laufendes Verfahren besteht. Andernfalls können wichtige Schreiben, Bescheide oder Fristen verloren gehen.

Teilen Sie die neue Adresse am besten schriftlich mit und bewahren Sie einen Nachweis über die Abgabe oder den Versand auf.

Welche Behörden sollten informiert werden?

Welche Stellen Ihre neue Anschrift benötigen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Dazu können zum Beispiel gehören:

  • Jobcenter,
  • Sozialamt,
  • Wohngeldstelle,
  • Agentur für Arbeit,
  • Krankenkasse,
  • Pflegekasse,
  • Rentenversicherung,
  • Finanzamt,
  • Familienkasse,
  • Elterngeldstelle,
  • Unterhaltsvorschussstelle,
  • Versorgungsamt,
  • Ausländerbehörde,
  • Gericht,
  • Staatsanwaltschaft,
  • Insolvenzverwalter,
  • Rechtsanwaltskanzlei oder
  • andere Behörden und Stellen, mit denen derzeit Schriftverkehr besteht.

Prüfen Sie besonders sorgfältig, ob aktuell Anträge, Widersprüche oder andere Verfahren laufen.

Warum sollte die Adresse schnell mitgeteilt werden?

Behörden versenden wichtige Schreiben häufig per Post.

Dazu können gehören:

  • Bescheide,
  • Anhörungen,
  • Rückfragen,
  • Aufforderungen zur Einreichung von Unterlagen,
  • Einladungen,
  • Mahnungen,
  • Fristsetzungen oder
  • gerichtliche Schreiben.

Wenn ein Schreiben an die alte Adresse geschickt wird und Sie es zu spät erhalten, können Nachteile entstehen.

Ein Nachsendeauftrag bei der Post kann hilfreich sein. Trotzdem sollten Behörden direkt über die neue Anschrift informiert werden.

Was gehört in die Mitteilung?

Eine Mitteilung über die neue Adresse sollte mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Vorname und Nachname,
  • bisherige Anschrift,
  • neue Anschrift,
  • Datum des Umzugs,
  • Geburtsdatum,
  • Kundennummer, Aktenzeichen oder Versicherungsnummer, falls vorhanden,
  • Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für Rückfragen und
  • Bitte um schriftliche Bestätigung.

Falls mehrere Personen betroffen sind, geben Sie die Namen aller Personen an.

Wie kann die neue Adresse mitgeteilt werden?

Je nach Behörde kann die Änderung:

  • schriftlich per Post,
  • persönlich,
  • über ein Online-Portal,
  • über ein vorgesehenes Formular oder
  • in manchen Fällen per E-Mail

mitgeteilt werden.

Prüfen Sie vorher, welchen Weg die jeweilige Behörde vorsieht.

Bei wichtigen Verfahren empfiehlt sich ein nachweisbarer Versand oder eine persönliche Abgabe mit Eingangsbestätigung.

Welche Unterlagen können erforderlich sein?

Häufig reicht eine schriftliche Mitteilung aus.

Je nach Behörde können zusätzlich Nachweise verlangt werden, zum Beispiel:

  • Meldebestätigung,
  • neuer Mietvertrag,
  • Wohnungsgeberbestätigung,
  • Schreiben des Vermieters,
  • neue Kontaktdaten oder
  • weitere Unterlagen zur persönlichen Situation.

Reichen Sie grundsätzlich Kopien ein und bewahren Sie die Originalunterlagen bei sich auf.

Was tun beim Jobcenter oder Sozialamt?

Wenn Sie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, teilen Sie die neue Anschrift möglichst frühzeitig mit.

Informieren Sie die zuständige Stelle außerdem über:

  • Datum des Umzugs,
  • neue Miethöhe,
  • Kaltmiete,
  • Nebenkosten,
  • Heizkosten und
  • Anzahl der Personen im Haushalt.

Reichen Sie bei Bedarf eine Kopie des neuen Mietvertrags oder eines Mietangebots ein.

Bewahren Sie einen Nachweis über die Mitteilung auf.

Was tun bei der Wohngeldstelle?

Wenn Sie Wohngeld erhalten, teilen Sie der Wohngeldstelle die neue Anschrift und die neue Miethöhe mit.

Fragen Sie nach, ob:

  • ein neuer Antrag,
  • eine Veränderungsmitteilung oder
  • weitere Unterlagen

erforderlich sind.

Was tun bei einem laufenden Verfahren?

Wenn Sie derzeit ein laufendes Verfahren haben, sollten Sie die neue Anschrift besonders schnell mitteilen.

Geben Sie unbedingt das Aktenzeichen an.

Das gilt zum Beispiel bei:

  • Widerspruchsverfahren,
  • Gerichtsverfahren,
  • Mahnverfahren,
  • Insolvenzverfahren,
  • Rentenanträgen,
  • Pflegegrad-Anträgen oder
  • anderen laufenden Anträgen.

So kann die Behörde Ihre Mitteilung richtig zuordnen.

Versandnachweis aufbewahren

Bewahren Sie einen Nachweis darüber auf, dass Sie die neue Anschrift mitgeteilt haben.

Geeignet sind zum Beispiel:

  • Eingangsbestätigung,
  • Kopie des Schreibens,
  • Versandnachweis,
  • Einschreiben-Beleg,
  • Fax-Sendebericht,
  • Bestätigung aus einem Online-Portal oder
  • Ausdruck einer E-Mail.

Heben Sie den Nachweis zusammen mit Ihren übrigen Unterlagen auf.

Was sollte man nicht tun?

  • Adressänderung nicht unnötig aufschieben.
  • Nicht nur auf den Nachsendeauftrag verlassen.
  • Laufende Verfahren nicht vergessen.
  • Aktenzeichen oder Kundennummer nicht weglassen.
  • Originalunterlagen nicht ohne Grund verschicken.
  • Versandnachweis nicht wegwerfen.
  • Wichtige Änderungen nicht nur telefonisch mitteilen.

Wichtig

Diese Seite gibt eine erste Orientierung. Welche Angaben und Nachweise erforderlich sind, hängt von der jeweiligen Behörde und Ihrer persönlichen Situation ab.

Kurz zusammengefasst

Teilen Sie Behörden Ihre neue Anschrift möglichst schnell schriftlich mit. Geben Sie Kundennummer oder Aktenzeichen an und bewahren Sie einen Nachweis über die Abgabe oder den Versand auf. Informieren Sie bei laufenden Verfahren besonders frühzeitig die zuständige Stelle.

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